Immer wieder kommt es unter Studierenden zu Verwirrung: Welche Hilfestellung bei der wissenschaftlichen Arbeit ist im Rahmen des Studiums legal, wo mache ich mich strafbar? Dabei kommt es häufig zu Verwechslungen zwischen Korrektoraten, Ghostwriting oder Lektorat – zumal Letzteres immer wieder mit der Cause Guttenberg gleichgesetzt wird.
Ghostwriting oder Lektorat – Was ist was?
Zunächst gibt es einen ganz entscheidenden Unterschied: Ein Lektor übernimmt die Überprüfung eines vorhandenen Textes, ein Ghostwriter schreibt einen Text auf der Basis von Vorgaben komplett neu.
Korrektorat – Textüberprüfung
Eine Textkorrektur stellt die einfachste Art der Fremdunterstützung dar. Der Korrektor übernimmt dabei eine Überprüfung von Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik. Hier drohen keine juristischen Probleme, da der komplette Inhalt vom Verfasser selbst stammt.
Lektorat – Textüberarbeitung
Eine Grauzone stellt genau genommen bereits ein umfassendes Lektorat dar, sofern die sprachliche Ausdrucksweise einen bedeutenden Teil der Prüfungsleistung ausmacht. Ein Jurist, der zwar eine eigene Erkenntnis aus einer Fallbearbeitung zieht, sich diese jedoch sprachlich intensiv bearbeiten lässt, agiert bereits nicht mehr im gänzlich einwandfrei legalen Bereich.
Die Aufgabe des Lektors ist neben der Korrektur von Rechtschreibung und Grammatik eine inhaltliche Überprüfung des Textes. Er bügelt den Sprachstil glatt und überprüft die Quellenangaben. Je nachdem wie gut der Ausgangstext formuliert ist, desto mehr oder weniger umfangreich ist der Eingriff in die Arbeit des Autors.
Ghostwriting – Texterstellung
Beim Ghostwriting geht es nicht mehr um die Korrektur eines bereits bestehenden Textes, sondern die Rolle des Autors wird komplett neu vergeben. An die Stelle des Studierenden tritt der Ghostwriter, der einen komplett neuen Text nach den Vorgaben des Auftraggebers verfasst. Dabei kann das Thema bereits feststehen, eine konkrete Fragestellung existieren oder bereits ein Textfragment vorhanden sein.
Das Ghostwriting wurde immer wieder mit Guttenberg gleichgesetzt. Das ist jedoch nicht richtig, denn Guttenberg hat ein Plagiat abgeliefert. Der frühere Minister hat per Copy + Paste komplette Textteile, die zuvor in anderen Medien veröffentlicht wurden, in seine Arbeit kopiert und diese nicht als fremde Teile mit Quellenangaben belegt, d. h. als seine eigene Leistung ausgegeben. Damit verletzt er Urheberrechte und verstößt gegen die Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens, was zum Entzug seines Titels führte.
Gibt ein Student jedoch eine Arbeit ab, die ein Ghostwriter verfasst hat, ist dies kaum nachweisbar. Arbeitet der Ghostwriter korrekt, verwendet er keine Textteile doppelt, d. h. im Prinzip ist der Text für die Hochschule gleichzusetzen mit der Arbeit des Studierenden. Keine Plagiatprüfung wird ihn für die illegale Arbeit belangen können.
Problematisch ist dies jedoch in Verbindung mit der Eidesstattlichen Versicherung. Mit dieser gibt der Studierende an, keine Hilfsmittel genutzt zu haben. Mit seiner Unterschrift ist damit der Tatbestand des Betrugs gegeben. Fliegt die Schummelei irgendwie auf, führt das unverzüglich zur Exmatrikulation.
Hilfestellung – was ist noch legal?
Die Grenze zwischen der legalen Unterstützung und dem illegalen Ghostwriting ist nicht immer ganz eindeutig, vor allem, wenn Gruppenarbeiten erstellt werden. Insgesamt sollte das Ergebnis stets auf der wissenschaftlichen Erkenntnis des Autoren basieren. Erlaubt ist damit:
- Austausch mit Kollegen oder Beratungsgespräche mit Professoren
- Input durch Diskussionen mit Kommilitonen
- Rechtschreibkorrekturen
- Unterstützungsangebote, die seitens der Hochschule selbst angeboten werden
Alternative wissenschaftliches Coaching
Eigentlich ist es Aufgabe der Hochschule, den Studierenden ausreichende Kenntnisse für das Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit mit auf den Weg zu geben. Im Bachelorstudium kommt das jedoch oft zu kurz. Abhilfe schaffen hier Schreibwerkstätten und andere Kurse, die neben dem eigentlichen Kursangebot besucht werden können. Oder man nimmt ein wissenschaftliches Coaching in Anspruch. Hier begleitet ein Coach den Schreibprozess und leistet zum einen mündliche Unterstützung, zum anderen kann er auf Wunsch eine abschließende Korrektur oder ein Lektorat vornehmen. Ein Eingriff in den Erkenntnisprozess bleibt hingegen aus.