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Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Nicht jeder Mensch ist gleichermaßen für die Selbstständigkeit geeignet. Überlegen Sie sich vorab, ob der Schritt in die Selbstständigkeit tatsächlich Ihrem Wunsch entspricht, oder ob Sie mit der Gründung aus der Arbeitslosigkeit lediglich die Erwerbslosigkeit um jeden Preis beenden möchten.

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Der Wunsch nach Selbstständigkeit sollte bestenfalls nicht erst durch die Arbeitslosigkeit aufgekommen sein. Es gelten die gleichen persönlichen Voraussetzungen wie für alle anderen Gründer auch. Gerade Arbeitslose, die eine Gründung als Weg aus der Arbeitslosigkeit betrachten, und durch zahlreiche Absagen bereits frustriert sind, sollten zunächst professionelle Berater zur Stärkung des Selbstbewusstseins nutzen – Frust und negative Stimmungen wirken sich nachteilig auf eine Gründung aus. Sind Sie selbst nicht von sich überzeugt, können Sie schwerlich die Bank, Kunden und Lieferanten von Ihrer Idee überzeugen.

Neben der Teilnahme am allgemeinen Programm Gründercoaching Deutschland stehen Ihnen Angebote zur Verfügung, die zunächst die Tragfähigkeit der Gründungsidee beurteilen. Personen im ALG II-Bezug haben zusätzlich die Möglichkeit, über das Job-Center die Übernahme des Eigenanteils der Coachingkosten zu erwirken.

  • Gründen Sie im Nebenerwerb, darf die Wochenarbeitszeit 15 Stunden nicht überschreiten, ansonsten gelten Sie nicht mehr als arbeitslos.
  • Gewinne aus der Selbstständigkeit (Umsatz abzügl. 30 % Pauschale) werden abgesehen von einem Freibetrag von 165 € monatlich vom Arbeitslosengeld abgezogen (Freibetrag beim ALG II: 100 €).
  • Arbeitslosengeld ist steuerfrei, die Gewinne Ihrer selbstständigen Tätigkeit jedoch nicht.
  • Für den Sprung von der nebenberuflichen zur hauptberuflichen Selbstständigkeit können Sie den Gründungszuschuss beantragen.

Gründung aus der Hochschule

Gründungen direkt nach Abschluss des Studiums sind häufig, sie bieten sich vor allem bei technisch orientierten Studiengängen geradezu an. Besonders beliebte Branchen für eine Gründung aus der Hochschule sind Life Sciences und die freien Berufe. Zahlreiche Förderprogramme richten sich deshalb explizit an Studenten und Gründungen im High-Tech-Bereich. Bei der Gründung aus dem Studentenstatus heraus gibt es einige Besonderheiten:

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  • Studenten stehen häufig kostenlose Beratungsangebote und Workshops am Career Center der Hochschule zur Verfügung. Diese richten sich meist auch an Absolventen bis zwei Jahre nach dem Studienabschluss und bieten hilfreiche Informationen rund um die Gründung sowie zusätzliche kaufmännische und persönliche Qualifikationen.
  • Über Hochschulrechenzentren werden kostenlose Computerkurse angeboten. Wer später fit in Excel sein muss, schaut sich hier um.
  • Ist die selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt (<20 Stunden/Woche), bleibt bei Studenten der aktuelle Versicherungsstatus bestehen (familienversichert oder als Student). Vorsicht: Ergibt sich durch die Vorlage der Einkommensentwicklung ein anderes Bild (Einnahmen >415 € monatlich zzgl. Bafög), kann die Familienversicherung rückwirkend beendet werden.
  • Bei hauptberuflich ausgeübter Tätigkeit muss die Krankenversicherung freiwillig gesetzlich oder privat erfolgen. Nach Aufgabe der Selbstständigkeit ist eine Rückkehr in die Familienversicherung möglich.
  • Vorsicht beim Bafög: Hier sind aktuell nur monatlich knapp 360 € Zuverdienst möglich, bevor die Leistungen gekürzt werden. Umgerechnet wird dies auf den gesamten Bewilligungszeitraum von in der Regel sechs Monaten. Zudem sollte glaubhaft sein, dass die Ausbildung trotz Aufnahme der Selbstständigkeit weiterhin einen Großteil der Arbeitszeit, d. h. ca. 40 Wochenstunden, umfasst.
  • Das Bafög und auch Studienkredite sind Darlehen, die bei der Aufnahme weiterer Gründungskredite ein Problem darstellen können. Das sieht jedoch jede Bank anders. Gerade beim Bafög beginnt die Rückzahlung erst fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit – bis dahin sind Sie eventuell schon erfolgreich und der Gründungskredit längst abbezahlt. Bereiten Sie sich hier auf Rückfragen der Bank vor.

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Nutzen Sie Beratungsangebote zur Weiterbildung

Zur erfolgreichen Gründung bedarf es mehr als fachlicher Kompetenz. Sie haben eine innovative Idee im Bereich Nanotechnik? Fein – aber sind Sie auch kaufmännisch fit? Suchen Sie sich gegebenenfalls ein Teammitglied, das mindestens ein Basis-Know-how mitbringt und/oder besuchen Sie Gründungskurse an der Hochschule. Achten Sie im Falle von High-Tech-Gründungen gegebenenfalls darauf, Ihre Patente zu schützen, bevor Sie damit an eine Öffentlichkeit herantreten.

Als Start-up im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie oder den Life Sciences können Sie im Rahmen des German Accelerator-Programms Ihre Produkte auf dem amerikanischen Markt testen und weiterentwickeln sowie wichtige Kontakte zu Investoren und potenziellen Kunden knüpfen. Konkret gefördert wird ein drei- bis sechsmonatiger Aufenthalt von maximal zwei Personen, die eine Kapitalgesellschaft gegründet haben müssen, bevor sie in die USA übersetzen. Das Unternehmen soll dabei nicht älter als fünf Jahre sein, ein Businessplan mit entsprechenden Internationalisierungsstrategien ist vorhanden.

Für den wissenschaftlichen Bereich gibt es zahlreiche Förderprogramme – machen Sie sich damit vertraut. Das bekannteste ist auf Bundesebene das EXIST-Gründerstipendium.

Coachingangebote für Gründer

Manchmal reicht eine einmalige allgemeine Beratung, manchmal geht es um ein temporär begleitendes Angebot zur Stärkung Ihrer Kompetenzen. Was Sie individuell benötigen, hängt sowohl von Ihrem Vorhaben als auch von Ihrer Persönlichkeit ab. Dafür gibt es verschiedene Coachingangebote für Gründer.

Klären Sie für sich selbst, von welchem Zeitraum und Beratungsangebot Sie ausgehen, und vor allem auch, welches Budget Ihnen zur Verfügung steht. Möglich ist dabei entweder ein Coaching vor oder nach Gründung.

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Coaching vor Gründung

Coachingangebote vor Gründung helfen Ihnen bei allgemeinen Fragen rund um den Businessplan sowie zur Gründung weiter. Hier kommen Sie sicherlich bei der IHK / HwK weiter, die vielfach kostenlose Beratungen anbieten. Für entgeltliche Angebote gibt es Zuschüsse durch einige Initiativen der Länder (eine Liste der Anbieter, die Zuschüsse gewähren, findet sich hier), sowie durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das seit 2016 die Beratungszuschüsse der KfW ersetzt. Die Förderung zur Verbesserung des unternehmerischen Know-hows richtet sich an Jungunternehmen (<2 Jahre), Bestandsunternehmen (ab 3 Jahre) und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die die EU-Definition für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) erfüllen. Gefördert werden in diesem Rahmen durch die BAFA

  • allgemeine Fragen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Themen
  • Beratungsleistungen für Unternehmen, die von Frauen, Migranten, Menschen mit Behinderung geführt werden oder der Verbesserung von Nachhaltigkeit, altersgerechter Gestaltung von Arbeit, Gleichstellung, Fachkräftegewinnung oder Arbeitsplatzgestaltung von Menschen mit Behinderung oder Migrationshintergrund dienen.

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Nicht gefördert werden Beratungen, die durch öffentliche Zuschüsse finanziert werden, Vermittlungstätigkeiten beinhalten, überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten umfassen, überwiegend gutachterlichen Inhalt haben, ethisch-moralisch nicht vertretbar sind oder den Verkauf von Gütern anstreben. Die Höhe richtet sich nach dem Unternehmensstandort.

  • Unternehmen < 2 Jahre am Markt: Bemessungsgrundlage 4.000 €

Fördersatz 80 %: neue Bundesländer, ohne Berlin und Leipzig

Fördersatz 60 %: Region Lüneburg

Fördersatz 50 %: alte Bundesländer, Berlin und Leipzig

  • Bestandsunternehmen > 3 Jahre: Bemessungsgrundlage 3.000 €

Fördersatz 80 %: neue Bundesländer, ohne Berlin und Leipzig

Fördersatz 60 %: Region Lüneburg

Fördersatz 50 %: alte Bundesländer, Berlin und Leipzig

  • Unternehmen in Schwierigkeiten: Bemessungsgrundlage 3.000 €

Fördersatz 90 %: ortsunabhängig

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Antragstellung auf Fördermittel

Die Antragstellung auf Fördermittel erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Erst nachdem der Gründer über das Ergebnis informiert wurde, darf ein Beratungsvertrag geschlossen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Nach der erbrachten Beratungsleistung muss binnen von sechs Monaten ein Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht werden. In diesem Zusammenhang muss der Antragsteller die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen.

Wissenserwerb durch Coachingangebote für Gründer

Das A und O der Beratung: Ihre Fragen. Überlegen Sie sich bereits im Vorfeld, was Sie wissen möchten. Unter Umständen haben Sie spezifische Fragen, die ein allgemeiner Gründungscoach nicht beantworten kann. Arbeiten Sie sich vom Allgemeinen zum Speziellen, um offene Punkte zu klären.

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Haben Sie sich für einen oder einige potenzielle Berater entschieden, lernen Sie diesen kennen. Lassen Sie sich Referenzen zeigen, treffen Sie sich unverbindlich, um herauszufinden, ob der gewählte Berater Ihre Fragen kompetent und verständlich beantworten kann. Fragen Sie nach seiner Strategie und bringen in Erfahrung, ob der Berater über Kenntnisse Ihrer Branche verfügt. Nicht zuletzt soll natürlich auch die Chemie stimmen – vor allem, wenn Sie ein dauerhaftes Beratungsangebot nutzen möchten. Schließen Sie vor Beginn der Beratung einen schriftlichen Beratervertrag, in dem Zeiten und Ziele ebenso festgehalten sind wie Honorare. Vermeiden Sie eine pauschale Vergütung und halten Sie relevante Schwerpunkte fest. Vorsicht: Nicht jeder Berater ist für die Bezuschussung durch öffentliche Mittel zugelassen.

Erfolgsfaktoren – Netzwerke und Partnerschaften

Nicht unbedingt erfolgskritisch, aber sicherlich hilfreich für den unternehmerischen Erfolg sind Netzwerke und Partnerschaften. Schaffen Sie sich ein Geflecht aus Personen, die für Ihre Unternehmung in irgendeiner Form gewinnbringend sein können. Als Influencer, zur Erweiterung des Know-hows oder als wertvolles Back-up für später aufkommende Themen.

Gleichzeitig stehen Sie anderen Personen mit Rat und Tat zur Seite – eine Hand wäscht die andere. Bestenfalls profitieren Sie dabei sogar von Anfragen Dritter, die sich auf der Suche nach Partnern an Ihre Kontakte wenden. Haben Sie einen positiven Eindruck hinterlassen, empfiehlt man die Suchenden eventuell an Sie weiter. Deshalb: Üben Sie sich im Socializen und im Small Talk.

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Das Umfeld

Nicht oder nur in geringem Umfang beeinflussbar ist das makroökonomische Umfeld:

  • Wie sind die rechtlichen Voraussetzungen?
  • Gibt es für Ihre Branche Einschränkungen und Auflagen, die erfüllt sein müssen?
  • Welche Steuersätze liegen Ihren Aktivitäten zugrunde?
  • Wie ist die Branchenstruktur allgemein?

Wirtschaftspolitische Fördermaßnahmen spielen ebenso eine Rolle bei der Gründungsentscheidung wie die umgebende Branche: Handwerk, Dienstleistung, Handel oder Hotel-/Gastgewerbe sind nur einige mögliche Umgebungsvariablen, die Einfluss auf Stabilitätsgrad, Wettbewerbsstruktur, Eintrittsbarrieren und Art der Produkte haben und damit den wirtschaftlichen Erfolg mitbestimmen.

Nicht zuletzt leistet das kulturelle Umfeld einen entscheidenden Beitrag zum unternehmerischen Erfolg. Es ist durch Werte und Normen geprägt und begünstigt oder verhindert den Gründungswillen. In Deutschland besonders beliebt: die German Angst – die Angst vor dem Scheitern.

Es ist wichtig, die entscheidenden Faktoren zu kennen und bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen, auch wenn Sie keinen unmittelbaren Einfluss auf diese nehmen können.

Von der Sinnkrise nach dem Studium

Während nach der Schule die Entscheidung zugunsten des einen oder anderen Studienganges oftmals noch nicht allzu schwer fällt, steigt mit dem nahenden Ende des Studiums die Unsicherheit. Reichen die eigenen Qualifikationen für den Traumjob? Was ist überhaupt der Traumjob? Kommt ein Ortswechsel nach dem Studium infrage? Das, was früher die berühmte Midlife-Crisis war, tritt heute nicht selten als Sinnkrise nach dem Studium auf.

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Die Ursachen für die Sinnkrise nach dem Studium

Die Gründe, die zu einer Sinnkrise führen können, sind vielfältig. Möglicherweise haben sich seit Studienbeginn einfach die persönlichen Interessen verlagert. Vielleicht stellt man fest, dass die Stellenbeschreibungen Anforderungen stellen, die die eigenen Qualifikationen nicht mitbringen. Vielleicht hat sich im Rahmen eines Praktikums gezeigt, dass der vermeintliche Traumjob im Arbeitsalltag wenig traumhaft ist.

Die Sinnkrise nach dem Studium begünstigt sich weiter durch die Angst vor beruflichen Fehlentscheidungen. Wer nicht gerade einen Studiengang gewählt hat, der eine eindeutige Berufswahl nach sich zieht, steht plötzlich vor einer Vielzahl von Entscheidungsmöglichkeiten bei der Wahl des künftigen Arbeitgebers:

  • Welche Branche?
  • Welches Berufsfeld?
  • Welche Unternehmensgröße?
  • Welcher Standort?

Oftmals fühlt sich die Entscheidung zugunsten des einen oder anderen Jobangebotes nicht wie ein entspanntes Ausprobieren, sondern wie eine Entscheidung an, die bis zum Eintritt in das Rentenalter unwiderruflich ist. Damit einher geht die Angst vor Fehlentscheidungen, vor dem Scheitern oder grundsätzlich vor Veränderungen. Die Berufswahl wird zur Qual.

Was tun gegen die Sinnkrise?

Am Anfang steht zweifelsohne die Erkenntnis: Wer feststellt, dass etwas nicht stimmt und die Ursachen kennt, kann aktiv dagegen angehen. Andere vertagen die Herausforderung der Jobsuche vielleicht aus unerfindlichen Gründen immer weiter, tun sich mit der Entscheidung einer Branche schwer und alles Berufliche fühlt sich als unüberwindbare Hürde an.

Wichtig ist hier allerdings zu erkennen, wann es sich wirklich um eine Sinnkrise handelt. Hat das Praktikum von den Aufgaben her vielleicht nicht doch Spaß gemacht, das unternehmerische Umfeld war hingegen suboptimal, sodass am Ende die Motivation gelitten hat? Oder hat man sich den Beruf tatsächlich komplett anders ausgemalt?

Reflexionsfragen

Besonders einfach funktioniert die Selbstreflexion, wenn man sich eine Reihe von Fragen stellt. Wichtig ist dabei, stets ehrlich zu sich selbst zu sein. Es geht nicht darum, in einem möglichst guten Licht zu stehen, sondern für sich selbst herauszufinden, was man eigentlich erreichen möchte.

Zunächst geht es dabei um ganz allgemeine Fragen: Wie ist es um die eigene Zufriedenheit bestellt? Wie ist das allgemeine Wohlbefinden? Gibt es häufige physische oder psychische Krankheiten, deren Ursache unklar ist? Besteht ein allgemein hohes Stresslevel, das zu Gereiztheit führt? Gibt es Ängste oder Sorgen, die das Schlafverhalten negativ beeinträchtigen?

In einem zweite Schritt wendet man sich dem Studium zu: Welchen Sinn hat die eigene Studienwahl zum aktuellen Zeitpunkt? Wie gern geht man noch in die Hochschule, d. h. macht das Studium noch Spaß? Wie groß ist die permanente Prokrastination, um studienbezogene Aufgaben zu erledigen? Wie ist der Umgang mit ausbleibendem Erfolg?

Hinsichtlich des späteren Berufes stellen sich zunächst die Fragen nach Branche, Standort und Unternehmensgröße. Doch auch die eigenen Werte und Interessen spielen eine Rolle: Passen diese aktuell noch zum Berufswunsch? Ist dieser konstant oder hat er sich vielleicht zuletzt verändert?

Zu guter Letzt spielt immer auch das Privatleben eine Rolle. Veränderungen im privaten Bereich – Krisen, neue Beziehungen oder Freundeskreise oder ganz allgemeine Umstrukturierungen im Lebensrhythmus – beeinflussen ebenfalls, ob ein Beruf passend ist oder nicht.

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Beratungsangebote nutzen

Viele Hochschulen verfügen inzwischen über interne Beratungsstellen, die speziell auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten sind – Sinnkrisen nach dem Studium gehören definitiv dazu. Neben den psychologischen Beratungsstellen lohnt sich unter Umständen auch der Gang zum Career Service oder dem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit, der eventuell einen neuen Impuls geben kann. Möglicherweise bietet der vermeintlich inzwischen unpassende Beruf sehr interessante Perspektiven.

Auch Job- und Hochschulmessen bieten eventuell Einblicke in ganz neue Bereiche. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, an ein mäßig interessantes Bachelorstudium einen spezialisierten Master anzuhängen, der die eigenen Interessen aufzugreifen vermag.

Die eigenen Bedürfnisse achten

Stellt man sich ganz hypothetisch die Frage danach, was man beruflich tun würde, wenn es finanziell keinerlei Einschränkungen geben würde, lässt sich die Frage nach den eigenen Träumen und Idealen schnell beantworten.

Die Zeiten, in denen die einzige Option das lebenslange Verharren in einem einzigen Beruf war, sind vorbei. Auch im Alter von 40 oder 50 Jahren sind berufliche Totalveränderungen noch möglich  – ganz gleich, ob als duales Studium, Studium ohne Abitur oder eine Ausbildung. Ob das nach einer mehrjährigen Berufserfahrung ist, der ein Studium folgt, oder das weit fortgeschrittene Studium kurz vor dem Abschluss hingeworfen und an anderer Stelle durch eine passende Alternative ersetzt wird, ist dabei zweitrangig. Wichtig ist, einen Beruf auszuüben, der erfüllt, den man mit Leidenschaft ausführt und zu dem man täglich gern geht. Findet man heraus, was das ist, bietet die Sinnkrise nach dem Studium ein großes Potenzial für Zufriedenheit.

Tipps zum Arbeitszeugnis

Ein gutes Arbeitszeugnis ist quasi die Eintrittskarte in einen neuen Job. Entsprechend wichtig ist, dass Arbeitnehmer, die ein Unternehmen verlassen, darauf achten, dass Form und Inhalt des Arbeitszeugnisses stimmen. Doch das ist nicht immer einfach – es lauern zahlreiche Tücken, da nicht jede Formulierung das aussagt, was sie vorgibt. Wir haben einige Tipps zum Arbeitszeugnis zusammengefasst.

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Einfaches Zeugnis vs. qualifiziertes Zeugnis

Theoretisch reicht es aus, wenn ein Arbeitgeber eine einfache Auflistung der Tätigkeiten ausstellt (Tätigkeitsnachweis) – sofern der Arbeitnehmer kein qualifiziertes Zeugnis einfordert. Das kommt jedoch nur selten vor, üblich ist neben der Beschreibung der Tätigkeiten auch eine Einschätzung des Verhaltens und der Leistungen.

Das Arbeitszeugnis sollte zeitnah nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb übermittelt werden. Bleibt dies aus, hilft notfalls die Klage. Diese muss jedoch binnen drei Jahren erfolgen – danach erlischt der Anspruch auf eine Bewertung.

Sonderformen des Arbeitszeugnisses sind Ausbildungs- und Praktikumszeugnis, die jeweils am Ende der Ausbildung bzw. des Praktikums stehen.

Ein Zwischenzeugnis gibt einen Überblick über einen Zwischenstand der Leistungen, ohne dass ein Arbeitsverhältnis gekündigt ist. Die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ist beispielsweise sinnvoll, wenn es einen Wechsel in der Führungsetage gibt, bei Umstrukturierungen, Elternzeit, einen Wechsel des Aufgabenbereiches oder beim Risiko einer baldigen Entlassung aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen.

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Pflicht zur positiven Formulierung

Es besteht von Gesetz wegen eine Pflicht zur positiven Formulierung der Arbeitsleistungen. Eindeutig negative Formulierungen können vor Gericht angefochten werden. Daraus ergibt sich das Problem, dass viele Aussagen kompliziert formuliert sind und entsprechend großen Interpretationsspielraum lassen.

Wer mit seinem Zeugnis nicht zufrieden ist, hat die Möglichkeit eine bessere Formulierung einzuklagen. Bei jedem Zeugnis, das schlechter als eine “3” ist, sind Arbeitgeber in der Beweispflicht. Umgekehrt muss der Arbeitnehmer beweisen, wenn er mit gut oder sehr gut bewertet werden möchte.

Inhalte des Arbeitszeugnisses

Grundsätzlich muss das Arbeitszeugnis vollständig sein. Elementare Bestandteile wie Teamfähigkeit dürfen nicht fehlen, auch das Sozialverhalten sollte immer thematisiert sein.

Nicht erlaubt sind gemäß des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes alle Formulierungen, die Hinweise auf die Zugehörigkeit zu einer Religion, Partei oder Ethnie liefern. Auch die Teilnahme am Betriebsrat ist nur in Ausnahmefällen auch gegen den Wunsch des Arbeitnehmers gestattet – nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich für diesen tätig war und eine Beurteilung der Tätigkeiten gar nicht mehr möglich ist.

Verpflichtend ist auch eine persönliche Unterschrift des Arbeitgebers. Üblich ist auch, dass das Arbeitszeugnis auf dem Briefpapier des Unternehmens ausgestellt wird.

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Checkliste für den Inhalt eines Arbeitszeugnisses

  • Überschrift „Zeugnis“ oder „Arbeitszeugnis“
  • Ausdruck auf Firmenpapier
  • Name, Titel, Geburtsdatum, Beschäftigungszeitraum, Tätigkeitsbeschreibung und Verantwortungbereich, Weiterbildungen, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift sind vorhanden und korrekt
  • Der Name und die Funktion des Unterzeichners, ein disziplinarischer Vorgesetzer, ist dem Schreiben zu entnehmen.
  • Das Arbeitszeugnis ist frei von Rechtschreib- oder Grammatikfehlern.
  • Beschreibung Ihres Verhaltens gegenüber Kunden, Vorgesetzten oder Mitarbeitern ist vorhanden.
  • Der Grund des Ausscheidens wird genannt – und möglichst bedauert.
  • Dank wird ausgesprochen.
  • Wünsche für Ihre berufliche Zukunft begleiten Sie.

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Recht auf Korrektur

Sowohl bei inhaltlichen Fehlern als auch bei formellen Fehlern besteht ein Recht auf Korrektur – sofern dies keine unbedeutenden Einzelfehler sind, die sich nicht negativ auf das Zeugnis auswirken. Grundsätzlich müssen jedoch korrigiert werden:

  • Angabe falscher persönlicher Daten
  • falsche Angaben zu den Tätigkeiten
  • Rechtschreibfehler

Unzulässige Inhalte

  • Außerdienstliches Verhalten, Vorkommnisse aus dem Privatleben
  • Betriebsratstätigkeit (Ausnahme: Freistellung länger als ein Jahr)
  • Schwangerschaft, Mutterschutz
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Parteimitgliedschaft
  • Nebentätigkeit
  • Schwerbehinderteneigenschaft
  • Gesundheitszustand (Ausnahme: wenn eine akute Gefährdung Dritter ernsthaft zu befürchten ist, z. B. Epilepsie)
  • Anzahl Krankentage (Ausnahme: wenn die Fehlzeiten im Verhältnis zur Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses beträchtlich sind, z. B. über 50 %)
  • Straftaten, wenn sie nicht unmittelbar das Arbeitsverhältnis berühren
  • Verdacht auf strafbare Handlungen
  • Streik und Aussperrung
  • Wettbewerbsverbote

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Was die Formulierungen bedeuten

Die hierarchischen Strukturen spielen bei der Aufzählung eine Rolle: “Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.” Weicht die Reihenfolge ab, gab es Probleme mit der Führungsperson.

Am Ende steht die Art des Auseinandergehens. Bei einem Ausscheiden auf eigenen Wunsch muss dies erwähnt werden. Auch die Floskel “Wir wünschen privat und beruflich alles Gute” sollte Bestandteil des Arbeitszeugnisses sein.

Wenngleich es keine Schulnoten gibt, so entsprechen die Formulierungen dennoch im Wesentlichen den Noten 1-6:

Sehr gut

  • … hat die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben/Arbeiten stets zu unser vollsten Zufriedenheit erledigt.
  • … waren mit der Leistung in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.
  • … hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und allerbester Weise entsprochen.
  • … erzielte herausragende Arbeitsergebnisse
  • … zeigte außergewöhnliches Engagement
  • … war im höchsten Maße zuverlässig
  • … wurde von Kollegen, Vorgesetzten und Kunden stets als freundlicher und fleißiger Mitarbeiter geschätzt.

Gut

  • … hat die Ihm oder Ihr übertragen Aufgaben/Arbeiten stets zu unser vollen Zufriedenheit erledigt.
  •  … hat die Aufgaben mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
  • … hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen.
  • … zeigte stets überdurchschnittliche Arbeitsqualität
  • … zeigte stets Initiative, Fleiß und Ehrgeiz
  • … war immer freundlich und aufgeschlossen
  • … Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war einwandfrei

Befriedigend

  • … hat die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
  • … waren mit der Leistungen jederzeit zufrieden.
  • … erfüllte die Erwartungen in jeder Hinsicht.
  • … Arbeitsqualität war überdurchschnittlich
  • … das Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich.
  • … zeigte Engagement und Initiative

Ausreichend

  • … hat die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.
  • … waren mit der Leistung zufrieden.
  • … hat alle Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
  • … hat unseren Erwartungen entsprochen.
  • … das Verhalten zu Mitarbeitern war vorbildlich.
  • … das Verhalten zu Vorgesetzten war einwandfrei.
  • … die Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen.

Mangelhaft

  • … hat die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben weitestgehend zu unserer Zufriedenheit erledigt.
  • … hat alle Aufgaben allgemein mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
  • … hat unseren Erwartungen weitestgehend entsprochen.
  • … hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemüht.
  • … entsprach im Allgemeinen den Anforderungen
  • … das persönliche Verhalten war insgesamt einwandfrei.

Unzureichend

  • … hat sich bemüht, die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
  • … hat unseren Erwartungen entsprochen.
  • … hat sich bemüht unseren Erwartungen zu entsprechen.
  • … war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht.
  • … war stets bemüht, den üblichen Arbeitsaufwand zu bewältigen.

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Weitere Negativformulierungen

  • Anfangs (d.h. nur in der Probezeit, dann nicht mehr)
  • im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten (Die Fähigkeiten sind völlig unzureichend)
  • Sie/er bemühte sich… (Völlige Überforderung)
  • Zeigte Verständnis für seine Aufgaben… (Nahe an der Arbeitsverweigerung)
  • im Großen und Ganzen/insgesamt (Also nicht)
  • Sie/er hatte nicht unbedeutende Erfolge… (Der gewünschte Erfolg blieb aus)
  • ohne Tadel… (Des Lobes nicht wert)
  • gewissenhafter Mitarbeiter: Er war zur Stelle, wenn man ihn brauchte, aber nicht immer brauchbar.
  • Für die Belange der Belegschaft bewies er ein umfassendes Einfühlungsvermögen: Der Mitarbeiter ist homosexuell.
  • Alle Arbeiten erledigte er mit großem Fleiß und Interesse: eifrig, aber nicht tüchtig.
  • Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei: übertriebener Alkoholgenuss
  • Er war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen: Er ist ein unangenehmer Mitarbeiter.
  • Er verlässt uns auf eigenen Wunsch: Er hinterlässt keine Lücke.
  • Er verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen: Ihm wurde gekündigt.
  • Er verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und wünschen Ihm für die Zukunft alles Gute: Das Unternehmen verliert den Arbeitnehmer sehr ungern.

Rechte und Pflichten von Auszubildenden

Mit der Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses gelten einige Rechte und Pflichten von Auszubildenden. Natürlich sind nicht nur diese an Regeln gebunden – auch der oder die Ausbilder:in muss sich an einige Vorgaben halten.

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Rechtliche Grundlagen

Es gibt exakte gesetzliche Vorgaben, was ein:e Auszubildende:r darf – und was nicht. Diese finden sich in verschiedenen Regelwerken:

  • Berufsbildungsgesetz BBiG (§13)
  • Handwerksordnungen
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Ausbilder-Eignungsverordnung
  • Arbeitszeitgesetz

Die konkrete Ausgestaltung der Rechte und Pflichten wird im Ausbildungsvertrag festgehalten.

Rechte von Auszubildenden

VergütungAzubis haben ein Anrecht auf eine angemessene Ausbildungsvergütung
Ausbildungsmittelkostenlose Ausbildungsmittel, wie zum Beispiel Werkzeuge, die der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen muss
FreistellungDer oder die  Auszubildende hat ein Grundrecht auf die Freistellung zum Besuch des Berufsschulunterrichtes
AusbildungszielDer oder die Auszubildende muss nur die Aufgaben erledigen, die dem Ausbildungsziel dienen – private Besorgungen für den Chef oder das Reinigen der Toiletten gehören definitiv nicht dazu!
KündigungsrechtAuszubildende haben besondere Kündigungszeiten von vier Wochen
ZeugnisEin:e Auszubildende:r hat Anrecht auf ein Zeugnis zum Ende seiner Ausbildung
VertretungDer Ausbildungsbetrieb muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Jugend- und Auszubildendenvertretung bilden, die die Interessen der Jugendlichen vertritt.
UrlaubEin:e Auszubildende:r hat das Recht auf einen möglichst zusammenhängenden Urlaub.
ArbeitszeitenBestimmte gesetzliche Regelungen zu Arbeitszeiten dürfen nicht überschritten werden. Diese sind im Arbeitszeitgesetz und gegebenenfalls dem Jugendschutzgesetz verankert und werden um gewerkschaftliche Tarifverträge ergänzt.
PausenWährend der Arbeitszeit gelten Pausen, die jeweils mindestens 15 Minuten lang sein müssen. Bereitschaftsdienst innerhalb der Pausenzeit ist nicht zulässig.
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Pflichten von Auszubildenden

LernpflichtDer oder die Auszubildende muss sich darum bemühen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
SorgfaltspflichtAlle Tätigkeiten in Schule und Beruf müssen ordentlich und zuverlässig ausgeführt werden.
TeilnahmepflichtDer oder die Auszubildende  hat eine Teilnahmepflicht am Besuch der Berufsschule. Dazu gehört auch das Führen eines Berichtsheftes als Ausbildungsnachweis.
AnweisungenDer oder die Auszubildende muss den Anweisungen des Ausbilders oder der Ausbilderin Folge leisten und Aufgaben erfüllen.
BetriebsordnungAuszubildende müssen die Betriebsordnung einhalten. Sieht diese z. B. bestimmte Schutzkleidung vor, ist diese zu tragen.
BewahrungspflichtEr oder sie  muss sorgsam mit den Arbeitsmaterialien umgehen.
SchweigepflichtEin:e Auszubildende:r darf Betriebsgeheimnisse nicht preisgeben.
KrankmeldungKann ein:e Auszubildende:r die Arbeit krankheitsbedingt nicht aufsuchen, ist er zur Vorlage einer ärztlichen Krankmeldung verpflichtet.
ErholungspflichtDer oder die Auszubildende ist verpflichtet, in seinem Urlaub jede dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu unterlassen.
BenachrichtigungspflichtBleibt er oder sie dem Berufsschulunterricht, der betrieblichen Ausbildung oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen fern, muss der oder die Auszubildende  den Betrieb davon unterrichten.
ZwischenprüfungAuf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung muss ein:e Auszubildende:r an der Zwischenprüfung teilnehmen.
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Stolperstein Krankschreibung

Bei der Krankmeldung sind einige Dinge zu beachten, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden:

  • Vorlage der Krankmeldung beim Arbeitgeber: Ist ein:e Auszubildende:r nicht in der Lage arbeiten zu gehen, muss er dies dem Arbeitgeber unmittelbar mitteilen und auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung nennen. Er oder sie braucht dabei weder Gründe noch die Diagnose des Arztes oder der Ärztin zu nennen. Der Arbeitgeber darf keinen Druck zur Rückkehr ausüben, sondern muss den oder die Auszubildende:n in Ruhe lassen.
  • Seit dem 01. Januar 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Versicherte digital. Die Arztpraxis übermittelt die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse. Arbeitgeber rufen die Krankschreibung dann digital bei der Krankenkasse ab, die versicherte Person erhält einen Papierausdruck für die Unterlagen.
  • Privat versicherte Auszubildende erhalten weiterhin drei Formulare (für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und sich selbst), die sie eigenständig an die zuständigen Stellen weiterleiten müssen.
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wie bisher auch ab dem 4. Tag verpflichtend. Arbeitgeber haben das Recht, diese bereits ab dem ersten Krankheitstag einzufordern.
  • Fällt ein Krankheitstag auf die Berufsschule, muss diese vor Unterrichtsbeginn informiert werden. Auch der Betrieb ist in einem solchen Fall zu informieren.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Diese besteht für die Dauer von sechs Wochen durch den Arbeitgeber. Danach greift bei anhaltender Krankheit das Krankengeld der Krankenkasse.
  • Ein Auszubildede:r hat das Recht auf eine freie Arztwahl. Nur bei auffällig häufigen Fehltagen an Brückentagen kann der Medizinische Dienst der Krankenkasse hinzugezogen werden.
  • Erkrankt ein:e Auszubildende:r im Urlaub, kann er oder sie für die entsprechenden Tage eine Krankmeldung vorlegen. Die Urlaubstage bleiben für diesen Fall bestehen.
  • Während einer Krankheit darf ein:e Auszubildende:r nichts tun, das die Heilung behindert. Was erlaubt ist, hängt damit sehr von der Krankheit ab.

Tipps für die Unternehmensgründung

Am Anfang der Existenzgründung steht häufig eine Geschäftsidee. Ganz gleich, ob es ein innovatives Start-up ist, mit der Sie in die High-Tech-Branche eintreten möchten, oder ob Sie als Unternehmensnachfolge in die Fußstapfen eines Firmengründers treten möchten: Am Anfang steht der Wunsch nach unternehmerischer Unabhängigkeit – und die Frage, wie sich das Vorhaben am besten umsetzen lässt.

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Von der Idee zum Geschäftsmodell

Am Anfang steht nicht selten eine vage Idee – eine Marktlücke, eine Produktidee oder eine technische Erfindung, die Sie auf den Markt bringen möchten. Doch ist es mit der Idee allein nicht getan – wie lässt sich mit dieser Geld verdienen? Sie brauchen ein Geschäftsmodell. Dazu gehören zahlreiche Fragen, über die Sie sich Gedanken machen müssen:

  • Welches Produkt wollen Sie anbieten?
  • Welchen Preis soll Ihr Produkt haben?
  • Welche Zielgruppe möchten Sie ansprechen?
  • Was grenzt Sie von der Konkurrenz ab?
  • Wer ist überhaupt Ihre Konkurrenz?
  • Gibt es eine Nachfrage für Ihr Produkt?
  • Wie wollen Sie auf den Markt treten?
  • Welches Kapital ist für die Umsetzung der Idee erforderlich?
  • Wie beschaffen Sie das erforderliche Kapital?

Diese und viele andere Fragestellungen gehen der Entscheidung, ob Sie die Idee umsetzen können, voraus. Eine umfassende Marktanalyse ist ebenso unumgänglich wie die Sammlung zahlreicher relevanter Informationen. Vor allem, wenn Sie auf Fremdkapital angewiesen sind und Ihren Plan der Bank vorstellen wollen, ist die entsprechende Formulierung des Businessplans unumgänglich.

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Der Businessplan

Der Businessplan ist das Herzstück Ihrer Geschäftsidee. Mit diesem Schriftstück treten Sie an Banken heran, um Ihr Vorhaben zu finanzieren, gleichzeitig dient der Plan als wertvolles Instrument, mit dem Sie stets den Soll- und Ist-Zustandes Ihres Unternehmens überprüfen können. Der Businessplan deckt Stärken und Schwächen auf und zwingt Sie zum Durchdenken aller relevanten Geschäftsbereiche.

  • Zusammenfassung
  • Geschäftsidee: Kundennutzen, Vision
  • Markt und Konkurrenz, Zielgruppe, Marktpotenzial
  • Unternehmen: Rechtsform, Kompetenzen, Standort, Mitarbeiter
  • Marketing und Vertrieb: Produktpolitik, Preispolitik, Vertriebsstrategie, Marketing
  • Finanzplan: Eigen- und Fremdkapital, Liquiditäts- und Rentabilitätsrechnung
  • Risikoanalyse (SWOT, Best- und Worst-Case-Szenario)
  • Meilensteine

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Die Finanzierung des Vorhabens

Bei den meisten Gründungsvorhaben ist neben dem Eigenkapital ein Teil Fremdkapital notwendig, um das Unternehmen am Markt zu etablieren. Den Finanzbedarf ermitteln Sie bereits im Businessplan durch Ihre Gründungskosten sowie die laufenden Kosten. Für die Fremdfinanzierung stehen Ihnen dabei unterschiedliche Optionen zur Verfügung:

  • Beteiligungsfinanzierung
  • Mezzaninefinanzierung
  • Venture Capital
  • Crowdfunding
  • Business Angels
  • Darlehen / Fördermittel
  • Gründerzuschuss durch die Arbeitsagentur
  • Einstiegsgeld
  • Gründerwettbewerbe
  • Forschungsstipendien
  • Freunde und Familie
  • Leasing
  • FinTechs

Nicht jede Form ist für jedes Vorhaben geeignet, zudem haben die Finanzierungsformen jeweils eigene Vor- und Nachteile. Informationen, welche Finanzierungsoptionen für Sie in Betracht kommen, erhalten Sie beispielsweise von Ihrer Hausbank.

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Der Erwerb von Know-how

Nicht nur für die Bank ist wichtig, dass Sie über entsprechende Fachkompetenzen verfügen. Der Erfolg einer Existenzgründung steigt und fällt nicht zuletzt mit den Kenntnissen der Gründerperson. Bestenfalls bringen Sie bereits zahlreiche Branchen- und Fachkenntnisse mit und verfügen über das notwendige unternehmerische und kaufmännische Know-how, haben die passende Marketingstrategie im Kopf und sind fit im Bereich Personalführung und Kundenakquise. Doch nur die wenigsten verfügen über eine Bandbreite, die alle relevanten Unternehmensbereiche abdeckt. Nutzen Sie entsprechende Seminare und Workshops, um Ihr Fachwissen zu erweitern. Informationen und Kurse bieten z. B.:

  • Handels- und Handwerkskammern
  • Hochschulen (Career Center)
  • Berufsverbände
  • Gründerzentren
  • Arbeitsagenturen

Die Umsetzung Ihrer Geschäftsidee

Wurde der Kredit von der Hausbank bewilligt, geht es an die Umsetzung der Gründungsidee zur Existenzgründung. Mit der Aufnahme des Kredites ist der Point of no Return erreicht – von jetzt an geht es nur noch vorwärts. In diesem Schritt kümmern Sie sich um:

  • Gewerbeanmeldung, ggf. Handelsregistereintrag
  • Personalgewinnung
  • Entwicklung und Umsetzung der Marketingstrategie
  • technische Umsetzung des Vorhabens
  • Kundenakquise
  • Abschluss von Lieferantenverträgen
  • weitere Finanzierungsrunden zur Ausweitung der Geschäftstätigkeiten

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Hilfe bei Ihrer Existenzgründung

Haben Sie eine Idee, mit der Sie sich selbstständig machen möchten, jedoch fehlt es Ihnen an einem passenden Geschäftsmodell? Steht bereits Ihr Businessplan, die Erstellung des Zahlenteils gehört jedoch nicht zu Ihren Stärken? Oder möchten Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten oder Weiterbildungsmöglichkeiten zum Erwerb des notwendigen Know-hows informieren? Kontaktieren Sie uns gern! Wir haben mehrjährige Erfahrung in der Beratung zur Existenzgründung und der Erstellung von Businessplänen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch mit unserem Businessplan-Coaching beratend zur Seite. Einen Überblick bietet auch ein kostenloses E-Book, das sich hier herunterladen lässt.

Business-Coaching

Ob als Vorbereitung für das Bewerbungsgespräch oder um einen gelungenen Berufsstart zu erzielen. Manchmal bietet sich ein Business-Coaching an, um gut vorbereitet und selbstsicher auftreten zu können.

Unser Business-Coaching

Wir bieten Ihnen unterschiedliche Varianten an, um Sie optimal auf den Beruf vorzubereiten:

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Fit für das Bewerbungsgespräch

Sind Sie unsicher bezüglich Ihres Auftretens, bieten wir neben der Optimierung von Bewerbungsschreiben die Option des Bewerbungs-Coachings, bei dem ein Coach Sie auf die Standardsituationen in Bewerbungsgesprächen vorbereitet und damit nicht nur die Angst vor dem Gespräch nimmt, sondern Ihnen auch Tipps gibt, wie Sie bei den Personalverantwortlichen punkten können.

In einem simulierten Gespräch bereitet der Coach Sie auf mögliche fragen vor, gibt Tipps zu Gestik und Körperhaltung und klärt über die Do’s and Don’t passender Dresscodes auf. So klappt es mit dem Traumjob.

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Das Job-Coaching

Der Job-Coach berät Sie im beruflichen Kontext und steht Ihnen unterstützend zur Seite – mit strukturierten Fragen, Denkanstößen und einem konstruktiven Feedback. Unser Job-Coaching richtet sich gezielt auch an Studenten, die sowohl während Ihres Studiums im Job erste Erfahrungen sammeln möchten, als auch an Absolventen, die in den Beruf einsteigen möchten.

Mit einem Coach zum perfekten Businessplan

Mit unserem über Jahre erprobten Know-how stehen Ihnen unsere erfahrenen Coaches auch im Kontext des Businessplan-Coachings zur Erstellung eines hochwertigen Businessplans unterstützend zur Seite. Nur ein guter Businessplan kann Sie optimal auf Ihren Geschäftseinstieg vorbereiten und Ihnen dabei helfen, durch eine gute Planung möglichen Hindernissen, Hürden und offenen Fragen  entgegenzuwirken.

Wir testen Ihren Businessplan auf Markttauglichkeit und wirtschaftliches Potenzial sowie Realisierbarkeit. Auch beraten wir Sie zu Ihren finanziellen Möglichkeiten, der wirtschaftlichen Tragfähigkeiten und geben gern erste Tipps für die Entwicklung einer Marketing-Strategie.

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Das Coaching findet dabei statt als:

  • Coaching vor Ort (z. B. in Hamburg, Kiel, Flensburg sowie an verschiedenen Standorten nach Wahl gegen Aufpreis)
  • Telefon-Coaching
  • E-Mail-Coaching

Lebenslauf für die Bewerbung

Der Lebenslauf ist das wichtigste Dokument einer Bewerbung. Der sogenannte CV (Curriculum Vitae) gibt dem Personalverantwortlichen einen stichwortartigen Überblick über den schulischen und beruflichen Werdegang und die Kompetenzen des Bewerbers, anhand dessen er ein erstes Urteil über die Eignung des Kandidaten für die ausgeschriebene Stelle fällt.

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Welche Informationen gehören in den Lebenslauf?

Grundsätzlich: Nur relevante Ereignisse, tatsächliche Erfahrungen und korrekte Daten. Falschangaben sind tabu!

  • hauptberufliche Tätigkeiten mit der für die Stelle erworbenen relevanten Erfahrung
  • Studium mit erworbenem Abschluss und theoretischen Kenntnis-Schwerpunkten
  • Praktika und für die Stelle relevante Nebenjobs sowie Nebentätigkeiten, die besondere Soft Skills darstellen
  • der schulische Werdegang mit Schulabschluss und Abschlussnote
  • Sprachkenntnise, Software- und Computerkenntnisse sowie zusätzliche Fähigkeiten und Hobbys, die Aufschluss über für die Stelle relevante Soft- und Hard Skills geben

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Fähigkeiten beruhen auf der eigenen Einschätzung und sind für den Personalchef nicht nachprüfbar. Umso wichtiger ist eine realistische Einschätzung und eine nicht allzu übertriebene Darstellung der eigenen Kompetenzen. Erworbene Kenntnisse lassen sich am besten durch Zeugnisse und Zertifikate zu Kursen und Weiterbildungen belegen.

Die Angabe von Hobbys ist grundsätzlich ein strittiges Thema. Grundsätzlich gilt es, nicht alle Freizeitbeschäftigungen aufzuführen, sondern das Bild durch eine persönliche Note abzurunden. Überlegen Sie sich dabei, wie die Angabe eines bestimmten Hobbys wirkt – und seien Sie gegebenenfalls für Rückfragen gerüstet.

Die Angabe zum Familienstand ist zu vermeiden. Personalchefs geht dieser nichts an, schlimmstenfalls wirkt sich die Angabe negativ aus. Auch Kinder sollten am besten erst im Vorstellungsgespräch erwähnt werden. Und das auch nur dann, wenn sich dadurch Beeinträchtigungen in der Arbeitszeit ergeben könnten.

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Struktur des Lebenslaufes

  • persönliche Angaben: Kontaktdaten, Geburtsort und -datum, wobei die Daten nicht doppelt auftreten sollten: Wer seine Adresse in der Kopfzeile platziert, braucht sie an dieser Stelle nicht mehr erwähnen
  • Erfahrung: Berufliche Erfahrung, Weiterbildung, Ausbildung/Studium, Praktika, ggf. Nebentätigkeiten – jeweils mit Angaben zum Unternehmen, Position, Ort, Tätigkeit sowie dem Anfangs- und Enddatum der Tätigkeit; Noten für Abitur oder Hochschulabschluss sollten ebenfalls erscheinen. Dabei gilt: Je älter die Erfahrung, desto unwichtiger, d. h. die Grundschule kann eventuell weg gelassen werden.
  • Kenntnisse: Sprach- und Computerkenntnisse, Führerschein
  • Sonstiges: Hobbys, Ehrenamt – sofern diese relevant für die Ausübung der Tätigkeit sind.
  • Unterschrift und Datum

Wichtig beim Layout ist dabei die Übersichtlichkeit. Es macht Sinn, den Inhalt in Abschnitte zu unterteilen und mit einer Überschrift zu versehen. Wie auch bei englischsprachigen Lebensläufen geht die Tendenz dahin, aktuelle Tätigkeiten an die erste Position zu setzen.

Auch beim Versand per E-Mail ist es wichtig, den Lebenslauf ordentlich zu formatieren. Mit einem durchdachten Farbschema lässt sich die Bewerbung etwas individualisieren.

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Lücken im Lebenslauf

Viele Menschen nehmen sich eine Auszeit – nach der Schule vor Beginn des Studiums, für die Mutterschaft oder Arbeitssuche. Diese als untätige Zeiträume darzustellen, wirkt sich nicht unbedingt positiv im Lebenslauf aus. Fragen Sie sich also: Was brachte diese Zeit, um mich dorthin zu bringen, wo ich heute stehe? So lassen sich auch “Lücken” in ein positives Licht rücken.

Was im Lebenslauf zu vermeiden ist

Personaler nehmen sich mehrheitlich weniger als eine Minute Zeit, um den Lebenslauf zu studieren. Entsprechend muss die Länge stimmen: Eine, maximal zwei Seiten sind ausreichend.

Entscheidendes Kriterium, um sich die Chance auf ein Vorstellungsgespräch zu erhalten, ist auch die korrekte Rechtschreibung. Schlampig erstellte oder nicht auf die ausgeschriebene Stelle angepasste Bewerbungen sind ein absolutes No-go.

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Fotos im Lebenslauf

In englischsprachigen Ländern vollkommen unüblich, in Deutschland eigentlich überholt – das Bewerbungsfoto. Dennoch verschlechtern sich beim Weglassen des Fotos die Chancen gegenüber Mitbewerbern. Gleichzeitig birgt das Bewerbungsfoto das Risiko, dem ersten Eindruck zum Opfer zu fallen. Es macht also Sinn, ein Foto beizufügen, das alternativ auch auf das Deckblatt der Bewerbung geklebt werden kann. So oder so: Das Foto sollte einen möglichst positiven Eindruck vermitteln, d. h. einen einfarbigen Hintergrund haben und auf die Stelle zugeschnitten seriös wirken. Urlaubsfotos haben hier nichts zu suchen.

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Der englischsprachige Lebenslauf

Eine Bewerbung in englischsprachigen Ländern unterscheidet sich maßgeblich von klassischen Bewerbungen in Deutschland. Der Trend geht zur Verknappung: Eine Seite Lebenslauf, eine Seite Anschreiben – mehr sind häufig nicht üblich. Dabei reicht es nicht aus, die deutsche Bewerbung 1:1 zu übersetzen. Vielmehr ist eine ganz eigene Form zu beachten. Das gilt sowohl für den amerikanischen “Resume” als auch für den britischen “CV”.

Unterschiede zum deutschen Lebenslauf

Es kommt nicht darauf an, jedes Detail zu erwähnen, sondern dem potenziellen Arbeitgeber die vorhandenen Qualifikationen möglichst gut darzustellen, ohne jedoch gänzlich auf einzelne Positionen zu verzichten.

Völlig unüblich sind Angaben zu Geburtsdatum und Familienstand, auch ein Foto gibt es nicht. Ebenfalls verzichten können Sie auf Datum und Unterschrift am Ende des Lebenslaufes. Stattdessen sollten Erfolge deutlich werden: Im Gegensatz zum deutschen Nominalstil sind “action words” gebräuchlich: achieved, enabled, controlled.

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Aufbau eines englischsprachigen CV

  • personal details: Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • qualification summary: persönliche Eigenschaften, Erfahrungen, Fähigkeiten und Erfolge, die als Kompetenzprofil stichwortartig oder in einem Fließtext dargestellt werden
  • (career) objective: Eine optionale Darstellung, welche Position im Unternehmen interessant ist und wo die Erwartungen an das Unternehmen vorherrschen
  • professional experience: Die Berufserfahrung, wobei die Reihenfolge umgekehrt chronologisch ist und die aktuellste Stelle oben steht. Jede Position enthält: Unternehmen, Abteilung, Bezeichnung der Position und Zeitraum der Tätigkeit
  • education: Ausbildung, auch hier die aktuellste Station zuerst
  • skills und activities: Sprach- und Computerkentnisse, persönliche Interessen, Engagement
  • references: Hier werden Kontaktdaten von Personen angegeben, die Auskunft über den Bewerber geben können – Professoren, Trainer oder ehemalige Arbeitgeber. Achtung: Vor deren Nennung muss das Einverständnis vorliegen.

Thesis-Coach.de Hamburg. Hier illustriert ein Foto unsere Webseite.

Unterstützung beim Erstellen der Bewerbung

Die Bewerbung ist Ihre Visitenkarte, der erste Eindruck, den der Personalchef von Ihnen erhält. Entsprechend wichtig ist es, hiermit zu überzeugen, denn nur so haben Sie die Chance, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Sind Sie deshalb sorgfältig beim Erstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen. Gerne unterstützen wir Sie dabei durch die Optimierung Ihres Lebenslaufes und des Anschreibens, helfen beim Motivationsschreiben oder bereiten Sie im Rahmen unseres Bewerbungs-Coachings auf das Vorstellungsgespräch vor.