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Die Wahl der Bank für Gründer

Ist die Entscheidung zugunsten der Fremdfinanzierung durch eine Bank gefallen, folgt das Bankgespräch, das darüber entscheidet, ob die Bank Ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung stellt oder nicht. Dies findet bis auf wenige Ausnahmen immer bei Ihrer Hausbank statt, welche gegebenenfalls Förderantrage weiterleitet. Ihre Hausbank ist damit ein wichtiger Geschäftspartner – pflegen Sie ein gutes Verhältnis. Für das Gespräch ist die optimale Vorbereitung das A und O. Doch welches ist eine geeignete Bank für Gründer?

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Die Wahl der Bank für Gründer

Die Hausbank muss nicht die Bank sein, bei der Sie bislang Ihr Konto hatten – möglicherweise bietet eine andere Bank viel bessere Konditionen. Vergleichen Sie die Möglichkeiten im Vorfeld. Gehen Sie davon aus, dass Sie Ihr Geschäftskonto im Falle eines Kreditabschlusses bei der Bank haben werden, die Ihnen Geld zur Verfügung stellt. Dabei gehen die Banken unterschiedlich mit Existenzgründern um – von der Intensivbetreuung durch einen Betreuer bis hin zur telefonischen Abwicklung eines Kleinkredits ist alles möglich. Nehmen Sie eventuell Abstand von Ihrem langjährigen Privatkundenbetreuer – auf Firmenkunden spezialisierte Berater sind in der Regel kompetenter auf Businessbelange geschult.

Benötigte Unterlagen

Wollen Sie einen guten Eindruck hinterlassen, reichen Sie die Bankunterlagen schon vor dem Gespräch bei der Bank ein – je vollständiger, desto eher ist mit einer Entscheidung zu rechnen.

  • Lebenslauf
  • Businessplan mit Finanzplanung
  • Nachweise über Qualifikationen
  • Gesellschaftervertrag
  • Zustimmung zur Schufa-Auskunft
  • Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre
  • Kopie des Personalausweises
  • sofern vorhanden: Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Selbstauskunft
  • Nachweise über Sicherheiten und Eigenkapital

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Bei der Schufa sind alle Verbindlichkeiten hinterlegt. Die Bank holt deshalb als erstes eine Schufa-Auskunft ein, um zu sehen, ob Sie bisherigen Kreditverpflichtungen bislang nachgekommen sind und wie es um Ihre Bonität bestellt ist. Sie können die Daten bei der Schufa einsehen bzw. sollten dies sogar unbedingt tun, wenn Sie Negativeinträge vermuten. So haben Sie noch vor dem Gespräch Gelegenheit, sich plausible Erklärungen zu überlegen.

Das Bankgespräch

Zunächst: Denken Sie sich in Ihren Bankberater hinein. Ein Kredit ist eine heikle Angelegenheit und für die Bank nur dann interessant, wenn Folgeaufträge zu erwarten sind: Ihr Unternehmen geht durch die Decke und Sie legen Ihre Gewinne künftig bei der Bank an. Gewinnspannen im kleinstelligen Kreditgeschäft sind gering, Ihr Berater betreut häufig mehrere Hundert Kunden neben Ihnen. Überzeugen Sie deshalb möglichst klar und knapp. Vom Gespräch mit der Bank hängt ab, ob Sie ausreichend finanzielle Mittel für Ihre Unternehmung haben werden. Bereiten Sie sich entsprechend gut auf das Bankgespräch vor.

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Vorbereitung auf das Bankgespräch

Grundsätzlich vorteilhaft ist ein Termin, der nicht kurz vor Feierabend liegt, sondern ausreichend Zeit für ein Gespräch bietet. Notieren Sie sich wichtige Punkte und Fragen im Vorfeld.

Die Bank wird Fragen stellen. Nur wenn Sie die passenden Antworten parat haben, überzeugen Sie. Dies sind vor allem Fragen zum Finanzplan und der unternehmerischen Tätigkeit. Doch gerade bei Teamgründungen dürfen Sie auch darauf gefasst sein, dass Fragen zur Zusammenarbeit und/oder dem Exit bei unüberwindbaren Differenzen aufkommen.

Vorbereitung auf Fragen

  • Was ist Ihr Unternehmenskern?
  • Wie heben sich von Konkurrenten ab? oder: Warum haben Sie keine Konkurrenten?
  • Wie sind die Zukunftstrends des Marktes?
  • Wie hoch ist die Investitionssumme?
  • Mit welchen laufenden Kosten rechnen Sie?
  • Welche Eigenmittel und Sicherheiten können Sie vorweisen?
  • Welche Fördermittel kommen für Sie infrage?
  • Liegen Branchenvergleichszahlen vor?
  • Benötigen Sie Personal? Welche Kosten verursacht das?
  • Müssen Sie Auflagen beachten?
  • Was tun Sie im Falle von Differenzen im Team? Ist der Fortbestand des Unternehmens gesichert?
  • Haben Sie bei der Gründung im Nebenerwerb ausreichend Zeit für die Weiterentwicklung des Unternehmens?

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Das Gespräch

Das Gespräch mit der Bank findet meist nach Einreichung Ihrer Unterlagen statt. Fokussieren Sie sich auf Ihr Ziel: Die Bank von Ihrer Idee zu überzeugen. Die günstigste Lösung sind in der Regel Fördermittel, ergänzt um ein Darlehen der Hausbank. Positiv wirkt sich aus, wenn Sie bereits infrage kommende Kredite nennen können. Belegen Sie veranschlagte Kosten mit Kostenvoranschlägen oder Angeboten und verdeutlichen so, dass Sie sich bereits konkret mit dem finanziellen Teil auseinandergesetzt haben und nicht ins Blaue hinein schätzen. Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Kreditabschluss steigen, wenn Sie viele Informationen liefern.

Auch wenn Sie Ihren Businessplan von einer dritten Person schreiben ließen: Sie sollten die Zahlen und Fakten verinnerlicht haben. Verdeutlichen Sie, dass Sie auch künftig eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wünschen.

Und so konservativ es klingen mag: Gepflegte Kleidung und ein seriöses Auftreten tragen ebenfalls zum Eindruck bei, den Sie vermitteln. Treten Sie nicht wie ein unsicherer Bittsteller auf, sondern selbstsicher. Schließlich sind Sie von Ihrem Vorhaben überzeugt – strahlen Sie das auch aus. Treten Sie der Bank und ihren berechtigten Ansprüchen nach Sicherheiten offen gegenüber, ohne jeder Forderung nachzukommen. Bringen Sie alle Konditionen in Erfahrung.

Nach dem Bankgespräch

Nach dem Gespräch wird die Bank eine weitere intensive Prüfung vornehmen, bevor sie eine Kreditentscheidung trifft. Nachdem diese gefallen ist, füllen Sie den Antrag auf Fördermittel aus. Der Fördermittelgeber (z. B. KfW) prüft die Unterlagen ebenfalls und teilt seine Entscheidung dann mit. Rechnen Sie mit bis zu sechs bis acht Wochen, die das Verfahren dauern kann, bis Sie über Ihre Kreditentscheidung informiert werden bzw. das Geld letztlich zur Verfügung steht.

Kreditwürdigkeit und Sicherheiten

Der Bank ist vor allem wichtig, ob Sie Ihren Kredit mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückzahlen können. Deshalb prüft sie zunächst die Kreditwürdigkeit. Zum einen ist dazu die persönliche, zum anderen die materielle Kreditwürdigkeit entscheidend.

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Persönliche und materielle Sicherheit

Persönliche Kreditwürdigkeit: Hierbei geht es um das Vertrauen, das Sie durch Zuverlässigkeit, berufliche und fachliche Qualifikationen ausstrahlen. Rücklastschriften, Überschuldung oder nicht eingehaltene Zahlungsverpflichtungen führen meist direkt zum k. o.. Strahlen Sie kaufmännische Stärke aus, indem Sie Stärken und Schwächen der Unternehmung kennen und über Gestaltungsoptionen aufklären. Überzeugen Sie durch fundierte Branchenkenntnisse und eine realistische Einschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten. Nicht zuletzt tragen ein seriöses Auftreten, Offenheit und Zielstrebigkeit zum entscheidenden positiven ersten Eindruck bei.

Materielle Kreditwürdigkeit: Je nach Höhe und Art des Kredits prüft die Bank Ihre Kreditwürdigkeit durch ein standardisiertes Ratingverfahren. Die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit ist das alles entscheidende Kriterium, ob Sie einen Kredit erhalten oder nicht. Diese wird errechnet über den Cash-flow abzüglich der Einkommensteuerbelastung abzüglich der Sonderausgaben abzüglich der Privatentnahmen.

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Sicherheiten

Kein Kredit ohne Sicherheit. Die Bank will wissen, ob sie ihr Geld wieder bekommt. Dazu fordert sie Sicherheiten, die über das Ihnen entgegen gebrachte Vertrauen hinausgehen. Möglicherweise haben Sie zusätzliches Kapital, das Sie nicht vollständig in die Unternehmung einbringen möchten oder Sachwerte wie Immobilien, die Sie vorweisen können. Ja höher der Eigenkapitalanteil, desto wahrscheinlicher ist die Kreditvergabe. Bankübliche Sicherheiten sind die Haftung mit dem Privatvermögen und Immobilien.

Die Bewertung von Eigenkapital erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien:

  • Grundstücke: 60-80 % der Beleihungsgrenzen (Grundschuld wird eingetragen sowie „Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung“ im Ernstfall)
  • Bankguthaben: 100 %
  • Lebensversicherungen: 100 % des Rückkaufwertes
  • Bundesschatzbriefe: 100 % des Zeitwertes
  • Abtretung von Kundenforderungen aus öffentlicher Hand: 90 %
  • Abtretung aus sonstigen Kundenforderungen: 0-100 % (Vorsicht: Wendet sich die Bank zu früh an Kunden, schadet das evtl. Ihrer Reputation)
  • Aktien im Inland und Aktienfonds: 60 % des Kurswertes
  • Aktien im Ausland: 40-50 % des Kurswertes
  • Bürgschaften von Inlandsbanken: 100 %
  • Bürgschaften von Dritten: 0-100 %, abhängig von der Bonität
  • Ladeneinrichtungen: 40 % des Zeitwertes
  • Maschinen und Fahrzeuge: 50 % des Zeitwertes (sogenannte Sicherheitsübereignung, Bank wird Eigentümerin, ggf. Absprache von Teilfreigaben bei schwindender Kredithöhe)
  • Rentenfonds: 60-80 %

Ihren Eigenanteil können Sie steigern durch Partner und Gesellschafter, Beteiligungsgesellschaften, Unternehmerkapital sowie Verwandte und Freunde.

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Bürgschaften

Alternativ besteht die Möglichkeit von Bürgschaften: Dritte garantieren dafür, dass sie mit der Rückzahlung der Schulden einspringen, wenn Sie die Raten nicht überweisen. Zu unterscheiden sind dabei selbstschuldnerische Bürgschaften, bei denen die Bank auf den Bürgen zukommen kann, bevor der Schuldner insolvent ist, sowie Ausfallbürgschaften, bei denen die Bank zunächst alle Sicherheiten ausschöpfen muss, bevor sie an den Bürgen herantreten kann. Als drittes ist eine Aufteilung nach Teilbürgen möglich, die lediglich einen Teil der Schulden übernehmen. Vorsicht: Eine Bürgschaft ist in der Regel zeitlich unbegrenzt und unkündbar und endet erst mit Abgleichung der Schulden. Möglich ist nur ein Haftungsausschluss für zukünftige Schulden.

Die Förderangebote der KfW kommen den Kreditnehmern durch eine besondere Form der Besicherung entgegen. Der Gründerkredit und das Kapital für Gründung verfügen beide über eine Haftungsfreistellung von bis zu 80 % bzw. ein Nachrangdarlehen, wodurch das Risiko der Bank praktisch entfällt. Während im ersten Fall die Hausbank, die sich das Geld von der KfW leiht, von der Haftung zu 80 % freigestellt wird, falls der Schuldner das Geld nicht zurückzahlen kann, zeichnet sich ein Nachrangdarlehen dadurch aus, dass die Bank – in diesem Fall die KfW – ihre Forderungen hinter allen anderen Gläubigern anstellt.

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Bürgschaftsbanken

Auch Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften. Diese Institutionen sind Zusammenschlüsse von IHK und HwK, Kammern der freien Berufe, Wirtschaftsverbänden, Innungen, Banken und teilweise auch Versicherungen, die sich für die mittelständische Wirtschaft in ihrem Bundesland einsetzen und Ausfallbürgschaften für Existenzgründungen, Investitionen, Betriebsmittel, Franchise- und Leasingfinanzierungen übernehmen. Das Angebot richtet sich an all jene, die aufgrund fehlender Sicherheiten nicht kreditwürdig sind, die Geschäftsaussichten jedoch positiv sind und das Vorhaben tragfähig ist.

Der Kreditnehmer zahlt der Bank ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und eine Provision von ca. 1-1,5 % der Kreditsumme. Die Bearbeitungsdauer bei einer Bürgschaft beträgt je nach Anliegen zwei bis fünf Wochen. Die Beantragung der Bürgschaft erfolgt über die Hausbank, unter Umständen ist eine Beantragung über das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ möglich, bei der Sie den Bürgschaftsantrag direkt stellen.

Entscheidungsgrundlage ist in jedem Fall der Businessplan. Der Vorteil: Bewilligt die Bürgschaftsbank die Übernahme, können Sie selbstsicher an die Hausbank herantreten. Die Bürgschaft ohne Bank ist ab einer Summe von ca. 5.000 € möglich. Je nach Verwendungsart beträgt die Laufzeit bis zu 23 Jahre, bei einem Schnitt von durchschnittlich sieben Jahren.

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Die Bankbürgschaft hat gegenüber einer privaten Bürgschaft den Vorteil, dass emotionale Belange außen vor bleiben, die Beziehung ist und bleibt eine geschäftliche. Die Bank hat zudem den Vorteil, dass sie das unternehmerische Risiko genauer bewerten kann.

Der (erfolgreiche) Kreditabschluss

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit der Kreditrückzahlung ist, ermittelt die Bank über das sogenannte Rating. Hier fließen zahlreiche Faktoren wie bisherige Kontoführung, Geburtsdatum, Geschlecht und Wohnort sowie Erfahrungswerte anderer Kreditnehmer ein. Ein Überblick, welche Faktoren zu einem erfolgreichen Kreditabschluss beitragen.

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Das Rating-Ergebnis bestimmt den Zinssatz

Viele Banken koppeln das Rating-Ergebnis an den Zinssatz: Je besser das Rating, desto geringer der veranschlagte Zinssatz. Dieses setzt sich zusammen aus der wirtschaftlichen Situation des Unternehmers, der Qualität des Managements, Marktpotenzial, der Beziehung zwischen dem Unternehmer und der Hausbank sowie der Unternehmensentwicklung. Harte Fakten machen dabei rund 60 % der Bewertung aus, weitere 40 % sind weiche Faktoren wie Unternehmens- und Kontoführung. Da Existenzgründer noch keine Zahlen vorlegen können, kommt es hier vor allem darauf an zu überzeugen.

Achten Sie bei der Wahl der Höhe der Tilgungsraten unbedingt auf eine angemessene Höhe und übernehmen Sie die jährliche Belastung in Ihre Finanzplanung. Planen Sie ein ausreichendes Polster für die Überbrückung finanzieller Engpässe ein.

Kommunikation ist alles

Kommt es zu keinem erfolgreichen Abschluss, erfragen Sie Gründe. Überarbeiten Sie Ihr Konzept. Kontaktieren Sie weitere Kreditinstitute und die Wirtschaftsförderung der Kommune. Landeszuschüsse können unter Umständen Ihre Eigenkapitalquote erhöhen.

Vor allem in der Gründungsphase ist häufig ein enger Kontakt zur Hausbank gegeben. Pflegen Sie ein gutes Verhältnis. Es kann nicht schaden, z. B. jährlich mit dem Jahresabschluss vorstellig zu werden und den Geschäftsverlauf des vergangenen Jahres zu analysieren. Haben Sie Ihre Ziele nicht erreicht? Beweisen Sie Unternehmergeist und warten mit neuen Strategien auf.

Die Bewertung von Finanzierungsangeboten

Finanzierungsangebote sind nicht immer direkt miteinander vergleichbar. Häufig gibt es versteckte Klauseln und unterschiedliche Zinssatzangaben, die die Bewertung von Finanzierungsangeboten erschweren.

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Faktoren bei der Bewertung von Finanzierungsangeboten

  • Der im Kreditvertrag ausgewiesene Nominalzins gibt keine Auskunft darüber, wie teuer der Kredit letztlich ist. Viel wichtiger ist der effektive Jahreszins, der neben den Nominalzinsen auch die seitens der Bank erhobenen Gebühren und den Tilgungsverlauf berücksichtigt.
  • Zusätzlich zum Effektivzins berücksichtigen Sie den Abschluss der Restschuldversicherung. Viele Banken fordern den Abschluss einer solchen ein, um Zahlungsausfälle bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit abzusichern. Die hierfür veranschlagten Kosten sind nicht im Effektivzins enthalten.
  • Option zur vorzeitigen Rückzahlung: Angenommen, Ihr Unternehmen entwickelt sich prächtig und Sie möchten den Kredit vorzeitig rückzahlen, um das Schuldverhältnis los zu sein, Abhängigkeiten zu beenden und laufende Kosten zu senken. Im Kleingedruckten findet sich für genau diese Fälle eine Klausel zur vorzeitigen Rückzahlung. Einige Banken erheben dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung oder schließen die Rückzahlung per Vertrag aus, um Zinsverluste auszugleichen.
  • Banken hätten gern möglichst große Sicherheiten für die Vergabe von Krediten. Einige fordern die Verpfändung Ihrer Kapitallebensversicherung oder den Abschluss einer neuen. Machen Sie ein Gegenangebot: Schließen Sie eine Restschuldversicherung ab oder bieten sie eine Risikolebensversicherung an – es gilt Verhältnismäßigkeit. Haben Sie keine Sicherheiten zur Verfügung, wenden Sie sich an eine Bürgschaftsbank. Ähnlich wie die KfW tritt die Bürgschaftsbank als Sicherheit ein, falls Sie die Raten nicht zahlen können. Sie bleiben jedoch der Bürgschaftsbank gegenüber verpflichtet und kommen für entstehende Kosten auf.

Leasing als Finanzierungsform

Im eigentlichen Sinne ist Leasing eine Form der Nutzungsüberlassung ähnlich der Miete, wird inzwischen jedoch vielfach als alternative Finanzierungsform für Unternehmen betrachtet. Vom Mietvertrag unterscheidet sich Leasing dadurch, dass der Leasingnehmer für die ordnungsgemäße Wartung und Instandsetzung verantwortlich ist. Der Mieter haftet während der Mietzeit für das Gut und hat dafür zu sorgen, dass Reparaturen regelmäßig durchgeführt werden. Am weitesten verbreitet ist Leasing als Finanzierungsform in der Automobilbranche, doch tatsächlich können heute die meisten Investitionsgüter geleast werden.

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Im Vergleich zu einem Kauf der Güter per Fremdfinanzierung bieten sich dabei einige Vorteile:

  • Steigerung der Liquidität
  • Steuerliche Geltendmachung der Leasingraten als Betriebsausgabe
  • Zusätzlicher Service durch Wartungs- und Versicherungsverträge

Ablauf eines Leasinggeschäftes

Bei einem Leasinggeschäft wählen Sie als Unternehmer wie gewohnt eine Ware aus, ohne einer Bindung an Händler oder Produkte zu unterliegen. Mit der Leasinggesellschaft (der Hersteller, eine freie Gesellschaft oder eine Tochter eines Kreditunternehmens) schließen Sie im Folgenden einen (unkündbaren) Leasingvertrag ab, der dazu führt, dass die Gesellschaft vor dem Verkäufer den Kauf antritt und Sie die Leasingraten an die Gesellschaft überweisen. Die Interaktion erfolgt dabei sowohl zwischen Ihnen und dem Verkäufer, als auch zwischen Ihnen und der Leasinggesellschaft, als auch dem Verkäufer und der Leasinggesellschaft.

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Die Ware bleibt dabei das Eigentum der Leasinggesellschaft, andernfalls handelt es sich um einen Mietkauf, bei dem Sie nach der letzten Rate die Sache als Eigentümer übernehmen. Die Höhe der Leasingrate setzt sich zusammen aus den Zinsen, den Kosten für die Abnutzung, den Bearbeitungskosten sowie der Gewinnmarge der Leasinggesellschaft.

Finanzierungsleasing vs. Operating Leasing

Im Wesentlichen gibt es zwei verschiedene Leasingarten: Finanzierungsleasing und Operating Leasing, das normalen Mietverträgen recht nahe kommt. In der Praxis ist das Finanzierungsleasing weitaus häufiger. Dieses zeichnet sich durch eine Leasingdauer aus, die etwa 40 bis 90 % der durchschnittlichen Nutzungsdauer beträgt. Der Leasingvertrag ist unkündbar, die Amortisation der Kosten erfolgt durch den Leasingnehmer. Sie tragen als solcher die volle Verantwortung. Bei der Vollamortisation ist am Ende der Laufzeit keine Kaufpreiszahlung mehr erforderlich, alle Kosten sind durch die Raten bereits verrechnet. Bei der Teilamortisation hingegen verbleibt ein Restbetrag, der sich am Zeitwert orientiert. Am Ende der Mietzeit stehen Ihnen hier verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

  • Sie kaufen das Objekt.
  • Der Leasingvertrag wird verlängert (in der Regel mit geringeren Leasingraten).
  • Rückgabe des Objektes an die Leasinggesellschaft, wobei eventuell Klauseln den Leasingnehmer an der Veräußerung beteiligen bzw. dieser bei einer Differenz zum errechneten Restwert zur Kasse gebeten wird.

Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) e. V. bietet weitere Informationen und eine Recherchemöglichkeit nach Leasinggesellschaften, wenn Sie Leasing als Finanzierungsform in Betracht ziehen.

Finanzierungsformen – Fremdkapital

In der Regel benötigen Sie für ein Gründungsvorhaben Gelder, die über das Eigenkapital hinausgehen. Wie hoch die Summe ist, die Sie einerseits benötigen, die andererseits die Bank gewillt ist zu geben, hängt maßgeblich von Ihrem Vorhaben, aber auch den Sicherheiten ab, die Sie bieten können. Ein Überblick über verschiedene Finanzierungsformen (Fremdkapital).

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Kredite

Das bekannteste Darlehen ist wohl der Kontokorrent-Kredit, der sogenannte Dispo, bei der Hausbank. Doch gibt es weitere, speziell für die Gründung geschaffene Kreditformen, die durch Zuschüsse des Bundes besonders günstige Konditionen aufweisen. Der Vorteil: Die Liquidität verbessert sich kurzfristig, Sie haben einen Spielraum für Investitionen.

Kontokorrent-Kredit

Den allgemein als Dispokredit bekannten Kontokorrent-Kredit können Sie zur kurzfristigen Finanzierung nutzen – beispielsweise wenn Rechnungen nicht bezahlt wurden. Für langfristige Investitionen, die Kapital im Unternehmen binden, kommt der Kredit nicht zuletzt aufgrund der ungünstigen Zinskonditionen nicht infrage. Weichen Sie dafür lieber auf Kredite der Hausbank, bestenfalls jedoch auf Förderdarlehen von Bund oder Ländern aus.

Mikrokredite

Erhalten sie über Ihre Hausbank keinerlei Kredite, besteht die Option eines Mikrokredites, der sich speziell an benachteiligte Personengruppen richtet, die bei der Kreditwürdigkeitsprüfung durchfallen. Die Kreditaufnahme erfolgt bei Mikrokrediten gezielt in kleinen Schritten von 1.000, 5.000 oder 10.000 €, das gesamte Volumen darf 20.000 € nicht übersteigen. Besonderheit: Die Kreditvergabe erfolgt über einen Berater vor Ort, der direkt beim Gründer vorbeikommt, nicht bei einer Bank. Hier bespricht er das Projekt mit Ihnen – gern auch im Kreis von Freunden und Familie, da persönliche Referenzen aus dem persönlichen Umfeld wichtig sind. Die Laufzeit liegt bei maximal vier Jahren und wird individuell an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst; die Sicherheit erfolgt in Form einer Bürgschaft aus dem Umfeld des Unternehmers. Im Falle eines positiven Bescheids spricht das Mikrofinanzinstitut eine Empfehlung an die GLS Bank aus. Mit einem Zinssatz von aktuell knapp 10 % und einer kleinen Bearbeitungsgebühr liegt der Kredit zwar über den Konditionen der KfW oder Landesbanken, dafür ist die Betreuung während der Laufzeit kostenlos. Institute, die Mikrokredite vergeben finden Sie hier.

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Familie und Freunde

In Deutschland weniger verbreitet, stellt in anderen Ländern die Finanzierung eines Gründungsvorhabens über Familie und Freunde eine gängige Praxis dar. Die scheinbar unkomplizierte Variante der Geldbeschaffung ist nicht selten mit Konflikten verknüpft. Wahren Sie den Frieden und ziehen Sie Zinszahlungen in Betracht – Ihr Angehöriger hätte von der Bank auch Zinsen erhalten. Fixieren Sie Vereinbarungen am besten schriftlich und halten Sie diese auf jeden Fall ein. Beachten Sie, dass die Kredithöhe im Falle Ihres Scheiterns nicht die Existenz Ihres Angehörigen gefährdet und sorgen Sie auch hier für eine entsprechende Sicherheit, beispielsweise durch eine Risikolebensversicherung.

Förderdarlehen

Den Antrag für die Bewilligung von Fördermitteln stellen Sie bei der Hausbank. Es gilt das sogenannte Hausbankprinzip. Wichtig: Der Antrag muss vor der Aufnahme der Selbstständigkeit bzw. vor entsprechenden Investitionen bei der Bank eingehen, ansonsten wird er nicht bewilligt. Ausnahme: Gründungszuschuss der Arbeitsagentur für Arbeit.

ERP-Kapital für Gründung

Dieses Programm richtet sich an Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft. Sie haften hier als Unternehmer unbeschränkt, wodurch das Darlehen sich auswirkt wie Eigenkapital. Finanzierbar durch das Darlehen sind Grundstücke und Baunebenkosten ebenso wie Sachanlageinvestitionen, Betriebsausstattung, Unternehmensübernahmen und Materiallager. Das Darlehen kann jede natürlich Person vor oder bis zu drei Jahre nach der Gründung beantragen. Es wird ausgezahlt als Nachrangdarlehen in einer Höhe von bis zu 500.000 € je Antragsteller bei einem auf zehn Jahre festgelegten Zinssatz, bei einer Laufzeit von 15 Jahren. Der Eigenkapitalanteil sollte mindestens 15 % betragen, die Tilgung beginnt sieben Jahre nach der Auszahlung.

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ERP-Gründerkredit – Startgeld

Dieser KfW-Kredit richtet sich an kleine Unternehmen, Existenzgründer und Freiberufler bis fünf Jahre nach der Unternehmensgründung, die maximal 100.000 € Eigenkapital benötigen – Neugründungen ebenso wie Übernahmen und Beteiligungen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Angehörige der freien Berufe und kleine Unternehmen, welche die europäischen KMU-Richtlinien erfüllen. Förderungsfähig sind hier auch Gründungen im Nebenerwerb. Über das Darlehen können bis zu 100 % des Vorhabens fremdfinanziert werden, maximal 30.000 € davon als Betriebsmittel. Jeder Antragssteller hat die Möglichkeit, das Darlehen bis zu zwei Mal zu beantragen, solange die Gesamtförderung nicht überschritten ist. Die Laufzeit liegt bei maximal zehn Jahren, wovon höchstens zwei davon tilgungsfrei bleiben. Positiv für die Hausbank wirkt sich im Falle einer Gewährung des Kredites die 80%-ige Haftungsfreistellung aus.

ERP-Gründerkredit – Universell

Dieses Darlehen hat ähnliche Konditionen wie das Startgeld, richtet sich jedoch mit einem maximalen Darlehensbetrag von 25 Mio. € je Vorhaben eher an größere Gründungen. Finanzierbar sind damit bis zu 100 % der Investitionskosten und Betriebsmittel, wobei im Rahmen von Investitionen eine bis zu 50 %-ige Haftungsfreistellung möglich ist. Die Laufzeit beträgt maximal 20 Jahre, maximal drei Jahre sind tilgungsfrei, die Zinsbindung liegt bei zehn Jahren.

Einen Überblick über alle Finanzierungsformen bietet die Förderdatenbank. Ein Förderassistent bringt Sie hier mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zum richtigen Förderprogramm.

Finanzierungsformen – Zuschüsse für Gründer

Zuschüsse und Stipendien sind Gelder, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Sie stellen eine gute Anschubfinanzierung bei innovativen Gründungsvorhaben dar, oder wenn Geschäftserfolge erst längerfristig zu erwarten sind. Vor allem im Bereich der Hochschulgründungen sowie bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit gibt es staatliche Zuschüsse für Gründer. Doch auch Gründungswettbewerbe stellen eine Möglichkeit dar, um an Zuschüsse zu kommen.

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Gründungszuschuss

Planen Sie eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit, können Sie Ihr Vorhaben durch die Arbeitsagentur für Arbeit unterstützen lassen. Voraussetzung: Die Gründung erfolgt im Haupterwerb, es besteht ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 150 Tagen und es darf zum Zeitpunkt der Gründung keine Sperrzeit vorliegen.

Zunächst bietet der Gründungszuschuss einen monatlichen Zuschuss in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes (für einen Zeitraum von sechs Monaten), zusätzlich fallen 300 € monatlich zur sozialen Absicherung an. Eine Verlängerung um weitere neun Monate ist für eine Höhe von 300 € möglich, wenn der Gründer seiner Geschäftstätigkeit nachweisen kann. Daneben können Sie alle Fördermittel und Finanzierungsarten beantragen, die für klassische Gründungen gelten.

Erforderliche Unterlagen

Stellen Sie bei der zuständigen Agentur einen Antrag auf Gründungszuschuss. Diesen reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
  • Lebenslauf (einschließlich Zeugnisse und Befähigungsnachweise)
  • Kapitalbedarfsplan
  • Finanzierungsplan (Nachweis über eigene Mittel oder Kreditzusagen)
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • fachkundige Stellungnahme
  • Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
  • Bescheinigung über Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar
  • Gewerbeanmeldung oder Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt

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Tragfähigkeitsbescheinigung

Zusätzlich ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens erforderlich. Diese erhalten Sie bei:

  • Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer
  • Berufsständische Kammer (z. B. Innung)
  • Steuerberater
  • Fachverband (z. B. freie Berufe)
  • kommunale Wirtschaftsförderung
  • Bank oder Sparkasse

Die Tragfähigkeitsbescheinigung soll im Wesentlichen Aufschluss darüber geben, wie wahrscheinlich ein wirtschaftlicher Erfolg der Unternehmung ist.

  • Verfügen Sie über ausreichende Fachkenntnisse und kaufmännisches Know-how?
  • Sind alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt?
  • Ist Ihre Idee konkurrenzfähig und die Umsätze realistisch?
  • Bietet das Einkommen perspektivisch eine Lebensgrundlage?

Die Dauer der Bearbeitung beträgt nach der Einreichung in der Regel nicht mehr als 14 Tage, doch sind die Businesspläne mehrheitlich nicht schlüssig, sodass ein persönliches Gespräch folgt. Für die fachkundige Stellungnahme wird meist eine Gebühr erhoben.

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Einstiegsgeld

Analog zum Gründungszuschuss dient das Einstiegsgeld der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit aus der Arbeitslosigkeit im ALG II-Bezug. Die Voraussetzung, um das Einstiegsgeld zu erhalten, ist die Beendigung der Abhängigkeit von Hilfeleistungen, d. h. das monatliche Entgelt muss über 450 € liegen, die Selbstständigkeit hauptberuflichen Charakter haben. Der Zuschuss wird maximal für 24 Monate gewährt, wobei sich die Förderhöhe nach Dauer der bestehenden Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitslosen richtet.

Gründungswettbewerbe

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gründerwettbewerben. Bei diesen werden häufig Preisgelder oder Sachleistungen in Form von Coachings vergeben und sind nicht zuletzt deshalb interessant für Gründer – von Prestigegewinn und publikumswirksamer Präsenz mal ganz abgesehen. Einige Wettbewerbe richten sich ausschließlich an Unternehmen vor der Gründung, andere an solche, die bereits gegründet haben; auch gibt es spezielle Wettbewerbe für verschiedene Branchen oder auf weibliche Gründerinnen ausgelegte Wettbewerbe. Meist reichen Sie zur Teilnahme Ihren Businessplan ein. Üblich ist auch ein Pitch, der Investoren eine schnelle Entscheidung ermöglicht. Dabei lassen sich drei Pitch-Arten unterscheiden.

  • Der High-Concept-Pitch fasst das gesamte Vorhaben in einem einzigen Satz zusammen.
  • Beim Elevator Pitch geht es darum, das Vorhaben in einem kurzen Zeitraum von 30 Sekunden bis zwei Minuten verständlich zu beschreiben, ohne auf weitere Hilfsmittel wie Präsentationen zuzugreifen.
  • Beim Pitch Deck beschränken Sie sich auf eine kurze Darstellung Ihres Vorhabens auf maximal 15 Folien.

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Design der Pitch-Präsentation

Bevorzugen Sie Grafiken und eine nahezu standardisierte Struktur:

  • Deckblatt
  • Einleitung
  • Team
  • Problemdarstellung
  • Lösung (das eigene Produkt)
  • Markt
  • USP
  • Wettbewerb
  • Machbarkeitsnachweis (Proof of Concept) / Technologie
  • Geschäftsmodell
  • (evtl. Marketingmaßnahmen)
  • Finanzierung
  • Kontaktdaten

Achten Sie auf gut designte Folien. Der Inhalt jeder Folie muss in wenigen Sekunden greifbar sein. Erzählen Sie eine Story bei der Präsentation. Beeindrucken Sie bereits in den ersten Sekunden. Kommen Sie in die engere Auswahl, ist ein Pitch üblich: Eine Kurzvorstellung Ihres Vorhabens, mit dem Sie die Jury (oder auch Investoren) überzeugen. Dabei geht es vor allem auch darum aufzufallen. Heben Sie sich von der Masse der anderen Teilnehmer ab.

Nutzen Sie eine Alternative zur PowerPoint-Präsentation. Stellen Sie das Projekt im Dialog anstelle des Monologs vor. Bleiben Sie authentisch, denn letztlich verkaufen Sie auch sich selbst. Achten Sie auf eine ansprechende Verpackung.

Die Liste der Gründungswettbewerbe ist lang und wird ständig aktualisiert.

Für den Kreativbereich gibt es den bundesweiten Wettbewerb Kultur- und Kreativpiloten Deutschland.

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Forschungsfinanzierung

Deutschland verfügt international über einen exzellenten Ruf in der High Tech- und Technologiebranche. Dies begründet sich nicht zuletzt auf der Förderung derartiger Forschungsvorhaben bzw. deren Ausgründung aus den entsprechenden Instituten. Neben einigen Zentren, die sich auf das eigene Institut beziehen (z. B. Helmholtz Enterprise, FFE-Fraunhofer-Existenzgründungen Max-Planck-Innovation), gibt es auch bundesweite Initiativen, die Forschungsprogramme unterstützen, um die Marktreife zu erreichen:

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EXIST-Gründerstipendium

Das Stipendium richtet sich an Studierende und Absolventen sowie Wissenschaftler bis zu fünf Jahren nach dem Abschluss aus Hochschulen und  dem außeruniversitären Umfeld. Maßgeblich entscheidend, ob das Stipendium vergeben wird, ist dabei die Innovationskraft und die Alleinstellungsmerkmale des Gründungsvorhabens.

Die Teams dürfen nicht größer als drei Personen sein und sollen sich mehrheitlich aus Studenten zusammensetzen – lediglich eines der Teammitglieder darf aus einem technischen Umfeld stammen. Die Förderung dient zum einen der Sicherung des Lebensunterhaltes, zum anderen für Sachausgaben und Coaching-Leistungen. Die maximale Förderungshöchstdauer liegt bei einem Jahr, wobei die Unternehmensgründung nicht schon vor der Förderungsphase erfolgen darf – wohl aber währenddessen.

Die Hochschule reicht den Antrag ein. Sie bindet den Gründer gleichzeitig in ein Netzwerk ein, stellt einen Arbeitsplatz und Mentor zur Verfügung und verwaltet die Fördermittel. Dem Gründer obliegt die Pflicht, Versicherungen und Sozialabgaben selbstständig zu tätigen und den Businessplan innerhalb von zehn Monaten nach Förderungsbeginn zu erstellen.

Fördersätze des EXIST-Programms

Promovierte Gründer 5.000 € / Monat
Absolventen 2.500 €/Monat
Technische Mitarbeiter 2.500 €/Monat
Studenten 2.000 €/Monat
Zuschlag je Kind 1.000 €/Monat
Förderung von Sachausgaben maximal 10.000 €
Förderung von Beratungsangeboten maximal 5.000 €

Finanzierungsformen – Crowdfunding für Gründer

Im Deutschen übersetzt mit Schwarmfinanzierung, bezeichnet das Crowdfunding eine Form der Kapitalbeschaffung durch eine große Menge Geldgeber. Unternehmen oder Einzelpersonen, die Gelder für ein Vorhaben benötigen, stellen dieses auf einer speziellen Internetplattform vor, andere Menschen haben die Möglichkeit das Vorhaben zu unterstützen. Der Vorteil: Mit den Spendern haben Sie bereits Ihre ersten Kunden gewonnen, zudem erhöht Crowdfunding für Gründer als Einnahme den Eigenkapitalanteil.

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Formen des Crowdfunding für Gründer

  • Crowdfunding (Reward-based Crowdfunding): Meist handelt es sich um soziale, kulturelle, künstlerische oder ökologische Projekte. Als Gegenwert erhalten die Kapitalgeber kein Geld, sondern vom Initiator der Kampagne angebotene Geschenke (Rewards) oder das fertige Produkt. Die durch Crowdfunding generierten Gelder sind zweckgebunden auf die jeweils beworbene Aktion, meist funktionieren die Kampagnen nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip, d. h. eine Fundingschwelle muss erreicht werden, ansonsten kommt die Finanzierung nicht zustande.
  • Crowdinvesting (Equity-based Crowdfunding): Investoren und Kleinanleger beteiligen sich an jungen Unternehmen und erhalten im Gegenzug eine stille Beteiligung über einen festgelegten Zeitraum. Sie sind an Gewinnen und Verlusten beteiligt. Kennzeichnend für das Crowdinvesting ist die Tatsache, dass jeder Kapitalbetrag so klein ist, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Kapitalgeber zur Finanzierung benötigt wird. Beispiel: deutsche-mikroinvest.de
  • Crowddonating (Donation-based Crowdfunding): Spendengenerierung ohne Gegenleistungen (Beispiel: kiezhelden.de)
  • Crowdlending (Lending-based Crowdfunding): Viele Geldgeber leihen einem Unternehmen Geld über eine Crowdlending-Plattform. Ein Online-Kreditmarktplatz tritt dabei gegen eine Gebühr als Mittler auf. Von dieser Finanzierungsform profitieren Personen, die ansonsten eher nicht kreditwürdig sind. Möglich sind verzinsliche und unverzinsliche Kredite. Während fünf der größten Crowdlending-Plattformen Europas in Großbritannien sitzen, ist n Deutschland diese Finanzierungsform bisher kaum verbreitet. Mit auxmoney.com gibt es nur einen großen Anbieter in Deutschland.

Die Voraussetzung, um ein Crowdfunding-Projekt zu starten: Es darf noch nicht umgesetzt sein, eine Nachfinanzierung von unternehmerischen Investitionen ist nicht möglich. Durchaus möglich sind jedoch Teilfinanzierungen von bestimmten Unternehmensbereichen oder Events, die Sie planen.

Der Ablauf einer Kampagne

  1. Durchführung einer Zielgruppenanalyse. Wen wollen Sie erreichen?
  2. Entscheidung für die richtige Plattform – regional, national, international?
  3. Erzählen Sie eine Geschichte. Entwickeln Sie eine Story. Erzählen Sie Ihre Geschichte. Was verbindet Ihre Geschichte mit der Zielgruppe? Warum ist die Story aktuell relevant?
  4. Pitchvideo drehen: Wichtig für erfolgreiche Kampagnen sind Authentizität, Gesicht zeigen und die Einbindung eines Links am Ende des Videos, damit der Kontext auch bei der Einbettung des Videos in Newsfeed ersichtlich wird. Die Crowd möchte wissen, wer hinter einer Kampagne steckt. Vergleich abgeschlossener Projekte durchführen: Was war erfolgreich, was nicht? Achten Sie auf Urheberschutz: Verwenden Sie GEMA-freie Stücke oder solche, die bei YouTube zur Nutzung freigegeben sind.
  5. Bestimmen Sie Geschenke, die Spender für bestimmte Summen erhalten (der Spendenbetrag sollte annähernd dem Warenwert entsprechen). Bieten Sie zu unterschiedlichen Preisstufen eine Bandbreite von Rewards. Vorsicht: Vermeiden Sie Beliebigkeit. Schaffen Sie Anreize durch limitierte, originelle, exklusiv Geschenke mit einem Projektbezug.
  6. Definieren Sie die Zielsumme. Diese muss ausreichend hoch sein, um das Vorhaben realisieren zu können (Kostenblöcke schaffen Transparenz für die Crowd), Fundingschwelle und Fundinglimit (meist bei Crowdinvesting) festlegen. Berücksichtigen Sie die Kosten für die Geschenke und den Versand bei der Festlegung der benötigten Summe.
  7. Finanzierungsphase (ca. 30-45 Tage). Sorgen Sie direkt zu Beginn für eine breite Streuung unter Freunden und Multiplikatoren; promoten Sie das Vorhaben auf allen zur Verfügung stehenden Kanälen. Nutzen Sie das Blog der Plattform und kommunizieren Sie mit den Lesern. Supporter Ihres Vorhabens in dieser Frühphase sind die Käufer von morgen. Nutzen Sie den Herdeneffekt: Haben sich bereits mehrere Menschen an Ihrer Kampagne beteiligt, steigt die Relevanz für andere Menschen. Während der Laufzeit der Kampagne haben Sie die Möglichkeit, einen Teil der Gesamtsumme aus eigenen Mitteln einfließen zu lassen. Gerade bei Kampagnen, die nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip funktionieren, trägt dies im Zweifelsfall zum Gelingen der Kampagne bei.
  8. Abschlussphase: Beim Erfolg der Kampagne folgt der Geldtransfer abzüglich der Transaktionskosten und einer freiwilligen Provision für den Seitenbetreiber, sowie der Versand der Geschenke.

Kreativität ist gefragt

Bei der Durchführung einer Crowdfunding-Kampagne reicht es nicht aus, mit einem in Eile erstellten Video an den Start zu gehen. In der Vielzahl vorhandener Projekte werden Sie mit einem unauffälligen Video untergehen – schlimmstenfalls entsteht ein negativer Effekt durch mangelnde Professionalität, der auf Ihr Unternehmen ausstrahlt. Dabei geht es nicht um aufwendige Produktionen – viel wichtiger ist eine originelle Idee, die zu Ihrem Vorhaben passt. Planen Sie außerdem hinreichende zeitliche Ressourcen ein, um mit den Nutzern, Besuchern, Lesern zu kommunizieren.

Crowdfunding-Plattformen

Bekannte Crowdfunding-Plattformen sind www.kickstarter.com, www.indiegogo.com, www.startnext.com, www.ecocrowd.de, www.musikstarter.de und viele weitere. Eine Übersicht findet sich hier. Daneben gibt es zahlreiche regionale Initiativen www.nordstarter.org (Hamburg) oder www.crowdfunding-berin.de (Berlin), die sich vor allem auf Projekte in der Region fokussieren.

Finanzierungsformen – Venture Capital und Business Angels

Venture Capital und Business Angels sind eine weitere Form der Beteiligungsfinanzierung und dienen ebenfalls der Aufstockung des Eigenkapitalanteils.

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Venture Capital

Venture Capital ist auch bekannt als Risiko- oder Wagniskapital (als Teilmenge von Private Equity), das zins- und rückzahlungsfrei in das Unternehmen eingebracht wird. Im Gegensatz zum Beteiligungskapital, mit dem meist nur stille Beteiligungen einhergehen, verlangen Venture-Capital-Geber zur Reduzierung des eigenen unternehmerischen Risikos Informations-, Kontroll- und Mitspracherechte.

Die Ausübung von Kontrollrechten basiert dabei im Wesentlichen auf der fehlenden Überprüfbarkeit, ob das Kapital tatsächlich zur Steigerung des Unternehmenswertes eingesetzt wird, und äußert sich beispielsweise durch die Abhängigkeit der Auszahlung einzelner Teilzahlungen von Meilensteinen, bis hin zur Möglichkeit, Unternehmer im Falle schlechter Leistungen zu entlassen. Im Gegenzug bieten sie unternehmerisches Know-how und Zugang zum Netzwerk an, das sie den Start-ups zur Verfügung stellen.

Bei Venture Capital gibt es drei Finanzierungsphasen:

  • Seed Stage Capital (Vorgründung): Kapital für Forschung und Entwicklung zum Erreichen der Marktreife. Das Risiko in dieser Phase ist aufgrund eines fehlenden Produktes extrem hoch, der VC-Geber beansprucht eine hohe Beteiligungsquote
  • Early Stage Capital (Gründungsphase): Kapital für Tests, Marketing und den Aufbau von Produktionskapazitäten für die Markteinführung. Es besteht noch immer ein großes Verlustrisiko aufgrund des unbekannten kommerziellen Erfolgs.
  • Later Stage Capital (Wachstumsphase): Finanzierung in der Wachstumsphase zum Ausbau von Produktions- und Vertriebskapazitäten.

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Venture Capital-Geber

VC-Geber arbeiten gewinnorientiert, halten meist 20-25 % der Unternehmensanteile und zielen auf einen relativ schnellen Exit, d. h. einen Verlauf der Unternehmensanteile nach zwei bis sieben Jahren ab. Die Renditen liegen mit 15-25 % hoch – wenn sich das Unternehmen am Markt behaupten kann.

  • Initial Public Offering (IPO): Börsennotierung, Anteile werden am Markt verkauft.
  • Trade Sale: Das Unternehmen wird von einem anderen Unternehmen übernommen.
  • Secondary Sale: Der VC-GEber veräußert seine Beteiligung an einen Dritten
  • Company Buy-Back: Unternehmer kauft die Anteile des VC-Gebers zurück.
  • Liquidation: Liquidation des Unternehmens, falls es sich im Markt nicht behaupten kann.

Eine Anlaufstelle für Venture Capital ist beispielsweise das Venture Network der Deutschen Börse, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Finanzierungssituation junger Unternehmen zu verbessern. Die Online-Plattform bietet die Möglichkeit des Austausches von Unterlagen, auf Veranstaltungen ist eine persönliche Kontaktaufnahme von Unternehmer und Investoren möglich. Angesprochen werden bei diesem Angebot Unternehmen in der Wachstumsphase, d. h. einige Zeit nach der Gründung, die zudem einen Börsengang anstreben.

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Business Angels

Erfahrene Unternehmer stellen Gründern sowohl Kapital als auch Know-how zur Verfügung. Zeigen Sie sich gegenüber Kritik offen und diskutieren Sie Probleme. Vor allem in der Frühphase stellen sie Kontakte zu Geschäftspartnern her, ohne sich jedoch am operativen Geschäft zu beteiligen (25.000 bis 1 Mio. €, meist als Minderheitenbeteiligung, doch sind auch Mehrheiten möglich, Exit nach 4-6 Jahren). Der Fokus der Business Angels liegt dabei häufig tatsächlich beim Spaß am Unternehmensaufbau.

Bereiten Sie sich vor der Kontaktaufnahme gründlich vor und wählen Sie den richtigen Zeitpunkt dafür – das Netzwerk der Business Angels ist eng und Negativbeispiele sprechen sich schnell herum. Bringen Sie Zeit für die Suche des passenden Business Angels mit und nutzen Sie das Angebot der Matchingveranstaltungen. Vorsicht vor schwarzen Schafen: Auch unter Engeln gibt es Teufel – prüfen Sie genau, wem Sie einen Einblick in Ihr Unternehmen gewähren.

Weitere Informationen zu Business Angels bietet das Business Angels Netzwerk Deutschland e. V., eines von zahlreichen deutschen Netzwerken für Business Angels. Hier können sie sich auch direkt mit Ihrem Geschäftskonzept über einen One Pager bewerben.