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Finanzierungsformen – Beteiligungsfinanzierung

Zur Finanzierung Ihres Gründungsvorhaben steht Ihnen zunächst Ihr eigenes Kapital zur Verfügung. Neben klassischen Krediten bietet sich darüber hinaus die Beteiligungsfinanzierung an, mit dem Sie Ihren Eigenkapitalanteil erhöhen – der Vorteil: Ihre Kreditwürdigkeit bei Banken steigt an. Entscheiden Sie sich nicht vorschnell – finden Sie den Geldgeber, der am besten zu Ihnen passt. Im Regelfall klopfen Sie auch an mehr als nur eine Tür, bis die Finanzierung steht.

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Eigenkapital

Eigenkapital gibt Sicherheit, macht unabhängig und verbessert das Rating bei Banken. Das Eigenkapital ist Ihr eigenes Polster bzw. das Ihrer Partner in der Anlaufphase. Es hilft dabei, Verluste abzufedern und eine Zahlungsunfähigkeit zu Beginn der Unternehmung zu vermeiden. Neben Geldmitteln gehören auch Sachmittel wie Maschinen oder ein Auto zum Eigenkapitalanteil, und auch Beteiligungsgesellschaften oder Geldmittel aus dem Crowdfunding stocken den Eigenkapitalanteil auf. Je höher der Eigenkapitalanteil, desto wahrscheinlicher ist es, einen Kredit von der Bank zu erhalten. Durchschnittlich liegt die Untergrenze bei 15-20 % Eigenanteil, die Banken bei der Kreditvergabe verlangen, bei größeren Investitionen teilweise weniger, sofern zusätzliche Fördermittel, z. B. in Form eines KfW-Kredites aufgenommen werden.

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Beteiligungsfinanzierung

Eine Beteiligungsgesellschaft folgt keinem anderen Zweck als Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben, um sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu veräußern. Angestrebt werden dabei in der Regel keine Mitspracherechte, sondern ausschließlich eine gewinnorientierte Minderheitenbeteiligung. Besonders verbreitet ist Beteiligungskapital bei technologiebasierten Unternehmen. Stille Teilhaber sorgen hier für eine Aufstockung des Eigenkapitalanteils. In Deutschland gibt es rund 250 Beteiligungskapitalgesellschaften, viele im Bundesverband Deutscher Kapitalgesellschaften organisiert (BVK).

Förderung von Beteiligungsgebern

Beteiligungen stellen ein unternehmerisches Risiko für den Geldgeber dar – geht das finanzierte Jungunternehmen in die Insolvenz, ist die Beteiligung in der Regel futsch. Um die Attraktivität für Geldgeber durch die Verringerung des Risikos zu erhöhen, bieten öffentliche Träger wie die KfW zusätzliche Anreize.

  • ERP-Startfonds: Eine Beteiligung der KfW an innovativen Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Antragsberechtigte Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte und einen Jahresumsatz unter zehn Mio. Euro. Sie dürfen nicht länger als zehn Jahre am Markt agieren. Gleichzeitig muss ein weiterer Investor (Beteiligungsgesellschaften oder natürliche / juristische Person) mindestens in der gleichen Höhe am Unternehmen beteiligt sein und darüber hinaus die KfW-Beteiligung mitbetreuen. Die Höhe der Beteiligung liegt bei bis zu fünf Mio. Euro je Unternehmen bei maximal 2,5 Mio. Euro in einem Zeitraum von zwölf Monaten. Anträge sind gemeinsam mit der Erklärung des Leadinvestors an die KfW Bank zu richten. Sie müssen dort vor Abschluss des Vertrages mit dem Leadinvestor eingehen.
  • INVEST: Im Rahmen des INVEST-Programms erhalten private Investoren 20 Prozent ihrer Investitionssumme erstattet, wodurch sich ihr finanzielles Risiko verringert. Veräußert ein Investor seine Anteile nach einer Haltedauer von mindestens drei Jahren, bleibt ihm der Zuschuss in jedem Fall erhalten. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen scheitert und in die Insolvenz geht. Möchten Sie als Unternehmen von dem Zuschuss profitieren, stellen Sie den Antrag bei INVEST. Hiernach wird geprüft, ob alle Voraussetzungen vorliegen, um die Bezuschussung zu erhalten. Mit der Bestätigung darüber können Sie an Investoren herantreten.
  • ERP-Beteiligungsprogramm: Dieses Programm der KfW vergibt Kredite an Beteiligungsgesellschaften zur Refinanzierung ihrer Kredite an KMU.

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Mittelständische Beteiligungsgesellschaften

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert – mit dem aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (ERP-SV) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) refinanzierten Mikromezzanine-Fonds – Beteiligungen mit dem Ziel, den Zugang zu kleinen Mezzaninefinanzierungen zu verbessern. Das verbesserte Rating erhöht den Kreditspielraum, ohne das Stimmrecht des Unternehmers zu beeinflussen. Der Fonds richtet sich insbesondere an Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, Frauen und Gründer mit Migrationshintergrund, steht jedoch prinzipiell jedem Gründer offen.

Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 €, vierteljährlich fällt eine ergebnisunabhängige Vergütung von 8 % sowie eine Gewinnbeteiligung von 1,5 % der Einlage an. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren beginnt die Tilgung in gleichhohen Raten erstmals nach sieben Jahren. Als Ansprechpartner fungiert die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft in dem Bundesland, in dem die Beteiligung erfolgen soll.

High-Tech-Gründerfonds

Ein Fonds von KfW, Bund und Industrie, der eine spezielle Finanzierung für technologiebasierte Innovationen anbietet. Der High-Tech-Gründerfonds (HTGF) ist hingegen ein Frühphaseninvestor, der sich auf den technologischen Bereich fokussiert. Investment-Manager begleiten hier den Gründungsprozess, gegebenenfalls steht Unterstützung des Managements zur Verfügung. Auf der Webseite (high-tech-gruenderfonds.de) finden sich zudem Informationen zu Folgefinanzierungen.

Die Konditionen: Bereitstellung von bis zu 600.000 € Eigenkapital gegen eine Abtretung von 15 % der Gesellschaftsanteile ohne vorherige Unternehmensbewertung; Bereitstellung eines nachrangigen Darlehens bei siebenjähriger Laufzeit, das später in Eigenkapital gewandelt wird. Zusätzlich sind 1,4 Mio. € für Anschlussfinanzierungen möglich. Gefordert wird dafür eine 10 %-ige Eigenkapitalquote, eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit vor weniger als einem Jahr, eine Unternehmensgröße von maximal 50 Mitarbeitern bei einem Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. € sowie der Zusage, dass ein Prototyp mit dem Seedkapital bereitgestellt werden kann. Gefordert werden zudem ein deutscher Unternehmenssitz, ein Kompetenzteam und technologische Innovation, die Wettbewerbsvorteile bietet.

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Mezzaninefinanzierung

Mezzaninekapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital in Form von Optionsanleihen, stillen Beteiligungen, Genussrechten oder Gesellschafterdarlehen. Für Kreditgeber gilt Mezzaninekapital meist zum Eigenkapital, da es die vorhandenen Sicherheiten nicht schmälert. Es wird als Ergänzung zum Fremdkapital eingesetzt und dient vorwiegend dazu, Finanzierungslücken zu schließen. Durch die Steigerung der Bonität des Unternehmens hebt es die Kreditwürdigkeit des Unternehmers an, wobei Mezzaninefinanzierungen meist erst in späteren Phasen des Unternehmens zur Erschließung neuer Märkte oder bei Management-Buy-uots zum Einsatz kommen.

Mezzanine-Geber sind oftmals Private Equity-Gesellschaften, Banken sowie spezielle Mezzanine-Fonds, die sich selbst im Wesentlichen über Fremdkapital finanzieren. Aufgrund des hohen Risikos liegen die Kosten meist bei 10-20 % der Beteiligungssumme, wobei die Rendite für den Geber zwischen zehn und 30 % variieren kann. Diese setzt sich aus erfolgsunabhängigen Zinsen und kapitalisierenden Zinsen, möglicherweise auch einer Beteiligung am Unternehmenserfolg (Recht auf Teilnahme an Kapitalerhöhungen, Prämienzahlungen, Bezugsrecht auf Unternehmensanteile) zusammen. Im Gegensatz zu VC-Gebern verändern sich durch die Mezzaninefinanzierung Gesellschafteranteile nicht, auch Stimmverhältnisse bleiben unangetastet.

Neben Mikromezzanine-Fonds gibt es die klassische Mezzaninefinanzierung, welche ebenfalls die Eigenkapitalquote erhöht. Diese ist vor allem für kapitalintensive Gründungen (eine bis 2,5 Mio. €) relevant, bei Kleinstgründungen spielt sie kaum eine Rolle.

Businessplan – Risikoanalyse

Jeder Gründer ist felsenfest davon überzeugt, dass seine Idee erfolgreich sein muss, ein Scheitern ist ausgeschlossen. Dass das ein Trugschluss ist, zeigen die Statistiken, weniger als die Hälfte aller Gründungen hat Bestand. Entsprechend wichtig ist es, sich bereits frühzeitig mit möglichen Risiken auseinanderzusetzen und das Vorhaben realistisch einzuschätzen. Nur wenn Sie Risiken in Betracht ziehen, können Sie sich entsprechend darauf vorbereiten. Eine Risikoanalyse hilft bei der Einschätzung des unternehmerischen Risikos.

Das unternehmerische Risiko lässt sich ganz gut in hypothetischen Szenarien erdenken:

  • Was ist das Beste, das passieren kann, wenn alles wunderbar läuft?
  • Was ist der schlimmste Fall, der eintreten kann, wenn die Entwicklungskurve nur nach unten steigt?

Obligatorisch ist außerdem die SWOT-Analyse, die Stärken und Schwächen ebenso aufzeigt wie Chancen und Risiken. Hier haben Sie noch einmal die Chance, den Markt und die Konkurrenten einzubeziehen.

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Worst-Case-Szenario

Überlegen Sie sich, was alles passieren kann, das sich negativ auf Ihre Unternehmung auswirkt:

  • Sie erreichen die Zielgruppe nicht hinreichend?
  • Ein Konkurrent tritt in den Markt ein und bewirkt eine Kundenabwanderung?
  • Waren bleiben als Überschuss im Lager liegen, da die Abverkäufe mehr schlecht als recht laufen?
  • Wie ist es in diesem Fall um Ihre Finanzen bestellt?
  • Bedeutet der Worst case Ihren finanziellen Ruin oder ist ein Scheitern nur halb so wild, da es gangbare Alternativen oder einen frühzeitigen Exit gibt?

Beschreiben Sie ein hypothetisches Szenario und liefern Sie Lösungen.

Best-Case-Szenario

Analog zum Worst case überlegen Sie sich, was im Optimalfall passieren kann.

  • Ihr Produkt schlägt ein wie eine Bombe, sodass Sie kaum mit den Lieferungen hinterherkommen?
  • Sie können expandieren, den internationalen Markt betreten oder trumpfen mit einer neuen Produktlinie auf?

Denken Sie sich einen Best case und liefern Sie mögliche Erweiterungsstrategien zum weiteren Aufbau des Unternehmens.

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SWOT-Analyse

Ein gängiges betriebswirtschaftliches Instrument ist die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats). In einer einfachen Matrix lassen sich so die vier Punkte der Stärken und Schwächen, welche den Status quo des Unternehmens abbilden und sich vorrangig auf eine Innenperspektive beziehen, sowie die Chancen und Risiken – das Marktpotenzial, aber auch die Bedrohung durch Konkurrenten – abbilden. Fügen Sie hier in Stichwörtern alle Punkte ein, die Sie in den vorangegangenen Punkten ermittelt haben.

Stärken Schwächen
  • Alleinstellungsmerkmal
  • Preis
  • Herstellungskosten
  • Qualität
  • etc.
  • Herstellungskosten
  • Qualität
  • Preis
  • Zielgruppe ist schwer erreichbar
  • etc.
Chancen Risiken
  • Ausbau der Marktführerschaft
  • Internationalisierung
  • Ausweitung der Produktpalette
  • etc.
  •  Verdrängung durch Wettbewerber
  • neue Konkurrenten
  • Preisverfall
  • etc.

Businessplan – Finanzplanung – Rentabilitätsplanung

Hier klären Sie die Frage, ob sich die Unternehmung langfristig lohnt. Im Gegensatz zur Liquiditätsplanung gibt die Rentabilitätsplanung Auskunft über zu erwartende Jahreserträge. Sie stellen Umsätze und Kosten gegenüber und ermitteln aus der Summe den Gewinn. Banken erwarten in der Regel eine Prognose für die kommenden drei Jahre nach Gründung, denn nur Unternehmen, die in einem überschaubaren Zeitrahmen Gewinne ausweisen, sind eine akzeptable Investition für Banken. Vor allem das dritte Jahr gilt dabei als kritisch, da hier vielfach die Tilgung von Förderkrediten einsetzt, die Belastung steigt sprunghaft an. Klären Sie dazu für sich selbst, wie viel Gewinn Sie überhaupt erwirtschaften möchten. Decken Sie Umsätze tatsächlich Ihre Kosten? Ist eine finanzielle Reserve möglich?

Berechnung der Rentabilität

Die Rentabilität des Unternehmens lässt sich in unterschiedliche Teilbereiche untergliedern:

  • Eigenrentabilität = Ergebnis / Eigenkapital * 100
  • Gesamtkapitalrentabilität = (Ergebnis + Fremdkapitalzins) / Gesamtkapital * 100
  • Umsatzrentabilität = Ergebnis / Netto-Umsatz * 100

Recherchieren Sie für Ihre Prognosen Umsatzzahlen bei Branchenverbänden und Kammern und fragen Sie bei auf Ihre Branche spezialisierten Unternehmensberatern nach. Mit wie vielen Kunden können Sie rechnen? Was geben diese durchschnittlich aus? Berücksichtigen Sie auch saisonale Schwankungen. Leiten Sie Umsätze her und gliedern die Einnahmen in einzelne Positionen auf.

Rentabilitätsvorschau

(€-Nettobeträge) 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
erwartete Umsatzerlöse 0,00 0,00 0,00
– Wareneinsatz (nicht bei Dienstleistern) 0,00 0,00 0,00
= Rohgewinn 0,00 0,00 0,00
+ sonstige betriebl. Einnahmen 0,00 0,00 0,00
Aufwendungen
Personalkosten inkl. Nebenkosten und Geschäftsführergehalt 0,00 0,00 0,00
Raumkosten 0,00 0,00 0,00
betriebl. Steuern 0,00 0,00 0,00
Versicherungen, Beiträge 0,00 0,00 0,00
Kfz-Kosten 0,00 0,00 0,00
Werbe- u. Reisekosten 0,00 0,00 0,00
Werbung, Repräsentation 0,00 0,00 0,00
Reparaturen, Instandhaltung 0,00 0,00 0,00
Leasinggebühren 0,00 0,00 0,00
Telefon, Internet 0,00 0,00 0,00
Bürobedarf 0,00 0,00 0,00
Rechts- und Beratungskosten 0,00 0,00 0,00
sonstige Aufwendungen 0,00 0,00 0,00
Abschreibungen 0,00 0,00 0,00
Gründungskosten 0,00 0,00 0,00
Summe Aufwendungen 0,00 0,00 0,00
Ergebnis (vor Steuern) 0,00 0,00 0,00
Zinsen      
Einkommen- und Gewerbesteuer      
Jahresüberschuss      
Tilgung      
private Versicherungen      
verfügbares Einkommen 0,00 0,00 0,00

GuV und Bilanz

Vor allem für die ersten zwölf Monate der Unternehmung verlangen Banken in der Regel eine monatliche Darstellung. Der Gewinn ergibt sich aus den Umsätzen abzüglich der Kosten. Differenzieren Sie bei der Darstellung der Umsätze nach verschiedenen Umsatzarten. Bei buchführungspflichtigen Unternehmen beinhaltet die Rentabilitätsprognose eine Plan-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) und eine Plan-Bilanz. Diese unterliegt einer bestimmten Vorschrift nach §275 HGB, welche die Staffelform vorschreibt. Bei der Staffelform werden die einzelnen Positionen untereinander angeordnet und man gelangt zum Periodenergebnis (Gewinn in einem bestimmten Zeitraum) über eine Fortrechnung in mehreren Zwischenschritten. Es besteht ein Wahlrecht zwischen der Erstellung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung nach dem Umsatzkostenverfahren oder dem Gesamtkostenverfahren.

Businessplan – Finanzplanung – Liquiditätsplanung

Der Liquiditätsplan gibt Auskunft über alle Kontenbewegungen und die tatsächlichen Kosten. Liquidität geht vor Rentabilität. Ausgehend von einem Anfangs-Kassenbestand erfolgt die Liquiditätsplanung, zu der alle Einnahmen inklusive Umsatzsteuer, Eigenkapital und Kreditauszahlungen erfasst werden. Von diesen subtrahiert werden die im Ausgabenplan erfassten Positionen wie Mieten, Löhne und Wareneinkäufe.

Der Bestand am Ende einer Periode stellt gleichzeitig den Startbestand der Folgeperiode dar. So haben Sie immer im Überblick, wie es um die aktuellen finanziellen Mittel bestellt ist – schließlich muss ein Unternehmer zu jedem Zeitpunkt in der Lage sein, seine Rechnungen zu begleichen. Ist also eine Unterdeckung ersichtlich, müssen Fremdmittel herangezogen werden.

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Liquiditätsplanung

  Monat
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Verfügbare Mittel
Kassenbestand                        
Umsatzerlöse
Werbeeinnahmen
sonstige Einnahmen
Auszahlung von Krediten
Einnahmen gesamt                        
Zahlungsausgänge
Gründungskosten
laufende Kosten lt. GuV
Löhne, Gehälter
Private Kosten
Sozialabgaben
Lieferanten
Bareinkäufe
Marketing
Vertrieb
Kreditzinsen
Tilgungsraten
Miete inkl. Nebenkosten
Versicherungen
Steuern
Ausgaben gesamt                        
kumuliert
Gutschriften/Monat
Kosten/Monat
total Eigenkapital
total Fremdkapital
Kontostand inkl. Privatkosten                        
Kontostand exkl. Privatkosten                        

Bei der Berechnung von Krediten berücksichtigen Sie die tilgungsfreien Zeiten – möglicherweise sind zunächst nur Zinszahlungen fällig. Lassen sie die Tilgungsraten entsprechend der Laufzeit einfließen. Berücksichtigen Sie, dass die Auszahlung des Kredites 2-3 Monate dauern kann. Steuern fallen eventuell ebenfalls nicht monatlich an.

Die Bank verlangt in der Regel eine Liquiditätsplanung für den Zeitraum von drei Jahren. Dabei wird das erste Jahr mit den einzelnen Monaten dargestellt, bei den Folgejahren dürfen die Sprünge durchaus größer sein.

Businessplan – Finanzplanung – Eigen- und Fremdkapitalbedarf

Die ausreichende Finanzierung ist ein Stolperstein für viele Gründer – vermeiden Sie grobe Fehler, gehen Sie sorgsam vor. Denn bei der Finanzplanung entscheidet sich, ob das Geschäftsmodell tragfähig ist und welche Gelder Sie benötigen. Unterstützung bei der Ermittlung von Eigen- und Fremdkapitalbedarf bieten zahlreiche kostenlose Online-Tools und Excel-Tabellen, welche die Eingaben direkt in alle relevanten Felder übernehmen und die die Ausarbeitung des finanziellen Teils auch für Nicht-BWLer möglich machen. Erläutern Sie die relevanten Zahlen zusätzlich schriftlich: Wie setzen sich Preise zusammen? Auf welcher Basis haben Sie Umsätze ermittelt? Die Zusammensetzung der Tabellen muss stets nachvollziehbar sein.

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Eigen- und Fremdkapitalbedarf

Die ausreichende Finanzierung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Gründung eines Unternehmens. Entsprechend wichtig ist die exakte Ermittlung des Kapitalbedarfs zum Gründungszeitpunkt insgesamt sowie der Differenzierung nach Eigen- und Fremdkapital.

Kapitalbedarfsplan

Gründungskosten
Beratungen 0,00 €
Marken-/Patentanmeldung 0,00 €
Kosten für Businessplan (Marktanalyse, Coaching etc.) 0,00 €
Gewerbeanmeldung 0,00 €
Personalvermittlung 0,00 €
Immobilienmakler 0,00 €
Eintrag ins Handelsregister 0,00 €
Notar 0,00 €
Sonstige 0,00 €
gesamt 0,00 €
Kosten für Anlaufphase (Ausgaben bis zum ersten Geldeingang aus Umsatz)
Personalkosten (inkl. Geschäftsführergehalt) 0,00 €
Beratung 0,00 €
Leasing 0,00 €
Miete/Pacht 0,00 €
Werbung/PR (Design/Werbematerialien/Website) 0,00 €
Vertrieb 0,00 €
betriebl. Steuern 0,00 €
Versicherungen 0,00 €
Entwicklungskosten 0,00 €
Reserven für Unvorhergesehenes 0,00 €
sonstige 0,00 €
gesamt 0,00 €
Unternehmerlohn (bei Personengesellschaften zur Deckung der Lebenshaltungskosten) 0,00 €
Anlagevermögen
Lizenz-, Franchisegebühren 0,00 €
Grundstücke/Immobilien 0,00 €
Produktionsanlagen/Maschinen/Werkzeuge 0,00 €
Betriebs-, Geschäftsausstattung 0,00 €
Fahrzeuge 0,00 €
gesamt 0,00 €
Umlaufvermögen
Material- und Warenlager, Roh- und Hilfsstoffe 0,00 €
Kapitaldienst
Zinsen für Darlehen und Kredite 0,00 €
Tilgung 0,00 €
Kapitalbedarf 0,00 €

Unterscheiden Sie bei der Ermittlung des Kapitalbedarfs nach Anlagevermögen, d. h. Investitionen, und Umlaufvermögen – Kosten, die während des laufenden Betriebs anfallen und die Sie durch die Einnahmen decken müssen. Planen Sie hier einen Vorlauf von vier bis sechs Monaten ein, in denen Sie die Kosten erst einmal vorfinanzieren müssen, bis Gewinne fließen.

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Lebenshaltungskosten

Neben dem Kapitalbedarf für die Gründung ermitteln Sie auch Ihre Lebenshaltungskosten. Vor allem in den ersten Monaten nach der Gründung haben Sie vermutlich noch keine hohen Einkünfte – berücksichtigen Sie, dass die Lebenshaltung dennoch gesichert ist.

Haushalt
Miete 0,00 €
Lebensmittel/Hausrat 0,00 €
Bekeidung 0,00 €
Strom/Heizung/Wasser 0,00 €
Müllabfuhr 0,00 €
Telekommunikation 0,00 €
Freizeit 0,00 €
Kindergarten 0,00 €
Ausgaben für Sach- und Wertvermögen 0,00 €
Sonderausgaben (Vereine, Geschenke, Urlaub) 0,00 €
gesamt 0,00 €
Versicherungen  
Lebens-/Rentenversicherung 0,00 €
Krankenversicherung 0,00 €
Unfallversicherung 0,00 €
Haftpflichtversicherung 0,00 €
KfZ-Versicherung 0,00 €
Hausratversicherung 0,00 €
Rechtsschutzversicherung 0,00 €
gesamt 0,00 €
Sonstiges  
Einkommenssteuer-Rücklage 0,00 €
Unterhalt 0,00 €
Zinsen für Privatdarlehen 0,00 €
gesamt (benötigte Privateinnahmen) 0,00 €
– sonstige Einnahmen (Mieten, Einnahmen des Partners) 0,00 €
private Ausgaben (erforderlicher Unternehmerlohn) 0,00 €

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Ermittlung von Eigen- und Fremdkapitalbedarf

Die Darstellung von Eigen- und Fremdkapital gibt Aufschluss über die Deckung des Kapitalbedarfs.

Betrag  € Zinsen p. a. % Auszahlung % Laufzeit tilgungsfrei Laufzeit Tilgung Anteil %
Eigenkapital
ERP-Kapital
Privatdarlehen
Förderdarlehen
Hausbankdarlehen
Leasing
Beteiligungen
Summe Finanzierung            
Kontokorrent-Kredit
Gesamtsumme            

Die wichtigsten Steuern für Unternehmensgründer

Das Thema Steuern bricht so manchem Gründer das Genick. Allein aus Unwissen verschenken Jungunternehmer Geld oder versäumen es, Rücklagen für Nachzahlungen zu bilden. Ganz beliebt: zu niedrig angesetzte Steuervorauszahlungen. Die Folge: Der erste Einkommenssteuerbescheid trudelt mit viel Verspätung ein, Nachzahlungen für die ersten ein oder zwei Jahre werden eingefordert. Abhilfe schaffen kann hier eine freiwillige Anpassung der Vorauszahlungen nach oben. Ein Überblick über die wichtigsten Steuern für Unternehmensgründer.

Fehlende Arbeitsverträge bei helfenden Händen aus der eigenen Familie verschenken bares Geld, wenn Freibeträge nicht ausgenutzt werden. Auch wenn Rechnungen nicht ordnungsgemäß ausgestellt sind, gehen Steuern verloren, weil die Vorsteuer dann nicht geltend gemacht werden kann. Die wichtigsten Steuern, die Sie kennen sollten – für die professionelle Anwendung kontaktieren Sie am Besten einen Steuerberater, falls Sie nicht über entsprechende Fachkenntnisse verfügen.

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Körperschaftssteuer

Die Körperschaftsteuer betrifft ausschließlich den Gewinn von Kapitalgesellschaften. Ganz gleich, ob der Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, oder in der Gesellschaft verbleibt – die Besteuerung von 15 % sowie einem Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Körperschaftssteuer geht vierteljährlich an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt – insgesamt 15,825 % des zu versteuernden Einkommens. Damit ist theoretisch eine Doppelbesteuerung von Gewinnen gegeben (Gewinnausschüttungen werden nochmals mit der Einkommenssteuer besteuert). Die Erhebung der Körperschaftssteuer ist weltweit höchst unterschiedlich geregelt, sodass Sie im Falle ausländischer Aktivitäten unbedingt einen Steuerfachmann konsultieren sollten.

Vorsicht: Überhöhte Zahlungen (Gehälter, Sachleistungen) an Gesellschafter kann das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung interpretieren. „Überhöht“ bedeutet, dass sie von der Summe abweichen, die in gleicher Art und Weise auch an einen Fremden geleistet worden wäre. Solche Zahlungen rechnet das Finanzamt dem zu versteuernden Einkommen hinzu.

Gewerbesteuer

Handel, Handwerk und Dienstleistungen, d. h. jede beim Gewerbeamt angemeldete selbstständige Tätigkeit ist gewerbesteuerpflichtig. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Ertrag des Betriebes, für jede Kommune gelten unterschiedliche Hebesätze. Meist sind diese in Großstädten wesentlicher höher als auf dem Dorf, sodass einige Unternehmen einen ländlichen Standort wählen, um Steuern zu sparen. Eine Liste der Städte >50.000 Einwohner findet sich auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, die Steuersätze kleiner Städte auf den Webseiten der regionalen IHKs.

Wie auch bei der Einkommenssteuer erfolgt die Abfuhr der Gewerbesteuer vierteljährlich im Voraus, die abschließende Abrechnung am Ende des Kalenderjahres. Diese bildet die Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer im Folgejahr.

Die Gewerbesteuer darf nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Für Personengesellschaften gilt ein jährlicher Freibetrag von 24.500 €, juristische Personen profitieren nicht davon.

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Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer richtet sich nach dem persönlichen Gewinn und fällt auf das zu versteuernde Einkommen an. Personengesellschaften unterliegen dabei nicht der Einkommensbesteuerung, jedoch sind die einzelnen Gesellschafter steuerpflichtig. Ob Sie zur Ermittlung der Einkommenshöhe eine EÜR oder GuV-Rechnung zugrunde legen, entscheidet die Rechtsform Ihres Unternehmens.

Im ersten Jahr der Selbstständigkeit geht das Finanzamt von einem anzunehmenden Gewinn aus, der die Grundlage für vierteljährlich zu entrichtende Vorauszahlungen bildet. Diese werden am Ende des Jahres mit der tatsächlich anfallenden Summe verrechnet. Sie erhalten entweder eine Rückzahlung oder werden zur Nachzahlung aufgefordert. Halten Sie entsprechende Rückzahlungen bereit. Gleichzeitig werden auf dieser Basis die Vorauszahlungen für das kommende Jahr festgelegt. Ihr Einkommen teilen Sie dazu dem Finanzamt bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres auf der Einkommenssteuererklärung mit, ein Steuerberater kann eine Fristverlängerung bis zum 30. September erwirken.

Aktuell beträgt der Freibetrag jährlichen Einkommens 8.472 € bei Alleinstehenden bzw. 16.944 € jährlichen Einkommens bei Ehepartnern – alles, was darüber liegt, ist steuerpflichtig. Verdienen Sie weniger, brauchen Sie keine Einkommenssteuer zu entrichten. Mit steigendem Einkommen steigt dabei der Steuersatz, der angerechnet wird, zwischen 14 bis hin zu 42 % progressiv an.

Einen recht guten Anhaltspunkt für die anfallende Steuerlast bietet der Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen).

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Umsatzsteuer und Vorsteuer

Verkaufen Sie Waren oder Dienstleistungen, fällt fast immer die Umsatzsteuer an. Im Regelfall liegt der Satz bei 19 %, ermäßigt gelten 7 % für einige Lebensmittel, Beherbergung, Bücher oder künstlerische Werke, Eintrittskarten, Viehzucht oder Personenbeförderung (eine vollständige Liste in §12 UStG). Die Umsatzsteuer weisen Sie in Rechnungen immer separat aus.

Ausnahmen gelten nur für spezielle Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind: (§4 UStG). Für den Endverbraucher muss die Umsatzsteuer immer ersichtlich sein, gegebenenfalls sind auch Lieferkosten aufzuführen (z. B. bei Online-Shops). Zur Vereinfachung des Handels in der EU muss die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden. Stattdessen benötigen Händler, die in der EU tätig sind, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID), die vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben wird. Erkennbar ist die Nummer am Zusatz „DE“, gefolgt von einer Ziffernfolge.

Bei der Umsatzsteuer unterscheidet man nach Soll- und Ist-Besteuerung: Im ersten Fall sind Sie direkt nach dem Rechnungsversand steuerpflichtig, die Besteuerung erfolgt nach dem vereinbarten Entgelt. Im zweiten Fall erfolgt die Steuerschuld erst mit der Begleichung der Rechnung durch den Kunden. Diese Regelung gilt nur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz, der unter 500.000 € liegt, sowie für Freiberufler unabhängig von der Summe, solange sie keine doppelte Buchführung nutzen. Welche Form Sie wünschen, können Sie bei der Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit mitteilen.

Umgekehrt zahlen Sie für Waren und Dienstleistungen, die Sie einkaufen die Vorsteuer – die von einem anderen Unternehmer erhobene Umsatzsteuer. Diese können Sie gegen Ihre Umsatzsteuer rechnen und erhalten so einen Differenzbetrag. Dieser Betrag erscheint in der Umsatzsteuervoranmeldung, die Sie entweder monatlich oder vierteljährlich bis zum jeweils 10. des Folgemonats beim Finanzamt einreichen. Die Differenz der Beträge erhalten Sie rückerstattet oder zahlen sie an das Finanzamt.

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Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer (§19 UStG) zeichnen sich durch voraussichtliche Umsätze von jährlich unter 17.500 € aus – inklusive Umsatzsteuer, d. h. es handelt sich um Bruttobeträge. Lagen die Umsätze im vergangenen Jahr unter dieser Bemessungsgrenze und übersteigen im laufenden Jahr die 50.000 € nicht, kann die Regelung ein letztes Mal gelten, bevor der Wechsel zur regulären Besteuerung erfolgt. Dabei kommt es immer auf die Prognose an: Ist bereits zu Beginn des Jahres absehbar, dass die 50.000 € überschritten werden, gilt die Regelung nicht, d. h. im Falle des Überschreitens der Grenze würde bereits für dieses Jahr eine Besteuerung anfallen. Der Wechsel von der Besteuerung zurück zur Kleinunternehmerregelung für das Folgejahr ist möglich, zur Besteuerung hin reicht sogar ein formloses Schreiben an das Finanzamt. Sind Kleinunternehmer nicht in das Handelsregister eingetragen, reicht eine einfache Buchführung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung am Jahresende aus.

Haben Sie hohe Ausgaben oder Investitionen und müssen entsprechend hohe Vorsteuern zahlen, überlegen Sie sich, ob die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist. Weisen Sie als Kleinunternehmer Umsatzsteuern in Ihren Rechnung aus, sind diese an das Finanzamt zu entrichten.

Abschreibungen

Abschreibungen sind ein Mittel, um die jährlichen Betriebsgewinne zu verringern. Damit einher geht die Reduzierung der Steuerlast. Schaffen Sie größere Wirtschaftsgüter – neben Produktionsgeräten auch Büroausstattung und Patente – an, deren Anschaffungskosten über 1.000 € liegen, besteht die Möglichkeit der Abschreibung. Das Einkommenssteuergesetz regelt die Zeiten der durchschnittlichen Nutzungsdauer von Gütern.

Liegt der Wert der Güter zwischen 150 und 1.000 €, gelten Sonderregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter. Bei einem Wert unter 410 € ist eine sofortige Abschreibung möglich, unter 150 € eine Sofortabschreibung oder über die gewöhnliche Nutzungsdauer.

Eine Liste von durchschnittlichen Nutzungsdauer stellt das Bundesfinanzministerium bereit.

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Kfz-Nutzung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für Ihr Fahrzeug steuerlich absetzen. Bei einer ausschließlich betrieblichen Nutzung und einer gemischten Nutzung (d. h. der Anteil der betrieblichen Nutzung liegt bei >50 %) gilt das Auto als Betriebsvermögen – Anschaffung, Haltung und Nutzung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dazu rechnen Sie die komplett anfallenden Kosten (betrieblich und privat) als Betriebsausgaben ab und führen dem Konto die Kosten der privaten Nutzung als Gewinn wieder hinzu. Diese ermitteln Sie entweder durch Belege und einem Fahrtenbuch oder – bei Fahrzeugen, die mehr als 50 % betrieblich genutzt werden – mithilfe der 1 %-Methode: Dem Betrieb wird monatlich pauschal 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs hinzugerechnet. Damit sind alle Kosten für das Fahrzeug abgegolten.

Warenhandel in der EU

Damit eine steuerfreie Lieferung zwischen zwei EU-Staaten möglich ist, muss die Rechnung die USt.-ID des Lieferanten und des Käufers enthalten. Zudem ist der Zusatz „steuerfrei nach §4, 1b UstG“ oder „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ erforderlich. Darüber hinaus muss neben den obligatorischen Rechnungsbestandteilen eine exakte Warenbeschreibung vorliegen.

Tabak, Alkohol und Kraftstoffe unterliegen der Verbrauchssteuer – indirekte Steuern auf den Verbrauch oder die Nutzung, die direkt dem Staat zufließen.

Von der Sinnkrise nach dem Studium

Während nach der Schule die Entscheidung zugunsten des einen oder anderen Studienganges oftmals noch nicht allzu schwer fällt, steigt mit dem nahenden Ende des Studiums die Unsicherheit. Reichen die eigenen Qualifikationen für den Traumjob? Was ist überhaupt der Traumjob? Kommt ein Ortswechsel nach dem Studium infrage? Das, was früher die berühmte Midlife-Crisis war, tritt heute nicht selten als Sinnkrise nach dem Studium auf.

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Die Ursachen für die Sinnkrise nach dem Studium

Die Gründe, die zu einer Sinnkrise führen können, sind vielfältig. Möglicherweise haben sich seit Studienbeginn einfach die persönlichen Interessen verlagert. Vielleicht stellt man fest, dass die Stellenbeschreibungen Anforderungen stellen, die die eigenen Qualifikationen nicht mitbringen. Vielleicht hat sich im Rahmen eines Praktikums gezeigt, dass der vermeintliche Traumjob im Arbeitsalltag wenig traumhaft ist.

Die Sinnkrise nach dem Studium begünstigt sich weiter durch die Angst vor beruflichen Fehlentscheidungen. Wer nicht gerade einen Studiengang gewählt hat, der eine eindeutige Berufswahl nach sich zieht, steht plötzlich vor einer Vielzahl von Entscheidungsmöglichkeiten bei der Wahl des künftigen Arbeitgebers:

  • Welche Branche?
  • Welches Berufsfeld?
  • Welche Unternehmensgröße?
  • Welcher Standort?

Oftmals fühlt sich die Entscheidung zugunsten des einen oder anderen Jobangebotes nicht wie ein entspanntes Ausprobieren, sondern wie eine Entscheidung an, die bis zum Eintritt in das Rentenalter unwiderruflich ist. Damit einher geht die Angst vor Fehlentscheidungen, vor dem Scheitern oder grundsätzlich vor Veränderungen. Die Berufswahl wird zur Qual.

Was tun gegen die Sinnkrise?

Am Anfang steht zweifelsohne die Erkenntnis: Wer feststellt, dass etwas nicht stimmt und die Ursachen kennt, kann aktiv dagegen angehen. Andere vertagen die Herausforderung der Jobsuche vielleicht aus unerfindlichen Gründen immer weiter, tun sich mit der Entscheidung einer Branche schwer und alles Berufliche fühlt sich als unüberwindbare Hürde an.

Wichtig ist hier allerdings zu erkennen, wann es sich wirklich um eine Sinnkrise handelt. Hat das Praktikum von den Aufgaben her vielleicht nicht doch Spaß gemacht, das unternehmerische Umfeld war hingegen suboptimal, sodass am Ende die Motivation gelitten hat? Oder hat man sich den Beruf tatsächlich komplett anders ausgemalt?

Reflexionsfragen

Besonders einfach funktioniert die Selbstreflexion, wenn man sich eine Reihe von Fragen stellt. Wichtig ist dabei, stets ehrlich zu sich selbst zu sein. Es geht nicht darum, in einem möglichst guten Licht zu stehen, sondern für sich selbst herauszufinden, was man eigentlich erreichen möchte.

Zunächst geht es dabei um ganz allgemeine Fragen: Wie ist es um die eigene Zufriedenheit bestellt? Wie ist das allgemeine Wohlbefinden? Gibt es häufige physische oder psychische Krankheiten, deren Ursache unklar ist? Besteht ein allgemein hohes Stresslevel, das zu Gereiztheit führt? Gibt es Ängste oder Sorgen, die das Schlafverhalten negativ beeinträchtigen?

In einem zweite Schritt wendet man sich dem Studium zu: Welchen Sinn hat die eigene Studienwahl zum aktuellen Zeitpunkt? Wie gern geht man noch in die Hochschule, d. h. macht das Studium noch Spaß? Wie groß ist die permanente Prokrastination, um studienbezogene Aufgaben zu erledigen? Wie ist der Umgang mit ausbleibendem Erfolg?

Hinsichtlich des späteren Berufes stellen sich zunächst die Fragen nach Branche, Standort und Unternehmensgröße. Doch auch die eigenen Werte und Interessen spielen eine Rolle: Passen diese aktuell noch zum Berufswunsch? Ist dieser konstant oder hat er sich vielleicht zuletzt verändert?

Zu guter Letzt spielt immer auch das Privatleben eine Rolle. Veränderungen im privaten Bereich – Krisen, neue Beziehungen oder Freundeskreise oder ganz allgemeine Umstrukturierungen im Lebensrhythmus – beeinflussen ebenfalls, ob ein Beruf passend ist oder nicht.

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Beratungsangebote nutzen

Viele Hochschulen verfügen inzwischen über interne Beratungsstellen, die speziell auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten sind – Sinnkrisen nach dem Studium gehören definitiv dazu. Neben den psychologischen Beratungsstellen lohnt sich unter Umständen auch der Gang zum Career Service oder dem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit, der eventuell einen neuen Impuls geben kann. Möglicherweise bietet der vermeintlich inzwischen unpassende Beruf sehr interessante Perspektiven.

Auch Job- und Hochschulmessen bieten eventuell Einblicke in ganz neue Bereiche. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, an ein mäßig interessantes Bachelorstudium einen spezialisierten Master anzuhängen, der die eigenen Interessen aufzugreifen vermag.

Die eigenen Bedürfnisse achten

Stellt man sich ganz hypothetisch die Frage danach, was man beruflich tun würde, wenn es finanziell keinerlei Einschränkungen geben würde, lässt sich die Frage nach den eigenen Träumen und Idealen schnell beantworten.

Die Zeiten, in denen die einzige Option das lebenslange Verharren in einem einzigen Beruf war, sind vorbei. Auch im Alter von 40 oder 50 Jahren sind berufliche Totalveränderungen noch möglich  – ganz gleich, ob als duales Studium, Studium ohne Abitur oder eine Ausbildung. Ob das nach einer mehrjährigen Berufserfahrung ist, der ein Studium folgt, oder das weit fortgeschrittene Studium kurz vor dem Abschluss hingeworfen und an anderer Stelle durch eine passende Alternative ersetzt wird, ist dabei zweitrangig. Wichtig ist, einen Beruf auszuüben, der erfüllt, den man mit Leidenschaft ausführt und zu dem man täglich gern geht. Findet man heraus, was das ist, bietet die Sinnkrise nach dem Studium ein großes Potenzial für Zufriedenheit.

Gründungsfinanzierung

Im Businessplan haben Sie ermittelt, welchen Finanzbedarf Sie haben. Vermutlich ist ein Teil Eigenkapital, doch der größte Teil ist in der Regel fremdfinanziert. Dazu stehen mehrere Optionen der Gründungsfinanzierung zur Verfügung, die sich zunächst in zwei Kategorien unterscheiden lassen: Eigenkapital und Fremdkapital.

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Eigenkapital zur Gründungsfinanzierung

Eigenkapital gibt Sicherheit, macht unabhängig und verbessert das Rating bei Banken. Das Eigenkapital ist Ihr eigenes Polster bzw. das Ihrer Partner in der Anlaufphase. Es hilft dabei, Verluste abzufedern und eine Zahlungsunfähigkeit zu Beginn der Unternehmung zu vermeiden. Neben Geldmitteln gehören auch Sachmittel wie Maschinen oder ein Auto zum Eigenkapitalanteil. Je höher der Eigenkapitalanteil, desto wahrscheinlicher ist es, einen Kredit von der Bank zu erhalten. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Eigenkapitalanteil aufzustocken:

Beteiligungsfinanzierung

  • mittelständische Beteiligungsgesellschaften als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft (ab 100.000 €, für Existenzgründer teilweise ab 20.000 € als stille Beteiligung ohne Teilhabe am steigenden Unternehmenswert)
  • private Beteiligungsgesellschaften (ab 1 Mio. €, Exit nach 4-7 Jahren)
  • Venture Capital-Gesellschaften von Banken, Industrie und Privatinvestoren, Vorteil: hohe Finanzkraft (ab ca. 500.000 €) – auch als Risiko- oder Wagniskapital bekannt, wobei hier unterschieden wird nach Seed-Stage-Capital, Early-Stage-Capital und Later-Stage-Capital
  • Business Angels: Kapital und Know-how von erfahrenen Unternehmern
  • Crowdfunduing: Viele Geldgeber spenden jeweils kleine Beträge, wobei es unterschiedliche Formen der Crowdfinanzierung gibt und auch Investitionen und Lending möglich, in Deutschland jedoch kaum verbreitet sind.
  • Zuschüsse (Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Gründerwettbewerbe, Forschungsstipendien)

Eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital ist die Mezzaninefinanzierung. Für Kreditgeber gilt Mezzaninekapital meist zum Eigenkapital, da es die vorhandenen Sicherheiten nicht schmälert. Es wird als Ergänzung zum Fremdkapital eingesetzt und dient vorwiegend dazu, Finanzierungslücken zu schließen. Mezzanine-Geber sind oftmals Private Equity-Gesellschaften, Banken sowie spezielle Mezzanine-Fonds, die sich selbst im Wesentlichen über Fremdkapital finanzieren.

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Fremdkapital

In der Regel benötigen Sie für ein Gründungsvorhaben Gelder, die über das Eigenkapital hinausgehen. Wie hoch die Summe ist, die Sie einerseits benötigen, die andererseits die Bank gewillt ist zu geben, hängt maßgeblich von Ihrem Vorhaben, aber auch den Sicherheiten ab, die Sie bieten können.

  • Kontokorrentkredit (Dispo)
  • Mikrokredit: max. 20.000 € an benachteiligte Personengruppen, Vergabe direkt über Berater vor Ort
  • Familie und Freunde
  • Förderdarlehen (KfW und Landesbanken): Vergabe erfolgt über Hausbank
  • Leasing

Weitere Informationen zu Fördermitteln

Sind Sie kein Finanzexperte, kann der Vergleich verschiedener Finanzierungsquellen eine echte Herausforderung darstellen. Wenngleich wir das Gespräch mit Ihrer Hausbank nicht ersetzen können, so sind wir gern bereit, Sie bei der Suche nach den passenden Fördermitteln zu unterstützen und Ihnen die nächsten Schritte aufzuzeigen. Treten Sie mit uns in Kontakt.