Finanzierungsformen – Beteiligungsfinanzierung

Zur Finanzierung Ihres Gründungsvorhaben steht Ihnen zunächst Ihr eigenes Kapital zur Verfügung. Neben klassischen Krediten bietet sich darüber hinaus die Beteiligungsfinanzierung an, mit dem Sie Ihren Eigenkapitalanteil erhöhen – der Vorteil: Ihre Kreditwürdigkeit bei Banken steigt an. Entscheiden Sie sich nicht vorschnell – finden Sie den Geldgeber, der am besten zu Ihnen passt. Im Regelfall klopfen Sie auch an mehr als nur eine Tür, bis die Finanzierung steht.

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Eigenkapital

Eigenkapital gibt Sicherheit, macht unabhängig und verbessert das Rating bei Banken. Das Eigenkapital ist Ihr eigenes Polster bzw. das Ihrer Partner in der Anlaufphase. Es hilft dabei, Verluste abzufedern und eine Zahlungsunfähigkeit zu Beginn der Unternehmung zu vermeiden. Neben Geldmitteln gehören auch Sachmittel wie Maschinen oder ein Auto zum Eigenkapitalanteil, und auch Beteiligungsgesellschaften oder Geldmittel aus dem Crowdfunding stocken den Eigenkapitalanteil auf. Je höher der Eigenkapitalanteil, desto wahrscheinlicher ist es, einen Kredit von der Bank zu erhalten. Durchschnittlich liegt die Untergrenze bei 15-20 % Eigenanteil, die Banken bei der Kreditvergabe verlangen, bei größeren Investitionen teilweise weniger, sofern zusätzliche Fördermittel, z. B. in Form eines KfW-Kredites aufgenommen werden.

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Beteiligungsfinanzierung

Eine Beteiligungsgesellschaft folgt keinem anderen Zweck als Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben, um sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu veräußern. Angestrebt werden dabei in der Regel keine Mitspracherechte, sondern ausschließlich eine gewinnorientierte Minderheitenbeteiligung. Besonders verbreitet ist Beteiligungskapital bei technologiebasierten Unternehmen. Stille Teilhaber sorgen hier für eine Aufstockung des Eigenkapitalanteils. In Deutschland gibt es rund 250 Beteiligungskapitalgesellschaften, viele im Bundesverband Deutscher Kapitalgesellschaften organisiert (BVK).

Förderung von Beteiligungsgebern

Beteiligungen stellen ein unternehmerisches Risiko für den Geldgeber dar – geht das finanzierte Jungunternehmen in die Insolvenz, ist die Beteiligung in der Regel futsch. Um die Attraktivität für Geldgeber durch die Verringerung des Risikos zu erhöhen, bieten öffentliche Träger wie die KfW zusätzliche Anreize.

  • ERP-Startfonds: Eine Beteiligung der KfW an innovativen Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Antragsberechtigte Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte und einen Jahresumsatz unter zehn Mio. Euro. Sie dürfen nicht länger als zehn Jahre am Markt agieren. Gleichzeitig muss ein weiterer Investor (Beteiligungsgesellschaften oder natürliche / juristische Person) mindestens in der gleichen Höhe am Unternehmen beteiligt sein und darüber hinaus die KfW-Beteiligung mitbetreuen. Die Höhe der Beteiligung liegt bei bis zu fünf Mio. Euro je Unternehmen bei maximal 2,5 Mio. Euro in einem Zeitraum von zwölf Monaten. Anträge sind gemeinsam mit der Erklärung des Leadinvestors an die KfW Bank zu richten. Sie müssen dort vor Abschluss des Vertrages mit dem Leadinvestor eingehen.
  • INVEST: Im Rahmen des INVEST-Programms erhalten private Investoren 20 Prozent ihrer Investitionssumme erstattet, wodurch sich ihr finanzielles Risiko verringert. Veräußert ein Investor seine Anteile nach einer Haltedauer von mindestens drei Jahren, bleibt ihm der Zuschuss in jedem Fall erhalten. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen scheitert und in die Insolvenz geht. Möchten Sie als Unternehmen von dem Zuschuss profitieren, stellen Sie den Antrag bei INVEST. Hiernach wird geprüft, ob alle Voraussetzungen vorliegen, um die Bezuschussung zu erhalten. Mit der Bestätigung darüber können Sie an Investoren herantreten.
  • ERP-Beteiligungsprogramm: Dieses Programm der KfW vergibt Kredite an Beteiligungsgesellschaften zur Refinanzierung ihrer Kredite an KMU.

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Mittelständische Beteiligungsgesellschaften

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert – mit dem aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (ERP-SV) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) refinanzierten Mikromezzanine-Fonds – Beteiligungen mit dem Ziel, den Zugang zu kleinen Mezzaninefinanzierungen zu verbessern. Das verbesserte Rating erhöht den Kreditspielraum, ohne das Stimmrecht des Unternehmers zu beeinflussen. Der Fonds richtet sich insbesondere an Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, Frauen und Gründer mit Migrationshintergrund, steht jedoch prinzipiell jedem Gründer offen.

Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 €, vierteljährlich fällt eine ergebnisunabhängige Vergütung von 8 % sowie eine Gewinnbeteiligung von 1,5 % der Einlage an. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren beginnt die Tilgung in gleichhohen Raten erstmals nach sieben Jahren. Als Ansprechpartner fungiert die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft in dem Bundesland, in dem die Beteiligung erfolgen soll.

High-Tech-Gründerfonds

Ein Fonds von KfW, Bund und Industrie, der eine spezielle Finanzierung für technologiebasierte Innovationen anbietet. Der High-Tech-Gründerfonds (HTGF) ist hingegen ein Frühphaseninvestor, der sich auf den technologischen Bereich fokussiert. Investment-Manager begleiten hier den Gründungsprozess, gegebenenfalls steht Unterstützung des Managements zur Verfügung. Auf der Webseite (high-tech-gruenderfonds.de) finden sich zudem Informationen zu Folgefinanzierungen.

Die Konditionen: Bereitstellung von bis zu 600.000 € Eigenkapital gegen eine Abtretung von 15 % der Gesellschaftsanteile ohne vorherige Unternehmensbewertung; Bereitstellung eines nachrangigen Darlehens bei siebenjähriger Laufzeit, das später in Eigenkapital gewandelt wird. Zusätzlich sind 1,4 Mio. € für Anschlussfinanzierungen möglich. Gefordert wird dafür eine 10 %-ige Eigenkapitalquote, eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit vor weniger als einem Jahr, eine Unternehmensgröße von maximal 50 Mitarbeitern bei einem Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. € sowie der Zusage, dass ein Prototyp mit dem Seedkapital bereitgestellt werden kann. Gefordert werden zudem ein deutscher Unternehmenssitz, ein Kompetenzteam und technologische Innovation, die Wettbewerbsvorteile bietet.

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Mezzaninefinanzierung

Mezzaninekapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital in Form von Optionsanleihen, stillen Beteiligungen, Genussrechten oder Gesellschafterdarlehen. Für Kreditgeber gilt Mezzaninekapital meist zum Eigenkapital, da es die vorhandenen Sicherheiten nicht schmälert. Es wird als Ergänzung zum Fremdkapital eingesetzt und dient vorwiegend dazu, Finanzierungslücken zu schließen. Durch die Steigerung der Bonität des Unternehmens hebt es die Kreditwürdigkeit des Unternehmers an, wobei Mezzaninefinanzierungen meist erst in späteren Phasen des Unternehmens zur Erschließung neuer Märkte oder bei Management-Buy-uots zum Einsatz kommen.

Mezzanine-Geber sind oftmals Private Equity-Gesellschaften, Banken sowie spezielle Mezzanine-Fonds, die sich selbst im Wesentlichen über Fremdkapital finanzieren. Aufgrund des hohen Risikos liegen die Kosten meist bei 10-20 % der Beteiligungssumme, wobei die Rendite für den Geber zwischen zehn und 30 % variieren kann. Diese setzt sich aus erfolgsunabhängigen Zinsen und kapitalisierenden Zinsen, möglicherweise auch einer Beteiligung am Unternehmenserfolg (Recht auf Teilnahme an Kapitalerhöhungen, Prämienzahlungen, Bezugsrecht auf Unternehmensanteile) zusammen. Im Gegensatz zu VC-Gebern verändern sich durch die Mezzaninefinanzierung Gesellschafteranteile nicht, auch Stimmverhältnisse bleiben unangetastet.

Neben Mikromezzanine-Fonds gibt es die klassische Mezzaninefinanzierung, welche ebenfalls die Eigenkapitalquote erhöht. Diese ist vor allem für kapitalintensive Gründungen (eine bis 2,5 Mio. €) relevant, bei Kleinstgründungen spielt sie kaum eine Rolle.