Zuschüsse und Stipendien sind Gelder, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Sie stellen eine gute Anschubfinanzierung bei innovativen Gründungsvorhaben dar, oder wenn Geschäftserfolge erst längerfristig zu erwarten sind. Vor allem im Bereich der Hochschulgründungen sowie bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit gibt es staatliche Zuschüsse für Gründer. Doch auch Gründungswettbewerbe stellen eine Möglichkeit dar, um an Zuschüsse zu kommen.
Gründungszuschuss
Planen Sie eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit, können Sie Ihr Vorhaben durch die Arbeitsagentur für Arbeit unterstützen lassen. Voraussetzung: Die Gründung erfolgt im Haupterwerb, es besteht ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 150 Tagen und es darf zum Zeitpunkt der Gründung keine Sperrzeit vorliegen.
Zunächst bietet der Gründungszuschuss einen monatlichen Zuschuss in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes (für einen Zeitraum von sechs Monaten), zusätzlich fallen 300 € monatlich zur sozialen Absicherung an. Eine Verlängerung um weitere neun Monate ist für eine Höhe von 300 € möglich, wenn der Gründer seiner Geschäftstätigkeit nachweisen kann. Daneben können Sie alle Fördermittel und Finanzierungsarten beantragen, die für klassische Gründungen gelten.
Erforderliche Unterlagen
Stellen Sie bei der zuständigen Agentur einen Antrag auf Gründungszuschuss. Diesen reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
- Lebenslauf (einschließlich Zeugnisse und Befähigungsnachweise)
- Kapitalbedarfsplan
- Finanzierungsplan (Nachweis über eigene Mittel oder Kreditzusagen)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- fachkundige Stellungnahme
- Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
- Bescheinigung über Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar
- Gewerbeanmeldung oder Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt
Tragfähigkeitsbescheinigung
Zusätzlich ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens erforderlich. Diese erhalten Sie bei:
- Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer
- Berufsständische Kammer (z. B. Innung)
- Steuerberater
- Fachverband (z. B. freie Berufe)
- kommunale Wirtschaftsförderung
- Bank oder Sparkasse
Die Tragfähigkeitsbescheinigung soll im Wesentlichen Aufschluss darüber geben, wie wahrscheinlich ein wirtschaftlicher Erfolg der Unternehmung ist.
- Verfügen Sie über ausreichende Fachkenntnisse und kaufmännisches Know-how?
- Sind alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt?
- Ist Ihre Idee konkurrenzfähig und die Umsätze realistisch?
- Bietet das Einkommen perspektivisch eine Lebensgrundlage?
Die Dauer der Bearbeitung beträgt nach der Einreichung in der Regel nicht mehr als 14 Tage, doch sind die Businesspläne mehrheitlich nicht schlüssig, sodass ein persönliches Gespräch folgt. Für die fachkundige Stellungnahme wird meist eine Gebühr erhoben.
Einstiegsgeld
Analog zum Gründungszuschuss dient das Einstiegsgeld der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit aus der Arbeitslosigkeit im ALG II-Bezug. Die Voraussetzung, um das Einstiegsgeld zu erhalten, ist die Beendigung der Abhängigkeit von Hilfeleistungen, d. h. das monatliche Entgelt muss über 450 € liegen, die Selbstständigkeit hauptberuflichen Charakter haben. Der Zuschuss wird maximal für 24 Monate gewährt, wobei sich die Förderhöhe nach Dauer der bestehenden Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitslosen richtet.
Gründungswettbewerbe
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gründerwettbewerben. Bei diesen werden häufig Preisgelder oder Sachleistungen in Form von Coachings vergeben und sind nicht zuletzt deshalb interessant für Gründer – von Prestigegewinn und publikumswirksamer Präsenz mal ganz abgesehen. Einige Wettbewerbe richten sich ausschließlich an Unternehmen vor der Gründung, andere an solche, die bereits gegründet haben; auch gibt es spezielle Wettbewerbe für verschiedene Branchen oder auf weibliche Gründerinnen ausgelegte Wettbewerbe. Meist reichen Sie zur Teilnahme Ihren Businessplan ein. Üblich ist auch ein Pitch, der Investoren eine schnelle Entscheidung ermöglicht. Dabei lassen sich drei Pitch-Arten unterscheiden.
- Der High-Concept-Pitch fasst das gesamte Vorhaben in einem einzigen Satz zusammen.
- Beim Elevator Pitch geht es darum, das Vorhaben in einem kurzen Zeitraum von 30 Sekunden bis zwei Minuten verständlich zu beschreiben, ohne auf weitere Hilfsmittel wie Präsentationen zuzugreifen.
- Beim Pitch Deck beschränken Sie sich auf eine kurze Darstellung Ihres Vorhabens auf maximal 15 Folien.
Design der Pitch-Präsentation
Bevorzugen Sie Grafiken und eine nahezu standardisierte Struktur:
- Deckblatt
- Einleitung
- Team
- Problemdarstellung
- Lösung (das eigene Produkt)
- Markt
- USP
- Wettbewerb
- Machbarkeitsnachweis (Proof of Concept) / Technologie
- Geschäftsmodell
- (evtl. Marketingmaßnahmen)
- Finanzierung
- Kontaktdaten
Achten Sie auf gut designte Folien. Der Inhalt jeder Folie muss in wenigen Sekunden greifbar sein. Erzählen Sie eine Story bei der Präsentation. Beeindrucken Sie bereits in den ersten Sekunden. Kommen Sie in die engere Auswahl, ist ein Pitch üblich: Eine Kurzvorstellung Ihres Vorhabens, mit dem Sie die Jury (oder auch Investoren) überzeugen. Dabei geht es vor allem auch darum aufzufallen. Heben Sie sich von der Masse der anderen Teilnehmer ab.
Nutzen Sie eine Alternative zur PowerPoint-Präsentation. Stellen Sie das Projekt im Dialog anstelle des Monologs vor. Bleiben Sie authentisch, denn letztlich verkaufen Sie auch sich selbst. Achten Sie auf eine ansprechende Verpackung.
Die Liste der Gründungswettbewerbe ist lang und wird ständig aktualisiert.
Für den Kreativbereich gibt es den bundesweiten Wettbewerb Kultur- und Kreativpiloten Deutschland.
Forschungsfinanzierung
Deutschland verfügt international über einen exzellenten Ruf in der High Tech- und Technologiebranche. Dies begründet sich nicht zuletzt auf der Förderung derartiger Forschungsvorhaben bzw. deren Ausgründung aus den entsprechenden Instituten. Neben einigen Zentren, die sich auf das eigene Institut beziehen (z. B. Helmholtz Enterprise, FFE-Fraunhofer-Existenzgründungen Max-Planck-Innovation), gibt es auch bundesweite Initiativen, die Forschungsprogramme unterstützen, um die Marktreife zu erreichen:
EXIST-Gründerstipendium
Das Stipendium richtet sich an Studierende und Absolventen sowie Wissenschaftler bis zu fünf Jahren nach dem Abschluss aus Hochschulen und dem außeruniversitären Umfeld. Maßgeblich entscheidend, ob das Stipendium vergeben wird, ist dabei die Innovationskraft und die Alleinstellungsmerkmale des Gründungsvorhabens.
Die Teams dürfen nicht größer als drei Personen sein und sollen sich mehrheitlich aus Studenten zusammensetzen – lediglich eines der Teammitglieder darf aus einem technischen Umfeld stammen. Die Förderung dient zum einen der Sicherung des Lebensunterhaltes, zum anderen für Sachausgaben und Coaching-Leistungen. Die maximale Förderungshöchstdauer liegt bei einem Jahr, wobei die Unternehmensgründung nicht schon vor der Förderungsphase erfolgen darf – wohl aber währenddessen.
Die Hochschule reicht den Antrag ein. Sie bindet den Gründer gleichzeitig in ein Netzwerk ein, stellt einen Arbeitsplatz und Mentor zur Verfügung und verwaltet die Fördermittel. Dem Gründer obliegt die Pflicht, Versicherungen und Sozialabgaben selbstständig zu tätigen und den Businessplan innerhalb von zehn Monaten nach Förderungsbeginn zu erstellen.
Fördersätze des EXIST-Programms
Promovierte Gründer |
5.000 € / Monat |
Absolventen |
2.500 €/Monat |
Technische Mitarbeiter |
2.500 €/Monat |
Studenten |
2.000 €/Monat |
Zuschlag je Kind |
1.000 €/Monat |
Förderung von Sachausgaben |
maximal 10.000 € |
Förderung von Beratungsangeboten |
maximal 5.000 € |