Finanzierungsformen – Fremdkapital

In der Regel benötigen Sie für ein Gründungsvorhaben Gelder, die über das Eigenkapital hinausgehen. Wie hoch die Summe ist, die Sie einerseits benötigen, die andererseits die Bank gewillt ist zu geben, hängt maßgeblich von Ihrem Vorhaben, aber auch den Sicherheiten ab, die Sie bieten können. Ein Überblick über verschiedene Finanzierungsformen (Fremdkapital).

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Kredite

Das bekannteste Darlehen ist wohl der Kontokorrent-Kredit, der sogenannte Dispo, bei der Hausbank. Doch gibt es weitere, speziell für die Gründung geschaffene Kreditformen, die durch Zuschüsse des Bundes besonders günstige Konditionen aufweisen. Der Vorteil: Die Liquidität verbessert sich kurzfristig, Sie haben einen Spielraum für Investitionen.

Kontokorrent-Kredit

Den allgemein als Dispokredit bekannten Kontokorrent-Kredit können Sie zur kurzfristigen Finanzierung nutzen – beispielsweise wenn Rechnungen nicht bezahlt wurden. Für langfristige Investitionen, die Kapital im Unternehmen binden, kommt der Kredit nicht zuletzt aufgrund der ungünstigen Zinskonditionen nicht infrage. Weichen Sie dafür lieber auf Kredite der Hausbank, bestenfalls jedoch auf Förderdarlehen von Bund oder Ländern aus.

Mikrokredite

Erhalten sie über Ihre Hausbank keinerlei Kredite, besteht die Option eines Mikrokredites, der sich speziell an benachteiligte Personengruppen richtet, die bei der Kreditwürdigkeitsprüfung durchfallen. Die Kreditaufnahme erfolgt bei Mikrokrediten gezielt in kleinen Schritten von 1.000, 5.000 oder 10.000 €, das gesamte Volumen darf 20.000 € nicht übersteigen. Besonderheit: Die Kreditvergabe erfolgt über einen Berater vor Ort, der direkt beim Gründer vorbeikommt, nicht bei einer Bank. Hier bespricht er das Projekt mit Ihnen – gern auch im Kreis von Freunden und Familie, da persönliche Referenzen aus dem persönlichen Umfeld wichtig sind. Die Laufzeit liegt bei maximal vier Jahren und wird individuell an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst; die Sicherheit erfolgt in Form einer Bürgschaft aus dem Umfeld des Unternehmers. Im Falle eines positiven Bescheids spricht das Mikrofinanzinstitut eine Empfehlung an die GLS Bank aus. Mit einem Zinssatz von aktuell knapp 10 % und einer kleinen Bearbeitungsgebühr liegt der Kredit zwar über den Konditionen der KfW oder Landesbanken, dafür ist die Betreuung während der Laufzeit kostenlos. Institute, die Mikrokredite vergeben finden Sie hier.

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Familie und Freunde

In Deutschland weniger verbreitet, stellt in anderen Ländern die Finanzierung eines Gründungsvorhabens über Familie und Freunde eine gängige Praxis dar. Die scheinbar unkomplizierte Variante der Geldbeschaffung ist nicht selten mit Konflikten verknüpft. Wahren Sie den Frieden und ziehen Sie Zinszahlungen in Betracht – Ihr Angehöriger hätte von der Bank auch Zinsen erhalten. Fixieren Sie Vereinbarungen am besten schriftlich und halten Sie diese auf jeden Fall ein. Beachten Sie, dass die Kredithöhe im Falle Ihres Scheiterns nicht die Existenz Ihres Angehörigen gefährdet und sorgen Sie auch hier für eine entsprechende Sicherheit, beispielsweise durch eine Risikolebensversicherung.

Förderdarlehen

Den Antrag für die Bewilligung von Fördermitteln stellen Sie bei der Hausbank. Es gilt das sogenannte Hausbankprinzip. Wichtig: Der Antrag muss vor der Aufnahme der Selbstständigkeit bzw. vor entsprechenden Investitionen bei der Bank eingehen, ansonsten wird er nicht bewilligt. Ausnahme: Gründungszuschuss der Arbeitsagentur für Arbeit.

ERP-Kapital für Gründung

Dieses Programm richtet sich an Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft. Sie haften hier als Unternehmer unbeschränkt, wodurch das Darlehen sich auswirkt wie Eigenkapital. Finanzierbar durch das Darlehen sind Grundstücke und Baunebenkosten ebenso wie Sachanlageinvestitionen, Betriebsausstattung, Unternehmensübernahmen und Materiallager. Das Darlehen kann jede natürlich Person vor oder bis zu drei Jahre nach der Gründung beantragen. Es wird ausgezahlt als Nachrangdarlehen in einer Höhe von bis zu 500.000 € je Antragsteller bei einem auf zehn Jahre festgelegten Zinssatz, bei einer Laufzeit von 15 Jahren. Der Eigenkapitalanteil sollte mindestens 15 % betragen, die Tilgung beginnt sieben Jahre nach der Auszahlung.

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ERP-Gründerkredit – Startgeld

Dieser KfW-Kredit richtet sich an kleine Unternehmen, Existenzgründer und Freiberufler bis fünf Jahre nach der Unternehmensgründung, die maximal 100.000 € Eigenkapital benötigen – Neugründungen ebenso wie Übernahmen und Beteiligungen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Angehörige der freien Berufe und kleine Unternehmen, welche die europäischen KMU-Richtlinien erfüllen. Förderungsfähig sind hier auch Gründungen im Nebenerwerb. Über das Darlehen können bis zu 100 % des Vorhabens fremdfinanziert werden, maximal 30.000 € davon als Betriebsmittel. Jeder Antragssteller hat die Möglichkeit, das Darlehen bis zu zwei Mal zu beantragen, solange die Gesamtförderung nicht überschritten ist. Die Laufzeit liegt bei maximal zehn Jahren, wovon höchstens zwei davon tilgungsfrei bleiben. Positiv für die Hausbank wirkt sich im Falle einer Gewährung des Kredites die 80%-ige Haftungsfreistellung aus.

ERP-Gründerkredit – Universell

Dieses Darlehen hat ähnliche Konditionen wie das Startgeld, richtet sich jedoch mit einem maximalen Darlehensbetrag von 25 Mio. € je Vorhaben eher an größere Gründungen. Finanzierbar sind damit bis zu 100 % der Investitionskosten und Betriebsmittel, wobei im Rahmen von Investitionen eine bis zu 50 %-ige Haftungsfreistellung möglich ist. Die Laufzeit beträgt maximal 20 Jahre, maximal drei Jahre sind tilgungsfrei, die Zinsbindung liegt bei zehn Jahren.

Einen Überblick über alle Finanzierungsformen bietet die Förderdatenbank. Ein Förderassistent bringt Sie hier mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zum richtigen Förderprogramm.