Leasing als Finanzierungsform

Im eigentlichen Sinne ist Leasing eine Form der Nutzungsüberlassung ähnlich der Miete, wird inzwischen jedoch vielfach als alternative Finanzierungsform für Unternehmen betrachtet. Vom Mietvertrag unterscheidet sich Leasing dadurch, dass der Leasingnehmer für die ordnungsgemäße Wartung und Instandsetzung verantwortlich ist. Der Mieter haftet während der Mietzeit für das Gut und hat dafür zu sorgen, dass Reparaturen regelmäßig durchgeführt werden. Am weitesten verbreitet ist Leasing als Finanzierungsform in der Automobilbranche, doch tatsächlich können heute die meisten Investitionsgüter geleast werden.

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Im Vergleich zu einem Kauf der Güter per Fremdfinanzierung bieten sich dabei einige Vorteile:

  • Steigerung der Liquidität
  • Steuerliche Geltendmachung der Leasingraten als Betriebsausgabe
  • Zusätzlicher Service durch Wartungs- und Versicherungsverträge

Ablauf eines Leasinggeschäftes

Bei einem Leasinggeschäft wählen Sie als Unternehmer wie gewohnt eine Ware aus, ohne einer Bindung an Händler oder Produkte zu unterliegen. Mit der Leasinggesellschaft (der Hersteller, eine freie Gesellschaft oder eine Tochter eines Kreditunternehmens) schließen Sie im Folgenden einen (unkündbaren) Leasingvertrag ab, der dazu führt, dass die Gesellschaft vor dem Verkäufer den Kauf antritt und Sie die Leasingraten an die Gesellschaft überweisen. Die Interaktion erfolgt dabei sowohl zwischen Ihnen und dem Verkäufer, als auch zwischen Ihnen und der Leasinggesellschaft, als auch dem Verkäufer und der Leasinggesellschaft.

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Die Ware bleibt dabei das Eigentum der Leasinggesellschaft, andernfalls handelt es sich um einen Mietkauf, bei dem Sie nach der letzten Rate die Sache als Eigentümer übernehmen. Die Höhe der Leasingrate setzt sich zusammen aus den Zinsen, den Kosten für die Abnutzung, den Bearbeitungskosten sowie der Gewinnmarge der Leasinggesellschaft.

Finanzierungsleasing vs. Operating Leasing

Im Wesentlichen gibt es zwei verschiedene Leasingarten: Finanzierungsleasing und Operating Leasing, das normalen Mietverträgen recht nahe kommt. In der Praxis ist das Finanzierungsleasing weitaus häufiger. Dieses zeichnet sich durch eine Leasingdauer aus, die etwa 40 bis 90 % der durchschnittlichen Nutzungsdauer beträgt. Der Leasingvertrag ist unkündbar, die Amortisation der Kosten erfolgt durch den Leasingnehmer. Sie tragen als solcher die volle Verantwortung. Bei der Vollamortisation ist am Ende der Laufzeit keine Kaufpreiszahlung mehr erforderlich, alle Kosten sind durch die Raten bereits verrechnet. Bei der Teilamortisation hingegen verbleibt ein Restbetrag, der sich am Zeitwert orientiert. Am Ende der Mietzeit stehen Ihnen hier verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

  • Sie kaufen das Objekt.
  • Der Leasingvertrag wird verlängert (in der Regel mit geringeren Leasingraten).
  • Rückgabe des Objektes an die Leasinggesellschaft, wobei eventuell Klauseln den Leasingnehmer an der Veräußerung beteiligen bzw. dieser bei einer Differenz zum errechneten Restwert zur Kasse gebeten wird.

Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) e. V. bietet weitere Informationen und eine Recherchemöglichkeit nach Leasinggesellschaften, wenn Sie Leasing als Finanzierungsform in Betracht ziehen.