Kreditwürdigkeit und Sicherheiten

Der Bank ist vor allem wichtig, ob Sie Ihren Kredit mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückzahlen können. Deshalb prüft sie zunächst die Kreditwürdigkeit. Zum einen ist dazu die persönliche, zum anderen die materielle Kreditwürdigkeit entscheidend.

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Persönliche und materielle Sicherheit

Persönliche Kreditwürdigkeit: Hierbei geht es um das Vertrauen, das Sie durch Zuverlässigkeit, berufliche und fachliche Qualifikationen ausstrahlen. Rücklastschriften, Überschuldung oder nicht eingehaltene Zahlungsverpflichtungen führen meist direkt zum k. o.. Strahlen Sie kaufmännische Stärke aus, indem Sie Stärken und Schwächen der Unternehmung kennen und über Gestaltungsoptionen aufklären. Überzeugen Sie durch fundierte Branchenkenntnisse und eine realistische Einschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten. Nicht zuletzt tragen ein seriöses Auftreten, Offenheit und Zielstrebigkeit zum entscheidenden positiven ersten Eindruck bei.

Materielle Kreditwürdigkeit: Je nach Höhe und Art des Kredits prüft die Bank Ihre Kreditwürdigkeit durch ein standardisiertes Ratingverfahren. Die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit ist das alles entscheidende Kriterium, ob Sie einen Kredit erhalten oder nicht. Diese wird errechnet über den Cash-flow abzüglich der Einkommensteuerbelastung abzüglich der Sonderausgaben abzüglich der Privatentnahmen.

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Sicherheiten

Kein Kredit ohne Sicherheit. Die Bank will wissen, ob sie ihr Geld wieder bekommt. Dazu fordert sie Sicherheiten, die über das Ihnen entgegen gebrachte Vertrauen hinausgehen. Möglicherweise haben Sie zusätzliches Kapital, das Sie nicht vollständig in die Unternehmung einbringen möchten oder Sachwerte wie Immobilien, die Sie vorweisen können. Ja höher der Eigenkapitalanteil, desto wahrscheinlicher ist die Kreditvergabe. Bankübliche Sicherheiten sind die Haftung mit dem Privatvermögen und Immobilien.

Die Bewertung von Eigenkapital erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien:

  • Grundstücke: 60-80 % der Beleihungsgrenzen (Grundschuld wird eingetragen sowie „Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung“ im Ernstfall)
  • Bankguthaben: 100 %
  • Lebensversicherungen: 100 % des Rückkaufwertes
  • Bundesschatzbriefe: 100 % des Zeitwertes
  • Abtretung von Kundenforderungen aus öffentlicher Hand: 90 %
  • Abtretung aus sonstigen Kundenforderungen: 0-100 % (Vorsicht: Wendet sich die Bank zu früh an Kunden, schadet das evtl. Ihrer Reputation)
  • Aktien im Inland und Aktienfonds: 60 % des Kurswertes
  • Aktien im Ausland: 40-50 % des Kurswertes
  • Bürgschaften von Inlandsbanken: 100 %
  • Bürgschaften von Dritten: 0-100 %, abhängig von der Bonität
  • Ladeneinrichtungen: 40 % des Zeitwertes
  • Maschinen und Fahrzeuge: 50 % des Zeitwertes (sogenannte Sicherheitsübereignung, Bank wird Eigentümerin, ggf. Absprache von Teilfreigaben bei schwindender Kredithöhe)
  • Rentenfonds: 60-80 %

Ihren Eigenanteil können Sie steigern durch Partner und Gesellschafter, Beteiligungsgesellschaften, Unternehmerkapital sowie Verwandte und Freunde.

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Bürgschaften

Alternativ besteht die Möglichkeit von Bürgschaften: Dritte garantieren dafür, dass sie mit der Rückzahlung der Schulden einspringen, wenn Sie die Raten nicht überweisen. Zu unterscheiden sind dabei selbstschuldnerische Bürgschaften, bei denen die Bank auf den Bürgen zukommen kann, bevor der Schuldner insolvent ist, sowie Ausfallbürgschaften, bei denen die Bank zunächst alle Sicherheiten ausschöpfen muss, bevor sie an den Bürgen herantreten kann. Als drittes ist eine Aufteilung nach Teilbürgen möglich, die lediglich einen Teil der Schulden übernehmen. Vorsicht: Eine Bürgschaft ist in der Regel zeitlich unbegrenzt und unkündbar und endet erst mit Abgleichung der Schulden. Möglich ist nur ein Haftungsausschluss für zukünftige Schulden.

Die Förderangebote der KfW kommen den Kreditnehmern durch eine besondere Form der Besicherung entgegen. Der Gründerkredit und das Kapital für Gründung verfügen beide über eine Haftungsfreistellung von bis zu 80 % bzw. ein Nachrangdarlehen, wodurch das Risiko der Bank praktisch entfällt. Während im ersten Fall die Hausbank, die sich das Geld von der KfW leiht, von der Haftung zu 80 % freigestellt wird, falls der Schuldner das Geld nicht zurückzahlen kann, zeichnet sich ein Nachrangdarlehen dadurch aus, dass die Bank – in diesem Fall die KfW – ihre Forderungen hinter allen anderen Gläubigern anstellt.

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Bürgschaftsbanken

Auch Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften. Diese Institutionen sind Zusammenschlüsse von IHK und HwK, Kammern der freien Berufe, Wirtschaftsverbänden, Innungen, Banken und teilweise auch Versicherungen, die sich für die mittelständische Wirtschaft in ihrem Bundesland einsetzen und Ausfallbürgschaften für Existenzgründungen, Investitionen, Betriebsmittel, Franchise- und Leasingfinanzierungen übernehmen. Das Angebot richtet sich an all jene, die aufgrund fehlender Sicherheiten nicht kreditwürdig sind, die Geschäftsaussichten jedoch positiv sind und das Vorhaben tragfähig ist.

Der Kreditnehmer zahlt der Bank ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und eine Provision von ca. 1-1,5 % der Kreditsumme. Die Bearbeitungsdauer bei einer Bürgschaft beträgt je nach Anliegen zwei bis fünf Wochen. Die Beantragung der Bürgschaft erfolgt über die Hausbank, unter Umständen ist eine Beantragung über das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ möglich, bei der Sie den Bürgschaftsantrag direkt stellen.

Entscheidungsgrundlage ist in jedem Fall der Businessplan. Der Vorteil: Bewilligt die Bürgschaftsbank die Übernahme, können Sie selbstsicher an die Hausbank herantreten. Die Bürgschaft ohne Bank ist ab einer Summe von ca. 5.000 € möglich. Je nach Verwendungsart beträgt die Laufzeit bis zu 23 Jahre, bei einem Schnitt von durchschnittlich sieben Jahren.

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Die Bankbürgschaft hat gegenüber einer privaten Bürgschaft den Vorteil, dass emotionale Belange außen vor bleiben, die Beziehung ist und bleibt eine geschäftliche. Die Bank hat zudem den Vorteil, dass sie das unternehmerische Risiko genauer bewerten kann.