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Home Office und Co-Working für Gründer

Zu Beginn einer Unternehmensgründung stellt sich die Frage nach dem Firmensitz. Gibt es ein Unternehmen mit Produktionshalle, ein Labor oder ein Start-up, das direkt mehrere Mitarbeiter beschäftigt, erübrigt sich die Suche nach dem passenden Arbeitsplatz in aller Regel schnell von selbst. Doch bestehen für Einzelunternehmer, Freiberufler und selbstständige Dienstleister mehrere Möglichkeiten bei der Wahl der passenden Geschäftsadresse. Home Office und Co-Working für Gründer im Überblick.

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Co-Working für Gründer

Vor allem in Großstädten erfreuen sich die Gemeinschafts-Arbeitsplätze steigender Beliebtheit. Das System: Mehrere Menschen teilen sich die Miete für ein Büro. Dabei hat jeder seinen eigenen Arbeitsplatz, Drucker, Kaffeemaschine und Besprechungsraum werden von allen genutzt.

Neben diesen einfachen Modellen gibt es immer häufiger auch ganze Co-Working-Spaces, in denen teilweise mehrere hundert Menschen – meist junge GRünder und Menschen aus dem Kreativbereich – zusammenkommen, um zu arbeiten. Angeboten werden dabei neben Einzelarbeitsplätzen ganze Büroräume – zu Tagespreisen oder monatlichen Flat rates. Für die Teilnehmer sollen hier Netzwerkeffekte und ein reger Austausch entstehen. Vorsicht geboten ist dabei natürlich vor der Konkurrenz, die sich ebenfalls an den Plätzen aufhalten könnte.

Den Vorteil bieten die öffentlichen Arbeitsplätze in jedem Fall aber für Geschäftsreisende und all jene, die der Einsamkeit des Home Office von Zeit zu Zeit entfliehen möchten.

Home Office

Wem das wuselige Treiben eines Co-Working-Arbeitsplatzes zu viel ist, der richtet sich möglicherweise einen ablenkungsfreien Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden ein. Doch auch dieser hat Nachteile: Es gibt keinen Austausch über Probleme, der Bekanntenkreis wird nicht größer, es mangelt an einer Struktur, um die Arbeit zu beginnen und zu beenden. Und spätestens beim Kontakt mit Kunden wirkt das eigene Wohnzimmer nicht als der ideale Ort für Besprechungen.

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Virtual Offices für Die Geschäftsadresse

Zu bedenken ist in jedem Fall, dass die Geschäftsadresse einigermaßen öffentlich ist: Es erfolgt in der Regel ein Eintrag in Branchenbücher, das Impressum der Webseite bedarf einer Adressangabe und eventuell gibt es Marken- oder Handelsregistereinträge, bei denen die Adresse hinterlegt werden muss. Nicht jeder Gründer möchte hier seine private Adresse angeben.

Abhilfe schaffen sogenannte virtuelle Büros. Hier kann ein Unternehmer einen Briefkasten mieten, zu dem seine Post geschickt wird. Diese holt er nach Vereinbarung täglich oder wöchentlich ab. Je nach Modell und Vertragsvereinbarung kann der Gründer außerdem die öffentlichen Bereiche wie Konferenzräume für seine Tätigkeiten nutzen oder es ist ein telefonischer Service angegliedert, der sich um eingehende Anrufe kümmert.

Der Nachteil: Viele dieser Anbieter setzen auf repräsentative Adressen, in Berlin z. B. Unter den Linden. Wer ein Unternehmen gründet, das eher auf Understatement aus ist, tut sich mit einer solchen Adresse unter Umständen keinen Gefallen. Zudem sind entsprechende Anbieter nicht ganz günstig – schnell werden 200 Euro und mehr für die Postzustellung fällig. Bei Start-ups, die anfangs auf jeden Cent achten müssen, ist dies ein erheblicher Posten.

Fazit

Ob ein Home Office oder ein Co-Working-Space die individuell beste Lösung ist, hängt sicherlich vom persönlichen Typ ab. Es lohnt sich in jedem Fall, einen oder gleich mehrere Gemeinschaftsbüros auszuprobieren – die Unterschiede sind gewaltig. Darüber hinaus bietet sich auch eine Kombination aus beiden Modellen an, um das Beste beider Welten zu vereinen.

Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Sind alle Vorbereitungen abgeschlossen, kann es losgehen. Sie verlassen die Vorgründungsphase mit dem nächsten großen Schritt: Das Unternehmen verlässt den virtuellen Raum und betritt den Markt. Gleichzusetzen ist damit nicht zwingend die Aufnahme der Geschäftstätigkeit, sondern vielmehr zunächst die Anmeldung des Unternehmens, um Geschäfte tätigen zu können.

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Festlegung der Rechtsform

Bevor Sie wirklich aktiv werden können, benötigen Sie eine offizielle Rechtsform. Sie starten Ihre Unternehmung ganz offiziell mit den erforderlichen Anmeldungen. Je nach Branche, in der Sie sich selbstständig machen, sind verschiedene Stellen zuständig. Während bei Freiberuflern nur das Finanzamt informiert werden muss, folgt bei Unternehmen mit Handelsregistereintrag der Gang zum Notar. Genossenschaften werden im Genossenschaftsregister, Partnerschaften im Partnerschaftsregister eingetragen.

Anmeldung von Angestellten

Beschäftigen Sie Angestellte, treten Sie mit der Krankenkasse in Kontakt. Diese wickelt die Sozialversicherungen ab. Die Agentur für Arbeit vergibt Betriebsnummern für Unternehmen, die Angestellte führen. Bei Minijobbern ist die Minijob-Zentrale zuständig. Mitarbeiter müssen zudem in der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Einige Branchen setzen außerdem den Beitritt des Unternehmers und den Abschluss einer Unfallversicherung voraus. Darüber hinaus ist ein freiwilliger Beitritt zur BG möglich. Gleiches gilt für die Rentenversicherung. Einige Branchen sind von der Versicherungspflicht befreit, doch ist eine freiwillige Versicherung möglich.

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Anmeldung bei der zuständigen Kammer

Bei einigen Berufsgruppen ist der Beitritt zur Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer vorgeschrieben. Die Beiträge für die IHK liegen bei

  • Grundbetrag von Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind: 150,00 €
  • Kleingewerbetreibende bei 50,00 €, bei Gewinnen unter 5.200 € beitragsfrei
  • zusätzlich Umlage von 0,05 Prozent des Gewinns aus dem Gewerbebetrieb; bei Mitgliedern, die außerdem einer Kammer für freie Berufe angehören, wird nur 1/10 des Gewinns zugrunde gelegt.
  • gemischt-gewerbliche Betriebe, die gleichzeitig Mitglied der HwK sind, unterliegen Sonderregelungen

Bei der HwK, die als Interessenvertretung des Handwerks agiert und die Mitgliedschaft für alle Handwerksbetriebe obligatorisch ist, gilt

  • Grundbetrag von 97,00 €, für Kapitalgesellschaften gilt ein erhöhter Grundbeitrag
  • bei Gewinnen über dem Freibetrag von 14.000 €, folgt eine Staffelung:
    • bis 150.000,00 € 0,7 %,
    • vom übersteigenden Betrag bis 250.000,00 € 0,6 %,
    • vom weiteren übersteigenden Betrag bis 1.000.000,00 € 0,5 %,
    • vom weiteren übersteigenden Betrag 0,15 %.

Für Gründer gelten in den ersten vier Kalenderjahren gesonderte Tarife. Im ersten Jahr ist die Mitgliedschaft kostenlos, im zweiten und dritten Kalenderjahr zahlen Einzelunternehmen nur den halben Grundbeitrag und keinen Zusatzbeitrag, im vierten Jahr nur den Grundbeitrag. Nur bei Gewinnen über 25.000 € pro Jahr entfällt die Befreiung und die Beiträge werden rückwirkend erhoben.

Für einen ersten Überblick gibt es auf den Webseiten einiger IHKs Beispielrechner.

Beratungsangebote der Kammern

Beide Institutionen bieten Existenzgründern wertvolle Hilfestellungen durch Beratungsangebote. Darüber hinaus unterstützen die Kammern bei der Einstellung von Auszubildenden und übernehmen bei Problemen mit Ämtern und Aufsichtsbehörden die Rolle des Schlichters.

Gewerbeanmeldung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Die Anmeldung des Gewerbes ist beim Gewerbeamt der Stadt möglich. Hier muss nur das entsprechende Formular eingereicht und die Gebühr von 20 € entrichtet werden. Anschließend meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen, indem es Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschickt. Sind Sie künftig freiberuflich tätig, treten Sie eigenständig an das Finanzamt heran.

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Meldung beim Finanzamt

Gehen Sie bei der Ermittlung Ihrer Umsätze, die das Finanzamt als Grundlage für Ihre Vorauszahlungen einfordert, sorgfältig vor und legen der Einschätzung realistische Zahlen zugrunde. Kalkulieren Sie nicht zu knapp, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Konsequenzen nicht vollständig ausgefüllter Fragebögen kann eine Betriebsbesichtigung durch das Finanzamt, eine ausbleibende Erteilung der Steuernummer oder die zu niedrige Festsetzung von Vorauszahlungen sein. Achtung: Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss erhalten, müssen neben dem Fragebogen auch den Businessplan beim Finanzamt vorlegen.

Auf der Basis Ihrer Angaben legt das Finanzamt Steuer-Vorauszahlungen fest. Die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind in den ersten beiden Jahren nach Gründungen in der Regel monatlich bis zum 10. des Folgemonats zu leisten. Hier zahlen Sie die Differenz von Vor- und Umsatzsteuer an das Finanzamt. Zusätzlich ist gegebenenfalls die Lohnsteueranmeldung der Arbeitnehmer einzureichen. Des Weiteren berechnet das Finanzamt auf der Basis voraussichtlicher Gewinne Vorauszahlungen für Einkommen, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.

Die Zahlung erfolgt in der Regel vierteljährlich und verringert die mit dem Jahresabschluss fällige Steuerschuld. Stellen Sie im Laufe des Geschäftsjahres fest, dass die Gewinne weit von den veranschlagten Zahlen entfernt sind, können Sie die Zahlen anpassen lassen. Halten Sie sich immer an Zahlungsfristen, das Finanzamt lässt nicht mit sich handeln und verhängt gegebenenfalls Säumniszuschläge.

Nach Ende des Kalenderjahres erstellen Sie bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres die Einkommenssteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung, die wiederum die Berechnungsgrundlage für das Folgejahr sind.

Jede Unternehmung ist anders. Welche Behörden Sie bei Ihrer Gründung aufsuchen müssen, ermitteln Sie auf dem Existenzgründungsportal des BMWI mit dem Behördenwegweiser: www.bmwi-wegweiser.de/bmwibufw/.

Ein Besuch der Seite lohnt sich. Nach Eingabe der Postleitzahl bietet das Portal neben einer Auflistung der zuständigen Behörden viele weitere Informationen zu Kosten, Formulare (als Download), Steuern, Versicherungen und Gesetzen.

Altersvorsorge für Gründer

Spätestens mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit werden Fragen zu Vorsorge und Versicherungen interessant. Zum einen gilt es, das laufende Geschäft gegen Fremdforderungen abzusichern, zum anderen geht es um Ihre ganz persönliche Vorsorge im Fall einer Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit sowie der Altersvorsorge für Gründer. Auch um die Versorgung im Krankheitsfall müssen Sie sich als Unternehmer selbstständig kümmern. Bedenken Sie: Das größte Kapital ist Ihre Person. Besonders wichtig sind deshalb zunächst die Versicherungen, die existenzbedrohende Risiken abdecken.

Holen Sie vor Abschluss einer Versicherung in jedem Fall unterschiedliche Angebote ein und vergleichen Sie die Versicherungsleistungen miteinander. Hüten Sie sich vor Paketlösungen – diese enthalten oft unliebsame Zusatzklauseln. Bestehen Sie auf eine schriftliche Deckungszusage ab dem Tag der Antragstellung, da es meist lange dauert, bis Sie die Police erhalten. So vermeiden Sie unnötig komplizierte Abwicklungen, wenn der Schadensfall eintritt, bevor die Police vorliegt. Prüfen Sie den Inhalt der Police nach Erhalt eingehend, da diese bindend für den Schadensfall ist.

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Altersvorsorge bei der gesetzlichen Rentenversicherung

Bestimmte Berufsgruppen müssen sich zwingend bei der gesetzlichen Rentenversicherung für das Alter absichern,, z. B. Handwerker, Hebammen, Lehrer und Publizisten (die komplette Liste in §2 SGB VI). Künstler, Publizisten, Seelotsen, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und -fischer zahlen nur einkommensgerechte Beiträge, Mitglieder der KSK jeweils nur die Hälfte. Freiwillig Versicherte hingegen können ihre Beiträge im Rahmen von mindestens 84 €, maximal 1.160 € selbst bestimmen und immer wieder verändern.

Freiwillige Versicherungspflicht

Daneben haben Sie die Möglichkeit, bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit einen Antrag auf Versicherungspflicht zu stellen. Der Vorteil: Im Gegensatz zu freiwillig Versicherten haben Sie Anspruch auf Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente. Als Gründer können Sie sich in den ersten drei Jahren für den halben Regelbeitrag entscheiden, den vollen Regelbeitrag zahlen (aktuell 543 € West, 471 € Ost) oder einen einkommensgerechten Beitrag wählen.

Beratung zur Altersvorsorge bietet die Deutsche Rentenversicherung. In einigen Städten finden mehrmals monatlich Beratungsveranstaltungen vor Ort statt.

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Zusatzversicherungen sind sinnvoll

Da die Altersvorsorge für Gründer der gesetzlichen Rentenversicherung nur den Grundbedarf abdeckt, ist es deshalb durchaus sinnvoll, für weitere Rücklagen zu sorgen: Immobilien, private Rentenversicherungen, Sparverträge oder Kapital-Lebensversicherungen. Versicherte der gesetzlichen Versicherung und ihre Angehörigen können zudem die Riester-Rente wählen, anderen Selbstständigen steht die Rürup-Rente zur Verfügung. Welche Zusatzabsicherung sinnvoll ist, müssen Sie selbst entscheiden.

Beachten Sie bei der Altersvorsorge auch die Kriterien zum Pfändungsschutz, die erfüllt sein müssen, damit Ihre Ersparnisse im Worst case nicht angegriffen werden können. Die Obergrenzen sind hier gestaffelt: 2.000 € jährlich bei einem 18-Järigen, 9.000 € bei einem 60-Jährigen, maximal sind 238.000 € pfändungsfrei.

Krankenversicherung für Selbstständige

Als Selbständiger haben Sie die Wahl, ob Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. In jedem Fall muss die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit der Krankenkasse gemeldet werden – auch, ob diese Haupt- oder nebenberuflich erfolgt. Infos zur Krankenversicherung für Selbstständige.

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Höhe der Beiträge

Für die Beitragshöhe sind der zeitliche Rahmen sowie die voraussichtliche Höhe der Einnahmen (Einkommen sowie Einnahmen durch Vermietung, Kapitalerträge etc.) erforderlich. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei 4.237,50 € – alles, was Sie monatlich darüber hinaus verdienen, bleibt bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es Basistarife, deren Leistungsumfang mit dem der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Sind Sie häufig im Ausland tätig, ist außerdem der Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung wichtig.

Es besteht die Möglichkeit, sich für den Fall einer Erkrankung durch Krankengeld abzusichern. Der Beitragssatz dafür liegt aktuell 0,6 % über der Krankenversicherung. Alternativ besteht die Option einer zusätzlich Krankentagegeld-Versicherung bei einer privaten Versicherung. Die Pflegeversicherung hingegen ist fest mit der Krankenversicherung verknüpft – hier haben nur Privatversicherte die Möglichkeit zu kombinieren.

Ausnahmen beim Gründungszuschuss und Teilzeitselbstständigen

Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss erhalten, unterliegen Sonderregeln: Hier liegt eine Mindestbemessungsgrenze von 1.452,50 € vor, die alle Einnahmen und auch den Gründungszuschuss impliziert (ausschließlich der 300 €, die zur sozialen Sicherung vorgesehen sind).

Teilzeitselbstständige mit einem monatlichen Einkommen unter 415 € dürfen beitragsfrei in der Versicherung bleiben.

Die Entscheidung, in eine private Krankenkasse zu wechseln, sollte sorgfältig überdacht sein – haben Sie gewechselt, können Sie im Rahmen der beruflichen Selbstständigkeit nicht mehr in eine gesetzliche Versicherung zurückkehren. Aufgrund steigender, altersabhängiger Beiträge kann die private Krankenversicherung im Alter zu einer Existenzbedrohung werden.

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Künstlersozialkasse und berufsständische Versorgungswerke

Über die Künstlersozialkasse  können bzw. müssen sich Künstler und Publizisten gesetzlich renten-, kranken- und pflegeversichern – wer die Voraussetzungen zur Aufnahme in die KSK erfüllt, ist versicherungspflichtig. Die KSK tritt dabei wie ein Arbeitgeber auf, der den Arbeitgeberanteil der Versicherungen übernimmt – Ihr Vorteil: Ihr Eigenanteil sinkt etwa auf die Hälfte. Die finanziellen Mittel stammen dabei aus der Künstlersozialabgabe (Verwertungsunternehmen von publizistischen und künstlerischen Leistungen leisten Abgaben) und Zuschüssen.

Angehörige verkammerter freier Berufe sind von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und müssen sich eigenständig in berufsständischen Versorgungswerken versichern. Die Beiträge zur berufsständischen Versorgung werden analog zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich gefördert (www.abv.de).

Zusätzliche Versorgungswerke wie die Versorgungsanstalten der Deutschen Bühnen und der Deutschen Kulturorchester oder das Versorgungswerk der Presse ermöglichen den Mitgliedern neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersvorsorge.

Büro- und Geschäftsräume für Gründer

Die Bandbreite der Arbeitsmöglichkeiten ist heute insbesondere für Dienstleister groß. Benötigen Sie keine Produktionsstätten oder Lagerräume, stehen Ihnen viele Möglichkeiten für die Wahl der Büro- und Geschäftsräume für Gründer offen:

  • Home Office: kostenfrei, flexible Arbeitsgestaltung, aber: keine Sozialkontakte
  • Büro: räumliche Trennung von Arbeit und Freizeit, aber: zusätzliche Kosten, eventuell bei sozialer Isolation
  • Bürogemeinschaft: Teilen der Kosten und soziale Kontakte, aber: keine Privatheit und eventuell Anpassungsdruck
  • Gründerzentrum: gute Infrastruktur, teilweise Beratungsangebote und Fortbildungsmöglichkeiten, günstige Mieten, aber: zeitliche Befristung auf wenige Jahre nach der Gründung
  • Kreativquartiere: günstige Mieten und kreativer Input, aber: fehlende Professionalität durch Selbstverwaltung
  • Co-Working-Spaces: flexible Raumnutzung und Kosten, soziale Kontakte und Nutzung der Infrastruktur, aber: Geräuschpegel und fehlende Privatheit

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Anpassung an Ihre Bedürfnisse

Betreiben Sie einen kleinen Onlineshop oder eine Dienstleistung vom PC aus, benötigen Sie zumindest für den Anfang vielleicht keine Büroräume. Gehen Sie mit einem Logistikzentrum an den Start, dann schon. Was es jedoch zu bedenken gilt: Arbeiten Sie von Zuhause aus, wird Ihre Privatadresse öffentlich: Sie sind verpflichtet, die Adresse im Impressum einer Website zu nennen, benötigen vielleicht Flyer oder Visitenkarten und einen Ort, an dem Ihre Post ankommt, ein Postfach ist dafür gesetzlich ausgeschlossen. Bei Handelsregister- und Markeneintragungen kommen die entsprechenden, von jedermann einsehbaren Verzeichnisse hinzu. Überlegen Sie sich gut, ob Sie das wünschen und auch, ob Ihre Mitmieter oder Eigentümer im Haus es gutheißen, wenn an Ihrem Klingelschild ein Firmenname hängt und/oder Sie Kundenverkehr haben.

Nachträgliche Adressänderung

Findigen Gründern, die eine Adresse nachträglich ändern möchten, sei gesagt: Eine nachträgliche Änderung der Daten im Handelsregister ist mit Kosten verbunden, da damit eine erneute Veröffentlichung im Bundesanzeiger einhergeht. Inwiefern der nachträgliche Aufwand mit der Eingangsersparnis eines Büros aufzuwiegen ist, bleibt jedem selbst überlassen.

Virtuelle Geschäftsadressen

Eine relative kostengünstige Lösung ab ca. 100 € monatlich sind virtuelle Geschäftsadressen, die teilweise mit einem Büroservice (Telefonannahme und Postweiterleitung) einhergehen. Diese sind manchmal an Co-Working-Arbeitsplätze gekoppelt, sodass bei Bedarf die externen Räumlichkeiten genutzt werden können (ab ca. 200 € monatlich). Über die Möglichkeiten vor Ort informieren Gründerzentren oder die Wirtschaftsförderung.

Betriebliche Versicherungen für Gründer

Treten Schadensersatzansprüche auf, ist es wichtig, eine gute Versicherung zu haben. Ansonsten droht schnell ein finanzielles Fiasko. Nicht jedes Unternehmen benötigt die gleichen Versicherungen – überlegen Sie sich, wo bei Ihnen Schäden mit Folgen auftreten können, die durch eine Versicherung abgedeckt werden. Betriebliche Versicherungen für Gründer im Überblick.

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  • Betriebs-Haftpflichtversicherung: springt bei Schadenersatzansprüchen Dritter ein
  • Berufs-Haftpflichtversicherung schützt Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler vor den finanziellen Folgen eines Berufsversehens
  • Betriebs-Unterbrechungsversicherung (BU-Versicherung) übernimmt die laufenden Kosten, wenn für eine bestimmte Zeit keine Erträge erwirtschaftet werden können.
  • Vermögensschadenversicherung für die persönliche Haftung insbesondere von GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen (als Rechtsschutz und Haftpflicht)
  • Einbruchdiebstahlversicherung
  • Elektronikversicherung oder IT-Haftpflicht für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes nach einem Virenbefall.
  • Feuerversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Transportversicherungen
  • Versicherungen gegen Forderungsausfälle oder Mietverluste
  • Maschinenversicherung übernimmt Reparaturkosten an Maschinen, die durch Bedienungsfehler entstanden
  • Produkt-Haftpflichtversicherung: für Schäden, die Dritte durch fehlerhafte Produkte erleiden oder bei Produktrückrufen
  • Feuer-, Wasser-, Sturmversicherung gegen Gebäudeschäden und Schäden am Inventar
  • Umwelthaftpflichtversicherung für Schadenersatzansprüche bei Verunreinigungen der Umwelt.
  • Versicherungen für Mitarbeiter: Unfallversicherung, betriebliche Altersvorsorge
  • Vertrauensschadenversicherung übernimmt Kosten durch Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl, Fälschung, Betrug und andere Vermögensdelikte

Natürlich gibt es zahlreiche weitere Versicherungen für alle Eventualitäten. Welche Versicherungen wirklich sinnvoll sind, hängt nicht zuletzt mit dem ganz persönlichen Sicherheitsbedürfnis zu zusammen. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Experten beraten, der Ihnen ein ganz individuelles Versicherungpaketen “Betriebliche Versicherungen für Gründer” zusammenstellt.

Die Gründung von Franchise-Unternehmen

Es klingt verlockend: Eine Filiale einer gut laufenden, bereits etablierten Marke zu eröffnen und das Geschäft läuft von allein. Doch: Das ist ein Trugschluss. Die Marke allein führt nicht zum Erfolg, auch hier hängt dieser von der Gründerperson ab. Informationen zur Gründung von Franchise-Unternehmen.

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Die Vor- und Nachteile des Franchise-Konzeptes

Der Gründer agiert als selbstständiger Unternehmer und ist allein verantwortlich für das Tagesgeschäft, der Franchisegeber hingegen entwickelt, vermarktet und kontrolliert das Konzept. Liegt Ihnen das zugrundeliegende Konzept, haben Sie eine 15 % höhere Wahrscheinlichkeit als unabhängige Gründer, nach dem dritten Jahr noch am Markt zu bestehen. Anfallende Kosten werden häufig unter Franchisenehmern aufgeteilt. Sie profitieren vom Know-how und günstigen Einkaufskonditionen, unterliegen jedoch Restriktionen der Unternehmenspolitik, der Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum ist eingeschränkt. Deshalb: Prüfen Sie das System vorab gründlich.

  • Erhalten sie eine betriebswirtschaftliche Unterstützung?
  • Bietet der Franchisegeber Gebietsschutz an?
  • Können Sie den Anforderungen gerecht werden?

Finger weg, wenn der Franchisegeber keine Zahlen nennen will, keine Referenzen vorweist oder über kein Handbuch verfügt! Auch bei allzu neuen Konzepten ist das Risiko des Scheiterns groß.

Einen ersten Anhaltspunkt zur Seriosität gibt die Mitgliedschaft im Deutschen Franchise-Verband e. V. (DFV), der einen Systemcheck der Anwärter durchführt, bevor diese im Verband aufgenommen werden. Neben Vertrag und Handbuch sind Konzept, Leistungen, Strategie und die Franchisenehmer-Zufriedenheit Bestandteile des Tests. Mitglieder unterwerfen sich anschließend einem Ethikkodex, der einen fairen Umgang mit den Franchisenehmern garantieren soll.

Kosten für Franchisenehmer

Verläuft Ihre Prüfung positiv und entscheiden Sie sich für die Selbstständigkeit im Rahmen eines Franchise-Konzeptes, planen Sie für die Gründung 5.000 bis 25.000 € ein. Die laufenden Gebühren liegen zwischen einem und 15 % des monatlichen Nettoumsatzes.

Kostenlose Gründungsberatung bietet neben dem Deutschen Franchise-Verband e. V. der Deutsche Franchise-Nehmer Verband e. V..

Soziales Unternehmertum

Immer mehr im Kommen ist soziales Unternehmertum: Gründer, die gemeinnützig ticken, für die der Gewinn weitaus unwichtiger ist als der soziale Zweck, der Social Impact. Geschäftsideen basieren dabei auf gesellschaftlichen Schieflagen, die sich dem klassischen Marktgesetz von Angebot und Nachfrage entziehen.

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Am gleichen Strang ziehen

Haben Sie eine Idee in dem Bereich, lernen Sie zunächst die Zielgruppe genau kennen. Diese emotionale Aufladung wird später Ihren Erfolg begründen, wenngleich es Sozialunternehmen weniger um Konkurrenz geht, da alle am gleichen Strang ziehen und etwas verbessern wollen. Haben Sie die Idee und den sozialen Nutzen definiert, erfolgt die Strukturierung einer erfolgreichen Marktleistung um dieses Anliegen – ein Geschäftsmodell, das sowohl die erwünschte Wirkung erzielt als auch rentabel ist.

  • Mit welcher Leistung wollen Sie die Schieflage beseitigen?
  • Welches Angebot kann dabei Nachfrage schaffen?
  • Welche Kunden nutzen das Angebot?
  • Wie sieht das Vergütungsmodell aus?

Das Social Impact Lab Berlin unterscheidet zur erfolgreichen Umsetzung genau dieser Fragestellungen zehn unterschiedliche Geschäftsmodelle für Sozialunternehmen:

  • Stärke statt Schwäche: Kompetenzen von Benachteiligten für Dienstleistungen nutzen
  • Fachkräfte für Bildung: Bildung für Benachteiligte mit Mentoren oder Ehrenamtlichen
  • Social Business: Beschäftigungsbetriebe für Benachteiligte mit einfachen Produkten oder Dienstleistungen
  • Werteökonomie: soziale Werte im unternehmerischen Alltag vertreten
  • Querfinanzierung: Gewinnmargen für soziale Problemlösungen einsetzen
  • Upcycling: Abfallprodukte wieder nutzbar machen
  • Ressourcen-Sharing: die gemeinsame Nutzung von Gegenständen
  • Nachhaltige Produktion: ökologisch und fair hergestellte Produkte
  • Nachhaltiger Handel mit ökologischen und fair hergestellten Produkten
  • Nachhaltige Logistik: umweltfreundliche Transportdienstleistungen

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Finanzierungsmöglichkeiten sozialer Unternehmen

Aufgrund der nachhaltigen Ausrichtung der Unternehmen stehen hier neben den klassischen Finanzierungsmöglichkeiten weitere Optionen zur Verfügung. Die Identifizierung potenzieller Geldgeber ist nicht immer leicht.

  • Spenden (vor allem relevant für gemeinnützige Rechtsformen)
  • Stiftungen verteilen als gemeinnützige Akteure Spenden, eventuell sind auch Darlehen aus dem Stiftungsstock möglich
  • Unternehmen, die im Rahmen der CSR Sozialunternehmen fördern
  • Crowdfinanzierung
  • BonVenture gGmbH (unverzinste Darlehen und Fonds für gemeinnützige Projekte)
  • Social Venture Fund (Fremdkapital mit Partizipation am Unternehmenserfolg, Mezzanine-Finanzierungen und Beteiligungen)
  • Programm zur Finanzierung von Sozialunternehmen der KfW

FASE unterstützt Sozialunternehmen bei der Suche nach der passenden Finanzierung. Hierfür fallen jedoch Kosten in Höhe von 5 % der Investitionssumme an, die teilweise durch das Unternehmen selbst getragen werden. Beratungskosten sind durch öffentliche Fördermittel teilweise erstattungsfähig.

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Glaubwürdigkeit ist das A und O

Wichtig bei der Unternehmensführung: die Glaubwürdigkeit. Widmen Sie sich aktiv der Corporate Social Responsibility (CSR) – dem Umgang mit Mitarbeitern, Ressourceneinsatz, Klima- und Umweltschutz. Die CSR-Ziele verankern Sie in der Philosophie und setzen diese als Leitziele im Managementprozess fest. Engagieren Sie sich auch außerhalb des Unternehmens getreu dem Motto „Tue Gutes und rede darüber.“

Weitere Ansprechpartner für Informationen

Gründung in der Heilmittelbranche

Heilmittelerbringer sind kraft Gesetz den freien Berufen zuzurechnen. Dazu gehören grundsätzlich alle therapeutisch agierenden Personen, wobei die Krankenversicherungen Einschränkungen bei der Anerkennung machen. Im Gegensatz zu Ärzten und Apothekern sind Heilmittelerbringer nicht kammerpflichtig; dennoch unterliegen sie eigenen Gesetzen, die Berufsausübung und Zuständigkeiten regulieren. Entsprechend gibt es einige Besonderheiten bei der Gründung in der Heilmittelbranche.

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Der Start in die Selbstständigkeit

Beabsichtigen Sie, sich als Heilmittelerbringer selbstständig zu machen, treten Sie zunächst mit einem Zulassungsanliegen an die Landesverbände der Krankenkassen heran. Um Ihr Gewerbe anzumelden, müssen Sie sich außerdem an das Gesundheitsamt wenden. Der Landesverband entscheidet nach Durchsicht Ihrer Unterlagen über die Zulassung. Einzureichen sind:

  • Skizze der Praxisräume
  • Anmeldungsbestätigung der Praxis beim Gesundheitsamt
  • Anmeldung bei der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • beglaubigte Kopie des Berufszertifikats
  • Gesellschaftervertrag
  • Mietvertrag
  • Anerkenntniserklärung
  • IK Nummer (wird von der SVI – Sammel- und Verteilungsstelle IK der Arbeitsgemeinschaft Institutionenkennzeichen vergeben).
  • Nachweis über Patientendokumentation

Eine Gewerbesteuerpflicht besteht aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit nicht. Auch eine Umsatzsteuerpflicht besteht nicht, solange die Leistung im Rahmen von Vorsorge- und Reha-Maßnahmen geleistet wird. In einigen Fällen ist der Status als Freiberufler jedoch gefährdet: Eröffnen Sie eine zweite Praxis oder beschäftigen mehr als drei Mitarbeiter, verkaufen Sie Therapiematerial, stellen fachfremde Freiberufler ein oder beteiligen einen Gewerbetreibenden am Gewinn, steht Ihre Freiberuflichkeit auf dem Spiel.

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Ausführliche Informationen bieten die Fachverbände

Gründung im sozialen Bereich

Der soziale Bereich hat bei Gründungen bedingt durch gesellschaftliche und strukturelle Entwicklungen Konjunktur. Der Wandel des Marktes zugunsten zahlreicher privater Anbieter, die damit verbundene Relevanz von Qualitätsmanagement sowie der steigende Anteil pflegebedürftiger Menschen sind nur einige Gründe für den wachsenden Bedarf einer Gründung im sozialen Bereich.

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Dienstleistung oder Beratungsangebot?

Im Wesentlichen haben Sie zwei Optionen, um im sozialen Bereich zu gründen: Sie machen sich entweder mit Dienstleistungen für eine spezielle Zielgruppe selbstständig, oder Sie agieren als Berater und Organisationseinheit für die sozialen Einrichtungen. Ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender gelten, entscheidet das Finanzamt. Bringen Sie die Einstufung vorab in Erfahrung. Lassen Sie sich diese verbindlich mitteilen, damit am Ende keine Nachzahlungen aus einer fehlenden Gewerbeanmeldung auf Sie zukommen.

Anforderungen an Gründer im sozialen Bereich

Ebenso vielfältig wie die damit einhergehenden Anforderungen ist das Anforderungsprofil an Gründer – und auch die Formalitäten unterscheiden sich wesentlich. Grundsätzlich bedarf es einer hohen Fachkompetenz und Qualifikation – ohne diese ist eine Selbstständigkeit in einigen Bereichen nicht möglich. Ausgezeichnete Kenntnisse des Sozialrechts sind das A und O Ihres Berufes. Die Gesetzeslage ändert sich immer wieder, entsprechend ist eine permanente Fortbildung unumgänglich, Zusatzqualifikationen oder permanente Weiterbildungen sind meist ebenso wichtig wie Berufserfahrung und betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Sicherlich steht häufig die Motivation des Helfens im Fokus, doch nur bei ausreichender Berücksichtigung des finanziellen Teils rechnet sich das Geschäft und Sie können Ihren Lebensunterhalt von der Tätigkeit bestreiten.

Wollen Sie Pflegeleistungen anbieten, gelten weitere Zulassungsvoraussetzungen: Vor Aufnahme der Tätigkeit ist für die ambulante eine Zulassung bei den Krankenkassen zu beantragen und ein Versorgungs- sowie ein Vergütungsvertrag abzuschließen. Bei stationären Pflegeleistungen richtet sich der Antrag an die Landesverbände der Pflegekassen und die Sozialhilfeträger. Die Grundlage dafür bildet ein Strukturerhebungsbogen, den Sie mit

  • Berufserlaubnis
  • Pflegekonzept
  • Mitgliedsbestätigung der BG
  • Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis
  • Institutionskennzeichen
  • Meldebogen

bei den Behörden einreichen. Pflegekassen für die stationäre Pflege fordern zudem eine

  • Raumkonzeption
  • Leistungs-/Preisübersicht für Zusatzleistungen
  • Nachweis über hinreichende Berufserfahrung.

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Preisgestaltung bei der Gründung im sozialen Bereich

Gerade die Kalkulation gestaltet sich in sozialen Berufen vielfach als schwierig. Bedenken Sie, dass die Kassen zahlreiche Leistungen finanzieren. Auch gibt es Menschen, die durch die Sozialhilfe Hilfe zur Pflege erhalten und entsprechend nur Regelleistungen in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich vorab genau über die Rahmenbedingungen, z. B. sind in einigen Marktsegmenten Versorgungsverträge mit den Krankenkassen notwendig. Darüber hinaus werden einige Leistungen privat abgerechnet, die nicht seitens der Kassen übernommen werden. Dennoch sind diese jedoch notwendig oder werden von Menschen mit Behinderungen in Anspruch genommen, die über ein persönliches Budget verfügen. Nehmen Sie solche Leistungen zusätzlich in Ihr Portfolio auf. Recherchieren Sie die möglichen Preise, die Sie für die Leistungen verlangen können, genau. Widmen Sie sich auch der Leistungsbeschreibung, ohne die eine Kostenübernahme nicht möglich ist. Diese sollte Angaben machen zu:

  • Zielgruppe
  • Ausschlusskriterien (z. B. Suchtproblematik)
  • Art und Umfang der Leistung
  • Ziele der Hilfe
  • Ausbildung, pädagogische Methoden
  • Schlüsselprozesse zur Hilfeerbringung
  • Qualitätsentwicklung und -kontrolle

Benötigen Sie besonderes Fachpersonal zur Durchführung der Leistungen, das hohe Kosten verursacht, denken Sie über Honorarverträge oder flexible Verträge nach.

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Kundengewinnung bei der Gründung im sozialen Bereich

Nur mit einem Netzwerk bekommen Sie Kontakte zu potenziellen Kunden

  • Kostenträger
  • Ämter und Behörden
  • Beratungs- und Pflegestellen
  • Fachberatungen
  • Berufsverbände
  • andere Anbieter

bieten nicht nur Informationen über aktuelle Entwicklungen, sondern helfen auch mit Musterverträgen und Kontakten zu Kunden weiter. Mit der Zeit eilt Ihnen hoffentlich ein guter Ruf voraus und Sie generieren neue Aufträge auch durch Weiterempfehlungen.

Neben der Vermittlung durch die Krankenkasse, Sozial- oder Jugendamt können Sie Ihre Dienstleistungen auch per Flyer bewerben, die Sie in Apotheken, Arztpraxen, Beratungseinrichtungen, Gemeindezentren, Gesundheitseinrichtungen, Kinos, Kirchengemeinden, Cafés, Psychosozialen Diensten, Sportvereinen, Stadtteilbüros, Tagungshäusern, Theater, Sanitätsfachgeschäften oder Reformhäusern auslegen. Richten Sie die Auslagestellen nach Ihrem Angebot.

Nutzen Sie auch

  • Internet
  • Anzeigenblätter
  • Veranstaltungen
  • Autowerbung
  • Infostände
  • Messen
  • die Mitarbeit in Gremien
  • Tag der Offenen Tür
  • Vorträge
  • Workshops,

um auf sich und Ihr Angebot aufmerksam zu machen. Achten Sie jedoch auf Werbebeschränkungen in Ihrer Branche.