Heilmittelerbringer sind kraft Gesetz den freien Berufen zuzurechnen. Dazu gehören grundsätzlich alle therapeutisch agierenden Personen, wobei die Krankenversicherungen Einschränkungen bei der Anerkennung machen. Im Gegensatz zu Ärzten und Apothekern sind Heilmittelerbringer nicht kammerpflichtig; dennoch unterliegen sie eigenen Gesetzen, die Berufsausübung und Zuständigkeiten regulieren. Entsprechend gibt es einige Besonderheiten bei der Gründung in der Heilmittelbranche.
Der Start in die Selbstständigkeit
Beabsichtigen Sie, sich als Heilmittelerbringer selbstständig zu machen, treten Sie zunächst mit einem Zulassungsanliegen an die Landesverbände der Krankenkassen heran. Um Ihr Gewerbe anzumelden, müssen Sie sich außerdem an das Gesundheitsamt wenden. Der Landesverband entscheidet nach Durchsicht Ihrer Unterlagen über die Zulassung. Einzureichen sind:
- Skizze der Praxisräume
- Anmeldungsbestätigung der Praxis beim Gesundheitsamt
- Anmeldung bei der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
- Polizeiliches Führungszeugnis
- beglaubigte Kopie des Berufszertifikats
- Gesellschaftervertrag
- Mietvertrag
- Anerkenntniserklärung
- IK Nummer (wird von der SVI – Sammel- und Verteilungsstelle IK der Arbeitsgemeinschaft Institutionenkennzeichen vergeben).
- Nachweis über Patientendokumentation
Eine Gewerbesteuerpflicht besteht aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit nicht. Auch eine Umsatzsteuerpflicht besteht nicht, solange die Leistung im Rahmen von Vorsorge- und Reha-Maßnahmen geleistet wird. In einigen Fällen ist der Status als Freiberufler jedoch gefährdet: Eröffnen Sie eine zweite Praxis oder beschäftigen mehr als drei Mitarbeiter, verkaufen Sie Therapiematerial, stellen fachfremde Freiberufler ein oder beteiligen einen Gewerbetreibenden am Gewinn, steht Ihre Freiberuflichkeit auf dem Spiel.
Ausführliche Informationen bieten die Fachverbände
- Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten e. V.
- Zentralverband der Physiotherapeuten/Krankengymnasten e. V.
- VDB-Physiotherapieverband e. V.
- Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V.
- Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e. V.
- Verband der Ergotherapeuten e. V.
- Deutscher Podologen Verband e. V.
- Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands e. V.