Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Sind alle Vorbereitungen abgeschlossen, kann es losgehen. Sie verlassen die Vorgründungsphase mit dem nächsten großen Schritt: Das Unternehmen verlässt den virtuellen Raum und betritt den Markt. Gleichzusetzen ist damit nicht zwingend die Aufnahme der Geschäftstätigkeit, sondern vielmehr zunächst die Anmeldung des Unternehmens, um Geschäfte tätigen zu können.

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Festlegung der Rechtsform

Bevor Sie wirklich aktiv werden können, benötigen Sie eine offizielle Rechtsform. Sie starten Ihre Unternehmung ganz offiziell mit den erforderlichen Anmeldungen. Je nach Branche, in der Sie sich selbstständig machen, sind verschiedene Stellen zuständig. Während bei Freiberuflern nur das Finanzamt informiert werden muss, folgt bei Unternehmen mit Handelsregistereintrag der Gang zum Notar. Genossenschaften werden im Genossenschaftsregister, Partnerschaften im Partnerschaftsregister eingetragen.

Anmeldung von Angestellten

Beschäftigen Sie Angestellte, treten Sie mit der Krankenkasse in Kontakt. Diese wickelt die Sozialversicherungen ab. Die Agentur für Arbeit vergibt Betriebsnummern für Unternehmen, die Angestellte führen. Bei Minijobbern ist die Minijob-Zentrale zuständig. Mitarbeiter müssen zudem in der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Einige Branchen setzen außerdem den Beitritt des Unternehmers und den Abschluss einer Unfallversicherung voraus. Darüber hinaus ist ein freiwilliger Beitritt zur BG möglich. Gleiches gilt für die Rentenversicherung. Einige Branchen sind von der Versicherungspflicht befreit, doch ist eine freiwillige Versicherung möglich.

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Anmeldung bei der zuständigen Kammer

Bei einigen Berufsgruppen ist der Beitritt zur Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer vorgeschrieben. Die Beiträge für die IHK liegen bei

  • Grundbetrag von Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind: 150,00 €
  • Kleingewerbetreibende bei 50,00 €, bei Gewinnen unter 5.200 € beitragsfrei
  • zusätzlich Umlage von 0,05 Prozent des Gewinns aus dem Gewerbebetrieb; bei Mitgliedern, die außerdem einer Kammer für freie Berufe angehören, wird nur 1/10 des Gewinns zugrunde gelegt.
  • gemischt-gewerbliche Betriebe, die gleichzeitig Mitglied der HwK sind, unterliegen Sonderregelungen

Bei der HwK, die als Interessenvertretung des Handwerks agiert und die Mitgliedschaft für alle Handwerksbetriebe obligatorisch ist, gilt

  • Grundbetrag von 97,00 €, für Kapitalgesellschaften gilt ein erhöhter Grundbeitrag
  • bei Gewinnen über dem Freibetrag von 14.000 €, folgt eine Staffelung:
    • bis 150.000,00 € 0,7 %,
    • vom übersteigenden Betrag bis 250.000,00 € 0,6 %,
    • vom weiteren übersteigenden Betrag bis 1.000.000,00 € 0,5 %,
    • vom weiteren übersteigenden Betrag 0,15 %.

Für Gründer gelten in den ersten vier Kalenderjahren gesonderte Tarife. Im ersten Jahr ist die Mitgliedschaft kostenlos, im zweiten und dritten Kalenderjahr zahlen Einzelunternehmen nur den halben Grundbeitrag und keinen Zusatzbeitrag, im vierten Jahr nur den Grundbeitrag. Nur bei Gewinnen über 25.000 € pro Jahr entfällt die Befreiung und die Beiträge werden rückwirkend erhoben.

Für einen ersten Überblick gibt es auf den Webseiten einiger IHKs Beispielrechner.

Beratungsangebote der Kammern

Beide Institutionen bieten Existenzgründern wertvolle Hilfestellungen durch Beratungsangebote. Darüber hinaus unterstützen die Kammern bei der Einstellung von Auszubildenden und übernehmen bei Problemen mit Ämtern und Aufsichtsbehörden die Rolle des Schlichters.

Gewerbeanmeldung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Die Anmeldung des Gewerbes ist beim Gewerbeamt der Stadt möglich. Hier muss nur das entsprechende Formular eingereicht und die Gebühr von 20 € entrichtet werden. Anschließend meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen, indem es Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschickt. Sind Sie künftig freiberuflich tätig, treten Sie eigenständig an das Finanzamt heran.

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Meldung beim Finanzamt

Gehen Sie bei der Ermittlung Ihrer Umsätze, die das Finanzamt als Grundlage für Ihre Vorauszahlungen einfordert, sorgfältig vor und legen der Einschätzung realistische Zahlen zugrunde. Kalkulieren Sie nicht zu knapp, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Konsequenzen nicht vollständig ausgefüllter Fragebögen kann eine Betriebsbesichtigung durch das Finanzamt, eine ausbleibende Erteilung der Steuernummer oder die zu niedrige Festsetzung von Vorauszahlungen sein. Achtung: Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss erhalten, müssen neben dem Fragebogen auch den Businessplan beim Finanzamt vorlegen.

Auf der Basis Ihrer Angaben legt das Finanzamt Steuer-Vorauszahlungen fest. Die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind in den ersten beiden Jahren nach Gründungen in der Regel monatlich bis zum 10. des Folgemonats zu leisten. Hier zahlen Sie die Differenz von Vor- und Umsatzsteuer an das Finanzamt. Zusätzlich ist gegebenenfalls die Lohnsteueranmeldung der Arbeitnehmer einzureichen. Des Weiteren berechnet das Finanzamt auf der Basis voraussichtlicher Gewinne Vorauszahlungen für Einkommen, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.

Die Zahlung erfolgt in der Regel vierteljährlich und verringert die mit dem Jahresabschluss fällige Steuerschuld. Stellen Sie im Laufe des Geschäftsjahres fest, dass die Gewinne weit von den veranschlagten Zahlen entfernt sind, können Sie die Zahlen anpassen lassen. Halten Sie sich immer an Zahlungsfristen, das Finanzamt lässt nicht mit sich handeln und verhängt gegebenenfalls Säumniszuschläge.

Nach Ende des Kalenderjahres erstellen Sie bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres die Einkommenssteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung, die wiederum die Berechnungsgrundlage für das Folgejahr sind.

Jede Unternehmung ist anders. Welche Behörden Sie bei Ihrer Gründung aufsuchen müssen, ermitteln Sie auf dem Existenzgründungsportal des BMWI mit dem Behördenwegweiser: www.bmwi-wegweiser.de/bmwibufw/.

Ein Besuch der Seite lohnt sich. Nach Eingabe der Postleitzahl bietet das Portal neben einer Auflistung der zuständigen Behörden viele weitere Informationen zu Kosten, Formulare (als Download), Steuern, Versicherungen und Gesetzen.