Altersvorsorge für Gründer

Spätestens mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit werden Fragen zu Vorsorge und Versicherungen interessant. Zum einen gilt es, das laufende Geschäft gegen Fremdforderungen abzusichern, zum anderen geht es um Ihre ganz persönliche Vorsorge im Fall einer Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit sowie der Altersvorsorge für Gründer. Auch um die Versorgung im Krankheitsfall müssen Sie sich als Unternehmer selbstständig kümmern. Bedenken Sie: Das größte Kapital ist Ihre Person. Besonders wichtig sind deshalb zunächst die Versicherungen, die existenzbedrohende Risiken abdecken.

Holen Sie vor Abschluss einer Versicherung in jedem Fall unterschiedliche Angebote ein und vergleichen Sie die Versicherungsleistungen miteinander. Hüten Sie sich vor Paketlösungen – diese enthalten oft unliebsame Zusatzklauseln. Bestehen Sie auf eine schriftliche Deckungszusage ab dem Tag der Antragstellung, da es meist lange dauert, bis Sie die Police erhalten. So vermeiden Sie unnötig komplizierte Abwicklungen, wenn der Schadensfall eintritt, bevor die Police vorliegt. Prüfen Sie den Inhalt der Police nach Erhalt eingehend, da diese bindend für den Schadensfall ist.

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Altersvorsorge bei der gesetzlichen Rentenversicherung

Bestimmte Berufsgruppen müssen sich zwingend bei der gesetzlichen Rentenversicherung für das Alter absichern,, z. B. Handwerker, Hebammen, Lehrer und Publizisten (die komplette Liste in §2 SGB VI). Künstler, Publizisten, Seelotsen, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und -fischer zahlen nur einkommensgerechte Beiträge, Mitglieder der KSK jeweils nur die Hälfte. Freiwillig Versicherte hingegen können ihre Beiträge im Rahmen von mindestens 84 €, maximal 1.160 € selbst bestimmen und immer wieder verändern.

Freiwillige Versicherungspflicht

Daneben haben Sie die Möglichkeit, bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit einen Antrag auf Versicherungspflicht zu stellen. Der Vorteil: Im Gegensatz zu freiwillig Versicherten haben Sie Anspruch auf Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente. Als Gründer können Sie sich in den ersten drei Jahren für den halben Regelbeitrag entscheiden, den vollen Regelbeitrag zahlen (aktuell 543 € West, 471 € Ost) oder einen einkommensgerechten Beitrag wählen.

Beratung zur Altersvorsorge bietet die Deutsche Rentenversicherung. In einigen Städten finden mehrmals monatlich Beratungsveranstaltungen vor Ort statt.

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Zusatzversicherungen sind sinnvoll

Da die Altersvorsorge für Gründer der gesetzlichen Rentenversicherung nur den Grundbedarf abdeckt, ist es deshalb durchaus sinnvoll, für weitere Rücklagen zu sorgen: Immobilien, private Rentenversicherungen, Sparverträge oder Kapital-Lebensversicherungen. Versicherte der gesetzlichen Versicherung und ihre Angehörigen können zudem die Riester-Rente wählen, anderen Selbstständigen steht die Rürup-Rente zur Verfügung. Welche Zusatzabsicherung sinnvoll ist, müssen Sie selbst entscheiden.

Beachten Sie bei der Altersvorsorge auch die Kriterien zum Pfändungsschutz, die erfüllt sein müssen, damit Ihre Ersparnisse im Worst case nicht angegriffen werden können. Die Obergrenzen sind hier gestaffelt: 2.000 € jährlich bei einem 18-Järigen, 9.000 € bei einem 60-Jährigen, maximal sind 238.000 € pfändungsfrei.