Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Nicht jeder Mensch ist gleichermaßen für die Selbstständigkeit geeignet. Überlegen Sie sich vorab, ob der Schritt in die Selbstständigkeit tatsächlich Ihrem Wunsch entspricht, oder ob Sie mit der Gründung aus der Arbeitslosigkeit lediglich die Erwerbslosigkeit um jeden Preis beenden möchten.

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Der Wunsch nach Selbstständigkeit sollte bestenfalls nicht erst durch die Arbeitslosigkeit aufgekommen sein. Es gelten die gleichen persönlichen Voraussetzungen wie für alle anderen Gründer auch. Gerade Arbeitslose, die eine Gründung als Weg aus der Arbeitslosigkeit betrachten, und durch zahlreiche Absagen bereits frustriert sind, sollten zunächst professionelle Berater zur Stärkung des Selbstbewusstseins nutzen – Frust und negative Stimmungen wirken sich nachteilig auf eine Gründung aus. Sind Sie selbst nicht von sich überzeugt, können Sie schwerlich die Bank, Kunden und Lieferanten von Ihrer Idee überzeugen.

Neben der Teilnahme am allgemeinen Programm Gründercoaching Deutschland stehen Ihnen Angebote zur Verfügung, die zunächst die Tragfähigkeit der Gründungsidee beurteilen. Personen im ALG II-Bezug haben zusätzlich die Möglichkeit, über das Job-Center die Übernahme des Eigenanteils der Coachingkosten zu erwirken.

  • Gründen Sie im Nebenerwerb, darf die Wochenarbeitszeit 15 Stunden nicht überschreiten, ansonsten gelten Sie nicht mehr als arbeitslos.
  • Gewinne aus der Selbstständigkeit (Umsatz abzügl. 30 % Pauschale) werden abgesehen von einem Freibetrag von 165 € monatlich vom Arbeitslosengeld abgezogen (Freibetrag beim ALG II: 100 €).
  • Arbeitslosengeld ist steuerfrei, die Gewinne Ihrer selbstständigen Tätigkeit jedoch nicht.
  • Für den Sprung von der nebenberuflichen zur hauptberuflichen Selbstständigkeit können Sie den Gründungszuschuss beantragen.