Jede vierte Gründung in Deutschland erfolgt durch Menschen mit Migrationshintergrund. Das wirtschaftliche Volumen der Gründer mit Migrationshintergrund ist immens, groß ist häufig der Wunsch nach Selbstständigkeit.
Vorsicht: Nicht alle Formen des Aufenthaltsstatus oder der Erwerbstätigkeit erlauben eine selbstständige Tätigkeit. Mit der Niederlassungserlaubnis und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG gehen hingegen keinerlei Einschränkungen einher.
- Seit 2012 ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse möglich.
- Innerhalb der EU gilt für die zeitlich begrenzte Ausübung der Tätigkeit die Niederlassungsfreiheit. Wer sich dauerhaft in Deutschland mit einem Betrieb ansiedeln möchte, benötigt jedoch ein Gutachten der zuständigen HwK.
- Während der Antragstellung nehmen eventuell verschiedene Behörden Kontakt mit Ihnen auf, entscheidungsbefugt ist jedoch ausschließlich die Ausländerbehörde.
- Legen Sie zum Nachweis Ihres wirtschaftlichen Hintergrundes Nachweise über Kapital und Kapitalbedarf, Ertragsvorschau, Vertragsentwürfe, ein unternehmerisches Konzept und einen Lebenslauf vor.
- Vermeiden Sie vertragliche Verpflichtungen vor der Erlaubniserteilung oder ergänzen Sie Verträge um die Klausel, dass der Vertrag nur wirksam mit der Erlaubniserteilung durch die Ausländerbehörde ist.