Archiv der Kategorie: Coaching

Führungsstile

Mit der Art und Weise Ihrer Führung beeinflussen Sie die Unternehmenskultur maßgeblich. Im Optimalfall verfügen Sie über eine klare Strategie im Umgang mit Mitarbeitern – im Umgangston ebenso wie in der Delegation von Aufgaben. Entscheiden Sie alles allein oder sind die Mitarbeiter in Entscheidungsprozesse eingebunden? Beides hat Vor- und Nachteile und ist nicht zuletzt eine Typfrage. Manchmal ist das Mittelmaß eine gute Wahl, statt sich für einen der Führungsstile zu entscheiden: Berücksichtigen Sie Ideen der Mitarbeiter, aber treffen Sie klare Entscheidungen selbst. Damit stärken Sie den Teamgeist.

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Verschiedene Führungsstile

Gemeinhin lassen sich sieben Führungsstile unterscheiden, wobei die Partizipation des Mitarbeiters von links nach rechts zunehmend ist:

autoritär patriarchisch informierend beratend kooperativ partizipativ demokratisch
Entscheidung durch Chef, Durchsetzung notfalls durch Zwang Entscheidung durch Chef, mittels Manipulation Entscheidung durch Chef mittels Überzeugung Chef informiert, Meinungsäußerung der Mitarbeiter Team entwickelt Vorschläge, Chef wählt aus Team entscheidet innerhalb des vereinbarten Rahmens autonom Team entscheidet autonom, Chef als Koordinator

Delegation von Aufgaben

Optimieren Sie Abläufe dahingehend, dass Sie Aufgaben so delegieren können, dass alle Beteiligten wie die Zahnräder eines Uhrwerks ineinandergreifen und perfekt zusammenarbeiten. Es ist am Anfang meist nicht einfach, die Kontrolle über einige Dinge aus der Hand zu geben. Die Folge: Überlastung. Geben Sie Aufgaben an Mitarbeiter ab und kontrollieren Sie deren Erfüllung in Ihrem Sinn, um am Ende die Ergebnisse wieder zusammenzuführen.

Delegation von Aufgaben

Damit Mitarbeiter Aufgaben übernehmen können, sorgen Sie für eine gute Einarbeitung. Nur wenn die Mitarbeiter über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, können sie Aufgaben gut erfüllen. schaffen Sie die Ausgangslage, um Ihr Team eigenverantwortlich arbeiten zu lassen – ein permanentes Dazwischenfunken führt zu Motivationsverlust und Frust. Messen sie das Ergebnis und üben im Falle von Abweichungen konstruktive Kritik.

Bereiten Sie sich schon im Vorfeld der Gründung auf den Umgang mit Mitarbeitern vor. Das Handwerk zum guten Chef lässt sich erlernen.

Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Sind alle Vorbereitungen abgeschlossen, kann es losgehen. Sie verlassen die Vorgründungsphase mit dem nächsten großen Schritt: Das Unternehmen verlässt den virtuellen Raum und betritt den Markt. Gleichzusetzen ist damit nicht zwingend die Aufnahme der Geschäftstätigkeit, sondern vielmehr zunächst die Anmeldung des Unternehmens, um Geschäfte tätigen zu können.

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Festlegung der Rechtsform

Bevor Sie wirklich aktiv werden können, benötigen Sie eine offizielle Rechtsform. Sie starten Ihre Unternehmung ganz offiziell mit den erforderlichen Anmeldungen. Je nach Branche, in der Sie sich selbstständig machen, sind verschiedene Stellen zuständig. Während bei Freiberuflern nur das Finanzamt informiert werden muss, folgt bei Unternehmen mit Handelsregistereintrag der Gang zum Notar. Genossenschaften werden im Genossenschaftsregister, Partnerschaften im Partnerschaftsregister eingetragen.

Anmeldung von Angestellten

Beschäftigen Sie Angestellte, treten Sie mit der Krankenkasse in Kontakt. Diese wickelt die Sozialversicherungen ab. Die Agentur für Arbeit vergibt Betriebsnummern für Unternehmen, die Angestellte führen. Bei Minijobbern ist die Minijob-Zentrale zuständig. Mitarbeiter müssen zudem in der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Einige Branchen setzen außerdem den Beitritt des Unternehmers und den Abschluss einer Unfallversicherung voraus. Darüber hinaus ist ein freiwilliger Beitritt zur BG möglich. Gleiches gilt für die Rentenversicherung. Einige Branchen sind von der Versicherungspflicht befreit, doch ist eine freiwillige Versicherung möglich.

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Anmeldung bei der zuständigen Kammer

Bei einigen Berufsgruppen ist der Beitritt zur Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer vorgeschrieben. Die Beiträge für die IHK liegen bei

  • Grundbetrag von Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind: 150,00 €
  • Kleingewerbetreibende bei 50,00 €, bei Gewinnen unter 5.200 € beitragsfrei
  • zusätzlich Umlage von 0,05 Prozent des Gewinns aus dem Gewerbebetrieb; bei Mitgliedern, die außerdem einer Kammer für freie Berufe angehören, wird nur 1/10 des Gewinns zugrunde gelegt.
  • gemischt-gewerbliche Betriebe, die gleichzeitig Mitglied der HwK sind, unterliegen Sonderregelungen

Bei der HwK, die als Interessenvertretung des Handwerks agiert und die Mitgliedschaft für alle Handwerksbetriebe obligatorisch ist, gilt

  • Grundbetrag von 97,00 €, für Kapitalgesellschaften gilt ein erhöhter Grundbeitrag
  • bei Gewinnen über dem Freibetrag von 14.000 €, folgt eine Staffelung:
    • bis 150.000,00 € 0,7 %,
    • vom übersteigenden Betrag bis 250.000,00 € 0,6 %,
    • vom weiteren übersteigenden Betrag bis 1.000.000,00 € 0,5 %,
    • vom weiteren übersteigenden Betrag 0,15 %.

Für Gründer gelten in den ersten vier Kalenderjahren gesonderte Tarife. Im ersten Jahr ist die Mitgliedschaft kostenlos, im zweiten und dritten Kalenderjahr zahlen Einzelunternehmen nur den halben Grundbeitrag und keinen Zusatzbeitrag, im vierten Jahr nur den Grundbeitrag. Nur bei Gewinnen über 25.000 € pro Jahr entfällt die Befreiung und die Beiträge werden rückwirkend erhoben.

Für einen ersten Überblick gibt es auf den Webseiten einiger IHKs Beispielrechner.

Beratungsangebote der Kammern

Beide Institutionen bieten Existenzgründern wertvolle Hilfestellungen durch Beratungsangebote. Darüber hinaus unterstützen die Kammern bei der Einstellung von Auszubildenden und übernehmen bei Problemen mit Ämtern und Aufsichtsbehörden die Rolle des Schlichters.

Gewerbeanmeldung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Die Anmeldung des Gewerbes ist beim Gewerbeamt der Stadt möglich. Hier muss nur das entsprechende Formular eingereicht und die Gebühr von 20 € entrichtet werden. Anschließend meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen, indem es Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschickt. Sind Sie künftig freiberuflich tätig, treten Sie eigenständig an das Finanzamt heran.

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Meldung beim Finanzamt

Gehen Sie bei der Ermittlung Ihrer Umsätze, die das Finanzamt als Grundlage für Ihre Vorauszahlungen einfordert, sorgfältig vor und legen der Einschätzung realistische Zahlen zugrunde. Kalkulieren Sie nicht zu knapp, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Konsequenzen nicht vollständig ausgefüllter Fragebögen kann eine Betriebsbesichtigung durch das Finanzamt, eine ausbleibende Erteilung der Steuernummer oder die zu niedrige Festsetzung von Vorauszahlungen sein. Achtung: Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss erhalten, müssen neben dem Fragebogen auch den Businessplan beim Finanzamt vorlegen.

Auf der Basis Ihrer Angaben legt das Finanzamt Steuer-Vorauszahlungen fest. Die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind in den ersten beiden Jahren nach Gründungen in der Regel monatlich bis zum 10. des Folgemonats zu leisten. Hier zahlen Sie die Differenz von Vor- und Umsatzsteuer an das Finanzamt. Zusätzlich ist gegebenenfalls die Lohnsteueranmeldung der Arbeitnehmer einzureichen. Des Weiteren berechnet das Finanzamt auf der Basis voraussichtlicher Gewinne Vorauszahlungen für Einkommen, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.

Die Zahlung erfolgt in der Regel vierteljährlich und verringert die mit dem Jahresabschluss fällige Steuerschuld. Stellen Sie im Laufe des Geschäftsjahres fest, dass die Gewinne weit von den veranschlagten Zahlen entfernt sind, können Sie die Zahlen anpassen lassen. Halten Sie sich immer an Zahlungsfristen, das Finanzamt lässt nicht mit sich handeln und verhängt gegebenenfalls Säumniszuschläge.

Nach Ende des Kalenderjahres erstellen Sie bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres die Einkommenssteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung, die wiederum die Berechnungsgrundlage für das Folgejahr sind.

Jede Unternehmung ist anders. Welche Behörden Sie bei Ihrer Gründung aufsuchen müssen, ermitteln Sie auf dem Existenzgründungsportal des BMWI mit dem Behördenwegweiser: www.bmwi-wegweiser.de/bmwibufw/.

Ein Besuch der Seite lohnt sich. Nach Eingabe der Postleitzahl bietet das Portal neben einer Auflistung der zuständigen Behörden viele weitere Informationen zu Kosten, Formulare (als Download), Steuern, Versicherungen und Gesetzen.

Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeitsversicherung für Gründer

Ist ein Gründer über einen längeren Zeitraum nicht erwerbsfähig, fehlt es meist an einer ausreichenden finanziellen Absicherung. Unter Umständen empfiehlt sich hier eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Gründer.

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Abschluss einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung muss spätestens drei Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen:

  • Innerhalb der letzten 24 Monate muss für mindestens 12 Monate ein Versicherungsverhältnis bestanden haben.
  • Der Antragsteller muss unmittelbar vor der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld erhalten haben (Dauer egal).
  • Die wöchentliche Arbeitszeit der Selbstständigkeit beträgt mindestens 15 Wochenstunden
  • Der Antragsteller darf nicht grundsätzlich versicherungsfrei sein (Beamter, Richter).

Der Beitragssatz liegt aktuell bei 3 %, Gründer zahlen ab Gründungsdatum bis zum Ende des Folgejahres nur die Hälfte. Scheitert Ihre Unternehmung, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Bezugsdauer ist abhängig von der Dauer, in der sie in den letzten beiden Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eingezahlt haben. Die Höhe der Leistung richtet sich nach einem fiktiven Gehalt.

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Berufsunfähigkeitsversicherung/Erwerbsminderungsrente

Können Sie Ihrem bisher ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr nachgehen, greift die private Berufsunfähigkeitsversicherung für Gründer. Sie ergänzt das Vorsorgepaket von privater Lebens- und Rentenversicherung. Die Zahlung der Raten sollte entsprechend so gewählt sein, dass ein fließender Übergang zur Rentenzahlung gegeben ist. Zudem ist ein Staffelsystem sinnvoll, das bereits bei einer 25 %-igen Berufsunfähigkeit einsetzt.

Zusätzlich ist eventuell eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente fällig. Diese zahlt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer – unabhängig von seinem zuletzt ausgeübten Beruf – keinerlei Tätigkeiten mehr nachgehen kann. Sind weniger als drei Stunden tägliche Arbeitszeit möglich, wird die volle Rente fällig, bei einer möglichen Arbeitsbelastung von drei bis sechs Stunden täglich die halbe Rente. Die Zahlung ist in der Regel auf drei Jahre befristet und wird nur auf Antragstellung bei anhaltender Erwerbsunfähigkeit fortgesetzt.

Altersvorsorge für Gründer

Spätestens mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit werden Fragen zu Vorsorge und Versicherungen interessant. Zum einen gilt es, das laufende Geschäft gegen Fremdforderungen abzusichern, zum anderen geht es um Ihre ganz persönliche Vorsorge im Fall einer Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit sowie der Altersvorsorge für Gründer. Auch um die Versorgung im Krankheitsfall müssen Sie sich als Unternehmer selbstständig kümmern. Bedenken Sie: Das größte Kapital ist Ihre Person. Besonders wichtig sind deshalb zunächst die Versicherungen, die existenzbedrohende Risiken abdecken.

Holen Sie vor Abschluss einer Versicherung in jedem Fall unterschiedliche Angebote ein und vergleichen Sie die Versicherungsleistungen miteinander. Hüten Sie sich vor Paketlösungen – diese enthalten oft unliebsame Zusatzklauseln. Bestehen Sie auf eine schriftliche Deckungszusage ab dem Tag der Antragstellung, da es meist lange dauert, bis Sie die Police erhalten. So vermeiden Sie unnötig komplizierte Abwicklungen, wenn der Schadensfall eintritt, bevor die Police vorliegt. Prüfen Sie den Inhalt der Police nach Erhalt eingehend, da diese bindend für den Schadensfall ist.

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Altersvorsorge bei der gesetzlichen Rentenversicherung

Bestimmte Berufsgruppen müssen sich zwingend bei der gesetzlichen Rentenversicherung für das Alter absichern,, z. B. Handwerker, Hebammen, Lehrer und Publizisten (die komplette Liste in §2 SGB VI). Künstler, Publizisten, Seelotsen, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und -fischer zahlen nur einkommensgerechte Beiträge, Mitglieder der KSK jeweils nur die Hälfte. Freiwillig Versicherte hingegen können ihre Beiträge im Rahmen von mindestens 84 €, maximal 1.160 € selbst bestimmen und immer wieder verändern.

Freiwillige Versicherungspflicht

Daneben haben Sie die Möglichkeit, bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit einen Antrag auf Versicherungspflicht zu stellen. Der Vorteil: Im Gegensatz zu freiwillig Versicherten haben Sie Anspruch auf Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente. Als Gründer können Sie sich in den ersten drei Jahren für den halben Regelbeitrag entscheiden, den vollen Regelbeitrag zahlen (aktuell 543 € West, 471 € Ost) oder einen einkommensgerechten Beitrag wählen.

Beratung zur Altersvorsorge bietet die Deutsche Rentenversicherung. In einigen Städten finden mehrmals monatlich Beratungsveranstaltungen vor Ort statt.

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Zusatzversicherungen sind sinnvoll

Da die Altersvorsorge für Gründer der gesetzlichen Rentenversicherung nur den Grundbedarf abdeckt, ist es deshalb durchaus sinnvoll, für weitere Rücklagen zu sorgen: Immobilien, private Rentenversicherungen, Sparverträge oder Kapital-Lebensversicherungen. Versicherte der gesetzlichen Versicherung und ihre Angehörigen können zudem die Riester-Rente wählen, anderen Selbstständigen steht die Rürup-Rente zur Verfügung. Welche Zusatzabsicherung sinnvoll ist, müssen Sie selbst entscheiden.

Beachten Sie bei der Altersvorsorge auch die Kriterien zum Pfändungsschutz, die erfüllt sein müssen, damit Ihre Ersparnisse im Worst case nicht angegriffen werden können. Die Obergrenzen sind hier gestaffelt: 2.000 € jährlich bei einem 18-Järigen, 9.000 € bei einem 60-Jährigen, maximal sind 238.000 € pfändungsfrei.

Krankenversicherung für Selbstständige

Als Selbständiger haben Sie die Wahl, ob Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. In jedem Fall muss die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit der Krankenkasse gemeldet werden – auch, ob diese Haupt- oder nebenberuflich erfolgt. Infos zur Krankenversicherung für Selbstständige.

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Höhe der Beiträge

Für die Beitragshöhe sind der zeitliche Rahmen sowie die voraussichtliche Höhe der Einnahmen (Einkommen sowie Einnahmen durch Vermietung, Kapitalerträge etc.) erforderlich. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei 4.237,50 € – alles, was Sie monatlich darüber hinaus verdienen, bleibt bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es Basistarife, deren Leistungsumfang mit dem der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Sind Sie häufig im Ausland tätig, ist außerdem der Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung wichtig.

Es besteht die Möglichkeit, sich für den Fall einer Erkrankung durch Krankengeld abzusichern. Der Beitragssatz dafür liegt aktuell 0,6 % über der Krankenversicherung. Alternativ besteht die Option einer zusätzlich Krankentagegeld-Versicherung bei einer privaten Versicherung. Die Pflegeversicherung hingegen ist fest mit der Krankenversicherung verknüpft – hier haben nur Privatversicherte die Möglichkeit zu kombinieren.

Ausnahmen beim Gründungszuschuss und Teilzeitselbstständigen

Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss erhalten, unterliegen Sonderregeln: Hier liegt eine Mindestbemessungsgrenze von 1.452,50 € vor, die alle Einnahmen und auch den Gründungszuschuss impliziert (ausschließlich der 300 €, die zur sozialen Sicherung vorgesehen sind).

Teilzeitselbstständige mit einem monatlichen Einkommen unter 415 € dürfen beitragsfrei in der Versicherung bleiben.

Die Entscheidung, in eine private Krankenkasse zu wechseln, sollte sorgfältig überdacht sein – haben Sie gewechselt, können Sie im Rahmen der beruflichen Selbstständigkeit nicht mehr in eine gesetzliche Versicherung zurückkehren. Aufgrund steigender, altersabhängiger Beiträge kann die private Krankenversicherung im Alter zu einer Existenzbedrohung werden.

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Künstlersozialkasse und berufsständische Versorgungswerke

Über die Künstlersozialkasse  können bzw. müssen sich Künstler und Publizisten gesetzlich renten-, kranken- und pflegeversichern – wer die Voraussetzungen zur Aufnahme in die KSK erfüllt, ist versicherungspflichtig. Die KSK tritt dabei wie ein Arbeitgeber auf, der den Arbeitgeberanteil der Versicherungen übernimmt – Ihr Vorteil: Ihr Eigenanteil sinkt etwa auf die Hälfte. Die finanziellen Mittel stammen dabei aus der Künstlersozialabgabe (Verwertungsunternehmen von publizistischen und künstlerischen Leistungen leisten Abgaben) und Zuschüssen.

Angehörige verkammerter freier Berufe sind von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und müssen sich eigenständig in berufsständischen Versorgungswerken versichern. Die Beiträge zur berufsständischen Versorgung werden analog zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich gefördert (www.abv.de).

Zusätzliche Versorgungswerke wie die Versorgungsanstalten der Deutschen Bühnen und der Deutschen Kulturorchester oder das Versorgungswerk der Presse ermöglichen den Mitgliedern neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersvorsorge.

Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung im Rahmen einer Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft ist quasi Ihre Haftpflichtversicherung. Im Falle eines Unfall oder einer aus der Berufsausübung resultierenden Krankheit schützt sie den Verletzten und seine Angehörigen mit dem Ziel der Wiederherstellung der Tätigkeit.

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Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Beschäftigen Sie als Unternehmer keine Mitarbeiter, sind Sie nur bei fünf von neun Berufsgenossenschaften versicherungspflichtig, einige Berufsgruppen wie Ärzte und Psychotherapeuten sind von der Versicherung befreit – empfehlenswert ist die Versicherung jedoch in jedem Fall, d. h. gegebenenfalls versichern Sie sich freiwillig. Bereits mit geringen Mitgliedsbeiträgen (die Höhe richtet sich nach Gefahrklassen und Einkommen, ab ca. 120 € je 10.000 € jährlichem Einkommen) erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsschutz. Ist für Ihren Bereich keine BG vorhanden, tritt die Verwaltungsberufsgenossenschaft ein.

Höhe der Beiträge zur Unfallversicherung

Die Beitragshöhe richtet sich danach, ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind. Zur Anmeldung schicken Sie die Gewerbeanmeldung an die für Sie zuständige BG – die Adresse finden Sie auf der Website www.dguv.de. Achtung: Sind Sie versicherungspflichtig und nicht bei der BG erfasst, drohen rückwirkende Beitragsnachzahlungen bis zum Tag der Unternehmensgründung, Ansprüche verjähren erst nach vier Jahren, bei mutwillig nicht gezahlten Beiträgen erst nach 30 Jahren.

Rechtliche Tücken bei der Webseitengestaltung

Die eigene Website ist Ihre digitale Visitenkarte. Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne eigenen Internetauftritt aus. Dieser stellt damit eine maßgebliche Komponente Ihres Außenauftritts dar. Das Design sollte bei der Webseitengestaltung natürlich zu Ihrem analogen Auftritt passen und mit diesem durch Farbwahl, Implementierung von Logo und Schriftarten abgestimmt sein und über einen Wiedererkennungswert verfügen.

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Die Nutzung von Bildernbei der Webseitengestaltung

Darüber hinaus bietet sich für Ihren Webauftritt die Nutzung von Bildern, eventuell auch von Videos an. Bilder haben eine höhere Aussagekraft als Text und wirken unmittelbarer auf das Gehirn ein. Bestenfalls tragen stimmungsvolle Bilder zur Emotionalisierung bei. Sie stellen sich und Ihr Team auf der Webseite vor? Überwinden Sie den digitalen Raum zum Kunden durch Fotos, schaffen Sie einen persönlichen Bezug (Erlaubnis der Mitarbeiter zur Veröffentlichung nicht vergessen).

Kunden wissen gern, mit wem sie es zu tun haben. Bei einigen, vielleicht auch erklärungsbedürftigen Produkten können auch kleine Videos nützlich sein. Liefern Sie Inhalte, gestalten Sie Ihre Webseite interessant, laden Sie Bestandskunden dazu ein, Sie häufiger zu besuchen, und schaffen Sie für potenzielle Neukunden einen Anreiz, sich weiter auf Ihrer Seite umzusehen.

Vorsicht bei fremden Bildern

Vorsicht bei Bildern: Allzu häufig werden achtlos Bilder für die eigene Website aus dem Netz zusammengesucht. Nicht selten hat dies eine Abmahnung zur Folge – inzwischen hat sich eine ganze Branche auf Nutzungsrechtsverletzungen spezialisiert. Verwenden Sie keine Bilder, die nicht gemeinfrei sind oder von denen Sie nicht wissen, ob Sie Rechte verletzen. Greifen Sie stattdessen auf Bilder zurück, die unter einer Creative Commons-Lizenz (CCL) veröffentlicht wurden (auch hier ist zu beachten, in welcher Weise Sie Bilder nutzen dürfen) oder nutzen Sie Datenbanken, die Fotos zur freien Verfügung bereithalten (z. B. www.pixabay.com). Noch besser: Erstellen Sie die Fotos selbst, das wirkt ungleich authentischer.

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Das Impressum

Beachten Sie bei Ihrem Webauftritt die Impressumspflichten – auch hier drohen Abmahnungen bei Verstößen. Das Impressum muss leicht erreichbar, ständig verfügbar und erkennbar auf den Unterseiten der Website verlinkt sein und nach §5 TMG folgende Punkte beinhalten:

  • Name und vollständige Anschrift
  • Vertretungsberechtigte Geschäftsführer / Vorstand
  • E-Mail-Adresse
  • Registergericht oder Registernummer
  • -ID
  • Aufsichtsbehörde oder Berufsverbände

Für Dienstleister gelten zusätzlich:

  • Telefon- oder Faxnummer
  • verwendete AGB
  • Rechtswahl- oder Gerichtsstandklausel
  • Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Achten Sie auf die Einbindung entsprechender Sicherheitsabfragen und der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Seite, um sowohl Spam als auch Abmahnungen zu vermeiden.

Büro- und Geschäftsräume für Gründer

Die Bandbreite der Arbeitsmöglichkeiten ist heute insbesondere für Dienstleister groß. Benötigen Sie keine Produktionsstätten oder Lagerräume, stehen Ihnen viele Möglichkeiten für die Wahl der Büro- und Geschäftsräume für Gründer offen:

  • Home Office: kostenfrei, flexible Arbeitsgestaltung, aber: keine Sozialkontakte
  • Büro: räumliche Trennung von Arbeit und Freizeit, aber: zusätzliche Kosten, eventuell bei sozialer Isolation
  • Bürogemeinschaft: Teilen der Kosten und soziale Kontakte, aber: keine Privatheit und eventuell Anpassungsdruck
  • Gründerzentrum: gute Infrastruktur, teilweise Beratungsangebote und Fortbildungsmöglichkeiten, günstige Mieten, aber: zeitliche Befristung auf wenige Jahre nach der Gründung
  • Kreativquartiere: günstige Mieten und kreativer Input, aber: fehlende Professionalität durch Selbstverwaltung
  • Co-Working-Spaces: flexible Raumnutzung und Kosten, soziale Kontakte und Nutzung der Infrastruktur, aber: Geräuschpegel und fehlende Privatheit

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Anpassung an Ihre Bedürfnisse

Betreiben Sie einen kleinen Onlineshop oder eine Dienstleistung vom PC aus, benötigen Sie zumindest für den Anfang vielleicht keine Büroräume. Gehen Sie mit einem Logistikzentrum an den Start, dann schon. Was es jedoch zu bedenken gilt: Arbeiten Sie von Zuhause aus, wird Ihre Privatadresse öffentlich: Sie sind verpflichtet, die Adresse im Impressum einer Website zu nennen, benötigen vielleicht Flyer oder Visitenkarten und einen Ort, an dem Ihre Post ankommt, ein Postfach ist dafür gesetzlich ausgeschlossen. Bei Handelsregister- und Markeneintragungen kommen die entsprechenden, von jedermann einsehbaren Verzeichnisse hinzu. Überlegen Sie sich gut, ob Sie das wünschen und auch, ob Ihre Mitmieter oder Eigentümer im Haus es gutheißen, wenn an Ihrem Klingelschild ein Firmenname hängt und/oder Sie Kundenverkehr haben.

Nachträgliche Adressänderung

Findigen Gründern, die eine Adresse nachträglich ändern möchten, sei gesagt: Eine nachträgliche Änderung der Daten im Handelsregister ist mit Kosten verbunden, da damit eine erneute Veröffentlichung im Bundesanzeiger einhergeht. Inwiefern der nachträgliche Aufwand mit der Eingangsersparnis eines Büros aufzuwiegen ist, bleibt jedem selbst überlassen.

Virtuelle Geschäftsadressen

Eine relative kostengünstige Lösung ab ca. 100 € monatlich sind virtuelle Geschäftsadressen, die teilweise mit einem Büroservice (Telefonannahme und Postweiterleitung) einhergehen. Diese sind manchmal an Co-Working-Arbeitsplätze gekoppelt, sodass bei Bedarf die externen Räumlichkeiten genutzt werden können (ab ca. 200 € monatlich). Über die Möglichkeiten vor Ort informieren Gründerzentren oder die Wirtschaftsförderung.

Betriebliche Versicherungen für Gründer

Treten Schadensersatzansprüche auf, ist es wichtig, eine gute Versicherung zu haben. Ansonsten droht schnell ein finanzielles Fiasko. Nicht jedes Unternehmen benötigt die gleichen Versicherungen – überlegen Sie sich, wo bei Ihnen Schäden mit Folgen auftreten können, die durch eine Versicherung abgedeckt werden. Betriebliche Versicherungen für Gründer im Überblick.

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  • Betriebs-Haftpflichtversicherung: springt bei Schadenersatzansprüchen Dritter ein
  • Berufs-Haftpflichtversicherung schützt Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler vor den finanziellen Folgen eines Berufsversehens
  • Betriebs-Unterbrechungsversicherung (BU-Versicherung) übernimmt die laufenden Kosten, wenn für eine bestimmte Zeit keine Erträge erwirtschaftet werden können.
  • Vermögensschadenversicherung für die persönliche Haftung insbesondere von GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen (als Rechtsschutz und Haftpflicht)
  • Einbruchdiebstahlversicherung
  • Elektronikversicherung oder IT-Haftpflicht für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes nach einem Virenbefall.
  • Feuerversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Transportversicherungen
  • Versicherungen gegen Forderungsausfälle oder Mietverluste
  • Maschinenversicherung übernimmt Reparaturkosten an Maschinen, die durch Bedienungsfehler entstanden
  • Produkt-Haftpflichtversicherung: für Schäden, die Dritte durch fehlerhafte Produkte erleiden oder bei Produktrückrufen
  • Feuer-, Wasser-, Sturmversicherung gegen Gebäudeschäden und Schäden am Inventar
  • Umwelthaftpflichtversicherung für Schadenersatzansprüche bei Verunreinigungen der Umwelt.
  • Versicherungen für Mitarbeiter: Unfallversicherung, betriebliche Altersvorsorge
  • Vertrauensschadenversicherung übernimmt Kosten durch Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl, Fälschung, Betrug und andere Vermögensdelikte

Natürlich gibt es zahlreiche weitere Versicherungen für alle Eventualitäten. Welche Versicherungen wirklich sinnvoll sind, hängt nicht zuletzt mit dem ganz persönlichen Sicherheitsbedürfnis zu zusammen. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Experten beraten, der Ihnen ein ganz individuelles Versicherungpaketen “Betriebliche Versicherungen für Gründer” zusammenstellt.

Die Wahl der Bank für Gründer

Ist die Entscheidung zugunsten der Fremdfinanzierung durch eine Bank gefallen, folgt das Bankgespräch, das darüber entscheidet, ob die Bank Ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung stellt oder nicht. Dies findet bis auf wenige Ausnahmen immer bei Ihrer Hausbank statt, welche gegebenenfalls Förderantrage weiterleitet. Ihre Hausbank ist damit ein wichtiger Geschäftspartner – pflegen Sie ein gutes Verhältnis. Für das Gespräch ist die optimale Vorbereitung das A und O. Doch welches ist eine geeignete Bank für Gründer?

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Die Wahl der Bank für Gründer

Die Hausbank muss nicht die Bank sein, bei der Sie bislang Ihr Konto hatten – möglicherweise bietet eine andere Bank viel bessere Konditionen. Vergleichen Sie die Möglichkeiten im Vorfeld. Gehen Sie davon aus, dass Sie Ihr Geschäftskonto im Falle eines Kreditabschlusses bei der Bank haben werden, die Ihnen Geld zur Verfügung stellt. Dabei gehen die Banken unterschiedlich mit Existenzgründern um – von der Intensivbetreuung durch einen Betreuer bis hin zur telefonischen Abwicklung eines Kleinkredits ist alles möglich. Nehmen Sie eventuell Abstand von Ihrem langjährigen Privatkundenbetreuer – auf Firmenkunden spezialisierte Berater sind in der Regel kompetenter auf Businessbelange geschult.

Benötigte Unterlagen

Wollen Sie einen guten Eindruck hinterlassen, reichen Sie die Bankunterlagen schon vor dem Gespräch bei der Bank ein – je vollständiger, desto eher ist mit einer Entscheidung zu rechnen.

  • Lebenslauf
  • Businessplan mit Finanzplanung
  • Nachweise über Qualifikationen
  • Gesellschaftervertrag
  • Zustimmung zur Schufa-Auskunft
  • Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre
  • Kopie des Personalausweises
  • sofern vorhanden: Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Selbstauskunft
  • Nachweise über Sicherheiten und Eigenkapital

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Bei der Schufa sind alle Verbindlichkeiten hinterlegt. Die Bank holt deshalb als erstes eine Schufa-Auskunft ein, um zu sehen, ob Sie bisherigen Kreditverpflichtungen bislang nachgekommen sind und wie es um Ihre Bonität bestellt ist. Sie können die Daten bei der Schufa einsehen bzw. sollten dies sogar unbedingt tun, wenn Sie Negativeinträge vermuten. So haben Sie noch vor dem Gespräch Gelegenheit, sich plausible Erklärungen zu überlegen.