Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung im Rahmen einer Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft ist quasi Ihre Haftpflichtversicherung. Im Falle eines Unfall oder einer aus der Berufsausübung resultierenden Krankheit schützt sie den Verletzten und seine Angehörigen mit dem Ziel der Wiederherstellung der Tätigkeit.

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Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Beschäftigen Sie als Unternehmer keine Mitarbeiter, sind Sie nur bei fünf von neun Berufsgenossenschaften versicherungspflichtig, einige Berufsgruppen wie Ärzte und Psychotherapeuten sind von der Versicherung befreit – empfehlenswert ist die Versicherung jedoch in jedem Fall, d. h. gegebenenfalls versichern Sie sich freiwillig. Bereits mit geringen Mitgliedsbeiträgen (die Höhe richtet sich nach Gefahrklassen und Einkommen, ab ca. 120 € je 10.000 € jährlichem Einkommen) erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsschutz. Ist für Ihren Bereich keine BG vorhanden, tritt die Verwaltungsberufsgenossenschaft ein.

Höhe der Beiträge zur Unfallversicherung

Die Beitragshöhe richtet sich danach, ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind. Zur Anmeldung schicken Sie die Gewerbeanmeldung an die für Sie zuständige BG – die Adresse finden Sie auf der Website www.dguv.de. Achtung: Sind Sie versicherungspflichtig und nicht bei der BG erfasst, drohen rückwirkende Beitragsnachzahlungen bis zum Tag der Unternehmensgründung, Ansprüche verjähren erst nach vier Jahren, bei mutwillig nicht gezahlten Beiträgen erst nach 30 Jahren.