Archiv der Kategorie: Berufsstart

Studieren ohne Abitur

So manch einer absolviert nach der Mittleren Reife eine Ausbildung, stellt jedoch fest, dass die beruflichen Ziele damit noch nicht erreicht sind. Der Weg zum Traumjob führt dabei über ein Studium, doch es fehlt an einer Hochschulzugangsberechtigung. Möglicherweise stellt diese vermeintliche Hürde gar kein Hindernis dar: Das Studieren ohne Abitur ist in einigen Fällen auch ohne Abitur oder fachgebundener Hochschulreife möglich.

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Unterschiedliche Wege zum Traumberuf

Es gibt trotz fehlender Hochschulzugangsberechtigung gleich mehrere Wege zum Traumberuf:

  • fachgebundener Hochschulzugang
  • allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
  • Zugang für sonstig beruflich Qualifizierte
  • FH-Abschluss als Grundlage für ein universitäres Studium

Fachgebundener Hochschulzugang

Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung (mindestens 2 Jahre) hat und über mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) verfügt oder in einer vergleichbaren beruflichen Tätigkeit unterwegs ist, hat gute Chancen auf einen Studienplatz. Dieser sollte sich fachlich an den Ausbildungsgang anlehnen. Ob das der Fall ist, prüft die Hochschule im Einzelfall.

Passen angestrebter Studiengang und Ausbildung zusammen, führen einige Hochschulen vor der Zusage eine Eignungsprüfung durch, die meist ein Einzelgespräch oder ein einjähriges Probestudium beinhaltet.

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

Wer berufliche Aufstiegsfortbildung wie einen Meister, Techniker oder Fachwirt erwirbt, bekommt die Hochschulzugangsberechtigung mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung gleich dazu.

Der Vorteil: Die Hochschulzugangsberechtigung ist gleichwertig zu jener, die das Abitur mit sich bringt, d. h. es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Wahl der Studiengänge. Bewerber werden seitens der Hochschulen wie jeder andere Studieninteressent über Abschlussnote und ggf. Wartesemester ausgewählt.

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Zugang für sonstig beruflich Qualifizierte

Manche Hochschulen bieten für beruflich Qualifizierte Zulassungsprüfungen an, nach deren Bestehen sie für das Studium zugelassen werden – unabhängig vom Fachbereich. Doch auch hier muss eine Ausbildung und eine Berufstätigkeit vorangegangen sein, um in die engere Auswahl zu gelangen.

FH-Abschluss

Der Erwerb der Fachhochschulreife beschränkt die Studienmöglichkeiten in einigen Bundesländern auf Hochschulen (früher: Fachhochschulen). Diese sind meist praxisorientierter, standen lange jedoch im Verruf, kein gleichwertiges Studium darzustellen. Inzwischen ist das nicht mehr so, geblieben ist die Praxisorientierung. Wer nach dem FH-Studium jedoch den Weg in Forschung und Lehre einschlagen möchte, ist eventuell gut beraten, eine Universität zu besuchen.

Mit dem Erwerb eines Bachelorabschlusses an einer FH sollte man jeden Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamen-Studiengang an einer Universität studieren dürfen. Ist der angestrebte Masterstudiengang fachlich passend zum absolvierten Bachelor, ist eventuell sogar der Direkteinstieg möglich.

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Studieren ohne Abitur in den Bundesländern

Bildung ist Ländersache – das gilt auch für die Bestimmungen zum Studieren ohne Abitur. Zugangsregelungen, Studien- und Serviceangebote der Hochschulen sowie die Entwicklung der Zahlen bei den Studienanfänger(innen)-, Studierenden- und Absolvent(inn)en ohne allgemeine Hochschul- und Fachhochschulreife unterscheiden sich erheblich voneinander. Besonders liberal ist beispielsweise Hambug, ähnlich verhält es sich mit Brandenburg. Entsprechend lohnt sich eine Vorab-Recherche bzw. die Inanspruchnahme des Beratungsangebotes der Hochschule.

Staatliche Förderung

Wer es gewohnt ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften, sieht sich bei der Aufnahme des Studiums vor allem mit dem finanziellen Problem konfrontiert. Wie soll neben dem Studium ausreichend Geld erwirtschaftet werden, um die Miete zu bezahlen? Abhilfe schaffen hier neben dem Studium Stipendiate an zahlreichen Hochschulen.

Alternative Open University

In London gibt es mit der Open University ein wahres Vorzeigemodell der “Bildung für alle”. Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, über ausreichende Englischkenntnisse verfügt und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder der Schweiz hat, kann hier per Fernstudium zahlreiche Fächer auf Bachelor und Master studieren, die in Deutschland anerkannt sind. Einziger Nachteil sind hier die hohen Kosten.

Tipps zur Gehaltsverhandlung

Vor der Gehaltsverhandlung graut es den meisten Arbeitnehmern, ganz gleich, ob diese am Beginn einer neuen Arbeitsstelle steht oder der Gehaltserhöhung dient. Häufig verbunden sind damit Unsicherheit, Rumdrucksen und Vermeidungsstrategien. Wir haben einige Tipps zur Gehaltsverhandlung zusammengefasst, mit denen das Gespräch einfacher von der Hand geht.

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 Das Einstiegsgehalt

Die Verhandlungen um das Einstiegsgehalt sind die wichtigsten überhaupt, da jede spätere Gehaltserhöhung hart umkämpft ist und stets auf dem vorangegangenen Gehalt basiert. Wer höher einsteigt, hat damit die bessere Ausgangslage. Schwierig ist dabei vor allem, den Grat zu finden zwischen einem zu hohen Pokern und dem eigenen Unter-Wert-verkaufen – schließlich wollen Personaler sehen, ob Sie sich richtig einschätzen können.

Faktoren für die Gehaltshöhe

Wie hoch das Gehalt ist, hängt nicht nur von der Branche ab. Zahlreiche weitere Faktoren spielen dabei eine Rolle:

  • Unternehmensgröße
  • Standort
  • Ausbildung
  • Erfahrung

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Die Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch

Die Gehaltsverhandlungen finden meist im zweiten Gespräch oder am Ende des Vorstellungsgespräches statt. Schneiden Sie das Thema nicht zuerst an, sondern warten Sie, bis der Personaler es anspricht.

Dabei orientieren sich Personaler in der Regel am unteren Ende dessen, was der Bewerber nennt und argumentiert mit fehlenden Kenntnissen über Ihre Fähigkeiten, festen Gehaltsstrukturen oder engen Rahmen, in denen man sich bei Neueinsteigern bewegen müsse.  Ignorieren Sie diese, denn die drängen Sie automatisch in die Defensive – ohne, dass Sie die konkreten betrieblichen Hintergründe kennen.

Informieren Sie sich vorab über gängige Gehälter und ordnen Sie Ihre Fähigkeiten dort selbstbewusst sein (Vorsicht: Diese bieten nicht mehr als einen groben Rahmen). Haben Sie bereits einen voran gegangenen Arbeitgeber ist das letzte Gehalt die Ausgangsbasis der Verhandlung. Untermauern Sie Ihre Forderung mit Kenntnissen, Berufserfahrung und Qualifikationen. Berufseinsteiger, die mit dem Argument konfrontiert sind, dass man Ihre Fähigkeiten nicht einschätzen könne, arbeiten lieber einige Tage kostenlos zur Probe als sich auf ein niedriges Gehalt einzulassen.

Vergegenwärtigen Sie sich auch: Egal, welchen Betrag Sie nennen – der Personaler wird versuchen, Sie herunterzuhandeln.

Auch nicht-monetäre Leistungen sind gegebenenfalls ein attraktiver Bestandteil der Gehaltsverhandlungen: Weiterbildungen, Dienstwagen, Lebensversicherung.

Bewerber mit Berufserfahrung

Hier sind häufig Zielvereinbarungen möglich – am Ende eines bestimmten Zeitraums oder zum Projektabschluss. Vereinbaren Sie, die Gehaltsverhandlungen zu einem festgelegten Zeitpunkt erneut aufzunehmen oder – noch besser – knüpfen Sie das Erreichen von Zielen direkt an konkrete Erhöhungen von x %.

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Weitere Tipps zur Gehaltsverhandlung

  • Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Sammeln Sie Argumente, die eine Gehaltserhöhung rechtfertigen.
  • Die Argumentation zu einer Gehaltserhöhung folgt am besten einer Strategie: Dem zweitbesten Argument folgt das schwächste – erst zum Schluss präsentieren Sie dem Arbeitgeber Ihren Joker, das beste Argument.
  • Der Tonfall ist mitentscheidend für den Erfolg der Verhandlung. Strahlen Sie Selbstsicherheit aus und sprechen Sie mit ruhiger, sachlicher Stimme.
  • Überlegen Sie sich alternative Sachbezüge, die Sie durchsetzen, wenn die Frage nach der Gehaltserhöhung scheitert.
  • Überlegen Sie sich vor dem Gespräch ein konkretes Ziel: Wie viel mehr möchten Sie verdienen? Pokern Sie dabei nicht zu hoch.
  • Drohungen und Erpressungen bringen Sie nicht weiter.
  • Zeiten, in denen das Unternehmen wirtschaftlich gut dasteht, sind erfolgversprechender als Zeiten der Rezession.
  • Beziehen Sie auch Sachwerte in die Verhandlungsstrategie ein.
  • Akzeptieren Sie niemals das erste Angebot!
  • Nutzen Sie Schweigen als Verhandlungstaktik. Nennen Sie Ihr Wunschgehalt und lassen es so stehen – ohne weitere Umschweife. Das Eröffnungsangebot hat übrigens auch einen psychologischen Vorteil – nutzen Sie diesen. Dieser steigt weiter, wenn die Zahl möglichst krumm ist.
  • Bitten Sie vor dem Gespräch um einen Gefallen, der nichts mit dem Gehalt zu tun hat, zu dem der Chef “Ja” sagen wird. Dieses steigert die Wahrscheinlichkeit weiterer Zugeständnisse.
  • Wer fragt, der führt. Stellen Sie Rückfragen zu Allgemeingültigem.

Bewerbung ohne Berufserfahrung

Menschen, die sich ohne Berufserfahrung auf eine Stelle bewerben, haben es in einigen Fachbereichen nicht leicht: Nur selten sind Personaler gewillt, Berufseinsteiger oder Quereinsteiger einzustellen, die über keinerlei praktische Erfahrungen im gewählten Fachbereich verfügen. Vor allem in Berufsfeldern, in denen die Anzahl der Bewerber die Zahl der offenen Stellen übersteigt, haben Neulings es schwer. Ein paar Tipps, wie Ihre Bewerbung ohne Berufserfahrung dennoch erfolgreich sein kann.

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Fehlende Berufserfahrung kompensieren

In zahlreichen Stellenausschreibungen ist eine mehrjährige Berufserfahrung ein Mindestkriterium, das gleichzeitig viele Bewerber abschreckt, sich auf Stellen zu bewerben – obwohl die Berufserfahrung eventuell gar kein Muss-Kriterium ist (das lässt die Formulierung “Berufserfahrung ist wünschenswert” erkennen). Keine Frage – eine Führungsposition erhalten Sie als Berufseinsteiger vermutlich nicht direkt, doch häufig lassen sich fehlende praktische Kenntnisse wettmachen:

  • Persönliche Stärken und Kompetenzen, die Sie ganz besonders für eine Stelle qualifizieren, heben Sie möglicherweise von anderen Bewerbern ab. Verdeutlichen sie bereits im Bewerbungsschreiben, dass Sie sich den Job definitiv zutrauen.
  • Planen Sie Ihre Karriere bereits während der Ausbildung oder des Studiums. Studienschwerpunkte, Fortbildungen und Seminare qualifizieren Sie ebenso wie eine Abschlussarbeit im angestrebten Fachbereich.
  • Netzwerken hilft. Bauen Sie so früh wie möglich ein Netzwerk auf und nutzen Sie dieses gezielt, um fehlende Berufserfahrung wett zu machen.
  • Flexibilität ist eine gern gesehene Kompetenz. Möglicherweise findet sich der Traumjob in einer anderen Region, in der die Zahl der Bewerber weniger hoch ist.
  • Auslandserfahrungen stehen bei Personalern hoch im Kurs, da sich Bewerber dadurch persönlich weiterentwickeln und zusätzliche Kompetenzen sammeln. Ein Besuch im Ausland ist auch bestens geeignet, um die Zeit zu überbrücken, wenn es mit dem Traumjob nicht auf Anhieb klappt.
  • Ähnlich wie die räumliche Flexibilität helfen auch Nischen, um die eigenen Jobaussichten zu verbessern: Klappt es nicht im Marketing, sind vielleicht auch Einkauf und Personalabteilung geeignete Anlaufstellen für BWLer. Neben den großen Konzernen gibt es außerdem zahlreiche Hidden Champions, die häufig händeringend nach Personal suchen.

Manchmal kann es auch hilfreich sein, dem potenziellen Arbeitgeber einen Probearbeitstag anzubieten. Dieser beseitigt unter Umständen zusätzliche Skepsis.

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Hochschulabsolventen ohne Berufserfahrung

Zahlreiche Studiengänge sind theorielastig. Es mangelt an praktischen Erfahrungen während des Studiums, Absolventen haben zwar jede Menge theoretisches Wissen, jedoch keine Ahnung, wie es in der freien Wirtschaft läuft. Die eigenen Berufsaussichten verbessern sich, wenn Sie bereits während des Studiums aktiv sind:

  • Praktika, Projekte und ehrenamtliche Tätigkeiten sollten Sie in der Bewerbung keineswegs herunterspielen, sondern diese als Argumente anführen, dass Sie bereits über einige wichtige Kompetenzen verfügen. Dabei ist es wichtig, dass Sie einen persönlichen Bezug zwischen der Stellenausschreibung und Ihren Erfahrungen herstellen.
  • Heben Sie Sozialkompetenzen hervor, die Sie bereits in der Arbeit in Arbeitsgruppen oder Projekten erlernen konnten.
  • Wählen Sie ein Thema der Abschlussarbeit, das zu Ihrem anvisierten Fachbereich passt. Das verdeutlicht, dass Sie sich für den Bereich interessieren.
  • Nebenjobs, die zu Ihrem Fachbereich passen, sind sinnvoller als zu kellnern. Möglicherweise lassen sich so auch erste Kontakte knüpfen, die Ihnen später zu einem Job verhelfen.

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Der Lebenslauf ohne Berufserfahrung

Gerade bei Absolventen sieht der Lebenslauf häufig etwas dünn aus. Achten Sie darauf, fehlende Berufserfahrung durch Stärken und Kompetenzen aufzupolieren – natürlich nur soweit sie auch einen Bezug zur gewünschten Stelle haben. Das können sein:

  • Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Fort- und Weiterbildungen (auch persönliche)
  • Praxisprojekte, Zusatzkurse, Studienschwerpunkte
  • fachliche Publikationen, in denen Sie tätig sind
  • Praktika, Neben- und Ferienjobs
  • Thema der Abschlussarbeit
  • Mitarbeit in Studentenorganisationen an der Hochschule oder HiWi-Jobs
  • außerberufliche Erfahrungen

Legen Sie der Bewerbung auch Zeugnisse von Praktika bei – auch diese sind ein erster Beleg für Berufserfahrungen, wenn sie länger als drei Monate andauern.

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Hilfe bei der Bewerbung ohne Berufserfahrung

Gern unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen und auf Wunsch auch bei der Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch. Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich über das Kontaktformular, um ein individuelles, ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zu erhalten.

Ausbildungsplatzsuche

Im Winter eines jeden Jahres, vielleicht auch schon ein Jahr vor dem Schulende, stellt sich für viele Jugendliche und Schulabgänger die Frage nach dem Ausbildungsplatz. Für manchen gestaltet sich die Ausbildungsplatzsuche einfach und nach ein paar wenigen Bewerbungen ist der Traumplatz unter Dach und Fach – andere haben hingegen Probleme, den geeigneten Ausbildungsplatz zu finden.

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Einen geeigneten Ausbildungsberuf finden

Bevor die Suche nach potenziellen Ausbildungsbetrieben starten kann, stellt sich zunächst die Frage: Was will ich eigentlich machen? Selten sind die Kindheitsträume vom Feuerwehrmann auch in Jugendalter noch aktuell, eine Alternative muss her. Hilfreich sind dabei einige Fragen, die sich jeder selbst stellen kann:

  • Soll es ein Beruf werden, der mit Menschen zu tun hat, oder lieber ein Job, den man allein am PC erledigt?
  • Hältst du dich gern draußen im Grünen auf, oder ist es drinnen am schönsten?
  • Wie steht es um das handwerkliche Geschick, Kreativität und analytische Fähigkeiten?
  • Möchtest du gern Menschen helfen oder lieber die Gesellschaft voran bringen?
  • Welche Stärken hattest du in der schule?
  • Lassen sich Hobbys oder eigene Interessen mit einem Beruf verbinden?
  • Ist es denkbar, auch in der Nacht oder am Wochenende zu arbeiten?
  • Wie sind die Berufsaussichten und Verdienstmöglichkeiten für einzelne Berufe?

Weitere Entscheidungshilfen bieten auch die Beratungsstellen und Computer der Arbeitsagentur für Arbeit. Diese geben anhand von Interessen passende Berufe aus. Bei entsprechendem Schulabschluss kann natürlich auch ein Studium oder ein duales Studium den Weg in die Zukunft ebnen.

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Geeignete Betriebe finden

Steht fest, welcher Beruf es werden soll, geht es auf die Suche nach einem passenden Ausbildungsbetrieb. Schließlich bildet nicht jedes Unternehmen aus. Unterstützung bieten hier neben der Arbeitsagentur für Arbeit inzwischen zahlreiche Webseiten, z. B. auch auf den Internetauftritten der IHK. In jedem Fall hilfreich ist es auch, sich in persönlichen Netzwerken und bei lokalen Anbietern zu informieren.

Dabei spielt z. B. auch die Entfernung zum Elternhaus eine Rolle: Gibt das Ausbildungsgehalt eine eigene Wohnung her?

Wer rechtzeitig mit der Ausbildungsplatzsuche dran ist, kann eventuell in den potenziellen Betrieb reinschnuppern. Ein Unternehmen im Arbeitsalltag zu erkunden ist die beste Möglichkeit zu schauen, ob es später passen könnte.

Analog dazu läuft die Studienplatzsuche: Soll es ein Studienplatz in der Nähe des Elternhauses sein? Oder doch lieber eine neue Stadt? Welche Hochschule ist besonders renommiert für den gewählten Studiengang? Oder gibt es vielleicht Freunde, die das gleiche studieren möchten, und ihr entscheidet euch für einen gemeinsamen weiteren Weg?

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Eine ansprechende Bewerbung gestalten

Vor allem größere Unternehmen werden tagtäglich mit Bewerbungen überhäuft. Klar, dass eine unauffällige Standardbewerbung tendenziell eher untergeht – egal, wie gut die Noten sind. Es gilt also aufzufallen – durch ein originelles Anschreiben, eine fundierte Begründung, warum es genau dieses Unternehmen sein soll, und natürlich Fehlerfreiheit. Das gilt im Übrigen auch für die Online-Bewerbung, die allzu häufig lieblos und ohne entsprechende Korrekturen verschickt wird.

Wünscht du einen professionellen Blick auf Bewerbung und Lebenslauf, so stehen wir gern zur Verfügung.

Das Vorstellungsgespräch

Hat die Bewerbung Eindruck gemacht, lädt das Unternehmen dich zum Vorstellungsgespräch ein, um einen persönlichen eindruck zu gewinnen. Man wird dich hier vermutlich bitten, deinen Lebenslauf nochmals stichpunktartig wiederzugeben und dich nach deiner Motivation fragen, warum du gerade in dieser Firma arbeiten möchtest. Neben der Wahl einer passenden Garderobe empfiehlt es sich, sich etwas auf das Gespräch vorzubereiten. Wir haben einige Tipps zum Vorstellungsgespräch zusammengestellt und einige typische Fragen aufgelistet.

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Was tun, wenn die Ausbildungsplatzsuche erfolglos blieb?

Manchmal soll es einfach nicht sein – die Anzahl der Mitbewerber ist zu groß oder der passende Betrieb einfach nicht dabei. Am Ende der Bewerbungsfrist steht man immer noch ohne Ausbildungsplatz da, und ist damit nicht allein: Fast die Hälfte aller Bewerber ist im ersten Anlauf bei der Ausbildungsplatzsuche nicht erfolgreich. Was tun bis zum nächsten Jahr? Ganz einfach: Die Zeit soll sinnvoll genutzt werden. Das verbessert die Qualifikation, macht sich gut im Lebenslauf und dient nicht zuletzt dazu, die eigenen Vorstellungen nochmals zu überprüfen. Mögliche Wege sind hier:

  • Praktikum
  • Berufsvorbereitungsjahr
  • Einstiegsqualifizierung
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
  • Berufsgrundbildungsjahr
  • Freiwilliges Soziales Jahr, Ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst
  • Besuch einer weiterführenden Schule
  • Duales Studium, Studium oder Fernstudium
  • Work and Travel
  • Zivil- oder Wehrdienst
  • Nachvermittlungsverfahren durch die Bundesagentur für Arbeit nutzen
  • Annahme einer Arbeitsstelle (ungelernte Tätigkeit)

Tipps zum Arbeitszeugnis

Ein gutes Arbeitszeugnis ist quasi die Eintrittskarte in einen neuen Job. Entsprechend wichtig ist, dass Arbeitnehmer, die ein Unternehmen verlassen, darauf achten, dass Form und Inhalt des Arbeitszeugnisses stimmen. Doch das ist nicht immer einfach – es lauern zahlreiche Tücken, da nicht jede Formulierung das aussagt, was sie vorgibt. Wir haben einige Tipps zum Arbeitszeugnis zusammengefasst.

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Einfaches Zeugnis vs. qualifiziertes Zeugnis

Theoretisch reicht es aus, wenn ein Arbeitgeber eine einfache Auflistung der Tätigkeiten ausstellt (Tätigkeitsnachweis) – sofern der Arbeitnehmer kein qualifiziertes Zeugnis einfordert. Das kommt jedoch nur selten vor, üblich ist neben der Beschreibung der Tätigkeiten auch eine Einschätzung des Verhaltens und der Leistungen.

Das Arbeitszeugnis sollte zeitnah nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb übermittelt werden. Bleibt dies aus, hilft notfalls die Klage. Diese muss jedoch binnen drei Jahren erfolgen – danach erlischt der Anspruch auf eine Bewertung.

Sonderformen des Arbeitszeugnisses sind Ausbildungs- und Praktikumszeugnis, die jeweils am Ende der Ausbildung bzw. des Praktikums stehen.

Ein Zwischenzeugnis gibt einen Überblick über einen Zwischenstand der Leistungen, ohne dass ein Arbeitsverhältnis gekündigt ist. Die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ist beispielsweise sinnvoll, wenn es einen Wechsel in der Führungsetage gibt, bei Umstrukturierungen, Elternzeit, einen Wechsel des Aufgabenbereiches oder beim Risiko einer baldigen Entlassung aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen.

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Pflicht zur positiven Formulierung

Es besteht von Gesetz wegen eine Pflicht zur positiven Formulierung der Arbeitsleistungen. Eindeutig negative Formulierungen können vor Gericht angefochten werden. Daraus ergibt sich das Problem, dass viele Aussagen kompliziert formuliert sind und entsprechend großen Interpretationsspielraum lassen.

Wer mit seinem Zeugnis nicht zufrieden ist, hat die Möglichkeit eine bessere Formulierung einzuklagen. Bei jedem Zeugnis, das schlechter als eine “3” ist, sind Arbeitgeber in der Beweispflicht. Umgekehrt muss der Arbeitnehmer beweisen, wenn er mit gut oder sehr gut bewertet werden möchte.

Inhalte des Arbeitszeugnisses

Grundsätzlich muss das Arbeitszeugnis vollständig sein. Elementare Bestandteile wie Teamfähigkeit dürfen nicht fehlen, auch das Sozialverhalten sollte immer thematisiert sein.

Nicht erlaubt sind gemäß des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes alle Formulierungen, die Hinweise auf die Zugehörigkeit zu einer Religion, Partei oder Ethnie liefern. Auch die Teilnahme am Betriebsrat ist nur in Ausnahmefällen auch gegen den Wunsch des Arbeitnehmers gestattet – nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich für diesen tätig war und eine Beurteilung der Tätigkeiten gar nicht mehr möglich ist.

Verpflichtend ist auch eine persönliche Unterschrift des Arbeitgebers. Üblich ist auch, dass das Arbeitszeugnis auf dem Briefpapier des Unternehmens ausgestellt wird.

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Checkliste für den Inhalt eines Arbeitszeugnisses

  • Überschrift „Zeugnis“ oder „Arbeitszeugnis“
  • Ausdruck auf Firmenpapier
  • Name, Titel, Geburtsdatum, Beschäftigungszeitraum, Tätigkeitsbeschreibung und Verantwortungbereich, Weiterbildungen, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift sind vorhanden und korrekt
  • Der Name und die Funktion des Unterzeichners, ein disziplinarischer Vorgesetzer, ist dem Schreiben zu entnehmen.
  • Das Arbeitszeugnis ist frei von Rechtschreib- oder Grammatikfehlern.
  • Beschreibung Ihres Verhaltens gegenüber Kunden, Vorgesetzten oder Mitarbeitern ist vorhanden.
  • Der Grund des Ausscheidens wird genannt – und möglichst bedauert.
  • Dank wird ausgesprochen.
  • Wünsche für Ihre berufliche Zukunft begleiten Sie.

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Recht auf Korrektur

Sowohl bei inhaltlichen Fehlern als auch bei formellen Fehlern besteht ein Recht auf Korrektur – sofern dies keine unbedeutenden Einzelfehler sind, die sich nicht negativ auf das Zeugnis auswirken. Grundsätzlich müssen jedoch korrigiert werden:

  • Angabe falscher persönlicher Daten
  • falsche Angaben zu den Tätigkeiten
  • Rechtschreibfehler

Unzulässige Inhalte

  • Außerdienstliches Verhalten, Vorkommnisse aus dem Privatleben
  • Betriebsratstätigkeit (Ausnahme: Freistellung länger als ein Jahr)
  • Schwangerschaft, Mutterschutz
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Parteimitgliedschaft
  • Nebentätigkeit
  • Schwerbehinderteneigenschaft
  • Gesundheitszustand (Ausnahme: wenn eine akute Gefährdung Dritter ernsthaft zu befürchten ist, z. B. Epilepsie)
  • Anzahl Krankentage (Ausnahme: wenn die Fehlzeiten im Verhältnis zur Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses beträchtlich sind, z. B. über 50 %)
  • Straftaten, wenn sie nicht unmittelbar das Arbeitsverhältnis berühren
  • Verdacht auf strafbare Handlungen
  • Streik und Aussperrung
  • Wettbewerbsverbote

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Was die Formulierungen bedeuten

Die hierarchischen Strukturen spielen bei der Aufzählung eine Rolle: “Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.” Weicht die Reihenfolge ab, gab es Probleme mit der Führungsperson.

Am Ende steht die Art des Auseinandergehens. Bei einem Ausscheiden auf eigenen Wunsch muss dies erwähnt werden. Auch die Floskel “Wir wünschen privat und beruflich alles Gute” sollte Bestandteil des Arbeitszeugnisses sein.

Wenngleich es keine Schulnoten gibt, so entsprechen die Formulierungen dennoch im Wesentlichen den Noten 1-6:

Sehr gut

  • … hat die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben/Arbeiten stets zu unser vollsten Zufriedenheit erledigt.
  • … waren mit der Leistung in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.
  • … hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und allerbester Weise entsprochen.
  • … erzielte herausragende Arbeitsergebnisse
  • … zeigte außergewöhnliches Engagement
  • … war im höchsten Maße zuverlässig
  • … wurde von Kollegen, Vorgesetzten und Kunden stets als freundlicher und fleißiger Mitarbeiter geschätzt.

Gut

  • … hat die Ihm oder Ihr übertragen Aufgaben/Arbeiten stets zu unser vollen Zufriedenheit erledigt.
  •  … hat die Aufgaben mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
  • … hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen.
  • … zeigte stets überdurchschnittliche Arbeitsqualität
  • … zeigte stets Initiative, Fleiß und Ehrgeiz
  • … war immer freundlich und aufgeschlossen
  • … Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war einwandfrei

Befriedigend

  • … hat die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
  • … waren mit der Leistungen jederzeit zufrieden.
  • … erfüllte die Erwartungen in jeder Hinsicht.
  • … Arbeitsqualität war überdurchschnittlich
  • … das Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich.
  • … zeigte Engagement und Initiative

Ausreichend

  • … hat die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.
  • … waren mit der Leistung zufrieden.
  • … hat alle Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
  • … hat unseren Erwartungen entsprochen.
  • … das Verhalten zu Mitarbeitern war vorbildlich.
  • … das Verhalten zu Vorgesetzten war einwandfrei.
  • … die Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen.

Mangelhaft

  • … hat die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben weitestgehend zu unserer Zufriedenheit erledigt.
  • … hat alle Aufgaben allgemein mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
  • … hat unseren Erwartungen weitestgehend entsprochen.
  • … hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemüht.
  • … entsprach im Allgemeinen den Anforderungen
  • … das persönliche Verhalten war insgesamt einwandfrei.

Unzureichend

  • … hat sich bemüht, die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
  • … hat unseren Erwartungen entsprochen.
  • … hat sich bemüht unseren Erwartungen zu entsprechen.
  • … war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht.
  • … war stets bemüht, den üblichen Arbeitsaufwand zu bewältigen.

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Weitere Negativformulierungen

  • Anfangs (d.h. nur in der Probezeit, dann nicht mehr)
  • im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten (Die Fähigkeiten sind völlig unzureichend)
  • Sie/er bemühte sich… (Völlige Überforderung)
  • Zeigte Verständnis für seine Aufgaben… (Nahe an der Arbeitsverweigerung)
  • im Großen und Ganzen/insgesamt (Also nicht)
  • Sie/er hatte nicht unbedeutende Erfolge… (Der gewünschte Erfolg blieb aus)
  • ohne Tadel… (Des Lobes nicht wert)
  • gewissenhafter Mitarbeiter: Er war zur Stelle, wenn man ihn brauchte, aber nicht immer brauchbar.
  • Für die Belange der Belegschaft bewies er ein umfassendes Einfühlungsvermögen: Der Mitarbeiter ist homosexuell.
  • Alle Arbeiten erledigte er mit großem Fleiß und Interesse: eifrig, aber nicht tüchtig.
  • Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei: übertriebener Alkoholgenuss
  • Er war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen: Er ist ein unangenehmer Mitarbeiter.
  • Er verlässt uns auf eigenen Wunsch: Er hinterlässt keine Lücke.
  • Er verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen: Ihm wurde gekündigt.
  • Er verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und wünschen Ihm für die Zukunft alles Gute: Das Unternehmen verliert den Arbeitnehmer sehr ungern.

Girl Power in technischen Ausbildungsberufen

Die Anzahl der männlichen Bewerber, die sich für technische Ausbildungsberufe interessieren, ist immer noch weitaus höher als die der Bewerberinnen. Dabei verfügen Frauen über viele Eigenschaften, die in diesen Berufen gefragt sind. Kreativität, Teamfähigkeit, Feinmotorik und Geschicklichkeit sind schließlich keine typisch männlichen Attribute. Die moderne Technik ersetzt vielerorts zudem die früher notwendige Muskelkraft. Dennoch ist das Interesse an technischen Berufen bislang nur gering.

Wieso ein technischer Ausbildungsberuf für Frauen?

Technische Ausbildungsberufe sind abwechslungsreich und werden in der Regel gut bezahlt. Außerdem sind Fachkräfte in diesem Bereich sehr gefragt. Die Chancen, schnell einen interessanten und gut bezahlten Ausbildungsplatz und danach einen zukunftsträchtigen Beruf mit lukrativer Vergütung zu finden, stehen also bestens.

Welche Ausbildungsberufe stehen Frauen offen?

Es gibt unzählige Ausbildungsangebote im Technikbereich, deshalb kann je nach Neigung und Interessen von der Werkstoffprüferin bis hin zur Fluggerätemechanikerin der passende Beruf ausgewählt werden – die technische Branche bietet unzählige, spannende Ausbildungsberufe.

Welche Möglichkeiten gibt es, sich über technische Ausbildungsberufe zu informieren?

Praktika sind eine hervorragende Möglichkeit, um einen ersten Eindruck vom Wunschberuf zu bekommen. Allgemeine Informationen zu Praktika und allen anderen Fragen rund um die Ausbildung gibt es hier. Wer sich als Frau für einen bestimmten Beruf interessiert, sollte sich nicht scheuen, direkt Kontakt mit den Unternehmen aufzunehmen und nach Praktika zu fragen.

Seit 2001 gibt es auch den „Girls‘ Day“. An diesem Tag können sich Frauen über technische Berufe informieren und werden dafür von den Schulen freigestellt. Aktionen und Workshops in Betrieben und Hochschulen geben Einblick in technische Berufe. So werden Vorteile abgebaut und die Lust auf solche Berufe wird geweckt.

Hilfe bei der Bewerbung

Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung ihres Bewerbungsschreibens, so sprechen Sie uns gerne an. Wir optimieren ihr Anschreiben, lesen Korrektur und geben gern Tipps, wie Sie sicher und gut vorbereitet in das Vorstellungsgespräch gehen, um die Personalchefs mit einem guten ersten Eindruck davon zu überzeugen, dass Sie die richtige Besetzung für die Position sind.

Soft Skills für den Berufseinstieg

Viele Absolventen über Berufseinsteiger konzentrieren sich ausschließlich auf das reine Fakten- und Fachwissen. Umgekehrt legen Personalchefs immer mehr Wert auf zwischenmenschliche Fähigkeiten. Die Bedeutung der Soft Skills für den Berufseinstieg nimmt zu – verkaufen Sie Ihre Stärken richtig.

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Berufliche Kompetenzen

Berufliche Kompetenzen lassen sich in unterschiedliche Bereiche einteilen:

  • Fachkompetenz
  • Methodenkompetenz
  • soziale Kompetenz
  • persönliche Kompetenz.

Die Summe der einzelnen Kompetenzen bildet die berufliche Handlungskompetenz. Während in der Vergangenheit der Fokus auf der Fach- und Methodenkompetenz, den sogenannten Hard Skills, lag, sind heute persönliche und soziale Kompetenzen – die Soft Skills –  mindestens ebenso wichtig geworden. Das Problem: Die Eigenschaften lassen sich wesentlich schwieriger überprüfen, als das Fachwissen oder die Kenntnisse über Methoden, die zur Erledigung von Aufgaben notwendig sind.

Emotionale Intelligenz

Menschen, die über Fähigkeiten wie Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsgeschick und Teamfähigkeit verfügen, gelten als emotional intelligent. Ihnen wird die Fähigkeit zugesprochen, mit den eigenen Gefühlen ebenso “richtig” umzugehen wie mit jenen anderer. Damit einher gehen eine gute Selbstwahrnehmung, hohe Motivation, Einfühlungsvermögen und gute kommunikative Fähigkeiten.

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Soft Skills für den Berufseinstieg nutzen

Verdeutlichen Sie Ihre Kompetenzen bereits im Bewerbungsschreiben. Personalchefs legen besonderen Wert auf Motivation, Flexibilität, Begeisterung für die Arbeit, selbstständiges Handeln, Belastbarkeit und Entschlusskraft. Ob diese Eigenschaften vorhanden sind, leiten sie bereits aus dem Lebenslauf ab. Erwähnen Sie Ihre besonderen Stärken im Anschreiben, aber auch im Lebenslauf machen sich einige Tätigkeiten gut:

  • längere Auslandsaufenthalte
  • Sprachkurse
  • ehrenamtliche Tätigkeiten

Die Kompetenzen sollten zur Stelle passen

Achten Sie dabei zum einen darauf, die für die ausgeschriebene Stelle wichtigen Soft Skills zu erwähnen, sofern Sie hier über besondere Kompetenzen verfügen. Zum anderen können Sie sich durch außergewöhnliche Skills von der Masse abheben – schließlich gehören Flexibilität, Belastbarkeit und Teamfähigkeit schon zu den Standardformulierungen. Entscheidungsstärke, Organisationsvermögen, Lernbereitschaft, Rhetorik, Verhandlungsgeschick oder Zeitmanagement sind hingegen ebenfalls wichtig, werden aber weitaus seltener genannt.

Mangelt es an der Berufserfahrung und damit dem Nachweis eigener Kompetenzen, schadet es unter Umständen nicht, das eine oder andere Zertifikat beizulegen. Doch Vorsicht: Kein Personalchefs möchte sich durch einen Berg von 20 Bestätigungen über besuchte Kurse wühlen. Hier punktet nur die sorgfältige Auswahl.

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Soft Skills trainieren

Soft Skills lassen sich trainieren. Sie sind unabhängig von einem bestimmten Beruf, einem Studium oder einem Schulabschluss erlernbar. Möglichkeiten bieten hier beispielsweise:

  • das Career Center der Hochschule, das zahlreiche Kurse zu Verhandlungsführung, Kommunikationsstärke und sicherem Auftreten anbietet
  • Mannschaftssportarten, in denen ein ausgeprägtes Teamplay notwendig ist, um erfolgreich zu sein
  • Auslandsaufenthalte, die den eigenen Horizont erweitern, Sprachkenntnisse ausbauen und Offenheit und Selbstständigkeit fördern.
  • freiwilliges Engagement – egal, ob es das Veranstaltungsmanagement bei der Organisation eines Events an der Hochschule oder die Arbeit mit Geflüchteten ist. All diese Tätigkeiten erweitern den eigenen Kompetenzrahmen.
  • Eltern können Selbstständigkeit und Entscheidungskraft der eigenen Kinder fördern, ebenso wie Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit.
  • Das Erlernen eines Musikinstrumentes erfordert Durchhaltevermögen.
  • Nebenjobs und Praktika steigern die Leistungsbereitschaft.
  • Sprachkurse gibt es kostengünstig bei der Volkshochschule. Alternativ bietet es sich an, einen Tandempartner zu suchen.

Es gibt viele Arten, die Soft Skills für den Berufseinstieg zu verbessern. Es ist hilfreich, seine eigenen Ziele zu kennen und sich über persönliche Stärken und Schwächen bewusst zu sein. So können einzelne Kompetenzen gezielt gefördert werden.

Duales Studium – ein Überblick

Ein duales Studium verknüpft die Vorzüge eines Studiums mit Praxisphasen in einem Unternehmen. Absolventen erlangen so ein umfassendes theoretisches und praktisches Wissen – kein Wunder, dass diese Kombination bei Studierenden und Arbeitgebern immer beliebter wird. Rund 900 duale Studiengänge gibt es in Deutschland inzwischen.

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Arten des dualen Studiums

Es gibt verschiedene Varianten des dualen Studiums:

  • Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge kombinieren ein vollwertiges Studium mit einer vollständigen Ausbildung. Am Ende stehen zwei Abschlüsse: Bachelor und Gesellenbrief. Die Ausbildung findet in der Hochschule, der Berufsschule und dem Betrieb statt.
  • Praxisintegrierte duale Studiengänge ergänzen das Hochschulstudium um längere Praxisphasen. Am Ende steht lediglich der Bachelor-Abschluss.
  • Berufsbegleitende duale Studiengänge sind für Vollzeit-Arbeitnehmer ausgelegt, die bereits über eine Ausbildung verfügen und neben dem Studium studieren möchten.
  • Berufsintegrierende duale Studiengänge kombinieren Teilzeit-Jobs (Ausbildungsabschluss vorhanden) mit einem Studium.
  • Ausbildungsbegleitende Studiengänge
  • Praxisbegleitende Studiengänge

Auch in den Praxisphasen gibt es unterschiedliche Modelle: Blockmodelle konzentrieren Studium und Praxisblöcke in längeren Blöcken, in Wochenmodellen findet eine Aufteilung von beispielsweise drei Tagen Betrieb und zwei Tagen Hochschule statt.

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Fachgebiete und Studienmöglichkeiten

Durch duale Studiengänge sind die Bereiche Technik, Wirtschaft und Sozialwesen abgedeckt, künstlerische Studiengänge oder die Geisteswissenschaften werden hingegen nicht angeboten.

Welche Hochschulen ein duales Studium anbieten findet sich in verschiedenen Übersichten, z. B. hier. Unternehmen hingegen sind an dieser Stelle aufgelistet. Natürlich besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, selbstständig ein Unternehmen anzusprechen.

Zulassungsvoraussetzungen duales Studium

Bei Berufsakademien gilt entweder das Allgemeine Abitur oder die Fachgebundene Hochschulreife als Zugangsvoraussetzung. In dualen Hochschulen in Baden-Württemberg ist es hingegen möglich, nach einer erfolgreich abgelegten Aufnahmeprüfung auch mit der Fachhochschulreife zu studieren. Bei dualen Studiengängen an Fachhochschulen reicht die Fachhochschulreife grundsätzlich aus.

Hochschulen und Berufsakademien

Die meisten dualen Studiengänge werden von Fachhochschulen (FH), Berufsakademien (BA) und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg angeboten. Bei Universitäten sind duale Studiengänge rar, nicht alle Anbieter verfügen über Masterstudiengänge.

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Die Bewerbung für einen dualen Studiengang

Die Bewerbung für ein duales Studium geht entweder an die Hochschule oder das Unternehmen. Bei ausbildungsintegrierten Studiengängen beispielsweise, bei denen neben dem Bachelor- ein IHK-Abschluss winkt, muss die Bewerbung an das Unternehmen gerichtet sein. Bei einem praxisintegrierenden Studium steht die Hochschule im Zentrum der Ausbildung und ist deshalb die erste Adresse für die Bewerbung.

Da es zahlreiche Bewerber gibt, muss die Bewerbung hervorstechen. Immer häufiger zählen nicht nur Noten, sondern Angaben zu Leistungsbereitschaft und Sozialverhalten. Auch sollte aus der Bewerbung deutlich hervorgehen, dass die Doppelbelastung Studium – Betrieb kein nervendes Übel, sondern eine bewusst gewählte Herausforderung darstellt.

Aufgrund der Vielzahl der Bewerber findet teilweise ein zweistufiges Auswahlverfahren aus einem Einstellungstest (teilweise Online) und einem Vorstellungsgespräch oder einem Assessment Center statt.

Vergütung während des Studiums

Zweifelsohne einer der größten Vorteile des dualen Studiums ist das Gehalt: Das Unternehmen zahlt in der Regel ein durchschnittliches Ausbildungsgehalt (manchmal mehr) und übernimmt häufig auch die Studiengebühren – manchmal komplett, manchmal zumindest teilweise. Weitere Zuschüsse gibt es unter Umständen für Reisekosten oder Lernmaterialien.

Die Höhe des Gehalts variiert je nach Studiengang stark – von 600 bis 1.800 Euro brutto ist alles möglich. Für einige Berufszweige gibt es Tarifverträge, für andere nicht. Sollte die Entlohnung nicht zum Leben reichen, besteht jedoch immer die Möglichkeit, den Lohn mit BaföG-Leistungen aufzustocken.

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Urlaubsanspruch

Die Handhabung der Urlaubstage ist unterschiedlich. Einige Betriebe behandeln Studierende wie normale Mitarbeiter, die über den gleichen Urlaubsanspruch verfügen, d. h. in den Semesterferien regelmäßig arbeiten gehen. Andere Betriebe gestatten den Studierenden Lern- und Erholungsphasen in den Ferien, zahlen dafür aber eventuell kein Gehalt während dieser Zeit.

Vor- und Nachteile des dualen Studiums

Vorteile

  • große Praxisnähe vermittelt erste Berufserfahrungen
  • gute Jobchancen nach dem Studium durch gute Qualifizierung
  • finanzielle Vergütung führt während des Studiums zu Unabhängigkeit
  • verkürzte Studiendauer (in 3 Jahren Doppelabschluss möglich)

Nachteile

  • ein duales Studium ist arbeitsintensiv und stressig
  • große Konkurrenz bei der Nachfrage nach Studienplätzen
  • hohe Zugangshürden und mehrstufige Bewerbungsverfahren
  • bei vorzeitigem Studienabbruch drohen Rückzahlungsforderungen des Unternehmens
  • duales Studium bietet nur wenig Freiräume und ist straff organisiert

Typische Fragen im Vorstellungsgespräch

Das Vorstellungsgespräch ist für Bewerber in der Regel eine Stresssituation. Es gilt, einen möglichst guten Eindruck zu hinterlassen und die Personalchefs davon überzeugen, dass man ausgerechnet selbst – und sonst keiner – die ideale Besetzung für die ausgeschriebene Stelle ist. So manch einer gerät dabei bei einigen Fragen im Vorstellungsgespräch ins Straucheln, die passende Antwort ist einfach nicht parat. Um dies zu vermeiden und möglichst gelassen in das Gespräch zu gehen, hilft es, sich auf typische Fragen im Vorstellungsgespräch vorzubereiten.

Allgemeine Tipps

Bereiten Sie sich auf die Fragen im Vorstellungsgespräch vor – lernen Sie jedoch nicht die Antworten auswendig! Vielmehr ist entscheidend, selbstbewusst, offen und freundlich zu antworten. Vergegenwärtigen Sie sich, dass der Personalchef die Antwort nicht nur inhaltlich bewertet, sondern genauso Ihre Reaktion, Ihren Blick, Mimik, Gestik und Haltung sowie ein mögliches Zögern oder Ausweichen bemerken wird.

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Die Klassiker – Fragen im Vorstellungsgespräch

“Erzählen Sie etwas über sich.”

Fangen Sie hier nicht bei Ihrer Geburt an. Filtern Sie relevante Details heraus, die für den Personalchef von Belang sind. Machen Sie sich darauf gefasst, dass es Rückfragen gibt. Ein “Warum?” oder “Können Sie das erklären?” kommen häufig vor.

Überlegen Sie sich im Vorfeld Stichpunkte, die von Bedeutung für die Stelle sind. Üben Sie diese – wie auch alle anderen Antworten – laut ein. Sprechen Sie sich selbst (oder einem Freund) eine mögliche Antwort vor. Das schafft Sicherheit für die reale Situation.

“Warum haben Sie sich bei uns beworben?” oder “Warum sind wir der passende Arbeitgeber für Sie?”

Informieren Sie sich über das Unternehmen. Wo liegen dessen Vorteile im Vergleich zur Konkurrenz, welches Leitbild verfolgt die Firma, wie fügen sich Ihre Qualifikationen in das Unternehmen ein?

Tragen Sie im Vorfeld Informationen zusammen und notieren Sie sich einige besonders interessante Punkte. Verknüpfen Sie diese mit Ihren persönlichen Stärken.

“Was wissen Sie über unser Unternehmen?”

Auch hier gilt: Tragen Sie Informationen über das Unternehmen zusammen. Strukturieren Sie die Daten und stellen Sie sicher, dass die wichtigsten Zahlen auf Anhieb abrufbar sind.

“Weshalb wollen Sie Ihren aktuellen Arbeitgeber verlassen?”

Haben Sie Durchhaltevermögen oder gehen Sie bei den kleinsten Problemen? Kehren Sie Ihrem bisherigen Unternehmen aufgrund von Konflikten den Rücken, erwähnen Sie dies nicht. Ziehen Sie stattdessen die Erklärung neuer beruflicher Ziele und Herausforderungen heran.

“Wo sehen Sie sich in X Jahren?”

Haben Sie sich bereits Gedanken über die Zukunft gemacht? Gibt es einen Plan für Ihre beruflichen Perspektiven?

Bedenken Sie bei der Vorbereitung auf diese Frage nicht nur Ihre eigenen Vorhaben, sondern überlegen Sie, wie sich dies in den Unternehmenskontext einfügt. Stellen Sie Ziele nicht als unumstößlich dar, sondern verdeutlichen Sie, dass Sie offen für Neues sind.

“Warum denken Sie, dass Sie die richtige Besetzung für die ausgeschriebene Stelle sind?”

Bleiben Sie ruhig und führen Sie die wichtigsten Punkte Ihrer Qualifikationen und Aspekte aus Ihrem Lebenslauf auf. Beziehen Sie sich auf einzelne Punkte der Stellenbeschreibung. Eine Bezugnahme auf die Unternehmensphilosophie kann auch nicht schaden.

Verinnerlichen Sie die Punkte, die Sie für die Stelle qualifizieren. Je mehr Punkte Ihnen dazu einfallen, desto größer sind Ihre Chancen, den Job zu bekommen.

“Was sind Ihre persönlichen Stärken und Schwächen?”

Ein übersteigertes Selbstbewusstsein ist hier kontraproduktiv. Üben Sie sich in einer Mischung aus einem gesunden Selbstbewusstsein und einer gewissen Zurückhaltung. Belegen Sie Ihre Stärken am besten jeweils mit einem kurzen Beispiel.

Bei den Schwächen ist ebenfalls die goldene Mitte der richtige Weg. Relativieren Sie Schwächen teilweise etwas (Ich bin gelegentlich…) und zeigen Sie auf, dass es Lernpotenziale gibt bzw. Sie bereits an einer Verbesserung arbeiten. Benennen Sie vor allem Schwächen, die sich z. B. durch Fortbildungsmaßnahmen beseitigen lassen.

“Was stört Sie an anderen Menschen am meisten und wie gehen Sie damit um?”

Vermeiden Sie hier politische Themen ebenso wie peinliche Eigenschaften (schwitzende Menschen, Mundgeruch, Übergewicht). Nennen Sie vielmehr unverfängliche Punkte wie “Intoleranz”, “fehlende Eigeninitiative” oder “Ungeduld”. Begründen Sie diese Punkte und schreiben Sie Lösungen für Ihren Umgang damit auf. Vermeiden Sie Formulierungen wie “Ich kann es nicht leiden…”

“Wie sehen Ihre Gehaltsvorstellungen aus?”

Nennen Sie keine Fixsumme, sondern einen Rahmen, innerhalb dessen sich das Gehalt bewegen sollte. Begründen Sie Ihre Vorstellungen durch Qualifikationen und Berufserfahrung, informieren Sie sich über das branchenübliche Niveau. Zeigen Sie sich verhandlungsbereit.

“Was sind Ihre Hobbys?” oder “Was machen Sie in Ihrer Freizeit?”

Bedenken Sie, dass diese Frage seitens des Personalchefs interpretiert wird. Einsame Aktivitäten können Ihnen dahingehend ausgelegt werden, dass Sie kein Teamplayer sind, gesellige Trinktouren mit Kumpels haben hier jedoch auch nichts verloren. Überlegen Sie sich 1-2 Hobbys, die unverfänglich sind. Vielleicht üben Sie ja auch ein Ehrenamt aus? Bleiben Sie in jedem Fall bei der Wahrheit.

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Stress-Fragen im Vorstellungsgespräch

Immer wieder gibt es Personaler. die gezielt Fragen stellen, um die Toleranzgrenze eines Bewerbers auszutesten. Versuchen Sie, diese ehrlich und möglichst souverän zu beantworten. Typische Fragen sind z. B.:

  • Warum haben Sie so lange studiert?
  • Weshalb haben Sie schon mehrere Praktika absolviert und wurden nie übernommen?
  • Warum wollen sie Ihren bisherigen Arbeitsplatz schon nach zehn Monaten wieder wechseln?
  • Eigentlich sind Sie für den Job über-/unterqualifiziert. Warum haben Sie sich trotzdem beworben?
  • Wie schätzen Sie Ihre Leistung im Vorstellungsgespräch bisher ein?

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Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Einige Fragen sind gesetzlich nicht erlaubt, werden dennoch manchmal gefragt. Sie brauchen hier nicht ehrlich zu antworten – ein “Nein” reicht aus. Bei offenen Fragen helfen Spontanität, Schlagfertigkeit oder Gegenfragen meist weiter.

  • Sind Sie sind häufig krank?
  • Was macht Ihr Partner beruflich?
  • Haben Sie einen Kinderwunsch?
  • Sind Sie schwanger?
  • Wofür geben Sie Geld aus?
  • Sind Sie Mitglied einer politischen Partei?
  • Haben Sie eine Behinderung?
  • Sind Sie Single?
  • Waren Sie schon einmal verschuldet?
  • Wann wurden Sie zuletzt gewalttätig?
  • Sind Sie religiös?
  • Sind Sie vorbestraft?

Vorsicht: Manchmal gibt es Fangfragen, die nicht direkt unerlaubt sind, jedoch auf ähnliches abzielen: Was ist Ihnen wichtiger – Karriere oder Familie? Trauen Sie sich die Belastung zu? Denken Sie, es ist als Frau schwierig, sich in der Männerdomäne durchzusetzen? Überlegen Sie sich im Vorfeld schlagfertige Antworten.

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Rückfragen stellen

Viele Bewerber sind auf die Frage nach Fragen nicht vorbereitet. Kehrt sich das Frage-Antwort-Spiel um, mangelt es plötzlich an Informationsbedarf. Überlegen Sie sich im Vorfeld, was Sie von dem Unternehmen wissen möchten. Stellenanzeige, Unternehmensbeschreibung und Webseite sind dabei hilfreiche Quellen, um Fragen zu ermitteln. Denkbar sind folgende Fragen:

Zur Stelle

  • Warum wurde diese Stelle geschaffen / wieder frei?
  • Welche Rolle spielt die Stelle für die Unternehmensziele?
  • Wer sind meine direkten Vorgesetzten?
  • Welche Eigenschaften sollte man Ihrer Meinung für die Stelle mitbringen?
  • Welche Herausforderung bringt die Stelle in der ersten Zeit mit?
  • Wie läuft die Einarbeitung ab?
  • Wie sind Arbeitszeiten, Urlaub und Gehalt geregelt?
  • Welche Aufstiegschancen bietet die Stelle?

Zum Team

  • Wie groß ist das Team, in welchem ich arbeiten werde?
  • Werde ich auch mit anderen Teams zusammenarbeiten?
  • Wie würden Sie den Führungsstil der Leitung beschreiben?
  • Wo liegen aktuelle Probleme in der Arbeit?

Zum Unternehmen

  • Was zeichnet Ihre Unternehmenskultur aus?
  • Welchen Herausforderungen muss sich Ihr Unternehmen aktuell stellen?
  • Was tut Ihr Unternehmen für seine soziale Verantwortung?
  • Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?
  • Gibt es regelmäßige Mitarbeitergespräche?

Fragen an Personalchefs

  • Warum haben Sie sich für das Unternehmen entschieden?
  • Wie gehen Sie mit Mitarbeiten in angespannten Situationen um?

Suchen Sie sich etwa fünf Fragen heraus, die Sie an das Unternehmen stellen. Notieren Sie sich die Fragen vorher und bringen Sie diese zum Gespräch mit.

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Unterstützung bei der Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch

Haben Sie die erste Hürde mit dem Bewerbungsschreiben gemeistert und sind zum Vorstellungsgespräch eingeladen, bereiten Sie sich darauf vor. Wählen Sie ein Outfit, das sowohl zu Ihnen als auch zum Unternehmen passt und überlegen Sie sich Fragen auf die klassischen Fragen. Fällt Ihnen die Vorbereitung schwer, helfen wir Ihnen gern dabei. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Rechte und Pflichten von Auszubildenden

Mit der Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses gelten einige Rechte und Pflichten von Auszubildenden. Natürlich sind nicht nur diese an Regeln gebunden – auch der oder die Ausbilder:in muss sich an einige Vorgaben halten.

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Rechtliche Grundlagen

Es gibt exakte gesetzliche Vorgaben, was ein:e Auszubildende:r darf – und was nicht. Diese finden sich in verschiedenen Regelwerken:

  • Berufsbildungsgesetz BBiG (§13)
  • Handwerksordnungen
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Ausbilder-Eignungsverordnung
  • Arbeitszeitgesetz

Die konkrete Ausgestaltung der Rechte und Pflichten wird im Ausbildungsvertrag festgehalten.

Rechte von Auszubildenden

VergütungAzubis haben ein Anrecht auf eine angemessene Ausbildungsvergütung
Ausbildungsmittelkostenlose Ausbildungsmittel, wie zum Beispiel Werkzeuge, die der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen muss
FreistellungDer oder die  Auszubildende hat ein Grundrecht auf die Freistellung zum Besuch des Berufsschulunterrichtes
AusbildungszielDer oder die Auszubildende muss nur die Aufgaben erledigen, die dem Ausbildungsziel dienen – private Besorgungen für den Chef oder das Reinigen der Toiletten gehören definitiv nicht dazu!
KündigungsrechtAuszubildende haben besondere Kündigungszeiten von vier Wochen
ZeugnisEin:e Auszubildende:r hat Anrecht auf ein Zeugnis zum Ende seiner Ausbildung
VertretungDer Ausbildungsbetrieb muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Jugend- und Auszubildendenvertretung bilden, die die Interessen der Jugendlichen vertritt.
UrlaubEin:e Auszubildende:r hat das Recht auf einen möglichst zusammenhängenden Urlaub.
ArbeitszeitenBestimmte gesetzliche Regelungen zu Arbeitszeiten dürfen nicht überschritten werden. Diese sind im Arbeitszeitgesetz und gegebenenfalls dem Jugendschutzgesetz verankert und werden um gewerkschaftliche Tarifverträge ergänzt.
PausenWährend der Arbeitszeit gelten Pausen, die jeweils mindestens 15 Minuten lang sein müssen. Bereitschaftsdienst innerhalb der Pausenzeit ist nicht zulässig.
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Pflichten von Auszubildenden

LernpflichtDer oder die Auszubildende muss sich darum bemühen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
SorgfaltspflichtAlle Tätigkeiten in Schule und Beruf müssen ordentlich und zuverlässig ausgeführt werden.
TeilnahmepflichtDer oder die Auszubildende  hat eine Teilnahmepflicht am Besuch der Berufsschule. Dazu gehört auch das Führen eines Berichtsheftes als Ausbildungsnachweis.
AnweisungenDer oder die Auszubildende muss den Anweisungen des Ausbilders oder der Ausbilderin Folge leisten und Aufgaben erfüllen.
BetriebsordnungAuszubildende müssen die Betriebsordnung einhalten. Sieht diese z. B. bestimmte Schutzkleidung vor, ist diese zu tragen.
BewahrungspflichtEr oder sie  muss sorgsam mit den Arbeitsmaterialien umgehen.
SchweigepflichtEin:e Auszubildende:r darf Betriebsgeheimnisse nicht preisgeben.
KrankmeldungKann ein:e Auszubildende:r die Arbeit krankheitsbedingt nicht aufsuchen, ist er zur Vorlage einer ärztlichen Krankmeldung verpflichtet.
ErholungspflichtDer oder die Auszubildende ist verpflichtet, in seinem Urlaub jede dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu unterlassen.
BenachrichtigungspflichtBleibt er oder sie dem Berufsschulunterricht, der betrieblichen Ausbildung oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen fern, muss der oder die Auszubildende  den Betrieb davon unterrichten.
ZwischenprüfungAuf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung muss ein:e Auszubildende:r an der Zwischenprüfung teilnehmen.
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Stolperstein Krankschreibung

Bei der Krankmeldung sind einige Dinge zu beachten, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden:

  • Vorlage der Krankmeldung beim Arbeitgeber: Ist ein:e Auszubildende:r nicht in der Lage arbeiten zu gehen, muss er dies dem Arbeitgeber unmittelbar mitteilen und auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung nennen. Er oder sie braucht dabei weder Gründe noch die Diagnose des Arztes oder der Ärztin zu nennen. Der Arbeitgeber darf keinen Druck zur Rückkehr ausüben, sondern muss den oder die Auszubildende:n in Ruhe lassen.
  • Seit dem 01. Januar 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Versicherte digital. Die Arztpraxis übermittelt die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse. Arbeitgeber rufen die Krankschreibung dann digital bei der Krankenkasse ab, die versicherte Person erhält einen Papierausdruck für die Unterlagen.
  • Privat versicherte Auszubildende erhalten weiterhin drei Formulare (für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und sich selbst), die sie eigenständig an die zuständigen Stellen weiterleiten müssen.
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wie bisher auch ab dem 4. Tag verpflichtend. Arbeitgeber haben das Recht, diese bereits ab dem ersten Krankheitstag einzufordern.
  • Fällt ein Krankheitstag auf die Berufsschule, muss diese vor Unterrichtsbeginn informiert werden. Auch der Betrieb ist in einem solchen Fall zu informieren.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Diese besteht für die Dauer von sechs Wochen durch den Arbeitgeber. Danach greift bei anhaltender Krankheit das Krankengeld der Krankenkasse.
  • Ein Auszubildede:r hat das Recht auf eine freie Arztwahl. Nur bei auffällig häufigen Fehltagen an Brückentagen kann der Medizinische Dienst der Krankenkasse hinzugezogen werden.
  • Erkrankt ein:e Auszubildende:r im Urlaub, kann er oder sie für die entsprechenden Tage eine Krankmeldung vorlegen. Die Urlaubstage bleiben für diesen Fall bestehen.
  • Während einer Krankheit darf ein:e Auszubildende:r nichts tun, das die Heilung behindert. Was erlaubt ist, hängt damit sehr von der Krankheit ab.