Schlagwort-Archive: Businessplan

Businessplan – Marketing & Vertrieb – Produktpolitik

Im Teil “Marketing und Vertrieb” treffen Sie Aussagen zu Ihren geplanten Marketingmaßnahmen, der Produktpolitik und Preispolitik sowie den Vertriebsstrukturen und der Kommunikationspolitik. Diese vier Punkte sind die klassischen 4P des Marketings (Product, Price, Promotion, Place). Die Marketingstrategie ist entscheidend, ob Ihr Produkt erfolgreich ist, oder aufgrund fehlender Bekanntheit ein Ladenhüter bleibt.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (47)

Welche Produkte bieten Sie an?

  • Planen Sie eine breit gestreute Produktpalette oder nur ein einziges Produkt auf den Markt zu bringen?
  • Sind in der Zukunft Diversifizierungen oder Erweiterungen geplant, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt feststehen?

Unterschiedliche Standbeine senken das unternehmerische Risiko. Aber Vorsicht: Verlieren Sie das Hauptgeschäft nicht aus den Augen und vermeiden Sie Beliebigkeit. Stellen Sie dar, dass Ihre angebotenen Produkte und Dienstleistungen einen Kundennutzen haben, dass Sie besser sind als Ihre Konkurrenten und durch Verpackung und/oder Service glänzen. Überlegen Sie sich dabei, wer Ihre Kunden überhaupt sind.

  • Singles oder Ehepaare, Männer oder Frauen, jung oder alt?
  • Was verdient Ihre Zielgruppe, welche Interessen hat sie?

Führen Sie vor oder nach der Gründung eine Befragung potenzieller Kunden durch und bauen Sie Ihre Produktpolitik um die Zielgruppe herum auf. Berücksichtigen Sie sich wandelnde Kundenbedürfnisse ebenso wie Ihre Konkurrenz. Stellen Sie im Businessplan das i-Tüpfelchen dar:

  • Was zeichnet Ihre Produkte gegenüber der Konkurrenz aus?

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (72)

Ein Beispiel für den Handel: Käufer sind gewillt, höhere Preise zu bezahlen, wenn sie das Gefühl eines exklusiven Angebots haben. Eine Aufwertung des Sortiments ist also möglicherweise ratsam. Gleichzeitig legen immer mehr Kunden Wert auf Genuss, Gesundheit und Nachhaltigkeit – entsprechende Geschäftsbereiche boomen. Beim Service lässt sich beispielsweise mit Transporthilfen, Montage, einem technischen Notdienst, Leihgeräten, einer guten Erreichbarkeit, Geschenkverpackungen, Beratungstagen oder ausführlichen Informationen punkten.

Businessplan – Unternehmen und Organisation

Eine von Unternehmensgründung an eingeführte Struktur stellt einen Erfolgsfaktor dar. Zeigen Sie, dass Sie sich bereits Gedanken über Unternehmen und Organisation Ihres Unternehmens gemacht haben und Kompetenzen klar verteilt sind. Neben der Darstellung des Gründers oder -teams werden hier Angaben zur Rechtsform und den Betriebsabläufen gemacht.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (102)

Organisation

Gründen sie allein oder im Team? Stellen Sie von Beginn an Mitarbeiter an, sodass Sie verschiedene Abteilungen verwalten, die reibungslos miteinander arbeiten müssen, d. h. bedarf es einer besonderen Betrachtung von Kommunikationsstrukturen? Einen guten Überblick schafft hier ein Organigramm, das Abteilungen und Kompetenzen visuell darstellt.

Relevant ist außerdem die Nennung von Voll- und Teilerwerbsmodellen. Sind Sie als Gründer jederzeit erreichbar? Wie delegieren Sie Aufgaben in Ihrer Abwesenheit, um den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrecht zu erhalten?

Wie kommen Sie an Waren, wie gestaltet sich die Kooperation mit Lieferanten? Gibt es komplexe Produktionsprozesse, bei denen Abhängigkeiten von Zulieferern bestehen? Skizzieren Sie gedanklich den Weg des Produktes und stellen Sie wesentliche Punkte davon im Businessplan dar.

Rechtsform

Die Wahl der geeigneten Rechtsform hängt von zahlreichen Faktoren ab. Klären Sie Ihr Vorhaben mit Rechtsanwalt und Steuerberater. Im Businessplan begründen Sie diese Entscheidung nachvollziehbar. Berücksichtigen Sie dabei neben Haftungsfragen und Mindestkapital auch die Außenwirkung: Ist das Auftreten als Kaufmann im B2B-Verkehr besser? Wirkt eine GmbH gegenüber Ihren Kunden seriöser als ein Einzelunternehmen? Legen Sie dar, warum Sie sich genau für diese Form entschieden haben.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (58)

Kompetenzen der Gründer

Neben der Marktanalyse und der Finanzplanung ist die Darstellung der Gründerpersönlichkeiten der wichtigste Teil für die Entscheidung der Bank zur Finanzierung eines Gründungsvorhabens. Der unternehmerische Erfolg ist von der Gründerpersönlichkeit abhängig ist, d. h. nur wenn Sie die Bank überzeugen können, dass Sie über ausreichende Kompetenzen zur Umsetzung der Gründungsidee verfügen, werden Sie Ihre Finanzierung sichern. Stellen Sie in diesem Teil des Businessplans deshalb alle Fakten dar, die Sie zur Ausübung des Vorhabens befähigen. Dies sind vor allem:

  • Beruflicher Werdegang
  • Branchenerfahrungen
  • Führungserfahrung
  • zusätzliche Qualifikationen, z. B. im kaufmännischen Bereich
  • biografisch relevante Details

Den beruflichen Werdegang können Sie in Form eines stichwortartigen Lebenslaufes darstellen, wobei es hier weniger um eine lückenlose Darstellung (wie bei einer Bewerbung) geht, sondern Sie sich auf relevante Punkte beschränken.

Haben Sie eine Ausbildung in der Branche absolviert oder sind Sie bereits seit mehreren Jahren in einem Bereich tätig, heben Sie dies hervor.

Gleiches gilt für die Führungserfahrung. Spätestens, wenn Sie Mitarbeiter einstellen, ist diese relevant.

Abschließend nennen Sie zusätzliche Qualifikationen und Weiterbildungen, durch die Sie zusätzliche Kompetenzen mitbringen. Der Besuch von nur zwei Gründerseminaren senkt das Risiko des Scheiterns bereits um mehr als die Hälfte. Sie haben einen Buchführungskurs besucht? Verhandlungstechniken erlernt? Sich intensiv mit der Personalführung beschäftigt? Nennen Sie diese Punkte, Sie könnten darüber entscheiden, ob die Bank Sie für kreditwürdig hält. Doch Vorsicht: Stapeln Sie nicht zu hoch und geben Sie nur Qualifikationen an, die Sie tatsächlich erworben haben. Alles andere wird früher oder später auffallen und Sie in ein negatives Licht rücken.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (18)

Standortwahl

Zur Darstellung Ihres Unternehmens gehören auch Aussagen zur Wahl des passenden Standortes. Dieser sollte keinesfalls zufällig gewählt sein, sondern logisch begründet werden können, denn: jede Branche hat unterschiedliche Standortanforderungen. Die Nähe zur Laufkundschaft oder günstige Mietpreise, eine günstige Verkehrsanbindung und behördliche Auflagen sind nur einige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten.

  • Sie benötigen eine repräsentative Adresse? Dann ist die Innenstadtlage sicherlich angemessener als der Stadtrand.
  • Ihr Logistikunternehmen wird täglich von zahlreichen Lkws beliefert? Die Nähe zur Autobahn ist ein wichtiger Faktor, um schnelle Lieferwege zu garantieren.

Stellen Sie sich zur Ermittlung des Standortes Fragen nach der Relevanz folgender Faktoren:

  • benötigte Räume und Flächen
  • benötigte Flächen für Büro, Lager, Werkstatt (ggf. Umbau)
  • Expansionsmöglichkeiten
  • Ausstattung der Räume (Wärmeschutz, Heizung)
  • Zufahrtsmöglichkeiten für Anlieferungen
  • Parkplätze für Mitarbeiter und Kunden
  • Arbeitsaufnahme am geplanten Ort möglich? Ggf. ist Ansiedlung im Industrie-, Gewerbegebiet aufgrund behördlicher Auflagen erforderlich
  • Grundstück frei von umweltgefährdenden Altlasten?
  • attraktiver und werbewirksamer Standort

Begründen Sie Ihre Standortwahl anhand dieser Faktoren.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (124)

Mitarbeiter

Als letzten Punkt zur Darstellung des Unternehmens widmen Sie sich der Personalpolitik. Qualifiziertes und motiviertes Personal trägt wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Schließlich planen Sie, dass Ihr Unternehmen wächst, d. h. möglicherweise wird der Arbeitsaufwand nicht allein zu bewerkstelligen sein. Beschreiben Sie, welche Beschäftigungsmöglichkeiten Sie in Betracht ziehen.

  • Sind Vollzeitarbeitsplätze möglich?
  • Bieten sich flexible freie Mitarbeiter an oder stellen Sie saisonbedingt Teilzeitkräfte ein?

Berücksichtigen Sie mindestens die kommenden drei Jahre. Stellen Sie Prognosen auf. Planen Sie die Personalkosten auch in Ihrer Finanzplanung ein.

Businessplan – Markt- und Konkurrenzanalyse

Die Markt- und Konkurrenzanalyse ist einer der wichtigsten Teile des Businessplans. Während der Finanzteil Aufschluss über die wirtschaftliche Tragfähigkeit bei bestimmten Absatzzahlen gibt, zeigt die Marktanalyse auf, wie das grundsätzliche Potenzial für Ihr Angebot ist. Mithilfe der Konkurrenzanalyse setzen Sie sich mit Ihren Mitbewerbern auseinander. Das ermöglicht, in einem zweiten Schritt das Potenzial für Ihr Unternehmen zu ermitteln, Marktnischen zu besetzen und eine Preisstrategie zu entwickeln.

Widmen Sie sich diesem Teil sorgfältig, Banken schauen hier besonders genau hin – nicht zuletzt, weil Sie hier Ihre analytischen Fähigkeiten und kaufmännisches Denken unter Beweis stellen können. Nur wenn Sie den Markt, Ihre Kunden und die Konkurrenz kennen, haben Sie die Möglichkeit, sich selbst zu positionieren.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (51)

Marktanalyse

Überlegen Sie sich, welche Produkte Sie künftig anbieten möchten.

  • Platzieren Sie diese im unteren Preissegment oder überzeugen Sie durch hochpreisige Qualität?
  • Erschließen Sie ein neues Feld oder verdrängen Sie Konkurrenten?
  • Wie ist es grundsätzlich um Ihre Branche bestellt?
  • Besteht für Ihr Produkt überhaupt ein Bedarf?

Analysieren Sie den Markt. Hilfreich sind neben Kundenumfragen vor allem Statistiken. Die bekommen Sie bei:

  • statistischen Landesämtern
  • Forschungseinrichtungen
  • Wirtschaftsförderungseinrichtungen
  • Verbänden
  • Kammern
  • statista.de (meist kostenpflichtig)

Nutzen Sie belastbare Zahlen Ihrer Branche

Tragen Sie belastbare Zahlen zusammen. Es reicht nicht aus, persönliche Einschätzungen aus Beobachtungen vorzunehmen. Nutzen Sie Marktanteile, Prozente, Umsätze in €, die möglichst aussagekräftig sind. Achten Sie darauf, aktuelle Zahlen anzuführen – mit einer Studie zu Internetnutzern aus dem Jahr 2006 kann heute niemand etwas anfangen.

Beschränken Sie sich bei Ihrer Darstellung auf die für Sie relevante Branche. Ein Beispiel: Sie streben die Eröffnung eines Onlineshops für exklusive Damenmode an. Verweisen Sie auf die wachsende Bedeutung des Onlinehandels für den Bekleidungsmarkt. Suchen Sie dazu belastbare Zahlen heraus. In einem zweiten Schritt stellen Sie den Markt für exklusive Damenmode unabhängig von der Verkaufsplattform dar. Die Kaufkraft ist weiter hoch, vielleicht sogar steigend, Angebote sind gefragt. Führen Sie auch hier einen statistischen Beweis an.

Zunächst unabhängig von direkten Konkurrenten, wichtiger ist die allgemeine Entwicklung der Branche. Beschränken Sie sich dabei auf Ihren Markt – wollen Sie mit dem Onlineshop Waren nur nach Deutschland versenden, brauchen Sie keine internationalen Entwicklungen aufzeigen. Planen Sie hingegen die weltweite Einführung eines High-Tech-Produktes, stellen Sie globale Entwicklungen dar.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (41)

Konkurrenz

Haben Sie den Markt betrachtet, widmen Sie sich der Konkurrenz. Analysieren Sie Ihre Wettbewerber. Welche vergleichbaren Produkte gibt es auf dem Markt? Wo liegen die Stärken und Schwächen der Mitbewerber? Welche Produkt- und Preispolitik steckt hinter einzelnen Anbietern? Nutzen sie eigene Branchenkenntnisse, Presse, Fachliteratur und Gespräche mit Experten und Insidern für die Analyse. Nutzen Sie eine Tabelle für die Ermittlung von Stärken und Schwächen.

Mitbewerber Stärken Schwächen

Berücksichtigen Sie auch Wettbewerber, die schon wieder vom Markt verschwunden sind. Unternehmen, die gescheitert sind, können aufschlussreiche Informationen vermitteln. Wie hoch ist die Fluktuation? Warum sind Unternehmen in Ihrer Branche gescheitert? Ziehen Sie Ihre Schlüsse daraus und machen es besser.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (47)

Zielgruppe / potenzielle Kunden

Je klarer die Zielgruppe definiert ist, desto einfacher haben Sie es später bei der Entwicklung der Marketing- und Vertriebsstrategie. Vernachlässigen Sie die Zielgruppendefinition, fühlt sich schlimmstenfalls keiner angesprochen, Sie richten Ihr Produkt dann eine diffuse gesichtslose Masse. Stellen Sie sich stattdessen die Fragen:

  • Wer will Ihr Produkt haben?
  • Welche Eigenschaften kennzeichnen die Kunden hinsichtlich Alter, Einkommen, Beruf, Interesse, Serviceempfindlichkeit?
  • Verändern sich die Zielgruppen im Laufe der Zeit?
  • Wodurch zeichnet sich das bisherige Kaufverhalten der Zielgruppe aus?
  • Wie häufig kauft ein durchschnittlicher Kunde Ihre oder ähnliche Produkte?
  • Welchen Umsatz bringt ein durchschnittlicher Kundeneinkauf?
  • Welche Kunden wünschen Sie sich selbst?

Welche Lösung bieten Sie der Zielgruppe an?

Wertvolle Informationen können hier Stiftung Warentest und Verbraucherverbände liefern. Überlegen Sie sich auch, was Ihre Kunden von Ihnen erwarten. Nur so können Sie ein Produkt etablieren, das von Ihrer anvisierten Zielgruppe gekauft wird.

  • Welche Lösung bieten Sie?
  • Überzeugen Sie durch Preis, Qualität, Design oder einen technischen Nutzen?
  • ermitteln Sie ein bestimmtes Image?
  • Ist Ihr Angebot umweltfreundlich oder gesundheitsfördernd?
  • Verschafft es ein emotionales Erlebnis?

Für die spätere Ausarbeitung der Marketingstrategie ist es wichtig, dass Sie wissen, wie viele Kunden der Markt insgesamt bietet, welche Sie aktuell und zukünftig erreichen und wie hoch die Gesamtverkäufe eines bestimmten Angebotes sind. Nutzen Sie beispielsweise die Sinusmilieus zu einer Eingrenzung der Zielgruppe. Die durch das Sinus-Institut herausgegebenen Daten werden kontinuierlich aktualisiert und an veränderte Lebensgewohnheiten angepasst.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (70)

Marktpotenzial für das eigene Unternehmen

Ausgehend von der Marktanalyse und der Konkurrenzsituation schätzen Sie das Marktpotenzial ab. Definieren Sie dazu Ihre eigenen Leistungen. ermitteln Sie den Bedarf an Ihrem Produkt und überlegen Sie sich, wie dieser bislang gedeckt wurde. Berücksichtigen Sie potenzielle Veränderungen am Markt und ermitteln Sie daraus ebenso Ihr Potenzial wie durch die Schwächen der Mitbewerber am Markt. Branchenreports und das Internet sind hilfreiche Werkzeuge beim Ermitteln von Trends. Es geht an dieser Stelle um Markttrends und eine Einschätzung, wie sich der Markt künftig entwickeln wird – und wo sie in dieser Entwicklung Ihr Unternehmen sehen.

Businessplan – Die Geschäftsidee

In diesem ersten Teil des Businessplans beschreiben Sie Ihre Geschäftsidee im Detail.

  • Wo liegen die Besonderheiten Ihres Angebotes?
  • Was sind die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden?
  • Was hebt Ihr Angebot von der Konkurrenz ab?

Hier gilt es zu überzeugen. Das Zauberwort lautet „Alleinstellungsmerkmal“ (die Unique Selling Proposition, meist als USP abgekürzt). Beschreiben Sie das Angebot so detailliert, dass es auch ein Laie versteht. Verzichten Sie auf technische Details, vermitteln Sie Ihre Idee.

cropped-Businessplan-Hilfe.de-Konzeption-von-Gründungsvorhaben-Erstellung-von-Businessplänen-42.jpg

Vision und Mission

Vision und Mission sind das Herzstück Ihrer Geschäftsidee. Sie bilden den Startpunkt zur Entwicklung der Unternehmensziele und des Leitbildes. Sie verkörpern Ihre Wertvorstellungen. Sie stellen dar, worauf es Ihnen ankommt, was Sie erreichen wollen. Beschreiben Sie das Ideelle, das hinter den wirtschaftlichen Aspekten steht. Werden Sie dabei jedoch nicht allzu pathetisch – es reicht, wenn der Leser bemerkt, dass Sie für Ihre Idee brennen.

Kundennutzen

Arbeiten Sie den Kundennutzen in ein bis zwei Sätzen heraus. Die Formulierung sollte möglichst exakt und für Außenstehende verständlich sein. Es muss ersichtlich sein, welchen Mehrwert Ihr Angebot für den Kunden schafft. Dieser kann auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden: technisch, finanziell, gesundheitlicher Natur, zur Erleichterung im Lebensalltag, modisch, sozial oder als Imageverbesserung, durch den Erlebnischarakter oder aus ethischen Gründen. Vor allem bei der Gründung mit bereits am Markt etablierten Produkten ist es wichtig, den Nutzen deutlich herauszuarbeiten. Was ist das Alleinstellungsmerkmal, das Ihr Produkt von der Konkurrenz unterscheidet und mit dem Sie bei den Kunden punkten können?

Businessplan – Executive Summary

Jedem Businessplan ist eine Zusammenfassung vorangestellt. Sie beschreibt das Unternehmen kurz und knackig auf einer, maximal zwei Seiten und bietet dem Leser einen ersten Überblick über alle wichtigen Punkte. Folgende Elemente des Businessplans sollten im Executive Summary besonders betont werden:

  • Produkt, Dienstleistung – Kundennutzen
  • relevanter Markt, Marktpotenzial
  • Fähigkeiten und Kenntnisse des Gründerteams
  • mögliche Rendite, Umsatz

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (128)

Der Leser kann sich nach dem Lesen ein umfassendes Bild machen zu:

  • langfristigen Unternehmenszielen
  • Besonderheit der Idee und Differenzierung zu bisherigen Angeboten
  • Verständlichkeit der Darstellung des Kundennutzens
  • Kunden- und Zielgruppen
  • relevante Märkte
  • Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten der Gründer
  • Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken

Die Zusammenfassung platzieren Sie direkt hinter dem Deckblatt vor oder nach dem Inhaltsverzeichnis.

Business Canvas Model

Die tabellarische Übersicht des Business Canvas Model ist keinesfalls ein Ersatz, aber eine sinnvolle Ergänzung zum Businessplan. Entwickelt vom Schweizer Alexander Osterwalder gilt die Methode mittlerweile als Instrument, um innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Das geht so: Die neun Felder des Modells werden auf einem möglichst großen Papier aufgezeichnet, mögliche Antworten schreiben Sie auf Post-its und kleben sie in die entsprechenden Felder. Die Klebezettel ermöglichen das nachträgliche Entfernen, ausprobieren, eine visuelle Darstellung. So entwickeln Sie Ihre Geschäftsidee baukastenartig weiter, bis am Ende ein tragfähiges Modell steht. Doch damit nicht genug: Auch in der Praxis ist das Modell noch hilfreich: Veränderungen und Erfahrungen lassen sich schnell in das Poster integrieren und nachjustieren.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (122)

Business Canvas Model

Schlüsselpartner  

Schlüsselpartner

Schlüssellieferanten

Schlüsselressourcen von Partnern

Schlüsselaktivitäten von Partnern

Vorteile von Partnerschaften:

  • Leistungsverbesserung
  • Kosten- und Aufwandsverringerung
  • Reduzierung von Risiko und Unsicherheiten
  • Zugang zu Ressourcen
Schlüsselaktivitäten  

Welche Schlüssel-Aktivitäten erfordern  Nutzen-Versprechen?

  • Vertriebs- und Kommunikations-Kanäle
  • Kunden-Beziehungen
  • Einnahmequellen

Kategorien

  • Produktion
  • Problemlösung
  • Netzwerk
Nutzenversprechen  

Kundennutzen?

Welches Problem wird gelöst?

Versch. Leistungspakete für Kundenarten?

Welche Kundenbedürfnisse werden befriedigt?

Eigenschaften

  • •  neu
  • •  leistungsstark
  • •  Kundengerecht

•  Arbeitserleichterung

  • Design
  • Marke/Status
  • Preis
  • günstig
  • risikoarm
  • verfügbar
Kundenbeziehungen  

Welche Art von Kundenbeziehung erwarten Kundenarten?

Welche sind vorhanden?

Wie passen sie zum Geschäftsmodell?

Welche Kosten verursachen sie?

Beispiele

  • persönl. Unterstützung
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Communities
Kundenarten  

Wer hat Kundennutzen?

Wer sind die wichtigsten Kunden?

  • •  Massenmarkt
  • •  Nischenmarkt
  • •  ein Marktsegment
  • •  verschiedene Marktsegmente
  • •  vielseitige Plattformen
Schlüsselressourcen 

Welche Schlüssel-ressourcen sind erforderlich?

  • •  Vertriebs- und Kommunikations-Kanäle
  • •  Kunden-Beziehungen
  • •  Einnahmequellen

Ressourcenarten

  • Produktionsmittel
  • Wissen (Patente, Markenschutz, Urheberrechte, Daten)
  • Personal
  • •  Finanzen
Vertriebs- und Kommunikationskanäle  

Art der Ansprache

Zusammenwirken der Komm. kanäle

Optimale Kanäle

günstige Kanäle

Kanalphasen

1. Aufmerksamkeit

2. Bewertung durch Kunden ermöglichen

3. Kaufoptionen

4. Vertriebswege

5. Betreuung nach dem Kauf

Kosten 

Kosten im Geschäftsmodell

kostenintensive Schlüsselressourcen

kostenintensive Schlüsselaktivitäten

Geschäftsmodell eher

• kostenorientiert

• nutzenorientiert

Beispiele für Kostenarten

• Fixkosten (Löhne, Mieten, Betriebsmittel)

• variable Kosten

• Kostenersparnis durch Masse (z. B. Einkauf, Produktion)

• Kostenersparnis durch Synergieeffekte

Einnahmequellen 

Für was geben Kunden Geld aus?

Wie viel Geld geben Kunden aus?

Zahlungsmittel

Arten

•  Verkauf

•  Nutzungsgebühr

•  Abonnement

•  Verleih/Vermietung/Leasing

•  Lizenzen

•  Vermittlungsgebühr

•  Werbung

Festpreise oder variable Preise

Wozu dient ein Businessplan?

Der rechtliche Rahmen steht fest, Sie haben einen Überblick über Coaching- und Beratungsangebote, jetzt geht es ans Eingemachte – die Entwicklung des Businessplan.

Umfang des Businessplans

Das Gute: Ein Businessplan hat keine vorgeschriebene Form, die Benennung und Reihenfolge der Kapitel variiert ebenso wie der Umfang. Während einige Gründer mit zehn Seiten auskommen, beschreiben andere ihr Vorhaben auf 50 Seiten. Grundsätzlich gilt: So umfangreich wie nötig, so kurz wie möglich. Komplexe High-Tech-Gründungen sind sicherlich erklärungsbedürftiger als ein Kiosk. Und gerade Banken sind glücklich, wenn sie keine Romane durchackern müssen, sondern sich das Vorhaben schnell erschließt.

Doch sparen Sie nicht an der falschen Stelle – mit einer fünfseitigen Kurzfassung, aus der Ihr Vorhaben nicht deutlich hervorgeht, tun Sie sich selbst keinen Gefallen. Behalten Sie immer im Hinterkopf, dass ein Außenstehender nach dem Durchlesen verstanden haben muss, was Sie planen. Überzeugen Sie den Leser von Ihrer Idee.

Achten Sie auf die Außenwirkung: Eselsohren und Kaffeeflecken hinterlassen gewiss keinen guten Eindruck. Beeindrucken Sie durch Übersichtlichkeit, Struktur und ein durchgehendes Design, das vielleicht sogar zu Ihrem Vorhaben passt und bereits erste Logos oder das künftige Corporate Design nutzt.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (140)

Wozu ein Businessplan?

Eine verbreitete Meinung ist die Annahme, dass der Businessplan ausschließlich zur Vorlage bei der Bank dient, um die Finanzierung sicherzustellen. Keine Frage, dies mag der Hauptgrund sein. Doch kann der Plan weitaus mehr: Aufgrund des Finanzteils lassen sich auch nach der Gründung Soll-Ist-Vergleiche: Wo wollten Sie zum Zeitpunkt X sein, wo sind Sie tatsächlich?

Es gibt kaum ein besseres Controlling-Instrument als einen permanent aktualisierten Businessplan. Neben der Vorlage bei Banken im Rahmen von Existenzgründungen sind die Einsatzmöglichkeiten damit breit gefächert: Neugründungen, Nachfolgeregelungen, Firmenverkäufe und -übernahmen, Strukturänderungen und Neuausrichtungen, Fusionen, Kooperationen, Neuprodukteinführungen, Expansion in andere Märkte, Kapitalerhöhungen, Börsengänge, Beantragung öffentlicher Fördermittel, Erweiterungskredite bei Banken, Investitionsentscheidungen sowie die strategische Planung und Fortschreibung im operativen Geschäft.

Kommt ein Geschäftsplan firmenintern zum Einsatz, dient er außerdem der Fixierung interner Zielvereinbarungen auf strategischer oder operativer Ebene. Vor allem Konzerne nutzen Businesspläne im laufenden Betrieb für Produkteinführungen, Expansionen und Aufkäufe von Firmen zur weiteren Planung.

Was gehört in den Businessplan?

Ein Businessplan besteht im Wesentlichen aus den Teilen Zusammenfassung – Darstellung der Geschäftsidee – Unternehmen – Finanzteil – Marketing und Vertrieb – Marktanalyse und Konkurrenzanalyse sowie eine Risikoanalyse. Die Reihenfolge variiert je nach Vorlage. Lassen Sie sich davon nicht verwirren. Entscheidend ist letztlich, dass Sie alle Punkte berücksichtigt, d. h. auch durchdacht haben.

Einfache und doppelte Buchführung

Die Buchführung umfasst die laufende Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge und liefert damit die Grundlage für Kostenrechnung und Kalkulation, Planung und Statistik und gibt Auskunft über den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens sind Sie zur einfachen oder doppelten Buchführung angehalten.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (117)

Einfache Buchführung

Die einfache Buchführung eignet sich ausschließlich für kleine Betriebe. Mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung stehen – wie der Name schon sagt – die Einnahmen den Ausgaben gegenüber. Der Nachteil: Die Vermögensübersicht fehlt, Bestandsveränderungen bleiben unberücksichtigt und Anlagevermögen werden nicht sichtbar. Sie ist nur für kleine Unternehmen mit einfachen Strukturen ohne allzu großes Wachstumspotenzial geeignet. Um den Gewinn über die EÜR zu ermitteln, richten Sie einzelne Rubriken (Büromaterial, Mieten, Telefonkosten etc.) ein und buchen anfallende Positionen entweder auf der Einnahmen- oder der Ausgabenseite. Am Ende haben Sie eine Aussage darüber, wie viel Gewinn Sie erwirtschaftet haben. Die Abgabe der EÜR an das Finanzamt erfolgt auf einem Formblatt.

Doppelte Buchführung

Die kaufmännische Buchführung, auch doppelte Buchführung genannt, geht mit Jahresabschlüssen und Inventuren einher. Sie ist verpflichtend für alle im Handelsregister registrierten Unternehmen sowie für Unternehmen, die einen bestimmten Jahresumsatz erzielen. Ihren Namen hat die doppelte Buchführung daher, dass jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten gebucht wird (z. B. Wareneinkauf und Bank). Jedes dieser Konten hat eine Soll- und eine Haben-Seite, in der Einnahmen und Ausgaben erfasst werden. Alle Geschäftsvorfälle werden hier entsprechend branchenspezifischer Rahmenkontenpläne auf Konten verbucht. Die doppelte Buchführung berücksichtigt dabei Verbindlichkeiten und Forderungen und bleibt nicht auf die tatsächlichen Zahlungsströme beschränkt.

Neben der Buchhaltung verzeichnet ein Kassenbuch alle Einnahmen und Ausgaben, gegebenenfalls muss auch der Warenausgang aufgezeichnet werden. Am Ende des Jahres erstellen Sie einen Jahresabschluss (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie eine Bilanz.

  • Gewinn- und Verlustrechnung: Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen und noch offene Aufträge sowie steuerliche Abschreibungen
  • Bilanz: Entwicklung von Unternehmensvermögen und Schulden, zur Vorbereitung auf die Bilanz ist Inventur Pflicht.

Sind Sie zur doppelten Buchhaltung verpflichtet und kein Steuerexperte, nutzen Sie einen Experten. Für Gründer gibt es die Leistungen von Externen ab ca. 30 € die Stunde.

Vollziehen Sie die Buchführung selbst, achten Sie auf die elementaren Grundsätze:

  • Übersichtlichkeit
  • Vollständigkeit
  • Ordnung
  • zeitgerechte Abgabe
  • Nachprüfbarkeit
  • Richtigkeit.

Die Einreichung der Jahresabschlüsse ist als E-Bilanz beim elektronischen Bundesanzeiger möglich.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (132)

Elektronische Steuererfassung

Die elektronische Abgabe der Steuererklärung ist inzwischen obligatorisch. Das Online-Portal Elster bildet dabei die Schnittstelle zum Finanzamt. Von der Software aus, die Sie auf der Webseite www.elster.de downloaden können, werden alle Formulare direkt an das Finanzamt weitergeleitet. Benötigt wird dafür eine elektronische Signatur, die Sie ebenfalls auf der Webseite beantragen.

Nutzen Sie eine zusätzliche Steuersoftware zur Erfassung Ihrer Daten (z. B. WISO), wird Elster automatisch integriert und übernimmt Ihre Eingaben an den richtigen Stellen in den Formularen. Eine Alternative ist das Arbeiten mit der FIBU-Software, die eine relativ einfache Schnittstelle zu DATEV bildet, mit der Steuerbüros arbeiten, d. h. Sie können einen Ihrer steuerlichen Erfassung selbst vollziehen und diese dann einem Steuerberater weiterleiten.

Vorteil bei beiden Programmen: Sie müssen nicht lange auf den Steuerbescheid warten, sondern erhalten einen (unverbindlichen) Sofortüberblick über zu erwartende Forderungen oder Nachzahlungen.

Die wichtigsten Steuern für Unternehmensgründer

Das Thema Steuern bricht so manchem Gründer das Genick. Allein aus Unwissen verschenken Jungunternehmer Geld oder versäumen es, Rücklagen für Nachzahlungen zu bilden. Ganz beliebt: zu niedrig angesetzte Steuervorauszahlungen. Die Folge: Der erste Einkommenssteuerbescheid trudelt mit viel Verspätung ein, Nachzahlungen für die ersten ein oder zwei Jahre werden eingefordert. Abhilfe schaffen kann hier eine freiwillige Anpassung der Vorauszahlungen nach oben. Ein Überblick über die wichtigsten Steuern für Unternehmensgründer.

Fehlende Arbeitsverträge bei helfenden Händen aus der eigenen Familie verschenken bares Geld, wenn Freibeträge nicht ausgenutzt werden. Auch wenn Rechnungen nicht ordnungsgemäß ausgestellt sind, gehen Steuern verloren, weil die Vorsteuer dann nicht geltend gemacht werden kann. Die wichtigsten Steuern, die Sie kennen sollten – für die professionelle Anwendung kontaktieren Sie am Besten einen Steuerberater, falls Sie nicht über entsprechende Fachkenntnisse verfügen.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (118)

Körperschaftssteuer

Die Körperschaftsteuer betrifft ausschließlich den Gewinn von Kapitalgesellschaften. Ganz gleich, ob der Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, oder in der Gesellschaft verbleibt – die Besteuerung von 15 % sowie einem Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Körperschaftssteuer geht vierteljährlich an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt – insgesamt 15,825 % des zu versteuernden Einkommens. Damit ist theoretisch eine Doppelbesteuerung von Gewinnen gegeben (Gewinnausschüttungen werden nochmals mit der Einkommenssteuer besteuert). Die Erhebung der Körperschaftssteuer ist weltweit höchst unterschiedlich geregelt, sodass Sie im Falle ausländischer Aktivitäten unbedingt einen Steuerfachmann konsultieren sollten.

Vorsicht: Überhöhte Zahlungen (Gehälter, Sachleistungen) an Gesellschafter kann das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung interpretieren. „Überhöht“ bedeutet, dass sie von der Summe abweichen, die in gleicher Art und Weise auch an einen Fremden geleistet worden wäre. Solche Zahlungen rechnet das Finanzamt dem zu versteuernden Einkommen hinzu.

Gewerbesteuer

Handel, Handwerk und Dienstleistungen, d. h. jede beim Gewerbeamt angemeldete selbstständige Tätigkeit ist gewerbesteuerpflichtig. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Ertrag des Betriebes, für jede Kommune gelten unterschiedliche Hebesätze. Meist sind diese in Großstädten wesentlicher höher als auf dem Dorf, sodass einige Unternehmen einen ländlichen Standort wählen, um Steuern zu sparen. Eine Liste der Städte >50.000 Einwohner findet sich auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, die Steuersätze kleiner Städte auf den Webseiten der regionalen IHKs.

Wie auch bei der Einkommenssteuer erfolgt die Abfuhr der Gewerbesteuer vierteljährlich im Voraus, die abschließende Abrechnung am Ende des Kalenderjahres. Diese bildet die Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer im Folgejahr.

Die Gewerbesteuer darf nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Für Personengesellschaften gilt ein jährlicher Freibetrag von 24.500 €, juristische Personen profitieren nicht davon.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (117)

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer richtet sich nach dem persönlichen Gewinn und fällt auf das zu versteuernde Einkommen an. Personengesellschaften unterliegen dabei nicht der Einkommensbesteuerung, jedoch sind die einzelnen Gesellschafter steuerpflichtig. Ob Sie zur Ermittlung der Einkommenshöhe eine EÜR oder GuV-Rechnung zugrunde legen, entscheidet die Rechtsform Ihres Unternehmens.

Im ersten Jahr der Selbstständigkeit geht das Finanzamt von einem anzunehmenden Gewinn aus, der die Grundlage für vierteljährlich zu entrichtende Vorauszahlungen bildet. Diese werden am Ende des Jahres mit der tatsächlich anfallenden Summe verrechnet. Sie erhalten entweder eine Rückzahlung oder werden zur Nachzahlung aufgefordert. Halten Sie entsprechende Rückzahlungen bereit. Gleichzeitig werden auf dieser Basis die Vorauszahlungen für das kommende Jahr festgelegt. Ihr Einkommen teilen Sie dazu dem Finanzamt bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres auf der Einkommenssteuererklärung mit, ein Steuerberater kann eine Fristverlängerung bis zum 30. September erwirken.

Aktuell beträgt der Freibetrag jährlichen Einkommens 8.472 € bei Alleinstehenden bzw. 16.944 € jährlichen Einkommens bei Ehepartnern – alles, was darüber liegt, ist steuerpflichtig. Verdienen Sie weniger, brauchen Sie keine Einkommenssteuer zu entrichten. Mit steigendem Einkommen steigt dabei der Steuersatz, der angerechnet wird, zwischen 14 bis hin zu 42 % progressiv an.

Einen recht guten Anhaltspunkt für die anfallende Steuerlast bietet der Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen).

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (55)

Umsatzsteuer und Vorsteuer

Verkaufen Sie Waren oder Dienstleistungen, fällt fast immer die Umsatzsteuer an. Im Regelfall liegt der Satz bei 19 %, ermäßigt gelten 7 % für einige Lebensmittel, Beherbergung, Bücher oder künstlerische Werke, Eintrittskarten, Viehzucht oder Personenbeförderung (eine vollständige Liste in §12 UStG). Die Umsatzsteuer weisen Sie in Rechnungen immer separat aus.

Ausnahmen gelten nur für spezielle Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind: (§4 UStG). Für den Endverbraucher muss die Umsatzsteuer immer ersichtlich sein, gegebenenfalls sind auch Lieferkosten aufzuführen (z. B. bei Online-Shops). Zur Vereinfachung des Handels in der EU muss die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden. Stattdessen benötigen Händler, die in der EU tätig sind, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID), die vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben wird. Erkennbar ist die Nummer am Zusatz „DE“, gefolgt von einer Ziffernfolge.

Bei der Umsatzsteuer unterscheidet man nach Soll- und Ist-Besteuerung: Im ersten Fall sind Sie direkt nach dem Rechnungsversand steuerpflichtig, die Besteuerung erfolgt nach dem vereinbarten Entgelt. Im zweiten Fall erfolgt die Steuerschuld erst mit der Begleichung der Rechnung durch den Kunden. Diese Regelung gilt nur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz, der unter 500.000 € liegt, sowie für Freiberufler unabhängig von der Summe, solange sie keine doppelte Buchführung nutzen. Welche Form Sie wünschen, können Sie bei der Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit mitteilen.

Umgekehrt zahlen Sie für Waren und Dienstleistungen, die Sie einkaufen die Vorsteuer – die von einem anderen Unternehmer erhobene Umsatzsteuer. Diese können Sie gegen Ihre Umsatzsteuer rechnen und erhalten so einen Differenzbetrag. Dieser Betrag erscheint in der Umsatzsteuervoranmeldung, die Sie entweder monatlich oder vierteljährlich bis zum jeweils 10. des Folgemonats beim Finanzamt einreichen. Die Differenz der Beträge erhalten Sie rückerstattet oder zahlen sie an das Finanzamt.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (38)

Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer (§19 UStG) zeichnen sich durch voraussichtliche Umsätze von jährlich unter 17.500 € aus – inklusive Umsatzsteuer, d. h. es handelt sich um Bruttobeträge. Lagen die Umsätze im vergangenen Jahr unter dieser Bemessungsgrenze und übersteigen im laufenden Jahr die 50.000 € nicht, kann die Regelung ein letztes Mal gelten, bevor der Wechsel zur regulären Besteuerung erfolgt. Dabei kommt es immer auf die Prognose an: Ist bereits zu Beginn des Jahres absehbar, dass die 50.000 € überschritten werden, gilt die Regelung nicht, d. h. im Falle des Überschreitens der Grenze würde bereits für dieses Jahr eine Besteuerung anfallen. Der Wechsel von der Besteuerung zurück zur Kleinunternehmerregelung für das Folgejahr ist möglich, zur Besteuerung hin reicht sogar ein formloses Schreiben an das Finanzamt. Sind Kleinunternehmer nicht in das Handelsregister eingetragen, reicht eine einfache Buchführung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung am Jahresende aus.

Haben Sie hohe Ausgaben oder Investitionen und müssen entsprechend hohe Vorsteuern zahlen, überlegen Sie sich, ob die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist. Weisen Sie als Kleinunternehmer Umsatzsteuern in Ihren Rechnung aus, sind diese an das Finanzamt zu entrichten.

Abschreibungen

Abschreibungen sind ein Mittel, um die jährlichen Betriebsgewinne zu verringern. Damit einher geht die Reduzierung der Steuerlast. Schaffen Sie größere Wirtschaftsgüter – neben Produktionsgeräten auch Büroausstattung und Patente – an, deren Anschaffungskosten über 1.000 € liegen, besteht die Möglichkeit der Abschreibung. Das Einkommenssteuergesetz regelt die Zeiten der durchschnittlichen Nutzungsdauer von Gütern.

Liegt der Wert der Güter zwischen 150 und 1.000 €, gelten Sonderregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter. Bei einem Wert unter 410 € ist eine sofortige Abschreibung möglich, unter 150 € eine Sofortabschreibung oder über die gewöhnliche Nutzungsdauer.

Eine Liste von durchschnittlichen Nutzungsdauer stellt das Bundesfinanzministerium bereit.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (125)

Kfz-Nutzung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für Ihr Fahrzeug steuerlich absetzen. Bei einer ausschließlich betrieblichen Nutzung und einer gemischten Nutzung (d. h. der Anteil der betrieblichen Nutzung liegt bei >50 %) gilt das Auto als Betriebsvermögen – Anschaffung, Haltung und Nutzung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dazu rechnen Sie die komplett anfallenden Kosten (betrieblich und privat) als Betriebsausgaben ab und führen dem Konto die Kosten der privaten Nutzung als Gewinn wieder hinzu. Diese ermitteln Sie entweder durch Belege und einem Fahrtenbuch oder – bei Fahrzeugen, die mehr als 50 % betrieblich genutzt werden – mithilfe der 1 %-Methode: Dem Betrieb wird monatlich pauschal 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs hinzugerechnet. Damit sind alle Kosten für das Fahrzeug abgegolten.

Warenhandel in der EU

Damit eine steuerfreie Lieferung zwischen zwei EU-Staaten möglich ist, muss die Rechnung die USt.-ID des Lieferanten und des Käufers enthalten. Zudem ist der Zusatz „steuerfrei nach §4, 1b UstG“ oder „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ erforderlich. Darüber hinaus muss neben den obligatorischen Rechnungsbestandteilen eine exakte Warenbeschreibung vorliegen.

Tabak, Alkohol und Kraftstoffe unterliegen der Verbrauchssteuer – indirekte Steuern auf den Verbrauch oder die Nutzung, die direkt dem Staat zufließen.

Schutzrechte – weitere Schutzrechte

Neben dem Marken- und Patentschutz können auch Designs und Gebrauchsmuster geschützt werden. Ein Überblick über einige Schutzrechte.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (142)

Gebrauchsmusterschutz

Der Gebrauchsmusterschutz gilt als kleines Patent. Es werden (kleinere) technische Erfindungen geschützt. Im Gegensatz zum Patent wird jedoch nicht geprüft, d. h. die Erteilung des eingetragenen Gebrauchsmusters geht schneller vonstatten. Eine Prüfung findet erst statt, wenn sich eine dritte Partei für die Löschung des Gebrauchsmusters einsetzt. Eine Vorabrecherche, ob sich das Verbrauchsmuster vor der Eintragung gegen bestehende Schutzrechte richtet, ist kostenpflichtig, kann jedoch beim DPMA beantragt werden. Die maximale Schutzdauer bei Gebrauchsmustern beträgt zehn Jahre.

 

Kosten für den Gebrauchsmusterschutz beim DPMA

Kosten
Anmeldung (einschließlich einer Schutzdauer von 3 Jahren, Eintragung ohne Prüfung der Neuheit und Erfindungshöhe) 40 €
elektronische Anmeldung 30 €
Recherchegebühr (nicht erforderlich) 250 €
1. Aufrechterhaltung nach 3 Jahren 210 €
2. Aufrechterhaltung nach 6 Jahren 350 €
3. Aufrechterhaltung nach 8 Jahren 530 €
Löschungsantrag 300 €

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (130)

Geschmacksmuster

Als Geschmacksmuster werden Designs, d. h. die Form- und Farbgestaltung von zwei- und dreidimensionalen Gegenständen bezeichnet – Comicfiguren, Möbelstücke, Gebrauchsgegenstände. Wie auch bei den anderen Schutzrechten hat der Inhaber das Recht, über die Verwendung des Designs zu bestimmen. Ein Design kann aus einer farbigen oder schwarzweißen, fotografischen oder sonstigen grafischen Darstellung bestehen.

Der Schutz beschränkt sich auf die in der Wiedergabe sichtbaren Erscheinungsmerkmale. Achten Sie deshalb bei der Darstellung Ihres Designs auf Fotos auf eine vollständige Darstellung. Das DPMA nimmt keine Überprüfung der Verletzung anderer Schutzrechte vor, der Schutz besteht jedoch nur dann, wenn das Design zum Zeitpunkt des Erscheinens Neuheit und Eigenart aufweist. Dies erfolgt erst im Streitfall. Führen Sie deshalb vorab eigenständig eine Recherche durch, in der Sie klären, ob bereits ein Schutz für ähnliche Produkte besteht.

Es ist möglich, eine zeitweilige Geheimhaltung des Schutzes vor der Veröffentlichung zu erwirken. Die Dauer des Designschutzes gilt für bis zu 25 Jahre. Wie auch beim Gebrauchsmusterschutz erfolgt die Nichtigkeit erst bei einem Antrag auf Löschung.

Kosten für Geschmacksmusterschutz (Designs) beim DPMA

Kosten
Einzelanmeldung (Schutzdauer von fünf Jahren) 70 €
elektronische Anmeldung 60 €
Sammelanmeldung (bis zu 100 Designs), je Design 7 €
mindestens jedoch 70 €
elektronische Anmeldung je Design 6 €
mindestens jedoch 60 €
Aufrechterhaltung 6.-10. Schutzjahr 90 €
Aufrechterhaltung 11.-15. Schutzjahr 120 €
Aufrechterhaltung 16.-20. Schutzjahr 150 €
Aufrechterhaltung 21.-25. Schutzjahr 180 €
Verspätungszuschlag für jedes Design 50 €

Weitere Schutzrechte

  • Für Neuzüchtungen von Pflanzen gilt der Sortenschutz, zuständig ist das Bundessortenamt in Hannover als eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
  • Topografieschutz für dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen, zuständig ist das DPMA.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (119)

Urheberrecht

Zu den urheberrechtlich geschützten Werken gehören insbesondere

  • Sprachwerke
  • Werke der Musik
  • pantomimische Werke
  • Werke der bildenden Künste
  • Lichtbildwerke
  • Filmwerke
  • Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art
  • PC-Programme

Allen gemein ist die geistige Schöpfung, durch die das Werk individuell und einzigartig ist. Wie bereits im rechtlichen Teil von umgekehrter Seite aus erläutert, haben Sie als Schöpfer kreativer Leistungen die Möglichkeit, Ihre Erzeugnisse zu schützen.

Wenngleich Urheberrechtschutz ohne aktive Anmeldung allein durch die Schaffung automatisch bis zum Ablauf von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers besteht, ist es gegebenenfalls sinnvoll, eine Veröffentlichung mit dem frühesten Veröffentlichungstag aufzubewahren, um die Schöpfung nachzuweisen. Alternativ melden Sie Ihre Schöpfungen bei einer Verwertungsgesellschaft an, die sich um den Einzug der Lizenzgebühren kümmert.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (116)

Verwertungsgesellschaften in Deutschland

Kürzel Name Inhalt
AGICOA Urheberrechtschutz Gesellschaft mbH Produzenten an audiovisuellen Werken wahrgenommen; insbesondere im Bereich der Kabelweitersendung von TV-Programmen in Kabelnetzen
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte „Weltrepertoire“ urheberrechtlich geschützter Musik
GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH Rechte der Filmproduzenten/Rechteinhaber im Bereich erotischer Filme
GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, Veranstalter und Musikvideoproduzenten
GWFF Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH Film- und Fernsehproduzenten für Vergütungsansprüche bei Vervielfältigungen und Zweitnutzungen
GWVR Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten mbH Veranstalter
VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten Filmproduzenten von Eigen- und Auftragsproduktionen
VG – Bild – Kunst Verwertungsgesellschaft Bild – Kunst Erst- und Zweitverwertungsrechte für visuelle Werke
VGF Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH Kinofilmproduzenten, Produzenten anderer Filmwerke sowie Regisseuren von Spielfilmen
VG Media VG Media zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH private Fernseh- und Hörfunksendeunternehmen sowie digitale verlegerische Angeboten
VG Musikedition Verwertungsgesellschaft – Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung
VG TWF Verwertungsgesellschaft Treuhandgesellschaft Werbefilm GmbH deutschen und ausländischen Kinofilmproduzenten, Produzenten anderer Filmwerke sowie Regisseuren von Spielfilmen
VG – Wort Verwertungsgesellschaft Wort – Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung Rechte der Autoren von Sprachwerken aller Art und Verlagen