Schlagwort-Archive: Businessplan

Schutzrechte – Patentschutz

Der Patentschutz schützt technische Erfindungen, die weltweit neu und gewerblich anwendbar sind, für eine Dauer von 20 Jahren. Entsprechend darf die Erfindung noch nicht in Benutzung sein und muss eine Tätigkeit implizieren, die über die durchschnittlichen Kenntnisse eines Fachmannes hinausgeht. Nicht möglich sind Patente für Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Pläne oder Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, EDV-Programme oder geschäftliche Tätigkeiten. Ebenfalls nicht patentierbar sind Erfindungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, Pflanzensorten und Tiere sowie biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (115)

Patentanmeldung oder nicht?

Die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt muss eine umfassende Beschreibung der Erfindung beinhalten, die einen Fachmann befähigt, die Erfindung auszuführen. Die Formulierung des Beschreibungstextes ist dabei eine Kunst für sich, da dieser den späteren Schutzumfang bestimmt. Da mit der Beschreibung eine Veröffentlichung einhergeht, ist immer abzuwägen, ob Geheimhaltung nicht die bessere Wahl ist. Beispiel Coca-Cola: Die Rezeptur ist streng geheim, jedoch nicht patentiert – auch so lassen sich Herstellungsprozesse schützen. Im Falle von technisch einfachen Verfahren, die leicht nachzuahmen sind, kann der Patentschutz jedoch die bessere Wahl sein.

Patentanmeldung und Patenterteilung

Mit der Patentanmeldung geht nur dann eine Patenterteilung einher, die zur Durchsetzung des Patents bevollmächtigt, wenn Sie gleichzeitig einen Prüfungsantrag stellen. Wird sieben Jahre nach der Patentanmeldung kein Prüfungsantrag gestellt, gilt das Patent als erloschen. Gleichzeitig mit dem Antrag kann ein Antrag auf Recherchetätigkeit gestellt werden, durch die der Prüfer die Patentfähigkeit ermittelt. Beim Eingang des Antrags im DPMA wird zunächst auf Offensichtlichkeit geprüft, d. h. die Einhaltung der Formvorschriften sowie eine augenscheinliche Patentfähigkeit.Durch dieses gewerbliche Schutzrecht darf der Inhaber ausschließlich über seine Erfindung verfügen, d. h. niemand darf ohne Zustimmung von der Erfindung Gebrauch machen oder diese herstellen, anbieten oder das Verfahren anwenden.

Veröffentlichung der Patentanmeldung

Wenngleich die Erfindung ab dem Tag der Anmeldung geschützt ist und weitere gleichlautende Erfindungen danach nicht mehr angenommen werden, erfolgt die Veröffentlichung des Patents erst 18 Monate nach Anmeldung. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein dreimonatiges Widerspruchsrecht, innerhalb eines Monats nach Beschluss ist es möglich, eine Beschwerde einzulegen. Ein Löschungsverfahren wird eingeleitet, wenn ein entsprechender begründeter Antrag eines Dritten vorliegt. Die maximale Laufzeit eines Patents beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag – allerdings nur für die Länder, in denen der Schutz erworben wurde. Möglich sind dabei einzelne Anmeldungen, ein europäischer Schutz sowie weltweite Schutzrechte.

Kosten für eine Patentanmeldung beim DPMA

Kosten
Anmeldung in Papierform mit bis zu zehn Ansprüchen 60 €
jeder weitere Anspruch 30 €
elektronische Anmeldung mit bis zu zehn Ansprüchen 40 €
jeder weitere Anspruch 20 €
Prüfungsantrag (ohne Prüfung keine Patenterteilung) 350 €
Prüfungsantrag nach Rechercheantrag 150 €
Rechercheantrag 300 €
Einspruchsverfahren 200 €

Ab dem dritten Jahr nach dem Anmeldetag kommen außerdem Jahresgebühren (70 €) hinzu.

Patentschutz im Unternehmen

Richtig gemanagt tragen Patente einen wesentlichen Anteil zum Unternehmenserfolg bei. Entwickeln Sie dazu in Abhängigkeit mit der Unternehmensstrategie eine Patentstrategie.

Doch selbstverständlich muss es nicht die eigene Erfindung sein, auf der Ihr Unternehmen basiert. Auch die Lizenzierung fremder Patente ist möglich. Für diese Belange sind die regionalen IHKs als beratender Ansprechpartner eine geeignete Anlaufstelle.

Schutzrechte – Markenschutz

Verspüren Sie das Bedürfnis, Ihre Marke deutschlandweit, in Europa oder dem weltweiten Raum gegen Fremdnutzung schützen zu lassen, oder haben Sie ein Erfindung gemacht, die Sie patentieren lassen wollen, ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Sitz in München die richtige Adresse für Ihr Anliegen. Doch auch der Urheberschutz bietet Ihren schöpferischen Werken ein wirksames Mittel gegen Fremdnutzungen aller Art. Umgekehrt haben Sie vielleicht Bedarf an einer Erfindung und fragen sich, wie Sie an eine gültige Lizenz kommen? Informationen zum Markenschutz.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (141)

Formen einer Marke

Als Marken gelten Kennzeichen von Waren und Dienstleistungen, die dazu dienen, ein Unternehmen von anderen zu unterscheiden. Dazu können Worte, Bilder oder eine Kombination aus Wort und Bild (sogenannte Wort-Bild-Marken) verwendet werden. Auch akustische Wahrnehmungen, dreidimensionale Kennzeichen oder Farben und Zeichen sind schutzfähig, solange sie grafisch darstellbar sind.

Wortmarken haben gegenüber Wort-Bildmarken den Vorteil, dass das Wort in jeder Schriftart geschützt ist, bei Wort-Bildmarken hingegen zunächst nur die von Ihnen gewählte Schriftart unter den Schutz fällt. Allerdings bieten Wort-Bildmarken wiederum den Vorteil, dass Sie so auch Wörter schützen lassen können, die für sich allein stehend nicht schutzwürdig wären.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (66)

Ablauf der Markeneintragung

Bei der Anmeldung prüft das DPMA nicht, ob andere Schutzrechte verletzt werden. Übernehmen Sie die Recherche im Vorfeld selbst oder konsultieren Sie einen Markenanwalt (Basispakete für Gründer kosten 100-500 € inklusive der Beratung zu den passenden Klassen), denn wenn eine bereits eingetragene Marke innerhalb der Widerspruchsfrist Einspruch erhebt, ist Ihre Anmeldegebühr futsch.

 

Entscheidend zu der Wirksamkeit Ihres Schutzes trägt die Wahl der Waren- und Dienstleistungsklassen bei. Sie können hier im Rahmen der Standardgebühr bis zu drei Klassen wählen, in denen Ihr Angebot geschützt werden soll. Von der Herstellung chemischer Erzeugnisse über den Bau von Musikinstrumenten bis hin zu Beratungsleistungen ist alles dabei – insgesamt gibt es aktuell 45 Klassen nach der sogenannten Nizza-Klassifikation. Jede Klasse ist in weitere Subklassen unterteilt, welche Ihr Angebot weiter spezifizieren.

Es ist sinnvoll, sich beim Schutz Ihrer Produkte auf jene zu beschränken, die Sie tatsächlich aktuell anbieten oder in Zukunft unter Umständen anbieten werden (eine nachträgliche Änderung der Klassen ist nicht möglich, die Auswahl will also gut überlegt sein). Das verringert auch das Risiko von Einsprüchen während der Widerspruchsfrist: Bedient Ihr Unternehmen eine gänzlich andere Branche als ein ähnlich lautender Akteur am Markt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass einem Einspruch nicht stattgegeben wird. Fassen Sie den Schutz so weit wie nötig, aber so eng wie möglich – nur dann erzielen Sie das optimale Schutzrecht.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (73)

Rechte des Markeninhabers

Mit der Eintragung erhält der Inhaber das ausschließliche Recht zur Verwendung der Marke und kann Dritten untersagen, dieses oder zum Verwechseln ähnliche Zeichen zu verwenden. Mit der Eintragung ins Markenregister erweitert sich der Schutz eines Unternehmensnamens über den tatsächlich genutzten Bereich hinaus auf das gesamte Territorium, in dem die Marke angemeldet ist. Der Markenschutz gilt für Waren, Dienstleistungen, geschäftliche Bezeichnungen und Werktitel zunächst für zehn Jahre, ist gegen Entrichtung einer Gebühr jedoch immer wieder um zehn Jahre verlängerbar. Die Eintragung einer Marke dauert etwa sechs Monate bei beschleunigter Prüfung.

Kosten für eine Markenanmeldung beim DPMA

Kosten
Anmeldung (inkl. 3 Klassen und eine Schutzdauer von 10 Jahren) 300 €
elektronische Anmeldung 290 €
jede weitere Waren- oder Dienstleistungsklasse 100 €
beschleunigte Prüfung der Anmeldung 200 €
Verlängerungsgebühr für weitere 10 Jahre 750 €
Klassengebühr je Verlängerung, ab 4. Klasse 260 €
Widerspruchsgebühr 120 €
Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit 300 €
Löschungsgebühr wegen Verfall 100 €
Rückerstattung 10 €

Die Wahl der Rechtsform – Kapitalgesellschaften

Neben den genannten Personengesellschaften sind für Gründer auch einige Kapitalgesellschaften interessant. Obligatorisch ist bei allen der Eintrag ins Handelsregister nach notarieller Beglaubigung sowie ein Mindestkapital. Während bei Personengesellschaften der oder die Unternehmer im Vordergrund stehen, sind Kapitalgesellschaften als juristische Personen weitaus anonymer, häufig führt ein vom Gesellschafter eingesetzter Geschäftsführer den Betrieb.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (102)

Kleine Aktiengesellschaft (AG)

Existenzgründer können als alleiniger Aktionär und Vorstand eine eigene AG gründen. Neben ihrer Person benötigen Sie drei Aufsichtsräte und ein Mindestkapital von 50.000 €. Durch die Ausgabe von Aktien können weitere Gesellschafter beteiligt werden. Bis zu einer Unternehmensgröße von 500 Mitgliedern ist die Mitbestimmung des Aufsichtsrats nicht notwendig, die AG wird nicht an der Börse gehandelt. Die Haftung bleibt auf die Höhe des Gesellschaftsvermögens begrenzt. Vorteile gegenüber einer GmbH bietet die Ein-Personen-AG beispielsweise durch bessere Methoden der Kapitalbeschaffung, das bessere Image und die leichtere Übertragungsmöglichkeit von Anteilen.

Gründung: Notarielle Beurkundungspflicht; Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung) müssen bestellt werden; Gründer wird durch Aufsichtsrat zum Vorstand bestellt. Vorstand, Aufsichtsrat und eine dritte Person wie z. B. ein Wirtschaftsprüfer prüfen Gründung der AG und erstellen vor Gericht einen Prüfungsbericht.

Mindesteinlage: 50.000 € in Form einer Geldeinlage, gegebenenfalls auch als Sacheinlage. Aufteilung des Grundkapitals in Aktien zu mindestens einem €.

Haftung: Höhe des Gesellschaftervermögens

geeignet für: Unternehmer mit Kapitalbedarf und/oder Gründung zum Zweck der Unternehmensübertragung

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (18)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Nachteil der GmbH für Existenzgründer: Für das Geschäftsführergehalt fallen auch dann Lohnkosten an, wenn das Unternehmen keinen Gewinn erzielt.

Gründung: Mindestens ein Gesellschafter (Ein-Personen-GmbH); notarielle Beurkundung bei maximal drei Gesellschaftern des Musterprotokolls (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste), bei Ein-Personen-GmbH separates Protokoll. Der Notar leitet das Protokoll an das Handelsregister weiter. Dafür sind außerdem notwendig: eine Liste der Gesellschafter mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort und der Höhe der Stammeinlage; bei Sacheinlagen die zur Festsetzung zugrundeliegenden Verträge und Unterlagen über die Werte; eine Erklärung, dass die Beträge dem Geschäftsführer zur Verfügung stehen und keine strafrechtlichen Gründe der Bestellung des Geschäftsführers entgegen stehen.

Stammkapital: 25.000 €, davon mindestens die Hälfte sofort, wobei auch Sachwerte möglich sind. Diese müssen vor Eintrag der GmbH vorhanden sein.

Geschäftsführung: Die GmbH tritt als juristische Person im Rechtsverkehr auf, schließt Verträge und ist steuerpflichtig (Körperschaftssteuer). Der Geschäftsführer (der Gründer oder eine andere Person, die unbeschränkt geschäftsfähig ist und seit mindestens fünf Jahren keine Straftatbestände mit Unternehmensbezug vorweist), ist bei der GmbH angestellt. Ab 500 Arbeitnehmern ist ein Aufsichtsrat obligatorisch.

Haftung: Die GmbH haftet gegenüber Gläubigern in der Regel nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Nur, wenn der Geschäftsführer seine Sorgfaltspflichten als ordentlicher Geschäftsmann oder die Regeln des GmbH-Kapitals verletzt, ist er zum Schadensersatz verpflichtet, d. h. haftet auch mit seinem persönlichen Vermögen. Achtung: Vor Eintrag ins Handelsregister haften die Gesellschafter unbeschränkt.

Unternehmensbezeichnung: Das Unternehmen ist mit seinem Unternehmensnahmen (der Firmenbezeichnung) im Handelsregister eingetragen. Möglich sind Fantasienamen, Sachbezeichnungen, der Name des Gesellschafters, gegebenenfalls eine geografische Bezeichnung (Bezug muss gegeben sein). Der Zusatz GmbH muss immer angehängt sein.

Steuern: Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag, bei Gewinnausschüttungen Kapitalertragssteuer

Buchführung: doppelte Buchführung mit Jahresbilanz

geeignet für: Unternehmer mit Wunsch nach Haftungsbeschränkung oder die, die nicht selbst tätig sein wollen.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (11)

UG (haftungsbeschränkt)

Die UG ist eine Sonderform der GmbH. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei der GmbH hinsichtlich Eintragung ins Handelsregister sowie zur Haftung; Unterschiede gibt es jedoch beim Mindestkapital.

Gründungsmitglieder: mindestens 1

Stammkapital: Mindestens einen Euro, jedoch ist die ausreichende Kapitaldeckung dringend empfohlen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Das Stammkapital muss in bar bei der Anmeldung ins Handelsregister vorgelegt werden, Sacheinlagen wie bei der GmbH sind nicht möglich.

Rücklagenbildung: Aufgrund des begrenzten Stammkapitals ist eine Rücklagenbildung vorgesehen, bis die UG zu einer GmbH wird. Gewinne dürfen entsprechend nicht vollständig ausgeschüttet werden, sondern 25 % davon fließen in eine Rücklage, bis 25.000 € erreicht sind. Wie lange das dauert, ist nicht vorgeschrieben – keine Gewinne, keine Rücklagenbildung. Sind die 25.000 € erreicht, steht es der Gesellschaft frei, weiterhin als UG aufzutreten, oder sich umzufirmieren. Gegebenenfalls sind dazu Änderungen der Satzung erforderlich.

Protokoll: Die Gründung kann auf der Basis eines Vordrucks erfolgen, das notariell beglaubigt werden muss. Dieser unterscheidet nach Ein- und Mehr-Personen-UGs und enthält einen Gesellschaftervertrag, eine Gesellschafterliste und die Bestellung eines Geschäftsführers.

Haftung: Es gilt das GmbH-Gesetz, d. h. die UG haftet gegenüber Gläubigern mit dem Gesellschaftsvermögen (mindestens also mit einem Euro). Bei strengen Verstößen gegen lautere Geschäftspraktiken und bei Vorsatz können Gesellschafter auch in die persönliche Haftung gezogen werden.

Unternehmensbezeichnung: Personenname, Sach- oder Fantasiename, der Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ ist verpflichtend.

Steuern: Körperschafts- und Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag, Kapitalertragssteuer bei Gewinnausschüttungen

Buchführung: doppelte Buchführung mit Jahresbilanz

geeignet für: Gründer kleiner Unternehmen, die Haftungsbeschränkung wünschen

Die Wahl der Rechtsform – Personengesellschaften

Haben Sie sich darüber informiert, welche Rechte und Gesetze Ihrem Vorhaben zugrunde liegen und die Frage nach der Erlaubnispflicht geklärt, stellt sich die Frage nach der Rechtsform, die Ihr Unternehmen haben wird. Damit einher gehen zahlreiche Konsequenzen im unternehmerischen Alltag und dem Umgang mit Ihren Kunden: Die Wahl der Rechtsform entscheidet über das finanzielle Risiko, das der Gründer trägt, indem dieser beispielsweise nur mit dem Firmenvermögen oder aber auch dem Privatvermögen haftet. Ein Überblick über Personengesellschaften.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (115)

Einzelunternehmen

Mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit als Gewerbetreibender oder Freiberufler entsteht das Einzelunternehmen. Es bedarf keiner weiteren Eintragungen. Der Eintrag ins Handelsregister ist freiwillig für Einzelunternehmer, die im Wesentlichen als Kaufmann auftreten.

Gründung: Anmeldung der Tätigkeit beim Gewerbeamt und Eintrag ins Handelsregister (nicht notwendig bei Kleingewerbetreibenden); Freiberufler beantragen eine Steuernummer beim Finanzamt.

Mindestkapital:

Unternehmensführung: Der Unternehmer entscheidet allein über alle Unternehmensbereiche.

Haftung: Unbeschränkt und unmittelbar mit Privatvermögen; bei der Abwicklung größerer Aufträge ist zu überlegen, ob eine Haftungsbeschränkung (GmbH oder UG) sinnvoll ist.

Unternehmensbezeichnung: Kleingewerbetreibende ohne Handelsregister-Eintrag können Fantasienamen, Branchen- oder Tätigkeitsbezeichnung wählen, wobei die IHKs zur Nutzung des eigenen Namens raten. Im Geschäftsverkehr, d. h. Schriftstücken und dem Impressum von Webseiten ist eine ladungsfähige Anschrift und die Nennung des Namens verpflichtend. Bei Gewerbetreibenden mit HR-Eintrag ist sowohl der eigene Name als auch ein reiner Branchen-, Sach- oder Fantasiename möglich.

Steuern: gegebenenfalls Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, Lohn- und Umsatzsteuer.

Buchführung: Kleingewerbetreibende und Freiberufler: einfache Buchführung; Kaufleute mit Eintrag ins HR: doppelte Buchführung.

geeignet für: Kleingewerbe, Handwerk, Dienstleister, freie Berufe

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (128)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die einfachste Form einer gesellschaftlichen Beziehung zweier Geschäftspartner ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach BGB. Bereits durch das gemeinsame Arbeiten zweier Personen mit einem Ziel begründet sich eine GbR. Im Falle einer Gründung entstehen gemeinschaftliche Verpflichtungen, wenn in der Vorgründungsphase Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern oder Kunden aufgenommen werden.

Gründung: Die Gründung der GbR ist ab zwei Gesellschaftern möglich; eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht vorgeschrieben, jedoch muss sich jeder Gesellschafter beim Gewerbeamt anmelden, sofern es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Freiberufler melden sich beim Finanzamt an, bei der Rechtsform der Partnerschaft im Partnerschaftsregister. Wird ein Handelsgewerbe betrieben, wandelt sich die GbR zur OHG. Bei späterer Umwandlung in eine GmbH oder UG ist das Umwandlungssteuergesetz relevant, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Vertrag: Empfehlenswert ist die Schriftform, grundsätzlich sind mündliche Vereinbarungen jedoch ausreichend. Vordrucke bieten IHK und HwK, wobei sich die Konsultation eines Notars für individuelle Anpassungen (Höhe monatlicher Privatentnahmen, Entscheidungsbefugnisse) dringend empfiehlt.

Geschäftsführung: Gemeinschaftlich durch Gesellschafter, Zustimmung aller Gesellschafter zu Vertragsschlüssen ist notwendig; Aufteilung durch Gesellschaftervertrag ist möglich.

Mindestkapital: –

Haftung: Jeder Gesellschafter haftet im Außenverhältnis unbeschränkt persönlich; im Innenverhältnis sind Sonderregelungen per Gesellschaftervertrag möglich, haben jedoch keine Auswirkung auf Dritte, sofern sie nicht individuell mit dem Geschäftspartner vereinbart wurden. Diese Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen muss ausdrücklich im Vertrag vermerkt sein. Allgemeine Haftungsbeschränkungen sind unwirksam.

Unternehmensbezeichnung: Kleingewerbetreibende: Fantasiename, Branchen- oder Tätigkeitsbezeichnung, wobei IHKs das Auftreten unter eigenem Namen empfehlen. Im Schriftverkehr und Impressum ist die Nennung des Namens sowie einer ladungsfähigen Anschrift obligatorisch.

Steuern: Umsatzsteuer, gegebenenfalls Gewerbesteuer; Gesellschafter entrichten Einkommenssteuer auf Gewinnanteile

geeignet für: Kleingewerbe, freie Berufe

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (120)

Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft bietet sich vor allem für Einzelunternehmer an, die zusätzliches Kapital benötigen, die Entscheidungshoheit des Geschäftsbetriebes jedoch nicht aus der Hand geben wollen. Häufig treten auch Familienmitglieder ein, die nicht persönlich haften wollen.

Gründung: Gesellschaftervertrag ist formfrei, Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch.

Mindestkapital: –

Unternehmensführung: Komplementär hat alleinige Entscheidungsbefugnis; bei mehr als einem Komplementär obliegt allen das alleinige Recht zur Geschäftsführung; Kommanditisten sind nur finanziell involviert, haben jedoch kein Stimmrecht.

Haftung: Komplementär haftet unbeschränkt persönlich, Kommanditisten mit der Höhe ihrer Einlage

Steuern: Gewerbe- und Umsatzsteuer

geeignet für: Kaufleute mit Kapitalbedarf, Gesellschafter, die persönliche Haftung ausschließen wollen

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (110)

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Gründung: mindestens zwei Kaufleute, Schriftform ist empfohlen, aber keine Pflicht; Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch

Unternehmensführung: Alle Gesellschafter sind gleichermaßen zur Geschäftsführung berechtigt, sofern nicht ein Gesellschafter mit der Führung der Geschäfte beauftragt und/oder ein Prokurist eingesetzt wird.

Haftung: Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.

Steuern: Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, die Gesellschafter entrichten für ihren Gewinnanteil Einkommenssteuer.

geeignet für: Teamgründungen im kaufmännischen Bereich

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (103)

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung (PartG mbB)

Die Partnerschaftsgesellschaft ist freien Berufen vorbehalten. Sie basiert auf der GbR, bietet jedoch die Option der Haftungsbeschränkung.

Gründung: Per Gesetz ist festgelegt, wer zu den Angehörigen der freien Berufe gehört, das jeweilige Berufsrecht entscheidet über die Möglichkeit eines Zusammenschlusses. Die Anmeldung erfolgt im Partnerschaftsregister durch den Notar (notarielle Beglaubigung vorgeschrieben).

Mindestkapital: –

Partnerschaftsvertrag: Schriftform erforderlich; enthalten sind Name und Sitz der Partnerschaft, Name, Vorname und der innerhalb der Partnerschaft ausgeübte Beruf sowie Wohnort jedes Partners und Gegenstand der Partnerschaft.

Haftung: Ohne Haftungsbeschränkung haften Partner gesamtschuldnerisch und persönlich. Ist nur einer der Partner mit einem Auftrag tätig, haften die verbleibenden Partner nicht mit ihrem Privatvermögen. Bei einzelnen Berufen ist eine Haftungsbeschränkung gegenüber aus fehlerhafter Berufsausübung resultierenden Schäden möglich, sofern damit der Abschluss einer Berufshaftpflicht einher geht – Mindestversicherungssummen regelt das Berufsrecht.

Unternehmensbezeichnung: Name von einem oder mehreren Partnern + Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ + alle Berufsbezeichnungen der vertretenen Berufe + gegebenenfalls Zusatz „mbB“ (mit beschränkter Berufshaftung) für die beschränkte Haftung.

geeignet für: freie Berufe (s. Berufsrecht)

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (89)

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft. An die Stelle des vollhaftenden Komplementärs tritt eine haftungsbeschränkte GmbH.

Gründung: Es gelten die Gründungsvoraussetzungen der Kommanditgesellschaft. Für die Gründung der GmbH ist ein Mindestkapital von 25.000 € notwendig.

Unternehmensführung: Verteilung von Gewinnen und Verlusten hängen sowohl von der Einlagehöhe der GmbH als auch den Komplementären ab.

Haftung: Wie bei der Kommanditgesellschaft haften Kommanditisten mit der Höhe der Einlage, die GmbH haftet mit dem Gesellschaftsvermögen.

geeignet für: Kaufleute mit Kapitalbedarf, Gesellschafter, die persönliche Haftung ausschließen wollen.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (85)

Eingetragene Genossenschaft (eG)

Eine Sonderform, die weder den Personen-, noch den Kapitalgesellschaften zuzuschreiben ist, ist die eingetragene Genossenschaft.

Gründungsmitglieder: mindestens 3

Satzung: Die Satzung enthält Aussagen zu Genossenschaftsanteilen, Generalversammlung etc. Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig, jedoch prüft der regionale Genossenschaftsverband die Voraussetzungen für eine Erfolg versprechende Gründung. Eintrag der eG im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts.

Mindestkapital: –

Haftung: Mit der Höhe des Genossenschaftsvermögens, d. h. jedes Mitglied in der Höhe seiner Genossenschaftsanteile

Organe: Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung; bei <20 Mitgliedern reicht ein Vorstandsmitglied aus.

Stimmrecht: Jedes Mitglied hat unabhängig von seiner Beteiligung eine Stimme.

Steuern: Gewerbe-, Körperschafts- und Umsatzsteuer; Gewinne können steuerfrei an die Mitglieder rückvergütet werden.

geeignet für: Gründungsteams und Kooperationen von KMU

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (81)

Kooperationen

Neben der eG bieten sich weitere Kooperationsformen an. Damit einher gehen zahlreiche Vorteile durch die Senkung des unternehmerischen Risikos bis hin zu einem Informationszuwachs, besserer Auslastung von Kapazitäten oder Senkung der Herstellungskosten.

  • Kooperationsvereinbarungen
  • Bietergemeinschaften vor der Vergabe von Großaufträgen; erfolgt die Auftragsvertrage entsteht eine Arbeitsgemeinschaft
  • Interessengemeinschaft / strategische Allianzen
  • Partnerschaftsgesellschaften freier Berufe
  • Kooperation zum Erreichen gemeinsamer Ziele und einheitlichem Außenauftritt wird automatisch zur GbR
  • Joint Venture
  • Teamgründungen
  • Beteiligungen
  • Franchising
  • Zukauf von Leistungen (Subunternehmer)
  • Vermittlung von Aufträgen mangels Kapazitäten oder Know-how

Kooperationen bieten den Vorteil, Risiken zu verringern und innerhalb der Branche Partnerschaften einzugehen. Gründe für Kooperationen gibt es viele:

  • günstiger Wareneinkauf
  • Senkung von Produktionskosten oder -zeiten
  • Steigerung der Produktivität
  • Senkung von Personalkosten
  • Technologiegewinn
  • Kapazitätenauslastung
  • Verbesserung der Produktqualität
  • Produktausweitung
  • Erschließung neuer Absatzmärkte
  • geringere Werbe-, Vertriebs-, Logistikkosten
  • Kundengewinnung

Entsprechend sind Kooperationen in den Bereichen Einkauf, Vertrieb, Werbung, Service, Informationsbeschaffung, Akquise, Produktion, Verwaltung, Personalplanung, Forschung und Entwicklung oder zum Erfahrungsaustausch möglich.

Überprüfen Sie vorab, ob Sie und der potenzielle Kooperationspartner die gleichen Erwartungen teilen. Treffen Sie eindeutige Vereinbarungen zu Kosten, Terminen, Arbeitsteilung und sorgen Sie für eine gut funktionierende Kommunikation. Vermeiden Sie Abhängigkeiten von großen Partnern – beide müssen gewinnen (Win-win-Situation).

Möglicherweise ist für Sie auch eine Kapitalgesellschaft die geeignete Rechtsform.

Gründung im Nebenerwerb

Die Gründung im Nebenerwerb bietet eine gute Möglichkeit, um die Luft der Selbstständigkeit zu schnuppern, gleichzeitig aber weiterhin Zeit für Freunde und Familie zu haben. Erziehenden bleibt weiterhin Zeit für die Kinderbetreuung, Studenten für den Studienabschluss, Vollzeitbeschäftigte für Ihren Job. Rechtlich stellt eine Gründung im Nebenerwerb gar kein Problem dar, so lange es nicht zu Konflikten kommt. Allerdings lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag, ob Sie den Arbeitgeber informieren sollten, auch wenn Ihre Idee nicht in Konkurrenz zu Ihrem Hauptberuf liegt. Diese gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (71)

Formales zur Gründung im Nebenerwerb

Als Rechtsformen kommen in der Regel Einzelunternehmen oder der Zusammenschluss als GbR infrage. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgt über das Gewerbeamt bzw. im Falle einer freiberuflichen Tätigkeit durch die Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt.

Auch bei Gründungen im Nebenerwerb besteht darüber hinaus eventuell die Pflicht zur Kammer- oder Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft. Unter Umständen sind Sie bei Nichterreichen der Mindestumsätze beitragsfrei – eine Meldung muss jedoch dennoch erfolgen. Steuerlich gelten die Einkünfte aus der Gründung als Nebenerwerbseinkünfte (Anlage N für nichtselbstständige, Anlage G für gewerbliche oder Anlage S für selbstständige Einkünfte). Je nach der Höhe Ihrer Einkünfte werden Einkommenssteuer und Gewerbesteuer fällig. Haben Sie sich nicht für ein Dasein als Kleinunternehmer entschieden, sind Sie außerdem umsatzsteuerpflichtig.

Ob Sie wie Vollzeit tätige Selbstständige die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung aus eigener Tasche entrichten müssen, entscheidet die Krankenversicherung. Diese nimmt eine Einstufung nach Haupt- oder Nebenerwerb vor.

Eine hauptberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn Sie mehrere geringfügig Beschäftigte beschäftigen, mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigen oder die wirtschaftliche Bedeutung und der zeitliche Aufwand überwiegen. Besonderheiten ergeben sich bei Studenten und Beamten: Beamte dürfen maximal 20 % der wöchentlichen Dienstzeit nebenberuflich selbstständig sein. Die Grenze für die Einnahmen beträgt 40 % des jährlichen Endgrundgehalts. Im Beamtengesetz sind weitere Besonderheiten geregelt, die sich durch das Dienstverhältnis ergeben, das den Arbeitsvertrag ersetzt.

Die Gründung von Franchise-Unternehmen

Es klingt verlockend: Eine Filiale einer gut laufenden, bereits etablierten Marke zu eröffnen und das Geschäft läuft von allein. Doch: Das ist ein Trugschluss. Die Marke allein führt nicht zum Erfolg, auch hier hängt dieser von der Gründerperson ab. Informationen zur Gründung von Franchise-Unternehmen.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (110)

Die Vor- und Nachteile des Franchise-Konzeptes

Der Gründer agiert als selbstständiger Unternehmer und ist allein verantwortlich für das Tagesgeschäft, der Franchisegeber hingegen entwickelt, vermarktet und kontrolliert das Konzept. Liegt Ihnen das zugrundeliegende Konzept, haben Sie eine 15 % höhere Wahrscheinlichkeit als unabhängige Gründer, nach dem dritten Jahr noch am Markt zu bestehen. Anfallende Kosten werden häufig unter Franchisenehmern aufgeteilt. Sie profitieren vom Know-how und günstigen Einkaufskonditionen, unterliegen jedoch Restriktionen der Unternehmenspolitik, der Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum ist eingeschränkt. Deshalb: Prüfen Sie das System vorab gründlich.

  • Erhalten sie eine betriebswirtschaftliche Unterstützung?
  • Bietet der Franchisegeber Gebietsschutz an?
  • Können Sie den Anforderungen gerecht werden?

Finger weg, wenn der Franchisegeber keine Zahlen nennen will, keine Referenzen vorweist oder über kein Handbuch verfügt! Auch bei allzu neuen Konzepten ist das Risiko des Scheiterns groß.

Einen ersten Anhaltspunkt zur Seriosität gibt die Mitgliedschaft im Deutschen Franchise-Verband e. V. (DFV), der einen Systemcheck der Anwärter durchführt, bevor diese im Verband aufgenommen werden. Neben Vertrag und Handbuch sind Konzept, Leistungen, Strategie und die Franchisenehmer-Zufriedenheit Bestandteile des Tests. Mitglieder unterwerfen sich anschließend einem Ethikkodex, der einen fairen Umgang mit den Franchisenehmern garantieren soll.

Kosten für Franchisenehmer

Verläuft Ihre Prüfung positiv und entscheiden Sie sich für die Selbstständigkeit im Rahmen eines Franchise-Konzeptes, planen Sie für die Gründung 5.000 bis 25.000 € ein. Die laufenden Gebühren liegen zwischen einem und 15 % des monatlichen Nettoumsatzes.

Kostenlose Gründungsberatung bietet neben dem Deutschen Franchise-Verband e. V. der Deutsche Franchise-Nehmer Verband e. V..

Soziales Unternehmertum

Immer mehr im Kommen ist soziales Unternehmertum: Gründer, die gemeinnützig ticken, für die der Gewinn weitaus unwichtiger ist als der soziale Zweck, der Social Impact. Geschäftsideen basieren dabei auf gesellschaftlichen Schieflagen, die sich dem klassischen Marktgesetz von Angebot und Nachfrage entziehen.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (122)

Am gleichen Strang ziehen

Haben Sie eine Idee in dem Bereich, lernen Sie zunächst die Zielgruppe genau kennen. Diese emotionale Aufladung wird später Ihren Erfolg begründen, wenngleich es Sozialunternehmen weniger um Konkurrenz geht, da alle am gleichen Strang ziehen und etwas verbessern wollen. Haben Sie die Idee und den sozialen Nutzen definiert, erfolgt die Strukturierung einer erfolgreichen Marktleistung um dieses Anliegen – ein Geschäftsmodell, das sowohl die erwünschte Wirkung erzielt als auch rentabel ist.

  • Mit welcher Leistung wollen Sie die Schieflage beseitigen?
  • Welches Angebot kann dabei Nachfrage schaffen?
  • Welche Kunden nutzen das Angebot?
  • Wie sieht das Vergütungsmodell aus?

Das Social Impact Lab Berlin unterscheidet zur erfolgreichen Umsetzung genau dieser Fragestellungen zehn unterschiedliche Geschäftsmodelle für Sozialunternehmen:

  • Stärke statt Schwäche: Kompetenzen von Benachteiligten für Dienstleistungen nutzen
  • Fachkräfte für Bildung: Bildung für Benachteiligte mit Mentoren oder Ehrenamtlichen
  • Social Business: Beschäftigungsbetriebe für Benachteiligte mit einfachen Produkten oder Dienstleistungen
  • Werteökonomie: soziale Werte im unternehmerischen Alltag vertreten
  • Querfinanzierung: Gewinnmargen für soziale Problemlösungen einsetzen
  • Upcycling: Abfallprodukte wieder nutzbar machen
  • Ressourcen-Sharing: die gemeinsame Nutzung von Gegenständen
  • Nachhaltige Produktion: ökologisch und fair hergestellte Produkte
  • Nachhaltiger Handel mit ökologischen und fair hergestellten Produkten
  • Nachhaltige Logistik: umweltfreundliche Transportdienstleistungen

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (117)

Finanzierungsmöglichkeiten sozialer Unternehmen

Aufgrund der nachhaltigen Ausrichtung der Unternehmen stehen hier neben den klassischen Finanzierungsmöglichkeiten weitere Optionen zur Verfügung. Die Identifizierung potenzieller Geldgeber ist nicht immer leicht.

  • Spenden (vor allem relevant für gemeinnützige Rechtsformen)
  • Stiftungen verteilen als gemeinnützige Akteure Spenden, eventuell sind auch Darlehen aus dem Stiftungsstock möglich
  • Unternehmen, die im Rahmen der CSR Sozialunternehmen fördern
  • Crowdfinanzierung
  • BonVenture gGmbH (unverzinste Darlehen und Fonds für gemeinnützige Projekte)
  • Social Venture Fund (Fremdkapital mit Partizipation am Unternehmenserfolg, Mezzanine-Finanzierungen und Beteiligungen)
  • Programm zur Finanzierung von Sozialunternehmen der KfW

FASE unterstützt Sozialunternehmen bei der Suche nach der passenden Finanzierung. Hierfür fallen jedoch Kosten in Höhe von 5 % der Investitionssumme an, die teilweise durch das Unternehmen selbst getragen werden. Beratungskosten sind durch öffentliche Fördermittel teilweise erstattungsfähig.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (95)

Glaubwürdigkeit ist das A und O

Wichtig bei der Unternehmensführung: die Glaubwürdigkeit. Widmen Sie sich aktiv der Corporate Social Responsibility (CSR) – dem Umgang mit Mitarbeitern, Ressourceneinsatz, Klima- und Umweltschutz. Die CSR-Ziele verankern Sie in der Philosophie und setzen diese als Leitziele im Managementprozess fest. Engagieren Sie sich auch außerhalb des Unternehmens getreu dem Motto „Tue Gutes und rede darüber.“

Weitere Ansprechpartner für Informationen

Gründung in der Heilmittelbranche

Heilmittelerbringer sind kraft Gesetz den freien Berufen zuzurechnen. Dazu gehören grundsätzlich alle therapeutisch agierenden Personen, wobei die Krankenversicherungen Einschränkungen bei der Anerkennung machen. Im Gegensatz zu Ärzten und Apothekern sind Heilmittelerbringer nicht kammerpflichtig; dennoch unterliegen sie eigenen Gesetzen, die Berufsausübung und Zuständigkeiten regulieren. Entsprechend gibt es einige Besonderheiten bei der Gründung in der Heilmittelbranche.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (6)

Der Start in die Selbstständigkeit

Beabsichtigen Sie, sich als Heilmittelerbringer selbstständig zu machen, treten Sie zunächst mit einem Zulassungsanliegen an die Landesverbände der Krankenkassen heran. Um Ihr Gewerbe anzumelden, müssen Sie sich außerdem an das Gesundheitsamt wenden. Der Landesverband entscheidet nach Durchsicht Ihrer Unterlagen über die Zulassung. Einzureichen sind:

  • Skizze der Praxisräume
  • Anmeldungsbestätigung der Praxis beim Gesundheitsamt
  • Anmeldung bei der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • beglaubigte Kopie des Berufszertifikats
  • Gesellschaftervertrag
  • Mietvertrag
  • Anerkenntniserklärung
  • IK Nummer (wird von der SVI – Sammel- und Verteilungsstelle IK der Arbeitsgemeinschaft Institutionenkennzeichen vergeben).
  • Nachweis über Patientendokumentation

Eine Gewerbesteuerpflicht besteht aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit nicht. Auch eine Umsatzsteuerpflicht besteht nicht, solange die Leistung im Rahmen von Vorsorge- und Reha-Maßnahmen geleistet wird. In einigen Fällen ist der Status als Freiberufler jedoch gefährdet: Eröffnen Sie eine zweite Praxis oder beschäftigen mehr als drei Mitarbeiter, verkaufen Sie Therapiematerial, stellen fachfremde Freiberufler ein oder beteiligen einen Gewerbetreibenden am Gewinn, steht Ihre Freiberuflichkeit auf dem Spiel.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (35)

Ausführliche Informationen bieten die Fachverbände

Gründung im sozialen Bereich

Der soziale Bereich hat bei Gründungen bedingt durch gesellschaftliche und strukturelle Entwicklungen Konjunktur. Der Wandel des Marktes zugunsten zahlreicher privater Anbieter, die damit verbundene Relevanz von Qualitätsmanagement sowie der steigende Anteil pflegebedürftiger Menschen sind nur einige Gründe für den wachsenden Bedarf einer Gründung im sozialen Bereich.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (6)

Dienstleistung oder Beratungsangebot?

Im Wesentlichen haben Sie zwei Optionen, um im sozialen Bereich zu gründen: Sie machen sich entweder mit Dienstleistungen für eine spezielle Zielgruppe selbstständig, oder Sie agieren als Berater und Organisationseinheit für die sozialen Einrichtungen. Ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender gelten, entscheidet das Finanzamt. Bringen Sie die Einstufung vorab in Erfahrung. Lassen Sie sich diese verbindlich mitteilen, damit am Ende keine Nachzahlungen aus einer fehlenden Gewerbeanmeldung auf Sie zukommen.

Anforderungen an Gründer im sozialen Bereich

Ebenso vielfältig wie die damit einhergehenden Anforderungen ist das Anforderungsprofil an Gründer – und auch die Formalitäten unterscheiden sich wesentlich. Grundsätzlich bedarf es einer hohen Fachkompetenz und Qualifikation – ohne diese ist eine Selbstständigkeit in einigen Bereichen nicht möglich. Ausgezeichnete Kenntnisse des Sozialrechts sind das A und O Ihres Berufes. Die Gesetzeslage ändert sich immer wieder, entsprechend ist eine permanente Fortbildung unumgänglich, Zusatzqualifikationen oder permanente Weiterbildungen sind meist ebenso wichtig wie Berufserfahrung und betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Sicherlich steht häufig die Motivation des Helfens im Fokus, doch nur bei ausreichender Berücksichtigung des finanziellen Teils rechnet sich das Geschäft und Sie können Ihren Lebensunterhalt von der Tätigkeit bestreiten.

Wollen Sie Pflegeleistungen anbieten, gelten weitere Zulassungsvoraussetzungen: Vor Aufnahme der Tätigkeit ist für die ambulante eine Zulassung bei den Krankenkassen zu beantragen und ein Versorgungs- sowie ein Vergütungsvertrag abzuschließen. Bei stationären Pflegeleistungen richtet sich der Antrag an die Landesverbände der Pflegekassen und die Sozialhilfeträger. Die Grundlage dafür bildet ein Strukturerhebungsbogen, den Sie mit

  • Berufserlaubnis
  • Pflegekonzept
  • Mitgliedsbestätigung der BG
  • Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis
  • Institutionskennzeichen
  • Meldebogen

bei den Behörden einreichen. Pflegekassen für die stationäre Pflege fordern zudem eine

  • Raumkonzeption
  • Leistungs-/Preisübersicht für Zusatzleistungen
  • Nachweis über hinreichende Berufserfahrung.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (34)

Preisgestaltung bei der Gründung im sozialen Bereich

Gerade die Kalkulation gestaltet sich in sozialen Berufen vielfach als schwierig. Bedenken Sie, dass die Kassen zahlreiche Leistungen finanzieren. Auch gibt es Menschen, die durch die Sozialhilfe Hilfe zur Pflege erhalten und entsprechend nur Regelleistungen in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich vorab genau über die Rahmenbedingungen, z. B. sind in einigen Marktsegmenten Versorgungsverträge mit den Krankenkassen notwendig. Darüber hinaus werden einige Leistungen privat abgerechnet, die nicht seitens der Kassen übernommen werden. Dennoch sind diese jedoch notwendig oder werden von Menschen mit Behinderungen in Anspruch genommen, die über ein persönliches Budget verfügen. Nehmen Sie solche Leistungen zusätzlich in Ihr Portfolio auf. Recherchieren Sie die möglichen Preise, die Sie für die Leistungen verlangen können, genau. Widmen Sie sich auch der Leistungsbeschreibung, ohne die eine Kostenübernahme nicht möglich ist. Diese sollte Angaben machen zu:

  • Zielgruppe
  • Ausschlusskriterien (z. B. Suchtproblematik)
  • Art und Umfang der Leistung
  • Ziele der Hilfe
  • Ausbildung, pädagogische Methoden
  • Schlüsselprozesse zur Hilfeerbringung
  • Qualitätsentwicklung und -kontrolle

Benötigen Sie besonderes Fachpersonal zur Durchführung der Leistungen, das hohe Kosten verursacht, denken Sie über Honorarverträge oder flexible Verträge nach.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (57)

Kundengewinnung bei der Gründung im sozialen Bereich

Nur mit einem Netzwerk bekommen Sie Kontakte zu potenziellen Kunden

  • Kostenträger
  • Ämter und Behörden
  • Beratungs- und Pflegestellen
  • Fachberatungen
  • Berufsverbände
  • andere Anbieter

bieten nicht nur Informationen über aktuelle Entwicklungen, sondern helfen auch mit Musterverträgen und Kontakten zu Kunden weiter. Mit der Zeit eilt Ihnen hoffentlich ein guter Ruf voraus und Sie generieren neue Aufträge auch durch Weiterempfehlungen.

Neben der Vermittlung durch die Krankenkasse, Sozial- oder Jugendamt können Sie Ihre Dienstleistungen auch per Flyer bewerben, die Sie in Apotheken, Arztpraxen, Beratungseinrichtungen, Gemeindezentren, Gesundheitseinrichtungen, Kinos, Kirchengemeinden, Cafés, Psychosozialen Diensten, Sportvereinen, Stadtteilbüros, Tagungshäusern, Theater, Sanitätsfachgeschäften oder Reformhäusern auslegen. Richten Sie die Auslagestellen nach Ihrem Angebot.

Nutzen Sie auch

  • Internet
  • Anzeigenblätter
  • Veranstaltungen
  • Autowerbung
  • Infostände
  • Messen
  • die Mitarbeit in Gremien
  • Tag der Offenen Tür
  • Vorträge
  • Workshops,

um auf sich und Ihr Angebot aufmerksam zu machen. Achten Sie jedoch auf Werbebeschränkungen in Ihrer Branche.

Gründung im Import-Export-Geschäft

Weniger eine besondere Gründerform als vielmehr eine internationale Ausrichtung von Handelsgeschäften, die jedoch mit einigen Eigenheiten einhergeht – eine Gründung im Import-Export-Geschäft.

  • Verfügen Ihre Mitarbeiter über entsprechende Sprachkenntnisse?
  • Sind Ihnen kulturelle Besonderheiten des Landes bekannt, in dem Sie aktiv werden wollen?
  • Wie sieht es mit Zoll und Einfuhrabgaben aus?

Es gibt zahlreiche Regularien – eine rechtliche Beratung ist fast unumgänglich.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (90)

Tipps zu Geschäften im Ausland

  • Die Zwischenschaltung eines Importhändlers macht Ihr Geschäft zu einem reinen Inlandsgeschäft. Das vereinfacht nicht nur steuerliche Angelegenheiten.
  • Identifizieren Sie Beschaffungs- bzw. Absatzmärkte für Ihre angestrebte Produktlinie nach Preis, Qualität und Lieferzuverlässigkeit. Berücksichtigen Sie neben politischen Rahmenbedingungen und Ausfuhrvorschriften beim Export auch die fremden Märkte, Kaufkraft und Kundenstruktur. Informationen bietet z. B. Germany Trade & Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH.
  • Zur Beschaffung von Geschäftspartnern nutzen Sie Kontaktbörsen, Anzeigen in Fachpublikationen, Messen, Branchenbücher.
  • Beim Import aus dem EU-Ausland entfallen Zölle, dennoch gibt es nationale Rechtsvorschriften, z. B. hinsichtlich der Etikettierung von Waren. Beachten Sie unterschiedlich hohe Umsatzsteuer-Abrechnungen: Aktuell bezahlen B2B-Händler die Sätze im Käuferland, Endkunden die Sätze des Ziellandes, wobei für den Versandhandel Sonderregelungen gelten.
  • Die Einfuhr von Bekleidung aus Asien ist nur begrenzt möglich, Tier- und Pflanzen nach dem Artenschutzabkommen dürfen generell nicht eingeführt werden. Einhaltung von Kennzeichnungs- und Schutzvorschriften, die in verschiedenen Ländern voneinander abweichen.
  • Für Auslandsgeschäfte gibt es spezielle Exportfinanzierungskredite.
  • Einige Güter unterliegen im Exportgeschäft laut Außenwirtschaftsverordnung einem Verbot bzw. einer Genehmigungspflicht (z. B. Waffen), möglicherweise unterliegen ganze Staaten einem Embargo.
  • Für den Exportverkehr gibt es spezielle Exportkreditversicherungen, die Versand und Ausfuhrrisiken abdecken sowie Absicherungen gegen Fabrikationsrisiken, eine Lieferantenkreditdeckung oder Ausfuhrversicherungen bieten.

Businessplan-Hilfe.de - Konzeption von Gründungsvorhaben & Erstellung von Businessplänen (102)

Analyse jedes einzelnen Marktes

Planen Sie, einen oder mehrere Auslandsmärkte zu betreten, scheren Sie nie zwei Staaten über einen Kamm. Analysieren Sie örtliche Gegebenheiten sorgfältig und entwickeln Sie jeweils originäre Marketingkonzepte. Nur wenn Sie in engem Kontakt zu Ihren Geschäftspartnern stehen, werden sich Türen öffnen und Sie bleiben langfristig erfolgreich.

Auskunft über die Do’s and Don’ts erteilt die Genehmigungsbehörde für Waren der gewerblichen Wirtschaft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, für landwirtschaftliche Produkte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Bei Exportgeschäften hilft die Auslandshandelskammer weite. Teilweise sind Einfuhrlizenzen notwendig. Länderinformationen erhalten Sie bei Germany Trade & Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH.