Schutzrechte – Markenschutz

Verspüren Sie das Bedürfnis, Ihre Marke deutschlandweit, in Europa oder dem weltweiten Raum gegen Fremdnutzung schützen zu lassen, oder haben Sie ein Erfindung gemacht, die Sie patentieren lassen wollen, ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Sitz in München die richtige Adresse für Ihr Anliegen. Doch auch der Urheberschutz bietet Ihren schöpferischen Werken ein wirksames Mittel gegen Fremdnutzungen aller Art. Umgekehrt haben Sie vielleicht Bedarf an einer Erfindung und fragen sich, wie Sie an eine gültige Lizenz kommen? Informationen zum Markenschutz.

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Formen einer Marke

Als Marken gelten Kennzeichen von Waren und Dienstleistungen, die dazu dienen, ein Unternehmen von anderen zu unterscheiden. Dazu können Worte, Bilder oder eine Kombination aus Wort und Bild (sogenannte Wort-Bild-Marken) verwendet werden. Auch akustische Wahrnehmungen, dreidimensionale Kennzeichen oder Farben und Zeichen sind schutzfähig, solange sie grafisch darstellbar sind.

Wortmarken haben gegenüber Wort-Bildmarken den Vorteil, dass das Wort in jeder Schriftart geschützt ist, bei Wort-Bildmarken hingegen zunächst nur die von Ihnen gewählte Schriftart unter den Schutz fällt. Allerdings bieten Wort-Bildmarken wiederum den Vorteil, dass Sie so auch Wörter schützen lassen können, die für sich allein stehend nicht schutzwürdig wären.

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Ablauf der Markeneintragung

Bei der Anmeldung prüft das DPMA nicht, ob andere Schutzrechte verletzt werden. Übernehmen Sie die Recherche im Vorfeld selbst oder konsultieren Sie einen Markenanwalt (Basispakete für Gründer kosten 100-500 € inklusive der Beratung zu den passenden Klassen), denn wenn eine bereits eingetragene Marke innerhalb der Widerspruchsfrist Einspruch erhebt, ist Ihre Anmeldegebühr futsch.

 

Entscheidend zu der Wirksamkeit Ihres Schutzes trägt die Wahl der Waren- und Dienstleistungsklassen bei. Sie können hier im Rahmen der Standardgebühr bis zu drei Klassen wählen, in denen Ihr Angebot geschützt werden soll. Von der Herstellung chemischer Erzeugnisse über den Bau von Musikinstrumenten bis hin zu Beratungsleistungen ist alles dabei – insgesamt gibt es aktuell 45 Klassen nach der sogenannten Nizza-Klassifikation. Jede Klasse ist in weitere Subklassen unterteilt, welche Ihr Angebot weiter spezifizieren.

Es ist sinnvoll, sich beim Schutz Ihrer Produkte auf jene zu beschränken, die Sie tatsächlich aktuell anbieten oder in Zukunft unter Umständen anbieten werden (eine nachträgliche Änderung der Klassen ist nicht möglich, die Auswahl will also gut überlegt sein). Das verringert auch das Risiko von Einsprüchen während der Widerspruchsfrist: Bedient Ihr Unternehmen eine gänzlich andere Branche als ein ähnlich lautender Akteur am Markt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass einem Einspruch nicht stattgegeben wird. Fassen Sie den Schutz so weit wie nötig, aber so eng wie möglich – nur dann erzielen Sie das optimale Schutzrecht.

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Rechte des Markeninhabers

Mit der Eintragung erhält der Inhaber das ausschließliche Recht zur Verwendung der Marke und kann Dritten untersagen, dieses oder zum Verwechseln ähnliche Zeichen zu verwenden. Mit der Eintragung ins Markenregister erweitert sich der Schutz eines Unternehmensnamens über den tatsächlich genutzten Bereich hinaus auf das gesamte Territorium, in dem die Marke angemeldet ist. Der Markenschutz gilt für Waren, Dienstleistungen, geschäftliche Bezeichnungen und Werktitel zunächst für zehn Jahre, ist gegen Entrichtung einer Gebühr jedoch immer wieder um zehn Jahre verlängerbar. Die Eintragung einer Marke dauert etwa sechs Monate bei beschleunigter Prüfung.

Kosten für eine Markenanmeldung beim DPMA

Kosten
Anmeldung (inkl. 3 Klassen und eine Schutzdauer von 10 Jahren) 300 €
elektronische Anmeldung 290 €
jede weitere Waren- oder Dienstleistungsklasse 100 €
beschleunigte Prüfung der Anmeldung 200 €
Verlängerungsgebühr für weitere 10 Jahre 750 €
Klassengebühr je Verlängerung, ab 4. Klasse 260 €
Widerspruchsgebühr 120 €
Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit 300 €
Löschungsgebühr wegen Verfall 100 €
Rückerstattung 10 €