Gründung im Import-Export-Geschäft

Weniger eine besondere Gründerform als vielmehr eine internationale Ausrichtung von Handelsgeschäften, die jedoch mit einigen Eigenheiten einhergeht – eine Gründung im Import-Export-Geschäft.

  • Verfügen Ihre Mitarbeiter über entsprechende Sprachkenntnisse?
  • Sind Ihnen kulturelle Besonderheiten des Landes bekannt, in dem Sie aktiv werden wollen?
  • Wie sieht es mit Zoll und Einfuhrabgaben aus?

Es gibt zahlreiche Regularien – eine rechtliche Beratung ist fast unumgänglich.

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Tipps zu Geschäften im Ausland

  • Die Zwischenschaltung eines Importhändlers macht Ihr Geschäft zu einem reinen Inlandsgeschäft. Das vereinfacht nicht nur steuerliche Angelegenheiten.
  • Identifizieren Sie Beschaffungs- bzw. Absatzmärkte für Ihre angestrebte Produktlinie nach Preis, Qualität und Lieferzuverlässigkeit. Berücksichtigen Sie neben politischen Rahmenbedingungen und Ausfuhrvorschriften beim Export auch die fremden Märkte, Kaufkraft und Kundenstruktur. Informationen bietet z. B. Germany Trade & Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH.
  • Zur Beschaffung von Geschäftspartnern nutzen Sie Kontaktbörsen, Anzeigen in Fachpublikationen, Messen, Branchenbücher.
  • Beim Import aus dem EU-Ausland entfallen Zölle, dennoch gibt es nationale Rechtsvorschriften, z. B. hinsichtlich der Etikettierung von Waren. Beachten Sie unterschiedlich hohe Umsatzsteuer-Abrechnungen: Aktuell bezahlen B2B-Händler die Sätze im Käuferland, Endkunden die Sätze des Ziellandes, wobei für den Versandhandel Sonderregelungen gelten.
  • Die Einfuhr von Bekleidung aus Asien ist nur begrenzt möglich, Tier- und Pflanzen nach dem Artenschutzabkommen dürfen generell nicht eingeführt werden. Einhaltung von Kennzeichnungs- und Schutzvorschriften, die in verschiedenen Ländern voneinander abweichen.
  • Für Auslandsgeschäfte gibt es spezielle Exportfinanzierungskredite.
  • Einige Güter unterliegen im Exportgeschäft laut Außenwirtschaftsverordnung einem Verbot bzw. einer Genehmigungspflicht (z. B. Waffen), möglicherweise unterliegen ganze Staaten einem Embargo.
  • Für den Exportverkehr gibt es spezielle Exportkreditversicherungen, die Versand und Ausfuhrrisiken abdecken sowie Absicherungen gegen Fabrikationsrisiken, eine Lieferantenkreditdeckung oder Ausfuhrversicherungen bieten.

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Analyse jedes einzelnen Marktes

Planen Sie, einen oder mehrere Auslandsmärkte zu betreten, scheren Sie nie zwei Staaten über einen Kamm. Analysieren Sie örtliche Gegebenheiten sorgfältig und entwickeln Sie jeweils originäre Marketingkonzepte. Nur wenn Sie in engem Kontakt zu Ihren Geschäftspartnern stehen, werden sich Türen öffnen und Sie bleiben langfristig erfolgreich.

Auskunft über die Do’s and Don’ts erteilt die Genehmigungsbehörde für Waren der gewerblichen Wirtschaft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, für landwirtschaftliche Produkte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Bei Exportgeschäften hilft die Auslandshandelskammer weite. Teilweise sind Einfuhrlizenzen notwendig. Länderinformationen erhalten Sie bei Germany Trade & Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH.