Neben dem Marken- und Patentschutz können auch Designs und Gebrauchsmuster geschützt werden. Ein Überblick über einige Schutzrechte.
Gebrauchsmusterschutz
Der Gebrauchsmusterschutz gilt als kleines Patent. Es werden (kleinere) technische Erfindungen geschützt. Im Gegensatz zum Patent wird jedoch nicht geprüft, d. h. die Erteilung des eingetragenen Gebrauchsmusters geht schneller vonstatten. Eine Prüfung findet erst statt, wenn sich eine dritte Partei für die Löschung des Gebrauchsmusters einsetzt. Eine Vorabrecherche, ob sich das Verbrauchsmuster vor der Eintragung gegen bestehende Schutzrechte richtet, ist kostenpflichtig, kann jedoch beim DPMA beantragt werden. Die maximale Schutzdauer bei Gebrauchsmustern beträgt zehn Jahre.
Kosten für den Gebrauchsmusterschutz beim DPMA
Kosten | |
Anmeldung (einschließlich einer Schutzdauer von 3 Jahren, Eintragung ohne Prüfung der Neuheit und Erfindungshöhe) | 40 € |
elektronische Anmeldung | 30 € |
Recherchegebühr (nicht erforderlich) | 250 € |
1. Aufrechterhaltung nach 3 Jahren | 210 € |
2. Aufrechterhaltung nach 6 Jahren | 350 € |
3. Aufrechterhaltung nach 8 Jahren | 530 € |
Löschungsantrag | 300 € |
Geschmacksmuster
Als Geschmacksmuster werden Designs, d. h. die Form- und Farbgestaltung von zwei- und dreidimensionalen Gegenständen bezeichnet – Comicfiguren, Möbelstücke, Gebrauchsgegenstände. Wie auch bei den anderen Schutzrechten hat der Inhaber das Recht, über die Verwendung des Designs zu bestimmen. Ein Design kann aus einer farbigen oder schwarzweißen, fotografischen oder sonstigen grafischen Darstellung bestehen.
Der Schutz beschränkt sich auf die in der Wiedergabe sichtbaren Erscheinungsmerkmale. Achten Sie deshalb bei der Darstellung Ihres Designs auf Fotos auf eine vollständige Darstellung. Das DPMA nimmt keine Überprüfung der Verletzung anderer Schutzrechte vor, der Schutz besteht jedoch nur dann, wenn das Design zum Zeitpunkt des Erscheinens Neuheit und Eigenart aufweist. Dies erfolgt erst im Streitfall. Führen Sie deshalb vorab eigenständig eine Recherche durch, in der Sie klären, ob bereits ein Schutz für ähnliche Produkte besteht.
Es ist möglich, eine zeitweilige Geheimhaltung des Schutzes vor der Veröffentlichung zu erwirken. Die Dauer des Designschutzes gilt für bis zu 25 Jahre. Wie auch beim Gebrauchsmusterschutz erfolgt die Nichtigkeit erst bei einem Antrag auf Löschung.
Kosten für Geschmacksmusterschutz (Designs) beim DPMA
Kosten | |
Einzelanmeldung (Schutzdauer von fünf Jahren) | 70 € |
elektronische Anmeldung | 60 € |
Sammelanmeldung (bis zu 100 Designs), je Design | 7 € |
mindestens jedoch | 70 € |
elektronische Anmeldung je Design | 6 € |
mindestens jedoch | 60 € |
Aufrechterhaltung 6.-10. Schutzjahr | 90 € |
Aufrechterhaltung 11.-15. Schutzjahr | 120 € |
Aufrechterhaltung 16.-20. Schutzjahr | 150 € |
Aufrechterhaltung 21.-25. Schutzjahr | 180 € |
Verspätungszuschlag für jedes Design | 50 € |
Weitere Schutzrechte
- Für Neuzüchtungen von Pflanzen gilt der Sortenschutz, zuständig ist das Bundessortenamt in Hannover als eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
- Topografieschutz für dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen, zuständig ist das DPMA.
Urheberrecht
Zu den urheberrechtlich geschützten Werken gehören insbesondere
- Sprachwerke
- Werke der Musik
- pantomimische Werke
- Werke der bildenden Künste
- Lichtbildwerke
- Filmwerke
- Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art
- PC-Programme
Allen gemein ist die geistige Schöpfung, durch die das Werk individuell und einzigartig ist. Wie bereits im rechtlichen Teil von umgekehrter Seite aus erläutert, haben Sie als Schöpfer kreativer Leistungen die Möglichkeit, Ihre Erzeugnisse zu schützen.
Wenngleich Urheberrechtschutz ohne aktive Anmeldung allein durch die Schaffung automatisch bis zum Ablauf von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers besteht, ist es gegebenenfalls sinnvoll, eine Veröffentlichung mit dem frühesten Veröffentlichungstag aufzubewahren, um die Schöpfung nachzuweisen. Alternativ melden Sie Ihre Schöpfungen bei einer Verwertungsgesellschaft an, die sich um den Einzug der Lizenzgebühren kümmert.
Verwertungsgesellschaften in Deutschland
Kürzel | Name | Inhalt |
AGICOA | Urheberrechtschutz Gesellschaft mbH | Produzenten an audiovisuellen Werken wahrgenommen; insbesondere im Bereich der Kabelweitersendung von TV-Programmen in Kabelnetzen |
GEMA | Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte | „Weltrepertoire“ urheberrechtlich geschützter Musik |
GÜFA | Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH | Rechte der Filmproduzenten/Rechteinhaber im Bereich erotischer Filme |
GVL | Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH | Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, Veranstalter und Musikvideoproduzenten |
GWFF | Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH | Film- und Fernsehproduzenten für Vergütungsansprüche bei Vervielfältigungen und Zweitnutzungen |
GWVR | Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten mbH | Veranstalter |
VFF | Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten | Filmproduzenten von Eigen- und Auftragsproduktionen |
VG – Bild – Kunst | Verwertungsgesellschaft Bild – Kunst | Erst- und Zweitverwertungsrechte für visuelle Werke |
VGF | Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH | Kinofilmproduzenten, Produzenten anderer Filmwerke sowie Regisseuren von Spielfilmen |
VG Media | VG Media zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH | private Fernseh- und Hörfunksendeunternehmen sowie digitale verlegerische Angeboten |
VG Musikedition | Verwertungsgesellschaft – Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung | |
VG TWF | Verwertungsgesellschaft Treuhandgesellschaft Werbefilm GmbH | deutschen und ausländischen Kinofilmproduzenten, Produzenten anderer Filmwerke sowie Regisseuren von Spielfilmen |
VG – Wort | Verwertungsgesellschaft Wort – Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung | Rechte der Autoren von Sprachwerken aller Art und Verlagen |