Kundengewinnung – Einführung

Nicht jedes Unternehmen ist gleichermaßen von der aktiven Akquise abhängig. Ein Einzelhändler wartet, bis die Kunden kommen, andere Branchen müssen sich um jeden Neukunden persönlich kümmern. Dabei gilt die Faustregel: Je individueller die Akquise, desto wichtiger sind die Fähigkeiten des Akquiseteams: Gute Menschenkenntnis und Kommunikationsfähigkeit sind unabdingbare Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Kundengewinnung.

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Erfolgreiche Kundengewinnung – Ein Lernprozess

Die gute Nachricht vorweg: Akquise kann man lernen. Für viele Unternehmer ist die Kundenakquise mit Frust und Selbstzweifeln behaftet. Die Folge: Die wichtige Ansprache potenzieller Neukunden wird – begleitet von fadenscheinigen Ausreden – immer wieder aufgeschoben. Dabei sind die meisten Ängste unbegründet und der Erfolg weniger von der eigenen Person als dem systematischen Vorgehen abhängig. Betrachten Sie Akquise als Fleißarbeit. Kundenakquise ist kein Prozess, der nebenbei laufen darf oder vernachlässigt werden kann, sondern ein fester Bestandteil der laufenden Arbeit. Integrieren Sie die Neukundengewinnung in Ihr Zeitmanagement.

Formen der Kundengewinnung

Welche Form der Kundengewinnung am besten für Ihr Vorhaben geeignet ist, richtet sich nicht zuletzt an der Form Ihres Unternehmens aus: Beabsichtigen Sie, Businesskunden zu überzeugen oder richten Sie sich direkt an den Endverbraucher? Ist Ihre Zielgruppe internetaffin oder steht sie der Online-Kommunikation skeptisch gegenüber? Wählen Sie aus den folgenden Möglichkeiten die passenden aus.

Form der Ansprache Beispiele Vorteil Eignung
Mediawerbung Printanzeigen, TV-, Radio- und Kinowerbung, Plakate, Lichtwerbung gutes Preis-Leistungs-Verhältnis fast alle Branchen, weniger erklärungsbedürftige Produkte für einen kleinen Kundenkreis (hohe Streuverluste)
Messen, Präsentationen, Tagungen Präsentation, Verkaufsgespräche, Vorträge erreicht große Anzahl potenzieller Kunden, aber: aufwendig Hersteller von Industriegütern, Technologieunternehmen, Hausmessen auch für kleine Unternehmen
Schulungen und Handelswerbung Verkäuferschulungen zu eigenen Produkten gezielte Kundeninformation über Angebote Unternehmen mit beratungsintensiven Waren für den Handel
Verkaufsgespräch Informationsweitergabe an Kunden im Verkaufsgespräch direkteste Form der Kundenansprache, direkte Abschlüsse möglich erklärungsbedürftige Produkte, Industrie- und Konsumgüter, Dienstleistungen
Postwurfsendungen, Mailings direkte Zielgruppenansprache, oft mit Antwortoption (Achtung: Regularien zur Einwilligung beachten) an Individuen gerichtet, erfolgsentscheidend: Zielgruppe kennen Handel, Dienstleistungen und Konsumgüter
Telefongespräch Kontaktaufnahme, Verkaufsgespräch (Achtung: Regularien zur Einwilligung beachten) einfacher Kundenkontakt Dienstleistungen und Industriegüter
Verkaufsfördernde Unterlagen Broschüren, Prospekte, Faltblätter Produktinformation und Imagewerbung alle Unternehmen
Merchandise-Artikel auf einzelnes Produkt angepasste Warenpräsentation (Regale, Vitrinen) stimmiges Gesamtbild / CI Mode, Kosmetik, Telekommunikationsbranche
Rabatte und Sonderangebote Preisnachlässe, Saisonwaren Preise sind kaufentscheidend Handel und Dienstleistungen
Exklusivangebote „Exklusiv bei uns!“ Vorsprung gegenüber Konkurrenz Handel
Zusatzleistungen Parkplätze, Serviceangebote zusätzlicher Kundennutzen schafft Vorsprung gegenüber Konkurrenz Handel
Service und Garantien Reparatur, Umtausch, Abholservice, Ersatzgeräte zusätzlicher Kundennutzen schafft Vorsprung gegenüber Konkurrenz Handel
Internet Webseite, Onlineshop, Auktionen (Informationspflichten, Widerrufsrechte beachten) Zielgruppengenauigkeit und -erreichbarkeit, Aktualisierungsoptionen, ansprechende Präsentation, Multimedialität alle Branchen

Verhandlungsführung

Das Feilschen um Preise und Rabatte gehört zum täglichen Geschäft. Fast täglich werden Ihnen im Berufsalltag Verhandlungssituationen begegnen, in denen Ihr rhetorisches Geschick gefragt ist. Setzen Sie regelmäßige Verhandlungen mit Lieferanten auf Ihre Agenda und üben Sie sich in der Verhandlungsführung. Stellen Sie Konditionen immer wieder auf den Prüfstand und kämpfen Sie um optimale Konditionen und um Aufträge. Führen Sie Gehaltsgespräche mit Mitarbeitern,

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Einfache Regeln für die Verhandlungsführung

Klar: Manche Verhandlungen sind von Anfang an zum Scheitern verurteilt, weil die Vorstellungen allzu weit auseinander liegen. Doch meist hängt der Erfolg von einigen einfachen Regeln ab, die Sie am besten verinnerlichen. Jede Verhandlung führen Sie am besten in vier strategischen Phasen:

  • Vorbereitungsphase: Vorbereitung schafft Sicherheit. Nehmen Sie sich also ausreichend Zeit für die Vorbereitung. Klären Sie das Ziel – wohin wollen Sie in der Verhandlung gelangen? Wie weit möchten Sie gehen? Was kann schlimmstenfalls eintreten? Überlegen Sie sich Argumente und gleichzeitig mögliche Gegenargumente. Informieren Sie sich dafür sowohl über das Thema als auch über Ihren Verhandlungspartner genau.
  • Diskussionsphase: Legen Sie Wert auf ein gutes Verhandlungsklima, in dem die wichtigsten Argumente ausgetauscht werden. Es gilt, Ihr Gegenüber zu überzeugen und Ihre Argumente vorzutragen. Brechen Sie das Eis durch eine entspannte Atmosphäre und eine positive Beziehung zu Ihrem Gesprächspartner. Signalisieren Sie Offenheit, Interesse und Aufmerksamkeit. Geben Sie die Zügel nicht aus der Hand – entscheiden Sie über die Art und Dauer der Themen auf der Agenda mit.
  • Vorschlagphase: Angebote werden ausgetauscht. Sie beginnen mit Ihrem Minimalangebot und arbeiten sich Schritt für Schritt voran. Einen guten Eindruck machen immer Zugeständnisse – die selbstverständlich Ihren eigenen festgelegten Rahmen nicht sprengen dürfen. Dazu müssen Sie unbedingt Ihre Rahmenbedingungen und Ziele kennen. Streben Sie ein Ergebnis an, das beiden Parteien Vorteile bietet und alle als Sieger aus der Verhandlung hervorgehen.
  • Vereinbarungsphase: Fixieren Sie Ergebnisse schriftlich, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Anschließend folgt außerdem eine Nachbereitungsphase, in der Sie Erkenntnisse der Verhandlung für weitere Verhandlungen speichern. Auch die Beziehungspflege mit den Verhandlungspartnern gehört in diese Phase der Nachbereitung.

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Strategien der Verhanldungsführung

Zur Verhandlungsführung stehen Ihnen verschiedene Strategien zur Verfügung: Druck, Kooperation, Kompromiss, Nachgeben und Flucht.

  • Vermeidungsstrategie (Flucht): Rückzug aus dem Geschehen verhindert jede Form der Auseinandersetzung.
  • Anpassungsstrategie (Nachgeben): Die Beziehung ist wichtiger als das Ergebnis. Sie akzeptieren das Wunschergebnis des Verhandlungspartners. Vorsicht bei zu intensiver Anwendung dieser Methode – schnell wirkt eine zu große Anpassung negativ.
  • Konkurrenzstrategie (Druck): Das Ergebnis steht im Fokus der Verhandlung, die Beziehung der Verhandlungspartner hingegen nicht. Konflikte und beidseitige Differenzen sind an der Tagesordnung.
  • Kompromissstrategie: Der Kompromiss ist eine Mischung aus den bisher genannten Strategien. Jede Partei passt sich an Beziehung und Ergebnis an. Der Vorteil der Strategie: Eine intensive Vorbereitung und Vertrauensbasis sind nicht notwendig.
  • Kooperationsstrategie: Ergebnis und die Beziehung der Vertragspartner stehen gleichermaßen im Fokus. Es wird ein Ergebnis angestrebt, von dem beide profitieren (Win-win-Situation).

Die Wahl der passenden Strategie hängt von der Ausgangssituation sowie dem eigenen Temperament ab. Vergessen Sie nicht: Beim Verhandeln geht es um das Handeln – es ist weder gleichbedeutend mit Härte und Ausdauer, noch mit einem Sieger und Verlierer. Betrachten Sie Verhandlungen vielmehr als Spiel, bei dem es darum geht, dass beide Parteien ihr Gesicht wahren. Es geht ums Taktieren, Einschätzen und Argumentieren – und nicht zuletzt um Psychologie.

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Zur Verhandlungsführung gibt es zahlreiche Seminare, die Techniken und Tricks vermitteln. Halten Sie die Augen bei örtlichen Gründungszentren, IHK und HwK offen.

Rechnungen schreiben / Mahnwesen

Zu jedem unternehmerischen Alltag gehört das Rechnungen schreiben zum Alltag. Dabei führen falsch ausgestellte Rechnungen häufig zu unnötigen Zahlungsverzögerungen – oder Sie verschenken bares Geld, wenn Sie fehlerhafte Rechnungen annehmen. Fehlen gesetzlich vorgeschriebene Angaben, erlischt die Rückerstattungsfähigkeit der Vorsteuer.

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Rechnungen schreiben und Empfangen

Prüfen Sie alle ein- und ausgehenden Rechnungen eingehend auf folgende Komponenten:

  • vollständiger Name und Anschrift Ihres Unternehmens
  • vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder USt-ID
  • fortlaufende Rechnungsnummer, welche die eindeutige Identifizierung der Rechnung ermöglicht
  • Menge und Art der Lieferung oder Leistung
  • Lieferzeitpunkt oder Zeitraum der Leistungserbringung
  • Nettobetrag
  • Umsatzsteuersatz
  • die Höhe des Steuerbetrags bzw. Hinweis auf die Steuerbefreiung
  • Pflichten nach §14a UStG
  • Boni und Rabatte, wenn diese nicht im Entgelt berücksichtigt sind
  • Zahlungsziel
  • Hinweis auf zweijährige Aufbewahrungspflicht bei Privatkunden

Elektronische Rechnungen und Papierrechnungen sind gleichgestellt, wobei Einvernehmen im Rechnungsempfang bestehen muss (stillschweigende Billigung reicht aus). Die Regelungen gelten auch für Kleinunternehmer, wobei die Nennung der Umsatzsteuer durch den Passus „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gem. § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“ ersetzt wird.

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Quittung statt Rechnung

Bei Kleinbeträgen unter 150 € sind ausnahmsweise auch Quittungen möglich. Diese enthalten:

  • vollständiger Name und Anschrift Ihres Unternehmens
  • Rechnungsdatum
  • Menge und Art der Lieferung oder Leistung
  • Bruttoentgelt
  • die Höhe des Steuersatzes bzw. Hinweis auf die Steuerbefreiung

Achtung: Sind Sie für ein Unternehmen oder eine juristische Person tätig, muss die Rechnungsstellung spätestens sechs Monate nach Leistungserstellung erfolgen. Nur bei Rechnungen an Endverbraucher gibt es keine Pflichtvorgaben.

Aufbewahrungsfrist

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Rechnungen zehn Jahre lang aufzubewahren. Bei elektronisch empfangenen Rechnungen reicht es nicht aus, den Ausdruck aufzubewahren, Das Gesetz schreibt eine „unveränderbare Form“ vor, d. h. die Originaldatei muss ebenfalls aufbewahrt werden. Umgekehrt dürfen Papierrechnungen gescannt werden und treten an die Stelle der Originale.

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Mahnwesen

Zunächst: Nutzen Sie bereits vor dem Abschluss von Lieferverträgen die Bonität von Kunden auf allen möglichen Wegen. Kunden, die keine hinreichende Bonität haben, sollten Sie von Krediten ausschließen. Prüfen Sie, welche Zahlungsziele der Kunde in Anspruch nimmt, ob er Zahlungen verspätet leistet, oder um Aufschub bittet. Wie sieht der Maschinenpark das Kunden aus – sind die Maschinen in schlechtem Zustand, die Kapazitäten nicht ausgelastet, das Image der Produkte schlecht? Arbeiten Sie mit Außendienstmitarbeitern, schulen Sie diese auf derartige Früherkennungsmaßnahmen. Nutzen Sie auch Wirtschaftsauskünfte und Inkassounternehmen, vielleicht sind auch Jahresabschlüsse öffentlich einsehbar?

Bieten Sie Kunden Anreize, rasch zu zahlen (Skonti). Schaffen Sie Sicherheit durch Bürgschaften, wenn es um hohe Summen geht. Haben Sie eine Leistung erbracht, zögern Sie nicht mit der Rechnungsstellung. Lassen Sie nicht zu, dass der Kunde aufgrund von Fehlern Anlass zum Hinauszögern der Zahlung hat.

Überwachen Sie Zahlungsvorgänge

Sorgen Sie für eine genaue Überwachung der Zahlungsvorgänge. Zahlt ein Kunde nicht pünktlich, erinnern Sie ihn freundlich daran. Prüfen Sie vorher intern, ob eine Reklamation vorliegt, die Lieferung vollständig erfolgte und die korrekte Rechnung versandt wurde. Trifft das alles zu, ist Ihr Kunde im Verzug. Ein Firmenkunde kommt auch ohne Nennung eines Zahlungsziels spätestens mit Ablauf einer 30-tägigen Frist in Verzug. Fehlt die Angabe des Zahlungsziels bei Privatkunden, bedarf es zunächst einer Mahnung. Ist die Frist verstrichen und sind keine verzögerten Buchungen mehr zu erwarten, schreiben Sie eine Mahnung. Dafür gibt es keine vorgeschriebene Form, sollte jedoch folgende Bestandteile enthalten:

  • Name und Anschrift von Schuldner und Gläubiger
  • Höhe der Forderung
  • erbrachte Leistung
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • das Zahlungsziel
  • eine Frist, wann die überfällige Zahlung eingegangen sein muss (z. B. fünf Tage, nicht „sofort“).

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Zahlungserinnerung vs. Mahnung

Rechtlich besteht zwischen einer Zahlungserinnerung und der Mahnung kein Unterschied, jedoch wirkt eine freundliche Erinnerung eher so, als wollten Sie den Kunden nicht sofort verprellen. Es ist Ihre Pflicht, die Zustellung der Rechnung nachzuweisen – schicken Sie das Mahnschreiben deshalb am besten als Einschreiben mit Rückschein. Muster für Mahnschreiben gibt es auch im Internet. Führt eine Mahnung nicht zum gewünschten Erfolg, zögern Sie nicht, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Möglicherweise fassen Sie vorher telefonisch nach und fordern den Entgelt für Ihre erbrachte Leistung ein. Bleiben Sie dabei möglichst unemotional. Professionelle Inkassoinstitute oder ein Anwalt helfen Ihnen dabei, Gelder einzutreiben. Bei einem nachgewiesenen Verzug des Schuldners besteht ein Anspruch auf die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Ein Inkassounternehmen überwacht bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen deren Eingang, die Kosten dafür trägt der Schuldner.

Vorsicht: Es gibt viele unseriöse Inkassounternehmen. Eine Liste vertrauenswürdiger Institute finden Sie z. B. bei Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU): www.inkasso.de.

Mahnverfahren

Hilft das alles nichts, besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten – sofern davon auszugehen ist, dass Ihr Schuldner keinen Widerspruch gegen die Forderungen einlegt. Das Ergebnis ist ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid, der dem Schuldner durch das Gericht zugestellt wird. Mit diesem Titel, den der Gläubiger erwirkt, können Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Legt der Schuldner Widerspruch ein, folgt ein gerichtliches Klageverfahren. Prüfen Sie zunächst anwaltlich, ob dieses Erfolg versprechend ist – nicht zuletzt, da vor dem Landgericht ein Anwaltszwang bei Forderungen von mehr als 5.000 € gilt. Bereits ab dem Zeitpunkt des Verzugs haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen.

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Berücksichtigen Sie säumige Kunden in der Finanzplanung

Vor allem, wenn Sie mit hohen Summen kalkulieren, kann bereits ein einzelner Kunde Ihre Existenz gefährden. Sprechen Sie frühzeitig mit der Hausbank über Außenstände – nicht erst dann, wenn der Kreditrahmen vollständig erschöpft ist. Ziehen Sie eine Kreditversicherung in Betracht, die bei Zahlungsausfällen Ihrer Schuldner einspringt. Bei Leistungen, die aus Werkverträgen resultieren, sorgt das Forderungssicherheitsgesetz für vertragliche Sicherheit. Auftragnehmer haben hiernach die Möglichkeit, für noch nicht gezahlte Vergütungen Sicherheiten in Form von Bürgschaften zu verlangen. Alternativ besteht die Möglichkeit, Abschlagszahlungen für Teilleistungen zu fordern.

Länderübergreifendes Mahnwesen

Mit den Staaten der EU, Israel und Zypern ist auch ein länderübergreifendes Mahnwesen möglich. Es reicht, wenn der Schuldner in einem der Staaten einen Zustellbevollmächtigten hat. Eine Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes besteht dann, wenn die Parteien dies offiziell vereinbart haben. Dabei sollten Sie auf deutliche Formulierungen achten: „Gerichtsstand ist Berlin“ ist wesentlich schwammiger als „Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für beide Teile Berlin“.

Vorsicht ist bei Klauseln wie „Erfüllungsort ist Bukarest“ geboten – am Erfüllungsort kann auch geklagt werden, d. h. die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts wäre nicht gegeben. Ist kein deutsches Gericht zuständig, führen Sie das Mahnverfahren am Wohnsitz Ihres Schuldners durch, was anwaltliche, sprachkundige Hilfe vor Ort erfordert.

Nutzen Sie auch für Mahnbescheide ins Ausland den Vordruck für das Inland. Um Übersetzungen brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Zahlt der Schuldner auf Ihren Antrag hin nicht, können Sie einen Europäischen Vollstreckungstitel erwirken – mit diesem kann ohne eine weitere Überprüfung im Zielland vollstreckt werden. Die Kosten schießen Sie als Gläubiger zunächst vor – schnell kommen 300-400 € zusammen.

Alternativ ist das Europäische Mahnverfahren möglich – Formulare sind beim Europäischen Mahngericht für Deutschland abrufbar (http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/wedd/eumav.de.html). Anstelle eines Mahnbescheides erlässt das Gericht hier einen Europäischen Zahlungsbefehl. Der Schuldner hat eine 30-tätige Einspruchsfrist ab Zustellung. Bei einem Einspruch startet ein gewöhnlicher Zivilprozess, ansonsten wird der Zahlungsbefehl vollstreckt. Der Vorteil: das Verfahren ist ähnlich teuer, läuft aber schneller ab als ein deutsches Mahnverfahren. Der Nachteil: Die formalen Anforderungen sind mit Abgabepflicht von Sachverhalt und Beweismitteln höher.

Kommunikation: Geschäftsbrief schreiben

Als Geschäftsbrief gelten alle Veröffentlichungen, die sich extern an einen oder mehrere Empfänger richten, auch Faxe und E-Mails. Während die Gestaltung sich für alle Schriftformen nach DIN 5008 richtet, in der auch die Maße für die Seitenaufteilung angegeben ist, richten sich inhaltliche Angaben im Wesentlichen nach der Rechtsform des Unternehmens. Beachten Sie beim Geschäftsbrief schreiben deshalb einige Feinheiten und vermeiden Sie Fallstricke.

Interne Schriftstücke zwischen einzelnen Abteilungen und Niederlassungen gelten hingegen nicht als Geschäftsbrief, auch nicht Quittungen, Abholbenachrichtigungen oder Nachrichten an einen unbestimmten Personenkreis wie Werbung.

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Notwendige Angaben auf Geschäftsbriefen

Entsprechend der Rechtsform des Unternehmens unterscheiden sich die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen.

Einzelunternehmen ohne HR-Eintrag: Nennung des Familiennamens des Inhabers und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen

GbR: Nennung des Familiennamens des Inhabers und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen

Einzelunternehmen mit HR-Eintrag / OHG / KG

  • Firmenbezeichnung laut HR-Eintrag
  • Rechtsform OHG, KG oder e. K., e. Km. oder e. Kfr.
  • Unternehmenssitz
  • Name des Inhabers muss nicht aufgeführt sein

GmbH & Co. KG / GmbH & Co. OHG / AG & Co. KG

  • Firmenbezeichnung laut HR-Eintrag
  • Rechtsform OHG, KG o. ä.
  • Unternehmenssitz
  • bei GmbH-Beteiligung außerdem Firma der Beteiligung

GmbH / AG

  • Rechtsform
  • Unternehmenssitz
  • Registergericht und Eintragungsnummer
  • alle Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsvorsitzender mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen

Bei AGs drohen Ordnungsstrafen vom Registergericht, wenn Missachtung der Vorschriften erfolgt.

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Obligatorische Angaben beim Geschäftsbrief schreiben

Für alle Geschäftsbriefe ungeachtet der Rechtsform sollten außerdem einige Angaben obligatorisch sein:

  • Datum und Ort
  • Anschrift, E-Mail-Adresse und Webseite
  • Bankverbindung
  • Steuer-ID

Wo die Angaben auf dem Brief erscheinen, obliegt keiner Vorschrift, sie müssen jedoch deutlich lesbar sein. Empfehlenswert sind außerdem Angaben zu Webseite, Bankverbindung und Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail. Versenden sie den Brief per Post, achten Sie beim Geschäftsbrief schreiben darauf, dass Ihre Adresse auf dem Umschlag vermerkt ist, sowie auf die Unterschrift – ohne diese ist der Brief nicht rechtskräftig.

Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind, versenden Handelsbriefe. Mit Handelsbriefen einher geht die Pflicht zur Aufbewahrung für einen Zeitraum von sechs Jahren ab Abschluss des Jahres, in dem der Brief abgesandt bzw. empfangen wurde.

Achten Sie auf den Stil

Schaffen Sie beim Geschäftsbrief schreiben auf ein positives Klima durch kurze und präzise Formulierungen, den Verzicht auf Phrasen, eine direkte Ansprache und durch positive Formulierungen. Zeigen Sie sich hilfsbereit und bieten Sie Alternativen an. Nutzen Sie Verben anstelle von Substantiven, aktive statt passive Formulierungen. Vermeiden Sie Konjunktive und Doppelungen. Achten Sie auf eine korrekte Rechtschreibung und Grammatik. Schrecken Sie den Leser nicht mit Schachtelsätzen und missverständlichen Floskeln ab.

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Die E-Mail als Form des Geschäftsbriefes

Der elektronische Schriftverkehr führt häufig zu einer weit weniger formalen Ansprache als es bei Geschäftsbriefen der Fall war. Wahren Sie auch bei E-Mails eine ordentliche Form. Beginnen Sie die E-Mail mit einer angemessenen Ansprache (Sehr geehrte/r, Guten Tag, etc.) und beenden Sie Ihren Text mit herzlichen / freundlichen Grüßen. Anstelle der eigenhändigen Unterschrift fügen Sie Ihren Namen ein – gerade bei Unternehmen, in denen kein fester Ansprechpartner gegeben ist (z. B. in Service-Centern) ist es für den Empfänger hilfreich, wenn er weiß auf wen er sich beziehen kann.

Und zu guter Letzt: Geben Sie jeder E-Mail einen eindeutigen Betreff. Das erleichtert die Zuordnung und das Wiederauffinden von E-Mails. Schaffen Sie ein strukturiertes Ablagesystem.

Als Unternehmer sind Sie dazu angehalten, geschäftlichen Schriftverkehr aufzubewahren. Dazu gehören auch E-Mails. Diese haben zwar vor Gericht nur eine eingeschränkte Beweiskraft, jedoch gelten sie ebenfalls als Handelsbriefe.

Die Signatur als Elektronische Unterschrift

Legen Sie eine Signatur fest, die jede E-Mail beschließt. Hier müssen bei Unternehmen mit HR-Eintrag grundsätzlich folgende Angaben enthalten sein:

  • Rechtsform
  • Unternehmenssitz
  • Registergericht und Eintragungsnummer
  • Name des Geschäftsführers

Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, nennen mindestens eine vollständige Anschrift (kein Postfach).

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Vorsicht bei Autorespondern

Es besteht die weit verbreitete Meinung, dass ein Autoresponder Sie vor rechtlichen Folgen schützt, wenn Sie dem Absender mitteilen, dass Sie nicht erreichbar sind. Ein Trugschluss. Die Erklärungen werden mit dem Zeitpunkt wirksam, an dem sie dem Empfänger zugehen – unabhängig davon, ob der Empfänger sie liest oder nicht. Allein die Möglichkeit dazu ist ausschlaggebend. Besonders weit verbreitet ist die Methode in großen Unternehmen im Urlaubsfall eines Mitarbeiters. Doch: Eine Nachricht richtet sich in der Regel an das Unternehmen, nicht an einen einzelnen Mitarbeiter. Sorgen Sie im Abwesenheitsfall deshalb für eine adäquate Vertretung.

Kommunikationsprobleme

Die Kommunikation innerhalb des Unternehmens und nach außen mit Lieferanten und Kunden ist ein weites Feld, auf das unmöglich im Detail eingegangen werden kann. Gleichzeitig birgt es ein großes Potenzial für Kommunikationsprobleme. Einige wichtige Aspekte, die Ihnen das Leben im täglichen Kontakt mit den Stakeholdern erleichtern, sollen jedoch nicht unerwähnt bleiben.

Kommunikationsprobleme

Ein Sender einer Botschaft codiert diese mittels eines Zeicheninventars, der Empfänger decodiert sie mithilfe seines Zeicheninventars. Beide Zeichenvorräte stimmen nur in Teilen überein. Sender und Empfänger verfügen beide über individuelle kommunikative Kompetenzen, Vorstellungen, Intentionen, psychische Dispositionen, Erfahrungen und Sprachkompetenzen. Und dann ist da noch der situative Kontext (Ort und Zeit) sowie der Nachrichtenkanal. Alle haben Einfluss auf das Gelingen der Kommunikation – sie ist damit etwas höchst Komplexes.

Kommunikationsmodell

4 Seiten einer Nachricht

Nicht jede Information, die Sie äußern, kommt auch zwangsläufig genau so, wie diese intendiert ist, bei Ihrem Gegenüber an – es kommt zu Missverständnissen und Kommunikationsproblemen.

In jeder Nachricht stecken verschiedene Botschaften:

  • Da ist zum einen der Sachinhalt, die pure Information.
  • Des Weiteren geben Sie mit einer Botschaft etwas von sich selbst preis – sowohl eine freiwillige Selbstoffenbarung als auch eine wenig offensichtliche, eventuell unfreiwillige Selbstenthüllung. Bereits hier entstehen erste Probleme.
  • Viel komplizierter wird es aber, wenn es um die Beziehungsebene geht. Diese tritt weniger in Alltagsituationen zutage, in denen ein strikter Verhaltenscodex vorgegeben ist, als vielmehr in Konfliktsituationen. Aus Formulierung, Tonfall und nonverbaler Kommunikation geht das Beziehungsverhältnis hervor, für das der Empfänger einer Botschaft besonders sensibel ist – er fühlt sich wertgeschätzt oder ungerecht behandelt. Neben dieser Du-Botschaft existiert eine gemeinsame Ebene, die Auskunft über das Verhältnis zueinander gibt – die Wir-Botschaft.
  • Als vierte Ebene kommt der Appell, die Intention einer Aussage, hinzu. Möglich ist eine Instrumentalisierung der drei anderen Ebenen auf die Appellebene – dann liegt eine Manipulation vor.

Alle vier Ebenen stehen zwischen Sender und Empfänger einer Nachricht und bieten Konfliktpotenzial: Nachrichten werden anders codiert als sie decodiert werden.

4 Ebenen einer Botschaft

Seien Sie sich der Komplexität von Kommunikation stets bewusst. Äußern Sie Botschaften entsprechend deutlich und fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist. Missverständnisse lassen sich meist einfacher beseitigen, als ein lange in sich hinein gefressener Groll.

Unternehmenskultur entwickeln

Sorgen Sie bereits von Anfang an dafür, dass alle an einem Strang ziehen. Geben Sie das unternehmerische Handeln durch eine klare Linie – die Unternehmenskultur – vor.

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Bauen Sie eine Unternehmensphilosophie als Ausdruck Ihrer persönlichen Vorstellungen auf. Ihre Persönlichkeit wirkt auf die Unternehmenskultur ein. Sie kann dazu beitragen,

  • die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und den -zielen zu stärken,
  • Handlungsorientierung zu geben,
  • internen Zusammenhalt zu fördern,
  • Motivation und Teamgeist zu stärken,
  • Stabilität zu verleihen,
  • Fehlzeiten zu verringern.

Sorgen Sie dafür, dass die Unternehmenskultur stets präsent ist. Setzen Sie diese konsequent um: Vom innerbetrieblichen Umgang über die Einrichtung der Büroräume über das Mitarbeiterverhalten bis hin zum Kleidungsstil und Corporate Design – die Unternehmenskultur wirkt nach innen auf das Betriebsklima und nach außen als Unternehmensimage auf Kunden und Lieferanten ein. Kunden bevorzugen Unternehmen, die freundlich, kooperativ und professionell sind.

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Mitarbeiter suchen sich ein Umfeld, in dem sie ihre Talente entfalten können. Ein gutes Betriebsklima und eine positiv wahrgenommene Kultur wirken also als Wettbewerbsvorteil.

Die Umsetzung und vor allem die Verinnerlichung der Leitbilder und Verhaltensregeln braucht Zeit – haben sie Geduld und achten Sie darauf, dass durch die Kultur vermittelte Werte und Kunden zueinander passen. Zentrale Elemente der Unternehmenskultur sind

  • Geschichte und Erfahrung
  • Lernen und Entscheidungen
  • Überzeugungen, Gewohnheiten und der Charakter.

Unternehmenswachstum und Unternehmensziele

Jedes Unternehmen folgt verschiedenen Wachstumsphasen, in denen jeweils unterschiedliche Unternehmensziele von Belang sind.

Der Unternehmenslebenszyklus

Der Gründungsprozess lässt sich wie jedes Produkt als Zyklus darstellen. Die Kurve kommt aus der BWL und beschreibt den typischen Verlauf von der Ideengenerierung bis zur Reifephase, an deren Ende die Entscheidung zugunsten einer Umstrukturierung, Diversifizierung oder Ausweitung von Markt oder Angebot fallen muss, um weiterhin am Wettbewerb bestehen zu können.

Unternehmenszyklus

Festlegen von Unternehmenszielen

Im Zeitraum von fünf Jahren, bei Gründern auch in geringeren Zeitabständen, sollten Unternehmensziele festgelegt werden. Eine regelmäßige Aktualisierung der Planung ist dabei wichtig. Legen Sie Interessen bei der strategischen Planung fest.

Zielformulierung

Messung der Unternehmensziele

Am Ende der Periode steht die Messung der Ziele. Erzielen die Maßnahmen die gewünschten Effekte? Grundvoraussetzung: Die Operationalisierbarkeit von Zielen:

  • Umsatz und Marktanteil
  • finanzieller Gewinn
  • die Erfüllung von Werten und Zielen

Merken Sie sich bei der Formulierung von Zielen. Diese müssen SMART sein: S=spezifisch, M=messbar, A=anerkannt vom Mitarbeiter, R=realistisch und T= terminiert.

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Auswertung

Ermitteln Sie bei Abweichungen die Ursachen und bringen dieses Wissen in spätere Planungsperioden ein. Waren die Ziele realistisch? Wurden passende Maßnahmen gewählt? Wurden Mittel optimal eingesetzt und Aufgaben richtig verteilt? Zur Korrektur von Fehlern stehen Ihnen verschiedene Strategien zur Verfügung:

  • Aufgabenstrategie: Erkennen und Entfernen von unproduktiven Prozessen und Marktbereichen. Überprüfen Sie alle Unternehmensbereiche.
  • Konsolidierungsstrategie: Beibehaltung aller Märkte, aber Kostenreduzierung. Suchen Sie Einsparpotenziale.
  • Verdrängungsstrategie: Ausweitung der Kapazitäten in den Geschäftsfeldern durch ein aggressives Marketingkonzept.
  • Erweiterungsstrategie: Ausweitung des Kundenkreises durch Vergrößerung der Produktpalette oder dem Betreten neuer Märkte.

Werden Fehler rechtzeitig erkannt, können Sie gegensteuern, bevor es zu spät ist. Der wichtigste Gesprächspartner dabei ist die Bank. Gehen Sie aktiv auf Ihre Bank zu und suchen Sie das Gespräch. Banken schätzen die Offenheit von Kunden und sind häufig bereit, konstruktive Lösungsvorschläge zu ermitteln. Die KfW ist sogar bereit, Tilgungsaussetzungen von bis zu einem Jahr zu genehmigen.

Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung widmet sich der internen Sicherung des angestrebten Qualitätsniveaus sowie der permanenten Optimierung.

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Qualitätssicherung

Vielfach erfolgt die Qualitätssicherung heute rechnerbasiert. Eine wichtige Hilfestellung zur Umsetzung eines Qualitätsziels ist die Norm-Serie ISO 9000 als eine Art Leitfaden zum Aufbau eines Managementsystems.

 

Die Prinzipien des Qualitätsmanagements

  • Kundenorientierung
  • Unternehmensführung (Übersetzung der Vision in Unternehmensziele)
  • Einbeziehung von Mitarbeitern in Entscheidungsprozesse
  • Prozessorientierung / -optimierung
  • Systemorientierter Ansatz als Effektivität von Einzelprozessen und Ausmachen von Optimierungspotenzial
  • Verbindung von Verbesserungen und strategischer Planung zu wettbewerbsfähigen Geschäftsplänen
  • messbare Verbesserungsziele und Bereitstellung erforderlicher Mittei
  • Einbeziehung der Mitarbeiter in Prozessoptimierung
  • Sachorientierte Führung: Entwicklung von Unternehmensstrategien mit Sach- und Informationsbezug
  • Optimierung der Unternehmensleistung unter Einbeziehung von Daten und Informationen
  • gegenseitiger Nutzen in der Lieferantenbeziehung durch strategische Partnerschaften
  • Einbeziehung von Lieferanten in Arbeitsplanung; Stärkung der Leistungsfähigkeit durch Trainingsmaßnahmen

Daneben hilft es schon, Betriebsabläufe zu dokumentieren – so haben Sie direkt einen Leitfaden, den Sie Ihrem ersten Mitarbeiter geben können.

Eine Zertifizierung durch einen neutralen Gutachter hilft auch bei der Außenwirkung – ein wichtiges Signal an die Kunden, dass Sie bei Ihnen mit guter Ware rechnen können.

Mitarbeitermotivation

Motivierte Mitarbeiter arbeiten effizienter und verlassen Unternehmen seltener, d. h. Fachkenntnisse bleiben erhalten. Die Zufriedenheit am Arbeitsplatz kann auch geringere Gehälter zu Teilen wettmachen, die Sie möglicherweise in der Gründungsphase noch nicht leisten können. Einige Tipps zur Mitarbeitermotivation.

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Entscheidend sind Zufriedenheitsfaktoren

Zu unterscheiden bei der Zufriedenheit von Mitarbeitern sind Zufriedenheitsfaktoren – Aspekte, die vorhanden sein müssen, damit Unzufriedenheit ausbleibt – und Motivatoren – leistungssteigernde Aspekte, deren Abwesenheit nicht unmittelbar zur Unzufriedenheit beiträgt.

  • Zufriedenheitsfaktoren: angemessenes Gehalt, gute Arbeitsbedingungen, Sicherheit der Arbeitsstelle, zwischenmenschliche Beziehungen, kompetenter Führungsstil, stimmige Personalpolitik.
  • Motivatoren: die eigene Leistung, Anerkennung, sinnvolle Aufgaben, Mitentscheidung und Mitgestaltung, Delegation von Verantwortung, Aufstiegschancen, Selbstentfaltung

Führen Sie mitarbeiterorientiert. Sprechen Sie bestimmte Ziele ab, legen zeitliche Rahmen fest, führen Sie regelmäßige Mitarbeitergespräche, um zu erfahren, was gut läuft oder oder besser laufen könnte. Halten Sie Absprachen schriftlich fest.

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Optimieren Sie die Unternehmenskommunikation

Kommunikation im Unternehmen ist ein wichtiger Teil der CI. Sie erzeugt bestenfalls ein Wir-Gefühl, stärkt die Unternehmenskultur und trägt dazu bei, Werte und Normen zu verankern. Defizite im Kommunikationsfluss behindern optimale Arbeitsabläufe und führen schlimmstenfalls zu finanziellen Einbußen durch unkoordiniertes Arbeiten, Fluktuation oder einen hohen Krankenstand. Ein dauerhafter Informationsfluss über Hintergründe und Zusammenhänge verbessern die Nachvollziehbarkeit von Prozessen. Die Einstellung zur Arbeit verbessert sich spürbar. Nutzen Sie je nach Unternehmensgröße den direkten Weg der Ansprache oder Newsletter, ein Schwarzes Brett, E-Mails, das Intranet oder Chats.

Nutzen Sie Kritik!

Fördern Sie das aktive Mitdenken der Mitarbeiter zur Verbesserung von Prozessabläufen und nehmen Sie Kritik, Vorschläge und Feedback dankend an. Etablieren Sie ein Vorschlagswesen oder Arbeitskreise, die sich der Optimierung von Abläufen widmen. Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen und gerade in der Gründungsphase gibt es sicherlich Verbesserungsbedarf. Voraussetzung: Qualifizierte Mitarbeiter. Zeigen Sie sich aufmerksam und wertschätzend – Ihre Mitarbeiter werden es mit einer besseren Arbeitsleistung danken.

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Achten Sie auf einige Aspekte einer gelungenen Mitarbeitermotivation

  • Personalisierung: Sprechen Sie Mitarbeiter einzeln und individuell an. Nicht jeden interessieren Details, manch ein hat eher das große Ganze im Blick.
  • Seien Sie aufmerksam! Hören Sie dem Mitarbeiter aufmerksam zu. Unterstreichen Sie dies durch Blickkontakt, kleine Gesten und gegebenenfalls Rückfragen. Gehen Sie auf das Gesagte ein und fassen Sie eventuell den Inhalt in einem Resümee zusammen.
  • Stellen Sie einfache, offene Rückfragen.
  • Wahren Sie Höflichkeit: Lassen Sie den Mitarbeiter ausreden, vermeiden Sie den andauernden Blick auf die Uhr.
  • Der Ton macht die Musik. Achten Sie darauf, dass Ihr Tonfall zum Inhalt des Gesagten passt.
  • Kommunizieren Sie aus der Ich-Perspektive. Du-Botschaften beinhalten schnell Vorwürfe, Ich-Botschaften hingegen können den Mitarbeiter ins Boot holen und zu einer gemeinsamen Problemlösung animieren.

Arbeitsmodelle

Überlegen Sie sich genau, welches Personal Sie benötigen, wie die Stellen zu besetzen sind und welche Anforderungen sowohl körperlicher als auch geistiger Natur notwendig sind, um Ihr Unternehmen weiter voranzutreiben. Erstellen Sie einen Personalbedarfsplan für die ersten drei Jahre. Die Kosten für das Personal berücksichtigen Sie in Ihrer Finanzplanung – Lohnnebenkosten liegen bei mindestens 20 % des Bruttolohns. Verschiedene Arbeitsmodelle im Überblick.

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Arbeitszeitmodelle

Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (450 €-Job): Sie als Arbeitgeber zahlen einen festgelegten Betrag in die Krankenversicherung des Mitarbeiters sowie eine Abgabe an die Rentenkasse und eine Pauschalsteuer für Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Dieser liegt aktuell bei 30 % der Lohnkosten: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer für Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag (bei haushaltsnahen Dienstleistungen 5 %, 5 % und 2 %). Schwankt das Arbeitsaufkommen, entscheidet der Durchschnittswert nach zwölf Monaten darüber, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt. Achtung: Auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld fallen unter den Maximalbetrag.

Sie legen am Jahresende der Knappschaft Bahn See zu jedem Beschäftigungsverhältnis eine Abrechnung vor – im schlimmsten Fall wird die Beschäftigung als versicherungspflichtig eingestuft (allgemein ist die Toleranzgrenze jedoch hoch). Minijobber unterliegen seit 2013 der Rentenversicherungspflicht, eine Befreiung ist durch eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber möglich. Übt ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs aus, werden die Jobs addiert, d. h. sie sind sozialversicherungspflichtig, eine einzelne geringfügige Beschäftigung neben dem Hauptjob ist sozialversicherungsfrei.

Niedriglohn-Job (450-850 €): Die Besonderheit des Midi-Jobs: Der Arbeitgeber zahlt die vollen Sozialversicherungsbeiträge, d. h. für die Krankenkasse maximal einen Anteil von 21 % bei linearem Anstieg. Ansonsten ist alles wie beim Mini-Job.

Kurzfristige Beschäftigung: Die Tätigkeit ist begrenzt drei Monate Arbeitszeit beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Egal, wie hoch das Einkommen ist – bei kurzfristigen Beschäftigungen fallen keine Pauschalbeträge für die Sozialversicherung an, jedoch besteht Steuerpflicht. Die Abrechnung erfolgt über Lohnsteuerkarte oder durch eine Pauschalversteuerung von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

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Teilzeitkräfte: Die Mitarbeiter unterscheiden sich von Vollzeitkräften durch die geringere Wochenarbeitszeit und bieten dementsprechend Kostenvorteile gegenüber Vollzeitkräften. Der Vorteil: Die Arbeitskraft wächst mit dem Umsatz zusammen mit. In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern steht den Angestellten die Inanspruchnahme von Teilzeitmodellen gesetzlich zu, sofern der Arbeitsvertrag länger als sechs Monate besteht.

Befristete Anstellung: Teilzeit, Vollzeit, als Schwangerschaftsvertretung oder projektbezogen ist möglich. Die Beendigung des Arbeitsverhältnis erfordert keine gesonderte Kündigung, sondern endet automatisch. Die Befristung ist für maximal zwei Jahre möglich. Auch hier besteht Anmeldepflicht bei der Minijobzentrale.

Zeitarbeit: Der Arbeitnehmer ist bei der Zeitarbeitsfirma fest angestellt und wird Ihrem Betrieb gegen Rechnung überlassen. Vorteil: Sie haben keine Lohnnebenkosten oder zahlen Urlaubsgeld, sondern nur einen vertraglich festgelegten Stundensatz.

Freie Mitarbeiter sind gleichzeitig für andere Kunden tätig. Sie stellen ihre Arbeitsleistung gegen Rechnung zur Verfügung, sodass hier keine Nebenkosten für Sie als Arbeitgeber anfallen. Der Vorteil: Beide bleiben selbstständig, profitieren für den Rahmen eines Projektes jedoch voneinander. Bei Kooperationen ergeben sich zudem bestenfalls Synergien, Ressourcenbündelungen und eine Risikominimierung. Vorsicht: Ist ein Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum nur für Sie tätig, stellen Sie ihm einen festen Arbeitsplatz zur Verfügung oder besteht zu festen Zeiten Anwesenheitspflicht liegt möglicherweise eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vor. Ermittelt die Rentenversicherung eine solche Scheinselbstständigkeit, zahlen Sie alle Sozialleistungen nach (den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil!).

Vollzeitmitarbeiter: Sie stellen Mitarbeiter fest und unbefristet ein. Die Grundlage bildet ein schriftlicher Arbeitsvertrag, Sie zahlen Gehalt und Lohnnebenkosten.

Detaillierte, verbindliche Informationen liefern zum Thema Beschäftigung insbesondere Arbeitgeberverbände.

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Telearbeit oder im Büro?

Neben der Frage, ob Sie Mitarbeiter in Voll- oder Teilzeit einstellen, keimt im Zuge von flexiblen Arbeitsmodellen immer häufiger auch die Frage auf: Arbeitet ein Mitarbeiter in einem Büro oder von Zuhause aus? Gerade für Gründer stellt sich eventuell die Frage nach einem eigenen Büro, d. h. die Mithilfe eines Mitarbeiters ist zwar gefragt, jedoch arbeiten Sie selbst vom Küchentisch aus. Telearbeit kann eventuell Abhilfe schaffen, wenn die entsprechenden Arbeitsbedingungen gegeben sind. Telearbeit zeichnet sich aus durch einen vom Auftraggeber getrennten Arbeitsplatz, eventuell auch alternierende Arbeitsplätze sowie flexible Arbeitszeiten. Beide Arbeitsformen haben Vor- und Nachteile.

Vor- und Nachteile von Telearbeit (Home Office)

Vorteile der Telearbeit Nachteile der Telearbeit
  • geringe Kosten für Büro und Ausstattung
  • Flexibilität im Personaleinsatz
  • geringere Kosten für technische Einrichtung des Arbeitsplatzes
  • Kosteneinsparung in der Papierkommunikation
  • gesteigerte Mitarbeiterkommunikation
  • geringere Reise- und Fahrtkosten
  • schlechtere Überwachungsmöglichkeit
  • hohe Erstausstattungskosten für EDV
  • verminderte Vertraulichkeit
  • Abhängigkeit von Gebühren für allgemeine Kommunikationssysteme
  • Monotonie von Arbeitsaufgaben
  • geringere berufliche Aufstiegschancen
  • soziale Isolation
  • fließende Grenzen zwischen Arbeitseinsatz und Freizeit
  • Schwächung der betrieblichen / gewerkschaftlichen Interessenvertretung