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Ausbildungsplatzsuche

Im Winter eines jeden Jahres, vielleicht auch schon ein Jahr vor dem Schulende, stellt sich für viele Jugendliche und Schulabgänger die Frage nach dem Ausbildungsplatz. Für manchen gestaltet sich die Ausbildungsplatzsuche einfach und nach ein paar wenigen Bewerbungen ist der Traumplatz unter Dach und Fach – andere haben hingegen Probleme, den geeigneten Ausbildungsplatz zu finden.

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Einen geeigneten Ausbildungsberuf finden

Bevor die Suche nach potenziellen Ausbildungsbetrieben starten kann, stellt sich zunächst die Frage: Was will ich eigentlich machen? Selten sind die Kindheitsträume vom Feuerwehrmann auch in Jugendalter noch aktuell, eine Alternative muss her. Hilfreich sind dabei einige Fragen, die sich jeder selbst stellen kann:

  • Soll es ein Beruf werden, der mit Menschen zu tun hat, oder lieber ein Job, den man allein am PC erledigt?
  • Hältst du dich gern draußen im Grünen auf, oder ist es drinnen am schönsten?
  • Wie steht es um das handwerkliche Geschick, Kreativität und analytische Fähigkeiten?
  • Möchtest du gern Menschen helfen oder lieber die Gesellschaft voran bringen?
  • Welche Stärken hattest du in der schule?
  • Lassen sich Hobbys oder eigene Interessen mit einem Beruf verbinden?
  • Ist es denkbar, auch in der Nacht oder am Wochenende zu arbeiten?
  • Wie sind die Berufsaussichten und Verdienstmöglichkeiten für einzelne Berufe?

Weitere Entscheidungshilfen bieten auch die Beratungsstellen und Computer der Arbeitsagentur für Arbeit. Diese geben anhand von Interessen passende Berufe aus. Bei entsprechendem Schulabschluss kann natürlich auch ein Studium oder ein duales Studium den Weg in die Zukunft ebnen.

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Geeignete Betriebe finden

Steht fest, welcher Beruf es werden soll, geht es auf die Suche nach einem passenden Ausbildungsbetrieb. Schließlich bildet nicht jedes Unternehmen aus. Unterstützung bieten hier neben der Arbeitsagentur für Arbeit inzwischen zahlreiche Webseiten, z. B. auch auf den Internetauftritten der IHK. In jedem Fall hilfreich ist es auch, sich in persönlichen Netzwerken und bei lokalen Anbietern zu informieren.

Dabei spielt z. B. auch die Entfernung zum Elternhaus eine Rolle: Gibt das Ausbildungsgehalt eine eigene Wohnung her?

Wer rechtzeitig mit der Ausbildungsplatzsuche dran ist, kann eventuell in den potenziellen Betrieb reinschnuppern. Ein Unternehmen im Arbeitsalltag zu erkunden ist die beste Möglichkeit zu schauen, ob es später passen könnte.

Analog dazu läuft die Studienplatzsuche: Soll es ein Studienplatz in der Nähe des Elternhauses sein? Oder doch lieber eine neue Stadt? Welche Hochschule ist besonders renommiert für den gewählten Studiengang? Oder gibt es vielleicht Freunde, die das gleiche studieren möchten, und ihr entscheidet euch für einen gemeinsamen weiteren Weg?

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Eine ansprechende Bewerbung gestalten

Vor allem größere Unternehmen werden tagtäglich mit Bewerbungen überhäuft. Klar, dass eine unauffällige Standardbewerbung tendenziell eher untergeht – egal, wie gut die Noten sind. Es gilt also aufzufallen – durch ein originelles Anschreiben, eine fundierte Begründung, warum es genau dieses Unternehmen sein soll, und natürlich Fehlerfreiheit. Das gilt im Übrigen auch für die Online-Bewerbung, die allzu häufig lieblos und ohne entsprechende Korrekturen verschickt wird.

Wünscht du einen professionellen Blick auf Bewerbung und Lebenslauf, so stehen wir gern zur Verfügung.

Das Vorstellungsgespräch

Hat die Bewerbung Eindruck gemacht, lädt das Unternehmen dich zum Vorstellungsgespräch ein, um einen persönlichen eindruck zu gewinnen. Man wird dich hier vermutlich bitten, deinen Lebenslauf nochmals stichpunktartig wiederzugeben und dich nach deiner Motivation fragen, warum du gerade in dieser Firma arbeiten möchtest. Neben der Wahl einer passenden Garderobe empfiehlt es sich, sich etwas auf das Gespräch vorzubereiten. Wir haben einige Tipps zum Vorstellungsgespräch zusammengestellt und einige typische Fragen aufgelistet.

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Was tun, wenn die Ausbildungsplatzsuche erfolglos blieb?

Manchmal soll es einfach nicht sein – die Anzahl der Mitbewerber ist zu groß oder der passende Betrieb einfach nicht dabei. Am Ende der Bewerbungsfrist steht man immer noch ohne Ausbildungsplatz da, und ist damit nicht allein: Fast die Hälfte aller Bewerber ist im ersten Anlauf bei der Ausbildungsplatzsuche nicht erfolgreich. Was tun bis zum nächsten Jahr? Ganz einfach: Die Zeit soll sinnvoll genutzt werden. Das verbessert die Qualifikation, macht sich gut im Lebenslauf und dient nicht zuletzt dazu, die eigenen Vorstellungen nochmals zu überprüfen. Mögliche Wege sind hier:

  • Praktikum
  • Berufsvorbereitungsjahr
  • Einstiegsqualifizierung
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
  • Berufsgrundbildungsjahr
  • Freiwilliges Soziales Jahr, Ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst
  • Besuch einer weiterführenden Schule
  • Duales Studium, Studium oder Fernstudium
  • Work and Travel
  • Zivil- oder Wehrdienst
  • Nachvermittlungsverfahren durch die Bundesagentur für Arbeit nutzen
  • Annahme einer Arbeitsstelle (ungelernte Tätigkeit)

Girl Power in technischen Ausbildungsberufen

Die Anzahl der männlichen Bewerber, die sich für technische Ausbildungsberufe interessieren, ist immer noch weitaus höher als die der Bewerberinnen. Dabei verfügen Frauen über viele Eigenschaften, die in diesen Berufen gefragt sind. Kreativität, Teamfähigkeit, Feinmotorik und Geschicklichkeit sind schließlich keine typisch männlichen Attribute. Die moderne Technik ersetzt vielerorts zudem die früher notwendige Muskelkraft. Dennoch ist das Interesse an technischen Berufen bislang nur gering.

Wieso ein technischer Ausbildungsberuf für Frauen?

Technische Ausbildungsberufe sind abwechslungsreich und werden in der Regel gut bezahlt. Außerdem sind Fachkräfte in diesem Bereich sehr gefragt. Die Chancen, schnell einen interessanten und gut bezahlten Ausbildungsplatz und danach einen zukunftsträchtigen Beruf mit lukrativer Vergütung zu finden, stehen also bestens.

Welche Ausbildungsberufe stehen Frauen offen?

Es gibt unzählige Ausbildungsangebote im Technikbereich, deshalb kann je nach Neigung und Interessen von der Werkstoffprüferin bis hin zur Fluggerätemechanikerin der passende Beruf ausgewählt werden – die technische Branche bietet unzählige, spannende Ausbildungsberufe.

Welche Möglichkeiten gibt es, sich über technische Ausbildungsberufe zu informieren?

Praktika sind eine hervorragende Möglichkeit, um einen ersten Eindruck vom Wunschberuf zu bekommen. Allgemeine Informationen zu Praktika und allen anderen Fragen rund um die Ausbildung gibt es hier. Wer sich als Frau für einen bestimmten Beruf interessiert, sollte sich nicht scheuen, direkt Kontakt mit den Unternehmen aufzunehmen und nach Praktika zu fragen.

Seit 2001 gibt es auch den „Girls‘ Day“. An diesem Tag können sich Frauen über technische Berufe informieren und werden dafür von den Schulen freigestellt. Aktionen und Workshops in Betrieben und Hochschulen geben Einblick in technische Berufe. So werden Vorteile abgebaut und die Lust auf solche Berufe wird geweckt.

Hilfe bei der Bewerbung

Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung ihres Bewerbungsschreibens, so sprechen Sie uns gerne an. Wir optimieren ihr Anschreiben, lesen Korrektur und geben gern Tipps, wie Sie sicher und gut vorbereitet in das Vorstellungsgespräch gehen, um die Personalchefs mit einem guten ersten Eindruck davon zu überzeugen, dass Sie die richtige Besetzung für die Position sind.

Duales Studium – ein Überblick

Ein duales Studium verknüpft die Vorzüge eines Studiums mit Praxisphasen in einem Unternehmen. Absolventen erlangen so ein umfassendes theoretisches und praktisches Wissen – kein Wunder, dass diese Kombination bei Studierenden und Arbeitgebern immer beliebter wird. Rund 900 duale Studiengänge gibt es in Deutschland inzwischen.

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Arten des dualen Studiums

Es gibt verschiedene Varianten des dualen Studiums:

  • Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge kombinieren ein vollwertiges Studium mit einer vollständigen Ausbildung. Am Ende stehen zwei Abschlüsse: Bachelor und Gesellenbrief. Die Ausbildung findet in der Hochschule, der Berufsschule und dem Betrieb statt.
  • Praxisintegrierte duale Studiengänge ergänzen das Hochschulstudium um längere Praxisphasen. Am Ende steht lediglich der Bachelor-Abschluss.
  • Berufsbegleitende duale Studiengänge sind für Vollzeit-Arbeitnehmer ausgelegt, die bereits über eine Ausbildung verfügen und neben dem Studium studieren möchten.
  • Berufsintegrierende duale Studiengänge kombinieren Teilzeit-Jobs (Ausbildungsabschluss vorhanden) mit einem Studium.
  • Ausbildungsbegleitende Studiengänge
  • Praxisbegleitende Studiengänge

Auch in den Praxisphasen gibt es unterschiedliche Modelle: Blockmodelle konzentrieren Studium und Praxisblöcke in längeren Blöcken, in Wochenmodellen findet eine Aufteilung von beispielsweise drei Tagen Betrieb und zwei Tagen Hochschule statt.

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Fachgebiete und Studienmöglichkeiten

Durch duale Studiengänge sind die Bereiche Technik, Wirtschaft und Sozialwesen abgedeckt, künstlerische Studiengänge oder die Geisteswissenschaften werden hingegen nicht angeboten.

Welche Hochschulen ein duales Studium anbieten findet sich in verschiedenen Übersichten, z. B. hier. Unternehmen hingegen sind an dieser Stelle aufgelistet. Natürlich besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, selbstständig ein Unternehmen anzusprechen.

Zulassungsvoraussetzungen duales Studium

Bei Berufsakademien gilt entweder das Allgemeine Abitur oder die Fachgebundene Hochschulreife als Zugangsvoraussetzung. In dualen Hochschulen in Baden-Württemberg ist es hingegen möglich, nach einer erfolgreich abgelegten Aufnahmeprüfung auch mit der Fachhochschulreife zu studieren. Bei dualen Studiengängen an Fachhochschulen reicht die Fachhochschulreife grundsätzlich aus.

Hochschulen und Berufsakademien

Die meisten dualen Studiengänge werden von Fachhochschulen (FH), Berufsakademien (BA) und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg angeboten. Bei Universitäten sind duale Studiengänge rar, nicht alle Anbieter verfügen über Masterstudiengänge.

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Die Bewerbung für einen dualen Studiengang

Die Bewerbung für ein duales Studium geht entweder an die Hochschule oder das Unternehmen. Bei ausbildungsintegrierten Studiengängen beispielsweise, bei denen neben dem Bachelor- ein IHK-Abschluss winkt, muss die Bewerbung an das Unternehmen gerichtet sein. Bei einem praxisintegrierenden Studium steht die Hochschule im Zentrum der Ausbildung und ist deshalb die erste Adresse für die Bewerbung.

Da es zahlreiche Bewerber gibt, muss die Bewerbung hervorstechen. Immer häufiger zählen nicht nur Noten, sondern Angaben zu Leistungsbereitschaft und Sozialverhalten. Auch sollte aus der Bewerbung deutlich hervorgehen, dass die Doppelbelastung Studium – Betrieb kein nervendes Übel, sondern eine bewusst gewählte Herausforderung darstellt.

Aufgrund der Vielzahl der Bewerber findet teilweise ein zweistufiges Auswahlverfahren aus einem Einstellungstest (teilweise Online) und einem Vorstellungsgespräch oder einem Assessment Center statt.

Vergütung während des Studiums

Zweifelsohne einer der größten Vorteile des dualen Studiums ist das Gehalt: Das Unternehmen zahlt in der Regel ein durchschnittliches Ausbildungsgehalt (manchmal mehr) und übernimmt häufig auch die Studiengebühren – manchmal komplett, manchmal zumindest teilweise. Weitere Zuschüsse gibt es unter Umständen für Reisekosten oder Lernmaterialien.

Die Höhe des Gehalts variiert je nach Studiengang stark – von 600 bis 1.800 Euro brutto ist alles möglich. Für einige Berufszweige gibt es Tarifverträge, für andere nicht. Sollte die Entlohnung nicht zum Leben reichen, besteht jedoch immer die Möglichkeit, den Lohn mit BaföG-Leistungen aufzustocken.

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Urlaubsanspruch

Die Handhabung der Urlaubstage ist unterschiedlich. Einige Betriebe behandeln Studierende wie normale Mitarbeiter, die über den gleichen Urlaubsanspruch verfügen, d. h. in den Semesterferien regelmäßig arbeiten gehen. Andere Betriebe gestatten den Studierenden Lern- und Erholungsphasen in den Ferien, zahlen dafür aber eventuell kein Gehalt während dieser Zeit.

Vor- und Nachteile des dualen Studiums

Vorteile

  • große Praxisnähe vermittelt erste Berufserfahrungen
  • gute Jobchancen nach dem Studium durch gute Qualifizierung
  • finanzielle Vergütung führt während des Studiums zu Unabhängigkeit
  • verkürzte Studiendauer (in 3 Jahren Doppelabschluss möglich)

Nachteile

  • ein duales Studium ist arbeitsintensiv und stressig
  • große Konkurrenz bei der Nachfrage nach Studienplätzen
  • hohe Zugangshürden und mehrstufige Bewerbungsverfahren
  • bei vorzeitigem Studienabbruch drohen Rückzahlungsforderungen des Unternehmens
  • duales Studium bietet nur wenig Freiräume und ist straff organisiert

Rechte und Pflichten von Auszubildenden

Mit der Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses gelten einige Rechte und Pflichten von Auszubildenden. Natürlich sind nicht nur diese an Regeln gebunden – auch der oder die Ausbilder:in muss sich an einige Vorgaben halten.

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Rechtliche Grundlagen

Es gibt exakte gesetzliche Vorgaben, was ein:e Auszubildende:r darf – und was nicht. Diese finden sich in verschiedenen Regelwerken:

  • Berufsbildungsgesetz BBiG (§13)
  • Handwerksordnungen
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Ausbilder-Eignungsverordnung
  • Arbeitszeitgesetz

Die konkrete Ausgestaltung der Rechte und Pflichten wird im Ausbildungsvertrag festgehalten.

Rechte von Auszubildenden

VergütungAzubis haben ein Anrecht auf eine angemessene Ausbildungsvergütung
Ausbildungsmittelkostenlose Ausbildungsmittel, wie zum Beispiel Werkzeuge, die der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen muss
FreistellungDer oder die  Auszubildende hat ein Grundrecht auf die Freistellung zum Besuch des Berufsschulunterrichtes
AusbildungszielDer oder die Auszubildende muss nur die Aufgaben erledigen, die dem Ausbildungsziel dienen – private Besorgungen für den Chef oder das Reinigen der Toiletten gehören definitiv nicht dazu!
KündigungsrechtAuszubildende haben besondere Kündigungszeiten von vier Wochen
ZeugnisEin:e Auszubildende:r hat Anrecht auf ein Zeugnis zum Ende seiner Ausbildung
VertretungDer Ausbildungsbetrieb muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Jugend- und Auszubildendenvertretung bilden, die die Interessen der Jugendlichen vertritt.
UrlaubEin:e Auszubildende:r hat das Recht auf einen möglichst zusammenhängenden Urlaub.
ArbeitszeitenBestimmte gesetzliche Regelungen zu Arbeitszeiten dürfen nicht überschritten werden. Diese sind im Arbeitszeitgesetz und gegebenenfalls dem Jugendschutzgesetz verankert und werden um gewerkschaftliche Tarifverträge ergänzt.
PausenWährend der Arbeitszeit gelten Pausen, die jeweils mindestens 15 Minuten lang sein müssen. Bereitschaftsdienst innerhalb der Pausenzeit ist nicht zulässig.
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Pflichten von Auszubildenden

LernpflichtDer oder die Auszubildende muss sich darum bemühen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
SorgfaltspflichtAlle Tätigkeiten in Schule und Beruf müssen ordentlich und zuverlässig ausgeführt werden.
TeilnahmepflichtDer oder die Auszubildende  hat eine Teilnahmepflicht am Besuch der Berufsschule. Dazu gehört auch das Führen eines Berichtsheftes als Ausbildungsnachweis.
AnweisungenDer oder die Auszubildende muss den Anweisungen des Ausbilders oder der Ausbilderin Folge leisten und Aufgaben erfüllen.
BetriebsordnungAuszubildende müssen die Betriebsordnung einhalten. Sieht diese z. B. bestimmte Schutzkleidung vor, ist diese zu tragen.
BewahrungspflichtEr oder sie  muss sorgsam mit den Arbeitsmaterialien umgehen.
SchweigepflichtEin:e Auszubildende:r darf Betriebsgeheimnisse nicht preisgeben.
KrankmeldungKann ein:e Auszubildende:r die Arbeit krankheitsbedingt nicht aufsuchen, ist er zur Vorlage einer ärztlichen Krankmeldung verpflichtet.
ErholungspflichtDer oder die Auszubildende ist verpflichtet, in seinem Urlaub jede dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu unterlassen.
BenachrichtigungspflichtBleibt er oder sie dem Berufsschulunterricht, der betrieblichen Ausbildung oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen fern, muss der oder die Auszubildende  den Betrieb davon unterrichten.
ZwischenprüfungAuf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung muss ein:e Auszubildende:r an der Zwischenprüfung teilnehmen.
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Stolperstein Krankschreibung

Bei der Krankmeldung sind einige Dinge zu beachten, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden:

  • Vorlage der Krankmeldung beim Arbeitgeber: Ist ein:e Auszubildende:r nicht in der Lage arbeiten zu gehen, muss er dies dem Arbeitgeber unmittelbar mitteilen und auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung nennen. Er oder sie braucht dabei weder Gründe noch die Diagnose des Arztes oder der Ärztin zu nennen. Der Arbeitgeber darf keinen Druck zur Rückkehr ausüben, sondern muss den oder die Auszubildende:n in Ruhe lassen.
  • Seit dem 01. Januar 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Versicherte digital. Die Arztpraxis übermittelt die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse. Arbeitgeber rufen die Krankschreibung dann digital bei der Krankenkasse ab, die versicherte Person erhält einen Papierausdruck für die Unterlagen.
  • Privat versicherte Auszubildende erhalten weiterhin drei Formulare (für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und sich selbst), die sie eigenständig an die zuständigen Stellen weiterleiten müssen.
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wie bisher auch ab dem 4. Tag verpflichtend. Arbeitgeber haben das Recht, diese bereits ab dem ersten Krankheitstag einzufordern.
  • Fällt ein Krankheitstag auf die Berufsschule, muss diese vor Unterrichtsbeginn informiert werden. Auch der Betrieb ist in einem solchen Fall zu informieren.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Diese besteht für die Dauer von sechs Wochen durch den Arbeitgeber. Danach greift bei anhaltender Krankheit das Krankengeld der Krankenkasse.
  • Ein Auszubildede:r hat das Recht auf eine freie Arztwahl. Nur bei auffällig häufigen Fehltagen an Brückentagen kann der Medizinische Dienst der Krankenkasse hinzugezogen werden.
  • Erkrankt ein:e Auszubildende:r im Urlaub, kann er oder sie für die entsprechenden Tage eine Krankmeldung vorlegen. Die Urlaubstage bleiben für diesen Fall bestehen.
  • Während einer Krankheit darf ein:e Auszubildende:r nichts tun, das die Heilung behindert. Was erlaubt ist, hängt damit sehr von der Krankheit ab.