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Gründung im Bereich Kunst und Medien

Eine besondere Form der freien Berufe stellen Selbstständige im Bereich Kunst und Medien dar. Um sich im Bereich Kunst und Medien selbstständig zu machen, bedarf es keiner gesonderten Qualifikation – Quereinsteiger sind vor allem im journalistischen Bereich häufig anzutreffen, die Gründung im Bereich Kunst ist unkompliziert.

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Solo-Selbstständige: Gewerbe oder Freier Beruf?

Meist sind Kunst- und Medienschaffende als Solo-Selbstständige unterwegs, d. h. haben nur wenig Aufwand mit der Buchführung. Entscheidend ist hier vor allem vorab die Klärung der Frage, ob Sie den freien Berufen zuzurechnen sind oder nicht. Dabei gilt: Je höher der Gebrauchswert von Produkten, desto wahrscheinlicher ist die Einordnung als Kunstgewerbe oder -handwerk. Sind Sie nicht sicher, was für Sie zutreffend ist, konsultieren Sie Künstlersozialkasse (KSK), Berufsverband oder das zuständige Finanzamt. Arbeiten sie überwiegend für nur einen Arbeitgeber, sind Sie möglicherweise eher angestellt und nicht selbstständig tätig.

Freiberufler im Kunst- und Medienbereich kennzeichnen sich aus durch:

  • Entrichtung der Einkommenssteuer
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen zur Gewinnermittlung
  • überwiegende Besteuerung mit 7 %-iger Umsatzsteuer
  • Versicherung über die KSK
  • keine Entrichtung von Gewerbesteuern, d. h. kein Gewerbeschein erforderlich

Aufnahme der Geschäftstätigkeit als Künstler

Die Anmeldung der Tätigkeit erfolgt bis spätestens vier Wochen nach Beginn durch die Meldung beim Finanzamt, das Ihnen eine Steuernummer zuteilt. Möglicherweise ist die Kleinunternehmerregelung für Sie sinnvoll – erkundigen Sie sich dazu. Als Künstler sind Sie zudem verpflichtet, sich bei der Künstlersozialkasse zu melden. Hier handelt es sich um eine Pflichtversicherung – wer die Kriterien erfüllt, muss sich dort versichern. Die KSK übernimmt den Arbeitgeberanteil von Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung – und ist damit ein Segen für Sie. Ob Sie Mitglied in einer Berufsgenossenschaft werden müssen, erfahren Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

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Weitere Informationen zur Kreativwirtschaft

Weitere Informationen zur Kultur- und Kreativwirtschaft bietet die Bundesinitiative Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Regionalbüros kommen dem Dilemma entgegen, dass sich kreative Gründer vielfach nicht durch die klassischen Gründungsvorhaben angesprochen fühlen und richten ihre Aktivitäten entsprechend aus.

Weitere Beratungsangebote:

Freie Berufe

Ein Freiberufler zeichnet sich durch die enge Verknüpfung von Persönlichkeit und beruflicher Selbstständigkeit aus: „Freie Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“ (§1, 2 PartGG)

Freier Beruf oder Gewerbe?

Einer der Grundunterschiede, die bei der Gründung darüber entscheiden, ob Sie als Freiberufler oder nicht gelten, ist die Frage nach der Ausübung eines Gewerbes. Die Gewerbeordnung definiert ein Gewerbe als

  • legale Tätigkeit,
  • die mit einer Gewinnabsicht ausgeübt wird,
  • auf Dauer angelegt ist und
  • selbstständig stattfindet.

Das trifft allerdings auch für freie Berufe häufig zu. Weitere Unterscheidungsmöglichkeiten sind deshalb auf Seiten der Freiberufler zu suchen:

  • besondere berufliche Fachkenntnisse
  • Dienstleistungen erbringen hohen Wert für Gemeinschaft
  • haben Entscheidungsfreiheit und Kontrolle über Qualität
  • Honoraren liegen häufig Gebührenordnungen zugrunde.

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Die ausgeübte Tätigkeit ist entscheidend

Es ist nicht immer leicht zu klären, zu welcher Berufsgruppe eine Tätigkeit gehört. Differenziert wird dabei nach Katalogberufen, ähnlichen Berufen und Tätigkeitsberufen. Entscheidend ist dabei stets die ausgeübte Tätigkeit, nicht die Ausbildung. Gründen Sie eine Partnerschaft, muss jeder der Gesellschafter über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen, ansonsten ist die Gemeinschaft automatisch ein Gewerbebetrieb, und auch bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft mit anderen Freiberuflern handelt es sich grundsätzlich um einen Gewerbebetrieb.

  • Katalogberufe nach EstG §18: Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Tierärzte), Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (Rechts- und Patentanwälte, Notare, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, Wirtschaftsprüfer), naturwissenschaftliche Berufe (Ingenieure, Architekten, Lotsen) sowie sprach- und informationsvermittelnde Berufe (Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer). Das PartGG ergänzt die Liste um Dipl.-Psychologen, Masseure, Hebammen und Sachverständiger.
  • ähnliche Berufe: Berufe, die den Katalogberufen ähnlich sind, wobei die konkrete berufliche Tätigkeit vergleichbar sein muss.
  • Tätigkeitsberufe: wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten nach Einzelfallprüfung durch das Finanzamt.

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Formalia zur Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit

Einige Berufe unterliegen der Pflicht zur Kammermitgliedschaft oder der Berufsgenossenschaft. Die Mitgliedschaft bei der BG gilt gleichzeitig als gesetzliche Unfallversicherung. Zudem gelten für einige Berufsgruppen Vorgaben des Berufsrechts. Je nach gewählter Rechtsform ist außerdem die Eintragung ins Handels- oder Partnerschaftsregister obligatorisch.

Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit erfolgt selbstständig durch die Registrierung beim Finanzamt (formloses Schreiben reicht aus). Das Finanzamt schickt Ihnen dann einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu, in dem Sie Angaben zu Tätigkeiten und erwarteten Einkünften ausfüllen. Nach der Rücksendung erhalten Sie eine Steuernummer zugeteilt. Alternativ können Sie das Formular online ausfüllen und dem Finanzamt zumailen.

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Bei der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für Freiberufler häufig eine Pflichtversicherung, von der Sie sich nicht befreien lassen können. Nur während der ersten drei Jahre der beruflichen Tätigkeit und nur, wenn Sie einen Auftraggeber haben, sind selbstständige Lehrer, Erzieher, Dozenten und alle auf Rechnung arbeitenden Lehrbeauftragten, Pflegepersonen ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Hebammen, Seelotsen sowie selbstständige Künstler und Publizisten unter Umständen von der Versicherungspflicht befreit. Alle anderen Berufsgruppen können sich freiwillig versichern oder eine private Altersvorsoge abschließen. Hier ist teilweise die Abwicklung über berufsständische Versorgungswerke sowie die Künstlersozialkasse möglich.

Gründung im Handwerk

Nur bei einer entsprechenden Qualifizierung, d. h. dem Vorliegen der Zulassungsvoraussetzung für das Handwerk, können Sie sich in einigen Handwerksberufen selbstständig machen. Die Handwerksordnung unterscheidet nach zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerksberufen sowie handwerksähnlichen Berufen, aus denen sich unterschiedliche Anforderungen für die Gründung im Handwerk ergeben.

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Zulassungspflichtige Handwerksbetriebe

Für gefahrgeneigte und ausbildungsintensive Tätigkeiten wird laut der Handwerksordnung das Absolvieren der Meisterprüfung verlangt, bevor sich ein Handwerker selbstständig machen kann. In der Regel sind das Berufe, deren Ausübung für Laien eine Gefahr für sich und das Umfeld darstellt. Ausnahmen sind möglich. Dann darf ein Handwerker jedoch keine Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Tätigkeiten von Nachbargewerken erledigen. Ein Meister erhält die Ausübungsberechtigung hingegen ohne Probleme, sofern er die Fertigkeiten durch Lehrgänge nachweisen kann. Alternativ stellen Sie sich einen Meister ein und führen den Betrieb ohne eigenen Meisterbrief. Auch Gesellen dürfen zulassungspflichtige Gewerke nach sechsjähriger Berufsausübung (vier Jahre davon in leitender Position) selbstständig ausführen, Ausnahme: Gesundheitshandwerke und Schornsteinfeger. Der Nachweis erfolgt über Arbeitszeugnisse und Stellenbeschreibungen. Über die Erteilung einer Ausübungsberechtigung entscheidet die Handwerkskammer.

Die Meisterprüfung umfasst vier Prüfungsteile:

  • meisterhafte Erledigung von Tätigkeiten
  • fachtheoretische Kenntnisse
  • betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
  • berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, besteht die Möglichkeit zur Eintragung in die Handwerksrolle, die von der Handwerkskammer geführt wird. Der Gründer muss dazu persönlich erscheinen und die fällige Gebühr entrichten, Die Bescheinigung über die Eintragung ist wiederum Voraussetzung für die Anmeldung eines Gewerbes. Das Gewerbeamt informiert schließlich Finanzamt und Berufsgenossenschaft.

Mit der Eintragung in die Handwerksrolle beginnt außerdem für zulassungspflichtige Handwerksberufe die Rentenversicherungspflicht. Erst nach Ablauf von 216 Raten kann ein Befreiungsantrag gestellt werden. Von den Beiträgen an die Handwerkskammer sind Gründer für das Jahr der Anmeldung befreit, die beiden Folgejahre zahlen sie die Hälfte der regulären Beiträge. Berücksichtigen Sie die anfallenden Kosten im Kapitalbedarfsplan. Zulassungsfreie Berufe sind von der Versicherungspflicht ausgenommen.

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Zulassungsfreie Handwerke / handwerksähnliche Gewerbe

Ist nicht explizit eine Zulassungsvoraussetzung erforderlich, ist die Gründung ohne Meisterbrief möglich. Auch dürfen Sie hier Leistungen anderer zulassungsfreier Gewerke anbieten, was die Kundenfreundlichkeit der Angebote vergrößert. Der Meisterbrief bleibt jedoch nichtsdestotrotz ein Gütesiegel – viele Selbstständige ohne Meisterbrief schaffen es nicht, von ihrer Selbstständigkeit zu leben. Wettmachen kann dies meist nur ein fest etablierter Kundenstamm oder ein sehr spezialisiertes Angebot.

Vorsicht bei der Gründung im Bereich handwerksähnlicher Dienstleistungen: Schon oft kam es zu Abmahnungen, da die Gründer wesentliche Handwerkstätigkeiten ausführten. Als „einfache Tätigkeit“ gelten nur solche Arbeiten, die ein Berufsanfänger binnen zwei bis drei Monaten erlernen kann.

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Finanzielles und Rechtliches

Banken fühlen Handwerkern vor allem hinsichtlich kaufmännischer Kenntnisse auf den Zahn. Heben Sie entsprechend Ihre kaufmännischen Fähigkeiten hervor. Nutzen Sie – sofern nötig – spezielle Angebote für Existenzgründer, um Ihre Kompetenzen zu verbessern.

Machen Sie sich im Falle einer Gründung im Bau- oder Ausbaubereich vor allem auch mit der Frage vertraut, wann eine Leistung als erbracht gilt, welche Gewährleistungsfristen gelten und wer zur Erteilung von Aufträgen befugt ist. Berücksichtigen Sie in Ihrer Liquiditätsplanung, dass mit Gewährleistungsfristen beispielsweise meist die Einbehaltung von Restbeträgen aus der Auftragssumme einhergeht. Alternativ vermeiden Sie diese durch die Aufnahme von Bankbürgschaften für die Dauer der Gewährleistungsfrist.

Gründungen der Best Ager

Noch sind die meisten Gründer in Deutschland jünger als 44 Jahre, doch: Die Zahl älterer Gründer in Deutschland steigt an, Gründungen der Best Ager sind auf dem Vormarsch.

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Das größte Plus von Gründern „im besten Alter“ ist wohl der reichhaltige Erfahrungsschatz, auf den sie zurückgreifen können. Neben dem fachlichen Know-how ist nicht selten die soziale und/oder kommunikative Kompetenz weitaus ausgeprägter als bei jungen Gründern. Sie wissen besser um ihre eigenen Stärken und Schwächen, sind zielgerichteter und verfügen nicht selten über eine größere Summe Eigenkapital. Ältere Gründer verfolgen neben wirtschaftlichen Zielen häufig auch soziale und gesellschaftliche und sind häufiger im Bereich sozialer Unternehmungen zu finden. Am stärksten vertreten sind bei älteren Gründern der Dienstleistungsbereich, Unternehmensberatung, Werbung oder freie Gründungen als Architekten und Ingenieure. Doch bei allen Vorteilen – problematisch gestaltet sich die Finanzierung über Kredite – hier ist unbedingt an eine Nachfolge zu denken, jemand, der im Zweifelsfall den Kredit übernimmt. Denken Sie gegebenenfalls über eine Teamgründung nach – nicht zuletzt dann, wenn Ihr Wissen veraltet ist oder es an kaufmännischem Know-how mangelt.

Nach dem Erreichen des Regelrentenalters und Bezug einer Regelrente, dürfen Sie unbegrenzt im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit hinzuverdienen. Renten, die vor Erreichen der Altersgrenze gezahlt werden sowie Erwerbsminderungsrenten begrenzen den monatlichen Zuverdienst auf 450 €.

Vor allem Arbeitnehmer, die mehrere Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sollten sich Gedanken über eine freiwillige Weiterversicherung machen. Diesen Antrag stellen Sie bis zu drei Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit.

Gründer mit Migrationshintergrund

Jede vierte Gründung in Deutschland erfolgt durch Menschen mit Migrationshintergrund. Das wirtschaftliche Volumen der Gründer mit Migrationshintergrund ist immens, groß ist häufig der Wunsch nach Selbstständigkeit.

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Vorsicht: Nicht alle Formen des Aufenthaltsstatus oder der Erwerbstätigkeit erlauben eine selbstständige Tätigkeit. Mit der Niederlassungserlaubnis und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG gehen hingegen keinerlei Einschränkungen einher.

  • Seit 2012 ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse möglich.
  • Innerhalb der EU gilt für die zeitlich begrenzte Ausübung der Tätigkeit die Niederlassungsfreiheit. Wer sich dauerhaft in Deutschland mit einem Betrieb ansiedeln möchte, benötigt jedoch ein Gutachten der zuständigen HwK.
  • Während der Antragstellung nehmen eventuell verschiedene Behörden Kontakt mit Ihnen auf, entscheidungsbefugt ist jedoch ausschließlich die Ausländerbehörde.
  • Legen Sie zum Nachweis Ihres wirtschaftlichen Hintergrundes Nachweise über Kapital und Kapitalbedarf, Ertragsvorschau, Vertragsentwürfe, ein unternehmerisches Konzept und einen Lebenslauf vor.
  • Vermeiden Sie vertragliche Verpflichtungen vor der Erlaubniserteilung oder ergänzen Sie Verträge um die Klausel, dass der Vertrag nur wirksam mit der Erlaubniserteilung durch die Ausländerbehörde ist.

Gründung aus der Hochschule

Gründungen direkt nach Abschluss des Studiums sind häufig, sie bieten sich vor allem bei technisch orientierten Studiengängen geradezu an. Besonders beliebte Branchen für eine Gründung aus der Hochschule sind Life Sciences und die freien Berufe. Zahlreiche Förderprogramme richten sich deshalb explizit an Studenten und Gründungen im High-Tech-Bereich. Bei der Gründung aus dem Studentenstatus heraus gibt es einige Besonderheiten:

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  • Studenten stehen häufig kostenlose Beratungsangebote und Workshops am Career Center der Hochschule zur Verfügung. Diese richten sich meist auch an Absolventen bis zwei Jahre nach dem Studienabschluss und bieten hilfreiche Informationen rund um die Gründung sowie zusätzliche kaufmännische und persönliche Qualifikationen.
  • Über Hochschulrechenzentren werden kostenlose Computerkurse angeboten. Wer später fit in Excel sein muss, schaut sich hier um.
  • Ist die selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt (<20 Stunden/Woche), bleibt bei Studenten der aktuelle Versicherungsstatus bestehen (familienversichert oder als Student). Vorsicht: Ergibt sich durch die Vorlage der Einkommensentwicklung ein anderes Bild (Einnahmen >415 € monatlich zzgl. Bafög), kann die Familienversicherung rückwirkend beendet werden.
  • Bei hauptberuflich ausgeübter Tätigkeit muss die Krankenversicherung freiwillig gesetzlich oder privat erfolgen. Nach Aufgabe der Selbstständigkeit ist eine Rückkehr in die Familienversicherung möglich.
  • Vorsicht beim Bafög: Hier sind aktuell nur monatlich knapp 360 € Zuverdienst möglich, bevor die Leistungen gekürzt werden. Umgerechnet wird dies auf den gesamten Bewilligungszeitraum von in der Regel sechs Monaten. Zudem sollte glaubhaft sein, dass die Ausbildung trotz Aufnahme der Selbstständigkeit weiterhin einen Großteil der Arbeitszeit, d. h. ca. 40 Wochenstunden, umfasst.
  • Das Bafög und auch Studienkredite sind Darlehen, die bei der Aufnahme weiterer Gründungskredite ein Problem darstellen können. Das sieht jedoch jede Bank anders. Gerade beim Bafög beginnt die Rückzahlung erst fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit – bis dahin sind Sie eventuell schon erfolgreich und der Gründungskredit längst abbezahlt. Bereiten Sie sich hier auf Rückfragen der Bank vor.

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Nutzen Sie Beratungsangebote zur Weiterbildung

Zur erfolgreichen Gründung bedarf es mehr als fachlicher Kompetenz. Sie haben eine innovative Idee im Bereich Nanotechnik? Fein – aber sind Sie auch kaufmännisch fit? Suchen Sie sich gegebenenfalls ein Teammitglied, das mindestens ein Basis-Know-how mitbringt und/oder besuchen Sie Gründungskurse an der Hochschule. Achten Sie im Falle von High-Tech-Gründungen gegebenenfalls darauf, Ihre Patente zu schützen, bevor Sie damit an eine Öffentlichkeit herantreten.

Als Start-up im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie oder den Life Sciences können Sie im Rahmen des German Accelerator-Programms Ihre Produkte auf dem amerikanischen Markt testen und weiterentwickeln sowie wichtige Kontakte zu Investoren und potenziellen Kunden knüpfen. Konkret gefördert wird ein drei- bis sechsmonatiger Aufenthalt von maximal zwei Personen, die eine Kapitalgesellschaft gegründet haben müssen, bevor sie in die USA übersetzen. Das Unternehmen soll dabei nicht älter als fünf Jahre sein, ein Businessplan mit entsprechenden Internationalisierungsstrategien ist vorhanden.

Für den wissenschaftlichen Bereich gibt es zahlreiche Förderprogramme – machen Sie sich damit vertraut. Das bekannteste ist auf Bundesebene das EXIST-Gründerstipendium.

Coachingangebote für Gründer

Manchmal reicht eine einmalige allgemeine Beratung, manchmal geht es um ein temporär begleitendes Angebot zur Stärkung Ihrer Kompetenzen. Was Sie individuell benötigen, hängt sowohl von Ihrem Vorhaben als auch von Ihrer Persönlichkeit ab. Dafür gibt es verschiedene Coachingangebote für Gründer.

Klären Sie für sich selbst, von welchem Zeitraum und Beratungsangebot Sie ausgehen, und vor allem auch, welches Budget Ihnen zur Verfügung steht. Möglich ist dabei entweder ein Coaching vor oder nach Gründung.

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Coaching vor Gründung

Coachingangebote vor Gründung helfen Ihnen bei allgemeinen Fragen rund um den Businessplan sowie zur Gründung weiter. Hier kommen Sie sicherlich bei der IHK / HwK weiter, die vielfach kostenlose Beratungen anbieten. Für entgeltliche Angebote gibt es Zuschüsse durch einige Initiativen der Länder (eine Liste der Anbieter, die Zuschüsse gewähren, findet sich hier), sowie durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das seit 2016 die Beratungszuschüsse der KfW ersetzt. Die Förderung zur Verbesserung des unternehmerischen Know-hows richtet sich an Jungunternehmen (<2 Jahre), Bestandsunternehmen (ab 3 Jahre) und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die die EU-Definition für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) erfüllen. Gefördert werden in diesem Rahmen durch die BAFA

  • allgemeine Fragen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Themen
  • Beratungsleistungen für Unternehmen, die von Frauen, Migranten, Menschen mit Behinderung geführt werden oder der Verbesserung von Nachhaltigkeit, altersgerechter Gestaltung von Arbeit, Gleichstellung, Fachkräftegewinnung oder Arbeitsplatzgestaltung von Menschen mit Behinderung oder Migrationshintergrund dienen.

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Nicht gefördert werden Beratungen, die durch öffentliche Zuschüsse finanziert werden, Vermittlungstätigkeiten beinhalten, überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten umfassen, überwiegend gutachterlichen Inhalt haben, ethisch-moralisch nicht vertretbar sind oder den Verkauf von Gütern anstreben. Die Höhe richtet sich nach dem Unternehmensstandort.

  • Unternehmen < 2 Jahre am Markt: Bemessungsgrundlage 4.000 €

Fördersatz 80 %: neue Bundesländer, ohne Berlin und Leipzig

Fördersatz 60 %: Region Lüneburg

Fördersatz 50 %: alte Bundesländer, Berlin und Leipzig

  • Bestandsunternehmen > 3 Jahre: Bemessungsgrundlage 3.000 €

Fördersatz 80 %: neue Bundesländer, ohne Berlin und Leipzig

Fördersatz 60 %: Region Lüneburg

Fördersatz 50 %: alte Bundesländer, Berlin und Leipzig

  • Unternehmen in Schwierigkeiten: Bemessungsgrundlage 3.000 €

Fördersatz 90 %: ortsunabhängig

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Antragstellung auf Fördermittel

Die Antragstellung auf Fördermittel erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Erst nachdem der Gründer über das Ergebnis informiert wurde, darf ein Beratungsvertrag geschlossen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Nach der erbrachten Beratungsleistung muss binnen von sechs Monaten ein Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht werden. In diesem Zusammenhang muss der Antragsteller die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen.

Wissenserwerb durch Coachingangebote für Gründer

Das A und O der Beratung: Ihre Fragen. Überlegen Sie sich bereits im Vorfeld, was Sie wissen möchten. Unter Umständen haben Sie spezifische Fragen, die ein allgemeiner Gründungscoach nicht beantworten kann. Arbeiten Sie sich vom Allgemeinen zum Speziellen, um offene Punkte zu klären.

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Haben Sie sich für einen oder einige potenzielle Berater entschieden, lernen Sie diesen kennen. Lassen Sie sich Referenzen zeigen, treffen Sie sich unverbindlich, um herauszufinden, ob der gewählte Berater Ihre Fragen kompetent und verständlich beantworten kann. Fragen Sie nach seiner Strategie und bringen in Erfahrung, ob der Berater über Kenntnisse Ihrer Branche verfügt. Nicht zuletzt soll natürlich auch die Chemie stimmen – vor allem, wenn Sie ein dauerhaftes Beratungsangebot nutzen möchten. Schließen Sie vor Beginn der Beratung einen schriftlichen Beratervertrag, in dem Zeiten und Ziele ebenso festgehalten sind wie Honorare. Vermeiden Sie eine pauschale Vergütung und halten Sie relevante Schwerpunkte fest. Vorsicht: Nicht jeder Berater ist für die Bezuschussung durch öffentliche Mittel zugelassen.

Beratungsangebote für Gründer

Behalten Sie die Zügel in der Hand und verstehen Sie stets, worum es geht. Grundsätzlich schadet es nicht, alle Punkte des Businessplans mindestens zu verstehen. Doch kann wohl kaum ein Unternehmer von sich behaupten, Experte auf allen Gebieten zu sein. Bestenfalls eine Gründung im Team ist in der Lage, die fehlenden Fachkenntnisse auf allen (oder zumindest vielen) relevanten Gebieten auszugleichen – doch finden die meisten Gründungen eher als Ein- oder Zwei-Personen-Unternehmungen statt. Dabei ist es gerade zu Beginn einer Unternehmung wenig ratsam, sich allzu viele finanzielle Belastungen aufzubürden und jede Art von Expertenkenntnissen einzukaufen. Vieles können Sie sich durch Beratungsangebote für Gründer selbst aneignen. Kostenlose Angebote gibt es wie Sand am Meer – man muss nur wissen, wo man sie findet. 

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Gründerportale

Die Anzahl der Gründerportale ist groß. Neben den offiziellen Angeboten von Bund und Ländern gibt es zahlreiche private Angebote und Existenzgründungsportale, die wirtschaftlich arbeiten. Es ist unmöglich, die Vielzahl einzelner Angebote an dieser Stelle zu benennen. Die offiziellen Gründungsportale der Bundesländer sind hilfreiche Anlaufstellen für weitere Informationen.

Gründungsportale der Bundesländer

Bundesland Bezeichnung
Bayern Gründerland Bayern
Berlin Gründen in Berlin 

Berlin.de – Gründen und Fördern

Brandenburg Gründungsnetz Brandenburg
Bremen B.E.G.I. BremerExistenzGründungInitiative
Hamburg H.E.I. Hamburger ExistenzgründungsInitiative
Hessen Existenzgründung Hessen
Mecklenburg-Vorpommern Gründer-MV.de
Niedersachsen Gründerfreundliches Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen Startercenter NRW
Rheinland-Pfalz Gründungsinitiative Rheinland-Pfalz 

Starterzentrum Rheinland-Pfalz

Saarland SOG Saarland Offensive für Gründer
Sachsen Sächsisches ExistenzgründerNetzwerk
Sachsen-Anhalt Unternehmen und Gründer Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein Mentoren für Unternehmen in Schleswig-Holstein e.V.
Thüringen Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum
bundesweit Existenzgründung des BMWI

Neben den Gründerportalen der Länder kann auch die Agentur für Arbeit oder die kommunale Wirtschaftsförderung Auskunft zu allgemeinen Fragen der Gründung geben.

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Hochschulen

Als Student oder Alumni in einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren nach dem Abschluss können von der Hochschule profitieren. Meist etwas versteckt bietet sich der Career Service (Bezeichnungen können abweichen) als wertvolle Anlaufstelle für Gründer an. Workshops und Vorträge zur Existenzgründung allgemein, zu verschiedenen Bewerbungsabläufen, aber auch zur Verbesserung persönlicher Kompetenzen wie Präsentationstechnik und Verhandlungsführung geben Angehörigen der Hochschule die Möglichkeit, die persönlichen Voraussetzungen für die Gründung zu verbessern. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf Sprachangebote – insbesondere, wenn Sie ausländische Märkte angehen möchten – und ein Besuch auf der Seite des Rechenzentrums: So kostengünstig wie als immatrikulierter Student erhalten Sie Einführungen in MS Excel, Word & Co. nie wieder.

Handels- und Handwerkskammern

Die Industrie- und Handelskammern (IHK, in Hamburg: Handelskammer) sowie die Handwerkskammern (HwK) haben ein vielfältiges Angebot für Existenzgründer, das jede Person nutzen kann, die eine Gründung plant – auch unabhängig davon, ob Sie später Mitglied der Kammer werden oder nicht. Grundlegende Einstiegsgespräche oder allgemeine Sprechstunden sind hier kostenlos, speziellere Seminare oder intensivere Beratungsangebote kosten unter Umständen etwas. Die Preise sind jedoch überschaubar, der Informationsgewinn hoch. Daneben gibt es teilweise die Möglichkeit, den eigenen Businessplan von einem Experten beurteilen zu lassen, Persönlichkeitseinschätzungen der Gründerperson, Online-Coachingangebote sowie umfassende Informationen zu allen rechtlichen Fragestellungen.

Ihre zuständige IHK finden Sie über das IHK-Dachportal. Die regionalen Handwerkskammern ermitteln Sie hier.

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Förderbanken

Benötigen Sie Fremdkapital, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Förderbanken auf Bundes- und Landesebene unterstützen die Wirtschaftsförderung, d. h. vergeben unter anderem Kredite an Gründer. Die Konditionen sind hier sehr attraktiv. Um über aktuelle Angebote zu informieren, bieten einige Förderbanken Einführungsvorträge an, in denen sie über die einzelnen Möglichkeiten zur Finanzierung der Gründungsidee informieren.

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Lokale Netzwerke

Leben Sie in einer Großstadt oder einem Ballungszentrum, profitieren Sie von Netzwerken – lokale oder regionale Gründungsinitiativen, die sich zum Erfahrungsaustausch und Netzwerken zusammengeschlossen haben. Teilweise richten sich die Angebote an einzelne Branchen, in anderen Fällen an alle Gründungswilligen gleichermaßen. Veranstaltungsangebote oder Beratungsdienste richten sich an die Gründer von morgen. Eine allgemeine Auflistung ist hier nicht möglich, da sich die Netzwerke von Stadt zu Stadt unterscheiden, doch können offizielle Stellen weiterhelfen, und auch die Internetsuche verhilft zum Erfolg.

Lokale Gründungszentren stellen Gründern zudem Infrastrukturen bereit, bieten Hilfestellung bei der Finanzierung oder vermieten günstige Büroräume. In der Regel sind die Gründerzentren von der kommunalen Wirtschaftsförderung oder der Hochschule eingerichtet, sodass sich einige Zentren auf technologieorientierte Unternehmen spezialisiert haben.

Weniger lokal, jedoch bisweilen eine gute Anlaufstelle für kostenlose Tipps und Tricks sind auch Gruppen in sozialen Medien (insbesondere das Business-Netzwerk Xing und Facebook), die teilweise sehr aktiv sind. Nutzen Sie die Suchfunktion: „Gründer“ und „Start-ups“ bringen erste Ergebnisse.

Erfolgsfaktoren – Unternehmensorganisation

Die Effizienz von Prozessen stellt einen wirtschaftlich bedeutenden Faktor dar. Strukturelle Entscheidungen und die Ressourcenausstattung, das sogenannte „organisational imprinting“, beeinflussen die Reaktionsmöglichkeiten auf Veränderungen im Umfeld. Unternehmen mit einer von Anfang an klaren Struktur sind erfolgreicher als solche ohne erkennbare Linie. Schaffen Sie von Beginn an klare Strukturen durch die Unternehmensorganisation. Klären Sie Zuständigkeitsbereiche und Kompetenzen, Ansprechpartner  und Entscheidungswege. Halten Sie die Struktur so einfach wie möglich – gerade auch im Hinblick auf das spätere Wachstum, wenn Prozesse ohnehin komplizierter werden.

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Das Geschäftsmodell

  • Welches Potenzial bietet Ihre Idee?
  • Wie möchten Sie Geld verdienen?
  • Was bieten Sie an und zu welchen Konditionen?
  • Welche Werte vermitteln Sie den Kunden?
  • Warum sollen Kunden bei Ihnen kaufen und nicht bei den Mitbewerbern am Markt?
  • Was macht Sie zu etwas Besonderem?
  • Haben Sie eine Vision?

Im Geschäftsmodell liegt das gesamte Potenzial Ihrer Unternehmung. Nur wenn es die Nachfrage für ein Produkt oder eine Dienstleistung gibt, lassen sich mit dem Start-up Umsätze generieren. Gleichzeitig muss sich das Geschäftsmodell von der Konkurrenz abheben. Formulieren Sie diese richtungsweisend, Ansporn gebend, plausibel und prägnant. Entwickeln Sie darauf aufbauend eine Strategie.

Strategie und Planung

Nur wenn alle Faktoren berücksichtigt sind und eine unternehmerische Strategie, ein Fahrplan, der die Richtung aufzeigt, vorliegt, kann ein Unternehmen erfolgreich am Markt agieren und die Zielgruppe erreichen. Das funktioniert am Besten mit dem Businessplan. Häufig verteufelt und in seiner Bedeutung auf das notwenige Übel beschränkt, das Banken vorliegen muss, ist der Businessplan Ihr wirksamstes Controlling-Instrument. Nutzen Sie dieses. Zudem trägt der Businessplan dazu bei, dass sich der Gründer Gedanken über entscheidende Aspekte zur Gründung macht und eine intensive Planung betreibt, d. h. entscheidende Punkte mit größerer Wahrscheinlichkeit Berücksichtigung finden.

Überlegen Sie sich kurz-, mittel- und langfristige Ziele und erstellen Sie einen Maßnahmenplan, wie Sie diese erreichen wollen. Neben der allgemeinen Unternehmensstrategie bedarf es vor allem auch einer durchdachten Marketingstrategie. In Zeiten der Zielgruppenansprache über digitale Werbemaßnahmen und einer damit einhergehenden Werbeflut werden Sie nur erfolgreich sein, wenn Sie einen Plan haben und die Menschen kennen, die Sie zum Kauf animieren möchten.

  • Wie treten Sie an potenzielle Kunden heran?
  • Welche Botschaft möchten Sie vermitteln?
  • Welche Art der Ansprache trifft bei der Zielgruppe auf Anklang?

Dies sind nur einige der Fragen, die für die Marketingstrategie von Bedeutung sind.

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Die Finanzierung des Gründungsvorhabens

Plötzlich geht das Geld aus – viele Unternehmen scheitern aufgrund einer zu geringen Kapitaldecke, die bereits beim kleinsten Zahlungsverzug die Existenz bedroht. Planen Sie ausreichend (aber auch nicht zu großzügig). Widmen Sie der Finanzplanung die Aufmerksamkeit, die sie verdient. So vermeiden Sie, bereits in der Entwicklungsphase ohne Geld dazustehen, oder kurz nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit auf dem Trockenen zu sitzen, weil z. B. die Lebenshaltungskosten nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Die Standortwahl

Der Standort trägt maßgeblich zum Erfolg oder Scheitern der Unternehmung bei.

  • Sie gründen einen Onlineversand ohne direkten Kundenkontakt, benötigen aber große Lagerflächen und wollen bestenfalls von günstigen Gewerbesteuern profitieren? Die Gründung im ländlichen Raum bietet sich aufgrund günstiger Mieten und steuerlicher Vorteile an.
  • Sie präferieren den Verkauf über ein stationäres Ladengeschäft? Die attraktive Lage mit hohen Kontaktzahlen zur Laufkundschaft ist wichtiger als günstige Mieten – Sie wählen einen Standort im Stadtzentrum.
  • Oder beabsichtigen Sie die Entwicklung hochspezialisierter High-Tech-Produkte? Nutzen Sie Standortvorteile durch die Anbindung an eine Hochschule in dem Bereich, um Zugriff auf kompetente Mitarbeiter zu haben.

Eine Pauschallösung gibt es nicht. Ergründen Sie zunächst Ihre Bedürfnisse und Prioritäten und wählen danach aus.

Erfolgsfaktor Team

Neben dem Gründer (oder dem Gründerteam) ist das Team, Ihre Mitarbeiter, von entscheidender Bedeutung – hoch motivierte Mitarbeiter, die den Spirit des Unternehmens verkörpern und an Kunden und Lieferanten übertragen. Mitarbeiter, denen Sie vertrauen und an die Sie ohne zu zögern Aufgaben delegieren können. Die Ihre Werte teilen und gemeinsam mit Ihnen an einem Strang ziehen. Erfolgsfaktor Team.

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Überlassen Sie die Auswahl des Teams nicht dem Zufall, sondern wählen Sie Ihre Mitarbeiter äußerst sorgsam aus – auch wenn sich das zu Beginn als schwierig erweisen mag, weil gute Mitarbeiter manchmal zögern, bei jungen Unternehmen anzuheuern, deren Geschäftserfolg noch nicht bewiesen ist. Geben Sie sich nicht mit der Mittelklasse zufrieden. Bedenken Sie: Gute Mitarbeiter haben eine Sogwirkung auf weitere gute – umgekehrt werden gute Mitarbeiter durch ein bestehendes mittelmäßiges Team abgeschreckt.