Studienfinanzierung

Meist geht mit dem Start des Studiums ein neuer Lebensabschnitt einher, der vor allem durch den Auszug aus dem Elternhaus gekennzeichnet ist. Damit wird das Leben teurer, doch neben dem Studium bleibt nicht ausreichend Zeit, um Geld zu verdienen. Um dennoch die Lebenshaltungskosten zu decken, gibt es verschiedene Formen der Studienfinanzierung.

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BaföG

Das Ziel des BaföG ist es, jedem jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen – auch wenn die Eltern diese finanziell nicht unterstützen können. Das BaföG hat sich inzwischen zu einer weit verbreiteten Form der Studienfinanzierung entwickelt, die von jedem beantragt werden kann, dessen Ausbildung förderungsfähig ist, der die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt und dessen Ausbildungsbedarf das eigene Einkommen, das des Ehepartners und das der Eltern übersteigt.

Freibetrag für Nebeneinkünfte

Ein Vorteil des BaföG: Jeden Monat können 400 Euro anrechnungsfrei hinzuverdient werden (netto 255 Euro zzgl. Sozialabgaben und Werbekostenpauschale) – bei unregelmäßigen Jobs 4.800 in einem Zeitraum von 12 Monaten. Bei einer selbstständigen Tätigkeit entfällt die hier eingerechnete Werbekostenpauschale.

BaföG mit Kindern

BaföG-Empfänger, die eigene Kinder im Haushalt haben, erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 113 Euro, für jedes weitere von 85 Euro monatlich. Dieser Anteil muss nicht zurückgezahlt werden. Mit Kindern  erhöht sich der Nettofreibetrag von 255 Euro um 470 Euro je Kind.

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Hilfe zum Studienabschluss

Enden die Regelleistungen des BaföG mit der Regelstudienzeit, ist die Beantragung einer besonderen Hilfe zum Studienabschluss möglich. Dieses vollverzinsliche Darlehen der KfW kann für zwei Semester in der Höhe von maximal den BaföG-Leistungen gewährt werden.

Eine andere Möglichkeit ist das Studienabschlussdarlehen, das in einigen Bundesländern angeboten wird. Weniger günstig ist der Bildungskredit der KfW.

Bildungskredit der KfW

Der Kredit richtet sich insbesondere an jene Studierenden, die kein BaföG erhalten. Weder das eigene Vermögen noch der finanzielle Status der Eltern spielen bei der Vergabe eine Rolle, auch sind keinerlei Sicherheiten erforderlich.

Die Förderung beträgt bis zu 300 Euro monatlich über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren. Voraussetzung ist das Bestehen der Zwischenprüfung oder das Vorlegen einer Bescheinigung, dass eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist. Allerdings darf das 12. Studiensemester noch nicht vollendet sein und der Bewerber das 36. Lebensjahr nicht überschritten haben.,

Die vorzeitige Rückzahlung des Kredites ist jederzeit möglich, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

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Studienkredit und Bildungsfonds

Im Gegensatz zum Bildungskredit wird der Studienkredit der KfW an Studierende bis zur Vollendung des 44. Lebensjahres vergeben.

Daneben sind auch klassische Kredite von Banken und regionalen Kreditinstituten sowie Überbrückungsdarlehen über die Darlehenskassen der Studentenwerke und Kredite der Hochschulen mögliche Finanzierungsformen des Studiums. Die Darlehenskassen verlangen in der Regel eine Bürgschaft.

Bildungsfonds sind hingegen Investmentfonds, die Geld an Studierende mit Bestnoten vergeben. Als Gegenleistung müssen die Studierenden nach dem Studium einen Teil des Einkommens an den Fonds zurückzahlen. Das Deutsche Studentenwerk rät Studierenden mit überdurchschnittlichen Studienerfolgen, sich zuerst um ein Stipendium zu bewerben, bevor ein Bildungsfonds in Anspruch genommen wird.

Stipendium

Besonders gut eignet sich natürlich ein Stipendium zur Studienfinanzierung, denn anders als bei einem Kredit oder beim BaföG muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Gleichzeitig profitieren Stipendanten von einem Netzwerk – meist ehemalige Studierende.

Der Nachteil: Da ein Stipendium so verlockend klingt, bewerben sich viel mehr Studierende, als es Plätze gibt. Entsprechend muss sich der Lebenslauf hervortun, meist wird eine ehrenamtliche Tätigkeit vorausgesetzt, es folgen aufwendige Auswahlverfahren.

Insbesondere für beruflich Qualifizierte ohne Abitur gibt es besondere Stipendien:

  • Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
  • Weiterbildungsstipendium (bis Vollendung des 25. Lebensjahres)
  • Dritter Bildungsweg der Hans-Böckler-Stiftung

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Sonstige Formen der Studienfinanzierung

Kommen all diese Finanzierungsmöglichkeiten nicht infrage, gibt es weitere Optionen:

  • Unterhalt durch die Eltern
  • Wohngeld
  • Wohnungkostenzuschuss
  • Erstwohnsitzprämie
  • Arbeitslosengeld II: Nur in wenigen Ausnahmefällen für Studierende (außergewöhnliche Härtefälle, Mehrbedarf durch Kind oder eine Behinderung, Teilzeitstudierende, Studienunterbrechungen durch Krankheit)
  • Kindergeld (bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, Freigrenze bei 7.680 Euro jährlich, wobei beim BaföG nur der Zuschussanteil berechnet wird) – Antrag bei der Familienkasse, Formulare über das Bundeszentralamt für Steuern.
  • Jobben: Minijob, kurzfristige Beschäftigungen, Werkstudenten-Tätigkeit, in den Semesterferien

Daneben hilft auch Sparen. BaföG-Bezieher können sich beispielsweise vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, für das Festnetz der deutschen Telekom gibt es einen Sozialtarif. Bedürftige erhalten in Mensen Essensmarken. Einige Städte ködern Studienanfänger zudem mit Geld, Gutscheinen oder einem kostenlosen Semesterticket, wenn diese ihren Erstwohnsitz an den Studienort verlagern.