Rechte und Pflichten von Auszubildenden

Mit der Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses gelten einige Rechte und Pflichten von Auszubildenden. Natürlich sind nicht nur diese an Regeln gebunden – auch der oder die Ausbilder:in muss sich an einige Vorgaben halten.

Thesis-Coach.de Hamburg | Lektorate & Textservice | Dieses Foto illustriert die Darstellung unseres Leistungsangebotes.

Rechtliche Grundlagen

Es gibt exakte gesetzliche Vorgaben, was ein:e Auszubildende:r darf – und was nicht. Diese finden sich in verschiedenen Regelwerken:

  • Berufsbildungsgesetz BBiG (§13)
  • Handwerksordnungen
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Ausbilder-Eignungsverordnung
  • Arbeitszeitgesetz

Die konkrete Ausgestaltung der Rechte und Pflichten wird im Ausbildungsvertrag festgehalten.

Rechte von Auszubildenden

VergütungAzubis haben ein Anrecht auf eine angemessene Ausbildungsvergütung
Ausbildungsmittelkostenlose Ausbildungsmittel, wie zum Beispiel Werkzeuge, die der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen muss
FreistellungDer oder die  Auszubildende hat ein Grundrecht auf die Freistellung zum Besuch des Berufsschulunterrichtes
AusbildungszielDer oder die Auszubildende muss nur die Aufgaben erledigen, die dem Ausbildungsziel dienen – private Besorgungen für den Chef oder das Reinigen der Toiletten gehören definitiv nicht dazu!
KündigungsrechtAuszubildende haben besondere Kündigungszeiten von vier Wochen
ZeugnisEin:e Auszubildende:r hat Anrecht auf ein Zeugnis zum Ende seiner Ausbildung
VertretungDer Ausbildungsbetrieb muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Jugend- und Auszubildendenvertretung bilden, die die Interessen der Jugendlichen vertritt.
UrlaubEin:e Auszubildende:r hat das Recht auf einen möglichst zusammenhängenden Urlaub.
ArbeitszeitenBestimmte gesetzliche Regelungen zu Arbeitszeiten dürfen nicht überschritten werden. Diese sind im Arbeitszeitgesetz und gegebenenfalls dem Jugendschutzgesetz verankert und werden um gewerkschaftliche Tarifverträge ergänzt.
PausenWährend der Arbeitszeit gelten Pausen, die jeweils mindestens 15 Minuten lang sein müssen. Bereitschaftsdienst innerhalb der Pausenzeit ist nicht zulässig.
Thesis-Coach.de Hamburg | Lektorate & Textservice | Dieses Foto illustriert die Darstellung unseres Leistungsangebotes.

Pflichten von Auszubildenden

LernpflichtDer oder die Auszubildende muss sich darum bemühen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
SorgfaltspflichtAlle Tätigkeiten in Schule und Beruf müssen ordentlich und zuverlässig ausgeführt werden.
TeilnahmepflichtDer oder die Auszubildende  hat eine Teilnahmepflicht am Besuch der Berufsschule. Dazu gehört auch das Führen eines Berichtsheftes als Ausbildungsnachweis.
AnweisungenDer oder die Auszubildende muss den Anweisungen des Ausbilders oder der Ausbilderin Folge leisten und Aufgaben erfüllen.
BetriebsordnungAuszubildende müssen die Betriebsordnung einhalten. Sieht diese z. B. bestimmte Schutzkleidung vor, ist diese zu tragen.
BewahrungspflichtEr oder sie  muss sorgsam mit den Arbeitsmaterialien umgehen.
SchweigepflichtEin:e Auszubildende:r darf Betriebsgeheimnisse nicht preisgeben.
KrankmeldungKann ein:e Auszubildende:r die Arbeit krankheitsbedingt nicht aufsuchen, ist er zur Vorlage einer ärztlichen Krankmeldung verpflichtet.
ErholungspflichtDer oder die Auszubildende ist verpflichtet, in seinem Urlaub jede dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu unterlassen.
BenachrichtigungspflichtBleibt er oder sie dem Berufsschulunterricht, der betrieblichen Ausbildung oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen fern, muss der oder die Auszubildende  den Betrieb davon unterrichten.
ZwischenprüfungAuf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung muss ein:e Auszubildende:r an der Zwischenprüfung teilnehmen.
Thesis-Coach.de Hamburg | Lektorate & Textservice | Diese grafische Darstellung dient der Auflockerung des Textes.

Stolperstein Krankschreibung

Bei der Krankmeldung sind einige Dinge zu beachten, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden:

  • Vorlage der Krankmeldung beim Arbeitgeber: Ist ein:e Auszubildende:r nicht in der Lage arbeiten zu gehen, muss er dies dem Arbeitgeber unmittelbar mitteilen und auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung nennen. Er oder sie braucht dabei weder Gründe noch die Diagnose des Arztes oder der Ärztin zu nennen. Der Arbeitgeber darf keinen Druck zur Rückkehr ausüben, sondern muss den oder die Auszubildende:n in Ruhe lassen.
  • Seit dem 01. Januar 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Versicherte digital. Die Arztpraxis übermittelt die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse. Arbeitgeber rufen die Krankschreibung dann digital bei der Krankenkasse ab, die versicherte Person erhält einen Papierausdruck für die Unterlagen.
  • Privat versicherte Auszubildende erhalten weiterhin drei Formulare (für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und sich selbst), die sie eigenständig an die zuständigen Stellen weiterleiten müssen.
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist wie bisher auch ab dem 4. Tag verpflichtend. Arbeitgeber haben das Recht, diese bereits ab dem ersten Krankheitstag einzufordern.
  • Fällt ein Krankheitstag auf die Berufsschule, muss diese vor Unterrichtsbeginn informiert werden. Auch der Betrieb ist in einem solchen Fall zu informieren.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Diese besteht für die Dauer von sechs Wochen durch den Arbeitgeber. Danach greift bei anhaltender Krankheit das Krankengeld der Krankenkasse.
  • Ein Auszubildede:r hat das Recht auf eine freie Arztwahl. Nur bei auffällig häufigen Fehltagen an Brückentagen kann der Medizinische Dienst der Krankenkasse hinzugezogen werden.
  • Erkrankt ein:e Auszubildende:r im Urlaub, kann er oder sie für die entsprechenden Tage eine Krankmeldung vorlegen. Die Urlaubstage bleiben für diesen Fall bestehen.
  • Während einer Krankheit darf ein:e Auszubildende:r nichts tun, das die Heilung behindert. Was erlaubt ist, hängt damit sehr von der Krankheit ab.