Urheberschutz bei der Mediennutzung

Vorsicht bei der Nutzung fremder Inhalte. Inzwischen haben sich Scharen von Anwälten im Internet auf Abmahnungen spezialisiert, die aus Urheberrechtsverletzungen resultieren. Dazu gehört die Übernahme von Bild- und Tonmaterialien ohne das Einholen einer Genehmigung des Urhebers. Der Urheberschutz  im Überblick.

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Erlaubnis des Urhebers einholen

Ganz gleich, ob Sie Musik in einem Club abspielen, einen Film öffentlich vorführen oder fremde Fotos in Ihre Webseite einbinden – Sie benötigen dafür die Erlaubnis des Urhebers. Dieser kann Nutzungsrechte für seine kreativen Schöpfungen auf verschiedenen Wegen vergeben:

  • individuell auf Anfrage
  • durch den permanent gültigen Verkauf der Nutzungsrechte gegen eine Gebühr
  • durch die Vergabe von Lizenzrechten – hier hat sich im Internet vor allem die Creative Commons-Lizenz verbreitet: Ein Klassifizierungssystem, das von der Nichtnutzbarkeit bis hin zur kommerziellen Nutzungserlaubnis mit Veränderungsrecht reicht. Je nach gewählter Kategorie ist die Nennung des Urhebers erforderlich oder nicht.
  • Eine gemeinfreie Bereitstellung unter einer GNU-Lizenz oder als Open Source-Programm

Alternative: Gemeinfreie Werke

Gerade die gemeinfreie Bereitstellung entspricht damit dem kompletten Gegenteil einer Patentierung. Achten Sie bei Fremdinhalten immer auch darauf, ob der Urheber namentlich genannt werden muss.

Sind Werke nicht gemeinfrei oder werden wie im Falle der CC-Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt, fallen Gebühren für die Nutzung an. Sammelt der Urheber diese nicht selbst ein, so sind zur Einziehung Verwertungsgesellschaften damit beauftragt. Die gesammelten Lizenzgebühren werden von den Gesellschaften (z. B. die GEMA für Tonträger, die GVL für Konzertdarbietungen) anteilig an die angeschlossenen Mitglieder ausgeschüttet.

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Vorsicht: Lassen Sie sich ein Webdesign entwickeln, sichern Sie sich soweit möglich gegen Schadensersatzansprüche Dritter ab, die durch Rechtsverletzungen des Designers entstehen.

Nutzen Sie für Webseiten am Besten eigene Inhalte. Müssen Sie doch auf Fremdinhalte zugreifen, gibt es Plattformen mit Bildern zur gemeinfreien Verwendung (z. B. www.pixabay.de) oder mit GEMA-freier Musik. Vergewissern Sie sich, ob der Urheber namentlich erwähnt werden muss.