Gesetze und Rechtsnormen zitieren

Vor allem in den Rechtswissenschaften, aber auch immer wieder in anderen Studiengängen, müssen Studierende Rechtsnormen zitieren. Wie bei allen anderen Literaturangaben auch, gelten hierfür bestimmte Grundregeln, die sich von der klassischen Zitation jedoch unterscheiden. Schließlich gibt es hier weder Autor noch Verlag.

Bestandteile von zitierten Gesetzen und Normen

Ein vollständiges Zitat aus einem Gesetz oder aus einer Norm besteht aus

  • dem Artikel oder Paragraphen (art. oder §)
  • Absatz, Satz und gegebenenfalls dem Buchstaben
  • dem Normkörper

Das kann dann in etwa so aussehen: §312 Abs. 1 S. 1a BGB. Dabei ist es wichtig, darauf zu achten, ob in dem jeweiligen Normkörper Paragraphen oder Artikel genannt werden, um diese auch richtig abzukürzen.

Abkürzungen von wichtigen Normkörpern

Natürlich hat jeder Bereich eigene Gesetzestexte, die von besonderer Bedeutung für die Arbeit sind. Die Liste der Gesetze ist lang und für jedes gibt es eine eigene Abkürzung. Am häufigsten sind vermutlich unsere allgemeinen Gesetzesgrundlagen wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Strafgesetzbuch (StGB) und natürlich das Grundgesetz (GG). Weitere viel zitierte Gesetze finden sich in der folgenden Tabelle.

Sozialgesetzbuch SGB
Handelsgesetzbuch HGB
Zivilprozessordnung ZPO
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch EGBGB
Verträge über die Europäische Union EUV
Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV

Bei Gesetzen, die wie z. B. das SGB aus mehreren Büchern bestehen, nennt man hinter dem Kürzel zudem das Buch in römischen Ziffern. Eine Liste aller in Deutschland gültiger Gesetze findest du unter anderem auch auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Ebenen und Unterebenen von Rechtsnormen

An erster Stelle der Angabe einer Rechtsnorm steht der Paragraph oder Artikel.

Die erste Ebene darunter ist der Absatz, der entweder als “Abs.” abgekürzt wird, oder auch in römischen Ziffern geschrieben werden kann. Weniger üblich ist in Deutschland hingegen, den Absatz als Ziffer in Klammern zu setzen.

Vor allem in EU-Rechtsnormen finden sich darüber hinaus oft Unterabsätze, die sich durch “UAbs.” abkürzen lassen.

Unterhalb der Ebene von Paragraphen oder auch Absätzen finden sich einzelnen Sätze. Die Abkürzung hierfür lautet “S.”. Bei der Angabe des Absatzes als römische Ziffer oder der Schreibung in Klammern entfällt die Angabe jedoch und der Satz wird lediglich als arabische Ziffer angefügt.

Ein Halbsatz entsteht, wenn der Satz durch ein Semikolon getrennt ist. Hier lautet die Abkürzung “Hs.”.

Alternativen, Fälle und Varianten entstehen, wenn Normen formal zwar nicht geteilt sind, jedoch eine sinngemäße Aufteilung haben. Für diesen Fall nutzt man die Abkürzungen “Alt.” und “Var.”, während der Fall stets ausgeschrieben wird.

Teilweise verfügen Normen über Aufzählungen, die manchmal durchnummeriert sind. Ist das der Fall, ist die entsprechende Nummer mit “Nr.” anzugeben. Bei einer Gliederung anhand von Buchstaben nutzt man die Abkürzung “lit.” mit dem genannten Buchstaben, bei einer zweiten Gliederungsebene mit Buchstaben das Kürzel “sublit.”. Hierzulande erfolgt die Angabe in der Regel mittels eines Doppelbuchstabens, während in europäischen Rechtsnormen und völkerrechtlichen Verträgen häufiger klein geschriebene römische Ziffern zu finden sind.

Fehlt es bei einer Aufzählung an einer Gliederung durch Nummern oder Buchstaben und es sind lediglich Striche angeführt, zählt man die Striche und ergänzt die jeweilige Nummer nach dem Wort “Spiegelstrich”.

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Der Gesetzesname beim Rechtsnormen zitieren

Am Ende eines zitierten Gesetzestextes mit all seinen Ebenen steht schließlich die Norm. Bei allgemein bekannten Gesetzen wie dem BGB reicht es aus, wenn man die Abkürzung nutzt. Weniger bekannte Texte schreibt man am besten einmal aus und setzt das Kürzel in Klammern. Alternativ ist hier auch eine Fußnote hilfreich, die alle Angaben enthält, die von Bedeutung sind, um die entsprechende Fassung aufzufinden. Zu diesen gehören

  • der vollständige Gesetzestitel
  • gegebenenfalls der Kurztitel
  • das Datum der Beschlussfassung
  • die Abkürzung des Amtsblattes, in dem die Veröffentlichung stattfand
  • das Erscheinungsjahr des Amtsblattes
  • die Seitenzahl, auf der die Bekanntmachung des Gesetzes beginnt

Ist das Erscheinungsjahr des Amtsblattes mit der Beschlussfassung identisch, kann dieses auch weggelassen werden.

Gleichermaßen möglich ist eine verkürzte Variante, in der nur das Amtsblatt, Erscheinungsjahr und Seitenzahl genannt sind.

Erfolgt die Zitation aus einem Gesetz, das inzwischen nicht mehr gültig ist, so ergänzt man die Angabe um “a. F.” (alte Fassung). Umgekehrt ist die Nennung von “n. F.” (neue Fassung) möglich, um verschiedene Versionen voneinander abzugrenzen.

Identische Rechtsnormen zitieren

Manchmal gibt es Normen in verschiedenen Ländern mit einem identischen Namen, die sich allerdings durch ihren Geltungsbereich unterscheiden. Um hier zu verdeutlichen, auf welchen Bereich sich eine Norm bezieht, setzt man vor das zitierte Gesetz das Kürzel Deutschland de oder d, Österreich at, a oder ö und die  Schweiz ch.

  • §15 deGmbhG und §15 atGmbhG

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Rechtsnormen zitieren – im Fließtext oder in der Fußnote

Jede Hochschule macht hinsichtlich des Zitierstils Vorgaben. Möglich sind für Quellenangaben im Text damit z. B. die Harvard-Zitation im Fließtext oder Angaben in Fußnoten. Natürlich werden Rechtsnormen analog zu allen anderen Quellen zitiert.

Dabei besteht die Möglichkeit zwischen einer vollständigen und zwei verkürzten Zitierweisen:

  • vollständig: §312 Absatz 2 Satz 1a BGB
  • verkürzt: §312 Abs. 2 S. 1a BGB oder § 312 II 1a BGB

Am wichtigsten ist dabei, dass eine einmal begonnene Methode dann auch im kompletten Text einheitlich fortgeführt wird.

Für das Zitieren von mehreren Paragraphen hintereinander hat sich die Doppelung des Paragraphensymbols etabliert:

  • §§312, 356, 394 BGB

Alternativ besteht auch die Möglichkeit – ähnlich wie bei Seitenangaben – mit den Buchstaben “f.” für den folgenden oder “ff.” für zwei folgende Paragraphen zu arbeiten. Natürlich nur, wenn es sich hier tatsächlich um direkt aufeinanderfolgende handelt.

  • §§312ff. BGB

Möglich ist hier darüber hinaus auch:

  • §§312-314 BGB

Gesetze und Rechtsnormen im Literaturverzeichnis

Im Literaturverzeichnis sind alle Quellen aufgeführt, die im Hauptteil der Arbeit genannt sind. Das können Monografien, Sammelbände, Internetquellen oder Fachartikel sein. Gesetze gehören hier allerdings nicht dazu. Diese führt man lediglich vollständig im Text auf und braucht sie dann nicht mehr zu berücksichtigen.

Beispiele für Angaben von Rechtsnormen in Fußnoten

Bei der erstmaligen Nennung eines Gesetzes erfolgt in der Regel einmalig die vollständige Angabe der Rechtsnorm in der Fußnote. Das kann wie folgt aussehen:

Verwendung der Abkürzung des Gesetzes im Text: Die Prämie beträgt gem. §7 Abs. 1 S. 2 MilchSoPrG1 je Kuh 21 €.
Vollständiger Titel des Gesetzes in der Fußnote: 1 Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter (Milch-Sonderprogrammgesetz) vom 14.04.2010, BGBl. I 2010, 410.
Vollständiger Titel des Gesetzes in der Fußnote, jedoch ohne zusätzliche Jahresangabe: 1 Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter (Milch-Sonderprogrammgesetz) vom 14.04.2010, BGBl. I 410.
Alternative Kurzangabe in der Fußnote: 1 BGBl. I 2010, 410.

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Rechtsnormen zitieren braucht Übung

Das Zitieren von Rechtsnormen unterscheidet sich deutlich von der klassischen Zitierweise. So ist es kaum verwunderlich, dass es anfangs häufiger zu Problemen kommt. Wichtig ist dabei vor allem, auf eine Einheitlichkeit über den kompletten Text zu achten. Bist du dir nicht sicher, empfiehlt sich eventuell eine Überprüfung der korrekten Zitierweise mittels eines Lektorats.