Sollte es aus unerklärlichen Gründen doch nicht mit der Unternehmung klappen, gilt auch in schwierigen Zeiten: Ruhe und einen kühlen Kopf bewahren. Nur ein geordneter Rückzug hilft Ihnen, den entstandenen Schaden zu begrenzen. Entwickeln Sie einen Plan für die Geschäftsaufgabe eines Start-ups.
Was ist bei der Insolvenz zu tun?
Eine Insolvenz resultiert meist aus einem mangelhaften oder ausbleibenden Krisenmanagement. Was Sie im Einzelnen bei einer Insolvenz tun, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Nicht zwingend einher mit der Insolvenz geht die Geschäftsaufgabe – eventuell ist auch eine Sanierung möglich. Das setzt jedoch die Weitsicht des Unternehmers voraus, der nicht erst die Zahlungsunfähigkeit abwartet, sondern den Antrag vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit stellt. Je eher Sie Beratungsangebote annehmen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Sanierung.
Angebote finden Sie bei:
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Kommunen und Kreisen
- Wirtschaftsförderung der Kommune
- Schuldnerberatung der Kommune
- Runde Tische der KfW
Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens
- Gläubiger oder Schuldner stellen einen Antrag beim Insolvenzgericht bei der Zahlungsunfähigkeit, bzw. durch den Schuldner auch bei drohender Zahlungsunfähigkeit zum Erhalt der Sanierungschancen.
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der bei natürlichen Personen mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung einhergehen kann. Das Gericht prüft die Voraussetzungen sowie die Frage, ob Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind, bei natürlichen Personen ggf. Stundung der Verfahrenskosten.
- Bestellung des Insolvenzverwalters.
- Maximal drei Monate nach Eröffnung des Verfahrens legt Verwalter einen Bericht über den Status quo und Chancen zur Weiterführung des Unternehmens vor. Gläubigerversammlung beschließt Sanierung oder Liquidation des Unternehmens.
- Bei Entscheidung für Sanierung: Erarbeitung eines Sanierungsplans. Gläubiger dürfen Sicherheiten zugunsten der Sanierung nicht aus dem Unternehmen abziehen.
- Bei Entscheidung für Liquidation: Alle Gläubiger erhalten eine gleich hohe Quote, Restschulden bei der Bank bleiben für den Schuldner bestehen.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren
Im Verbraucherinsolvenzverfahren hingegen ist der Schuldner zunächst zu einer außergerichtlichen Lösung angehalten, für die er seitens einer staatlich anerkannten Insolvenzstelle Unterstützung erhält. Nur wenn keine Einigung zustande kommt, kann der Schuldner einen gerichtlichen Insolvenzantrag stellen. Das Gericht kann auf der Basis eines Schuldenbereinigungsplans einen Einigungsversuch erzielen. Erst wenn erneut keine Einigung zustande kommt, wird das Verfahren eröffnet. Möglich ist der gleichzeitige Antrag auf Restschuldbefreiung. Hiernach muss der Schuldner für die Dauer von sechs Jahren den pfändbaren Anteil seines Vermögens abtreten. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Insolvenzverfahrens schließt sich eine dreijährige Wohlverhaltensphase an, in der sich der Schuldner intensiv um Arbeit bemühen muss.
Die Geschäftsaufgabe eines Start-ups positiv betrachten
Sehen Sie auch das Scheitern positiv! Die besten Gründer sind häufig diejenigen, die bereits aus ihren Fehlern gelernt haben. Analysieren Sie die Fehler. Begleichen Sie die Altlasten und bestehenden Verbindlichkeiten – und wagen Sie einen Neustart. Ideen gibt es schließlich wie Sand am Meer.