Gründung im Bereich Kunst und Medien

Eine besondere Form der freien Berufe stellen Selbstständige im Bereich Kunst und Medien dar. Um sich im Bereich Kunst und Medien selbstständig zu machen, bedarf es keiner gesonderten Qualifikation – Quereinsteiger sind vor allem im journalistischen Bereich häufig anzutreffen, die Gründung im Bereich Kunst ist unkompliziert.

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Solo-Selbstständige: Gewerbe oder Freier Beruf?

Meist sind Kunst- und Medienschaffende als Solo-Selbstständige unterwegs, d. h. haben nur wenig Aufwand mit der Buchführung. Entscheidend ist hier vor allem vorab die Klärung der Frage, ob Sie den freien Berufen zuzurechnen sind oder nicht. Dabei gilt: Je höher der Gebrauchswert von Produkten, desto wahrscheinlicher ist die Einordnung als Kunstgewerbe oder -handwerk. Sind Sie nicht sicher, was für Sie zutreffend ist, konsultieren Sie Künstlersozialkasse (KSK), Berufsverband oder das zuständige Finanzamt. Arbeiten sie überwiegend für nur einen Arbeitgeber, sind Sie möglicherweise eher angestellt und nicht selbstständig tätig.

Freiberufler im Kunst- und Medienbereich kennzeichnen sich aus durch:

  • Entrichtung der Einkommenssteuer
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen zur Gewinnermittlung
  • überwiegende Besteuerung mit 7 %-iger Umsatzsteuer
  • Versicherung über die KSK
  • keine Entrichtung von Gewerbesteuern, d. h. kein Gewerbeschein erforderlich

Aufnahme der Geschäftstätigkeit als Künstler

Die Anmeldung der Tätigkeit erfolgt bis spätestens vier Wochen nach Beginn durch die Meldung beim Finanzamt, das Ihnen eine Steuernummer zuteilt. Möglicherweise ist die Kleinunternehmerregelung für Sie sinnvoll – erkundigen Sie sich dazu. Als Künstler sind Sie zudem verpflichtet, sich bei der Künstlersozialkasse zu melden. Hier handelt es sich um eine Pflichtversicherung – wer die Kriterien erfüllt, muss sich dort versichern. Die KSK übernimmt den Arbeitgeberanteil von Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung – und ist damit ein Segen für Sie. Ob Sie Mitglied in einer Berufsgenossenschaft werden müssen, erfahren Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

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Weitere Informationen zur Kreativwirtschaft

Weitere Informationen zur Kultur- und Kreativwirtschaft bietet die Bundesinitiative Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Regionalbüros kommen dem Dilemma entgegen, dass sich kreative Gründer vielfach nicht durch die klassischen Gründungsvorhaben angesprochen fühlen und richten ihre Aktivitäten entsprechend aus.

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