Die Wahl der Rechtsform – Kapitalgesellschaften

Neben den genannten Personengesellschaften sind für Gründer auch einige Kapitalgesellschaften interessant. Obligatorisch ist bei allen der Eintrag ins Handelsregister nach notarieller Beglaubigung sowie ein Mindestkapital. Während bei Personengesellschaften der oder die Unternehmer im Vordergrund stehen, sind Kapitalgesellschaften als juristische Personen weitaus anonymer, häufig führt ein vom Gesellschafter eingesetzter Geschäftsführer den Betrieb.

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Kleine Aktiengesellschaft (AG)

Existenzgründer können als alleiniger Aktionär und Vorstand eine eigene AG gründen. Neben ihrer Person benötigen Sie drei Aufsichtsräte und ein Mindestkapital von 50.000 €. Durch die Ausgabe von Aktien können weitere Gesellschafter beteiligt werden. Bis zu einer Unternehmensgröße von 500 Mitgliedern ist die Mitbestimmung des Aufsichtsrats nicht notwendig, die AG wird nicht an der Börse gehandelt. Die Haftung bleibt auf die Höhe des Gesellschaftsvermögens begrenzt. Vorteile gegenüber einer GmbH bietet die Ein-Personen-AG beispielsweise durch bessere Methoden der Kapitalbeschaffung, das bessere Image und die leichtere Übertragungsmöglichkeit von Anteilen.

Gründung: Notarielle Beurkundungspflicht; Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung) müssen bestellt werden; Gründer wird durch Aufsichtsrat zum Vorstand bestellt. Vorstand, Aufsichtsrat und eine dritte Person wie z. B. ein Wirtschaftsprüfer prüfen Gründung der AG und erstellen vor Gericht einen Prüfungsbericht.

Mindesteinlage: 50.000 € in Form einer Geldeinlage, gegebenenfalls auch als Sacheinlage. Aufteilung des Grundkapitals in Aktien zu mindestens einem €.

Haftung: Höhe des Gesellschaftervermögens

geeignet für: Unternehmer mit Kapitalbedarf und/oder Gründung zum Zweck der Unternehmensübertragung

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Nachteil der GmbH für Existenzgründer: Für das Geschäftsführergehalt fallen auch dann Lohnkosten an, wenn das Unternehmen keinen Gewinn erzielt.

Gründung: Mindestens ein Gesellschafter (Ein-Personen-GmbH); notarielle Beurkundung bei maximal drei Gesellschaftern des Musterprotokolls (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste), bei Ein-Personen-GmbH separates Protokoll. Der Notar leitet das Protokoll an das Handelsregister weiter. Dafür sind außerdem notwendig: eine Liste der Gesellschafter mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort und der Höhe der Stammeinlage; bei Sacheinlagen die zur Festsetzung zugrundeliegenden Verträge und Unterlagen über die Werte; eine Erklärung, dass die Beträge dem Geschäftsführer zur Verfügung stehen und keine strafrechtlichen Gründe der Bestellung des Geschäftsführers entgegen stehen.

Stammkapital: 25.000 €, davon mindestens die Hälfte sofort, wobei auch Sachwerte möglich sind. Diese müssen vor Eintrag der GmbH vorhanden sein.

Geschäftsführung: Die GmbH tritt als juristische Person im Rechtsverkehr auf, schließt Verträge und ist steuerpflichtig (Körperschaftssteuer). Der Geschäftsführer (der Gründer oder eine andere Person, die unbeschränkt geschäftsfähig ist und seit mindestens fünf Jahren keine Straftatbestände mit Unternehmensbezug vorweist), ist bei der GmbH angestellt. Ab 500 Arbeitnehmern ist ein Aufsichtsrat obligatorisch.

Haftung: Die GmbH haftet gegenüber Gläubigern in der Regel nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Nur, wenn der Geschäftsführer seine Sorgfaltspflichten als ordentlicher Geschäftsmann oder die Regeln des GmbH-Kapitals verletzt, ist er zum Schadensersatz verpflichtet, d. h. haftet auch mit seinem persönlichen Vermögen. Achtung: Vor Eintrag ins Handelsregister haften die Gesellschafter unbeschränkt.

Unternehmensbezeichnung: Das Unternehmen ist mit seinem Unternehmensnahmen (der Firmenbezeichnung) im Handelsregister eingetragen. Möglich sind Fantasienamen, Sachbezeichnungen, der Name des Gesellschafters, gegebenenfalls eine geografische Bezeichnung (Bezug muss gegeben sein). Der Zusatz GmbH muss immer angehängt sein.

Steuern: Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag, bei Gewinnausschüttungen Kapitalertragssteuer

Buchführung: doppelte Buchführung mit Jahresbilanz

geeignet für: Unternehmer mit Wunsch nach Haftungsbeschränkung oder die, die nicht selbst tätig sein wollen.

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UG (haftungsbeschränkt)

Die UG ist eine Sonderform der GmbH. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei der GmbH hinsichtlich Eintragung ins Handelsregister sowie zur Haftung; Unterschiede gibt es jedoch beim Mindestkapital.

Gründungsmitglieder: mindestens 1

Stammkapital: Mindestens einen Euro, jedoch ist die ausreichende Kapitaldeckung dringend empfohlen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Das Stammkapital muss in bar bei der Anmeldung ins Handelsregister vorgelegt werden, Sacheinlagen wie bei der GmbH sind nicht möglich.

Rücklagenbildung: Aufgrund des begrenzten Stammkapitals ist eine Rücklagenbildung vorgesehen, bis die UG zu einer GmbH wird. Gewinne dürfen entsprechend nicht vollständig ausgeschüttet werden, sondern 25 % davon fließen in eine Rücklage, bis 25.000 € erreicht sind. Wie lange das dauert, ist nicht vorgeschrieben – keine Gewinne, keine Rücklagenbildung. Sind die 25.000 € erreicht, steht es der Gesellschaft frei, weiterhin als UG aufzutreten, oder sich umzufirmieren. Gegebenenfalls sind dazu Änderungen der Satzung erforderlich.

Protokoll: Die Gründung kann auf der Basis eines Vordrucks erfolgen, das notariell beglaubigt werden muss. Dieser unterscheidet nach Ein- und Mehr-Personen-UGs und enthält einen Gesellschaftervertrag, eine Gesellschafterliste und die Bestellung eines Geschäftsführers.

Haftung: Es gilt das GmbH-Gesetz, d. h. die UG haftet gegenüber Gläubigern mit dem Gesellschaftsvermögen (mindestens also mit einem Euro). Bei strengen Verstößen gegen lautere Geschäftspraktiken und bei Vorsatz können Gesellschafter auch in die persönliche Haftung gezogen werden.

Unternehmensbezeichnung: Personenname, Sach- oder Fantasiename, der Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ ist verpflichtend.

Steuern: Körperschafts- und Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag, Kapitalertragssteuer bei Gewinnausschüttungen

Buchführung: doppelte Buchführung mit Jahresbilanz

geeignet für: Gründer kleiner Unternehmen, die Haftungsbeschränkung wünschen