Tipps zum Arbeitszeugnis

Ein gutes Arbeitszeugnis ist quasi die Eintrittskarte in einen neuen Job. Entsprechend wichtig ist, dass Arbeitnehmer, die ein Unternehmen verlassen, darauf achten, dass Form und Inhalt des Arbeitszeugnisses stimmen. Doch das ist nicht immer einfach – es lauern zahlreiche Tücken, da nicht jede Formulierung das aussagt, was sie vorgibt. Wir haben einige Tipps zum Arbeitszeugnis zusammengefasst.

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Einfaches Zeugnis vs. qualifiziertes Zeugnis

Theoretisch reicht es aus, wenn ein Arbeitgeber eine einfache Auflistung der Tätigkeiten ausstellt (Tätigkeitsnachweis) – sofern der Arbeitnehmer kein qualifiziertes Zeugnis einfordert. Das kommt jedoch nur selten vor, üblich ist neben der Beschreibung der Tätigkeiten auch eine Einschätzung des Verhaltens und der Leistungen.

Das Arbeitszeugnis sollte zeitnah nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb übermittelt werden. Bleibt dies aus, hilft notfalls die Klage. Diese muss jedoch binnen drei Jahren erfolgen – danach erlischt der Anspruch auf eine Bewertung.

Sonderformen des Arbeitszeugnisses sind Ausbildungs- und Praktikumszeugnis, die jeweils am Ende der Ausbildung bzw. des Praktikums stehen.

Ein Zwischenzeugnis gibt einen Überblick über einen Zwischenstand der Leistungen, ohne dass ein Arbeitsverhältnis gekündigt ist. Die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ist beispielsweise sinnvoll, wenn es einen Wechsel in der Führungsetage gibt, bei Umstrukturierungen, Elternzeit, einen Wechsel des Aufgabenbereiches oder beim Risiko einer baldigen Entlassung aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen.

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Pflicht zur positiven Formulierung

Es besteht von Gesetz wegen eine Pflicht zur positiven Formulierung der Arbeitsleistungen. Eindeutig negative Formulierungen können vor Gericht angefochten werden. Daraus ergibt sich das Problem, dass viele Aussagen kompliziert formuliert sind und entsprechend großen Interpretationsspielraum lassen.

Wer mit seinem Zeugnis nicht zufrieden ist, hat die Möglichkeit eine bessere Formulierung einzuklagen. Bei jedem Zeugnis, das schlechter als eine “3” ist, sind Arbeitgeber in der Beweispflicht. Umgekehrt muss der Arbeitnehmer beweisen, wenn er mit gut oder sehr gut bewertet werden möchte.

Inhalte des Arbeitszeugnisses

Grundsätzlich muss das Arbeitszeugnis vollständig sein. Elementare Bestandteile wie Teamfähigkeit dürfen nicht fehlen, auch das Sozialverhalten sollte immer thematisiert sein.

Nicht erlaubt sind gemäß des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes alle Formulierungen, die Hinweise auf die Zugehörigkeit zu einer Religion, Partei oder Ethnie liefern. Auch die Teilnahme am Betriebsrat ist nur in Ausnahmefällen auch gegen den Wunsch des Arbeitnehmers gestattet – nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich für diesen tätig war und eine Beurteilung der Tätigkeiten gar nicht mehr möglich ist.

Verpflichtend ist auch eine persönliche Unterschrift des Arbeitgebers. Üblich ist auch, dass das Arbeitszeugnis auf dem Briefpapier des Unternehmens ausgestellt wird.

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Checkliste für den Inhalt eines Arbeitszeugnisses

  • Überschrift „Zeugnis“ oder „Arbeitszeugnis“
  • Ausdruck auf Firmenpapier
  • Name, Titel, Geburtsdatum, Beschäftigungszeitraum, Tätigkeitsbeschreibung und Verantwortungbereich, Weiterbildungen, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift sind vorhanden und korrekt
  • Der Name und die Funktion des Unterzeichners, ein disziplinarischer Vorgesetzer, ist dem Schreiben zu entnehmen.
  • Das Arbeitszeugnis ist frei von Rechtschreib- oder Grammatikfehlern.
  • Beschreibung Ihres Verhaltens gegenüber Kunden, Vorgesetzten oder Mitarbeitern ist vorhanden.
  • Der Grund des Ausscheidens wird genannt – und möglichst bedauert.
  • Dank wird ausgesprochen.
  • Wünsche für Ihre berufliche Zukunft begleiten Sie.

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Recht auf Korrektur

Sowohl bei inhaltlichen Fehlern als auch bei formellen Fehlern besteht ein Recht auf Korrektur – sofern dies keine unbedeutenden Einzelfehler sind, die sich nicht negativ auf das Zeugnis auswirken. Grundsätzlich müssen jedoch korrigiert werden:

  • Angabe falscher persönlicher Daten
  • falsche Angaben zu den Tätigkeiten
  • Rechtschreibfehler

Unzulässige Inhalte

  • Außerdienstliches Verhalten, Vorkommnisse aus dem Privatleben
  • Betriebsratstätigkeit (Ausnahme: Freistellung länger als ein Jahr)
  • Schwangerschaft, Mutterschutz
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Parteimitgliedschaft
  • Nebentätigkeit
  • Schwerbehinderteneigenschaft
  • Gesundheitszustand (Ausnahme: wenn eine akute Gefährdung Dritter ernsthaft zu befürchten ist, z. B. Epilepsie)
  • Anzahl Krankentage (Ausnahme: wenn die Fehlzeiten im Verhältnis zur Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses beträchtlich sind, z. B. über 50 %)
  • Straftaten, wenn sie nicht unmittelbar das Arbeitsverhältnis berühren
  • Verdacht auf strafbare Handlungen
  • Streik und Aussperrung
  • Wettbewerbsverbote

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Was die Formulierungen bedeuten

Die hierarchischen Strukturen spielen bei der Aufzählung eine Rolle: “Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.” Weicht die Reihenfolge ab, gab es Probleme mit der Führungsperson.

Am Ende steht die Art des Auseinandergehens. Bei einem Ausscheiden auf eigenen Wunsch muss dies erwähnt werden. Auch die Floskel “Wir wünschen privat und beruflich alles Gute” sollte Bestandteil des Arbeitszeugnisses sein.

Wenngleich es keine Schulnoten gibt, so entsprechen die Formulierungen dennoch im Wesentlichen den Noten 1-6:

Sehr gut

  • … hat die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben/Arbeiten stets zu unser vollsten Zufriedenheit erledigt.
  • … waren mit der Leistung in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.
  • … hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und allerbester Weise entsprochen.
  • … erzielte herausragende Arbeitsergebnisse
  • … zeigte außergewöhnliches Engagement
  • … war im höchsten Maße zuverlässig
  • … wurde von Kollegen, Vorgesetzten und Kunden stets als freundlicher und fleißiger Mitarbeiter geschätzt.

Gut

  • … hat die Ihm oder Ihr übertragen Aufgaben/Arbeiten stets zu unser vollen Zufriedenheit erledigt.
  •  … hat die Aufgaben mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
  • … hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen.
  • … zeigte stets überdurchschnittliche Arbeitsqualität
  • … zeigte stets Initiative, Fleiß und Ehrgeiz
  • … war immer freundlich und aufgeschlossen
  • … Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war einwandfrei

Befriedigend

  • … hat die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
  • … waren mit der Leistungen jederzeit zufrieden.
  • … erfüllte die Erwartungen in jeder Hinsicht.
  • … Arbeitsqualität war überdurchschnittlich
  • … das Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich.
  • … zeigte Engagement und Initiative

Ausreichend

  • … hat die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.
  • … waren mit der Leistung zufrieden.
  • … hat alle Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
  • … hat unseren Erwartungen entsprochen.
  • … das Verhalten zu Mitarbeitern war vorbildlich.
  • … das Verhalten zu Vorgesetzten war einwandfrei.
  • … die Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen.

Mangelhaft

  • … hat die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben weitestgehend zu unserer Zufriedenheit erledigt.
  • … hat alle Aufgaben allgemein mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
  • … hat unseren Erwartungen weitestgehend entsprochen.
  • … hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemüht.
  • … entsprach im Allgemeinen den Anforderungen
  • … das persönliche Verhalten war insgesamt einwandfrei.

Unzureichend

  • … hat sich bemüht, die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
  • … hat unseren Erwartungen entsprochen.
  • … hat sich bemüht unseren Erwartungen zu entsprechen.
  • … war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht.
  • … war stets bemüht, den üblichen Arbeitsaufwand zu bewältigen.

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Weitere Negativformulierungen

  • Anfangs (d.h. nur in der Probezeit, dann nicht mehr)
  • im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten (Die Fähigkeiten sind völlig unzureichend)
  • Sie/er bemühte sich… (Völlige Überforderung)
  • Zeigte Verständnis für seine Aufgaben… (Nahe an der Arbeitsverweigerung)
  • im Großen und Ganzen/insgesamt (Also nicht)
  • Sie/er hatte nicht unbedeutende Erfolge… (Der gewünschte Erfolg blieb aus)
  • ohne Tadel… (Des Lobes nicht wert)
  • gewissenhafter Mitarbeiter: Er war zur Stelle, wenn man ihn brauchte, aber nicht immer brauchbar.
  • Für die Belange der Belegschaft bewies er ein umfassendes Einfühlungsvermögen: Der Mitarbeiter ist homosexuell.
  • Alle Arbeiten erledigte er mit großem Fleiß und Interesse: eifrig, aber nicht tüchtig.
  • Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei: übertriebener Alkoholgenuss
  • Er war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen: Er ist ein unangenehmer Mitarbeiter.
  • Er verlässt uns auf eigenen Wunsch: Er hinterlässt keine Lücke.
  • Er verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen: Ihm wurde gekündigt.
  • Er verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und wünschen Ihm für die Zukunft alles Gute: Das Unternehmen verliert den Arbeitnehmer sehr ungern.